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Merkblatt Geschäftsvisum
Stand September 2016
Für die Beantragung eines Geschäftsvisums legen Sie bitte folgende Unterlagen persönlich vor:
1.
vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengen-Visa. Gem. Visakodex sollte „ein
Visumsantrag mindestens 15 Tage, jedoch frühestens 3 Monate vor der beabsichtigten Reise
gestellt werden“;
2.
aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm);
3.
Reisepass, der noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist, sowie
Kopie der ersten vier Seiten des Passes (bei neuen äthiopischen Pässen ist eine Kopie der
ersten Seite ausreichend);
4.
Nachweise über den Zweck der Geschäftsreise wie z.B. schriftliche Einladung des
Geschäftspartners, Registrierung bei einer Fachmesse als Aussteller oder Besucher,
Einladung der in Deutschland ansässigen Firma zur Aus-/Fortbildung - im Original mit einer
Kopie;
5.
Nachweise über die berufliche Situation, wie zum Beispiel: Business Licence, Bescheinigung
des äthiopischen Arbeitgebers über Funktion, monatliches Einkommen und den
Urlaubsanspruch des Antragstellers, Steuerbescheinigung (tax payer certificate) - im Original
mit einer Kopie;
6.
Nachweise, welche die finanzielle Verwurzelung in Äthiopien belegen, zum Beispiel:
Grundbuchauszug über Wohneigentum, Banksparbücher, Kontoauszüge der letzten 12
Monate, Fahrzeugbriefe etc. - im Original mit einer Kopie;
7.
Nachweise, welche die familiäre Verwurzelung in Äthiopien belegen wie z.B. Heiratsurkunde,
Geburtsurkunden von Kindern - im Original mit einer Kopie;
8.
Nachweise vorangegangener Aufenthalte im Gebiet der Schengener-Staaten (frühere
Schengenvisa) – im Original mit einer Kopie;
9.
eine für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültige Krankenversicherung, die für alle
Schengen-Staaten Gültigkeit besitzt mit einer Mindestdeckung von 30.000,-- € ;
10.
Antragsteller, denen in den vergangenen 59 Monaten im Rahmen der Beantragung eines
Schengen-Visums noch keine Fingerabdrücke genommen worden sind, müssen persönlich
erscheinen.
Ausnahmen:
-
Inhaber äthiopischer Diplomatenpässe sind von der Pflicht zum Abschluss einer
Reisekrankenversicherung befreit
Hinweis: In Einzelfällen behält sich die Botschaft vor, weitere Nachweise anzufordern.