Merkblatt Geschäftsvisum Stand September 2016 Für die Beantragung eines Geschäftsvisums legen Sie bitte folgende Unterlagen persönlich vor: 1. vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengen-Visa. Gem. Visakodex sollte „ein Visumsantrag mindestens 15 Tage, jedoch frühestens 3 Monate vor der beabsichtigten Reise gestellt werden“; 2. aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm); 3. Reisepass, der noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist, sowie Kopie der ersten vier Seiten des Passes (bei neuen äthiopischen Pässen ist eine Kopie der ersten Seite ausreichend); 4. Nachweise über den Zweck der Geschäftsreise wie z.B. schriftliche Einladung des Geschäftspartners, Registrierung bei einer Fachmesse als Aussteller oder Besucher, Einladung der in Deutschland ansässigen Firma zur Aus-/Fortbildung - im Original mit einer Kopie; 5. Nachweise über die berufliche Situation, wie zum Beispiel: Business Licence, Bescheinigung des äthiopischen Arbeitgebers über Funktion, monatliches Einkommen und den Urlaubsanspruch des Antragstellers, Steuerbescheinigung (tax payer certificate) - im Original mit einer Kopie; 6. Nachweise, welche die finanzielle Verwurzelung in Äthiopien belegen, zum Beispiel: Grundbuchauszug über Wohneigentum, Banksparbücher, Kontoauszüge der letzten 12 Monate, Fahrzeugbriefe etc. - im Original mit einer Kopie; 7. Nachweise, welche die familiäre Verwurzelung in Äthiopien belegen wie z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Kindern - im Original mit einer Kopie; 8. Nachweise vorangegangener Aufenthalte im Gebiet der Schengener-Staaten (frühere Schengenvisa) – im Original mit einer Kopie; 9. eine für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültige Krankenversicherung, die für alle Schengen-Staaten Gültigkeit besitzt mit einer Mindestdeckung von 30.000,-- € ; 10. Antragsteller, denen in den vergangenen 59 Monaten im Rahmen der Beantragung eines Schengen-Visums noch keine Fingerabdrücke genommen worden sind, müssen persönlich erscheinen. Ausnahmen: - Inhaber äthiopischer Diplomatenpässe sind von der Pflicht zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung befreit Hinweis: In Einzelfällen behält sich die Botschaft vor, weitere Nachweise anzufordern.
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