Mindestvoraussetzungen für die Erteilung von Visa

Merkblatt Visum zur medizinischen Behandlung
Stand September 2016
Für die Beantragung des Visums legen Sie bitte folgende Unterlagen persönlich vor:
1.
vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengen-Visa. Gem. Visakodex sollte „ein Visumsantrag
grundsätzlich 15 Tage, jedoch frühestens 3 Monate vor der beabsichtigten Reise gestellt werden“;
2.
aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm);
3.
gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach
Ende der geplanten Reise gültig ist, sowie Kopie der ersten vier Seiten des Passes/Reiseausweises (bei
neuen äthiopischen Pässen ist eine Kopie der ersten Seite ausreichend);
4.
Nachweise über die Erkrankung, die erfolgte Behandlung sowie über die Untersuchung bei dem
Kooperationsarzt der Botschaft – im Original mit einer Kopie;
5.
Bestätigung des behandelnden Krankenhauses/Arztes oder der behandelnden Institution, dass ein Platz
zur Behandlung zur Verfügung steht, sowie eine Terminbestätigung für die Behandlung mit Angabe über
die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts – im Original mit einer Kopie;
6.
Nachweis der Kosten sowie der Finanzierung einer stationären Behandlung, z.B. durch
Kostenübernahmeerklärung der behandelnden oder einer anderen Stelle, ggf. durch eine Privatperson – im
Original mit einer Kopie;
7.
bei Aufenthalten zur ambulanten Behandlung oder wenn ein Aufenthalt zu anderen Zwecken über die
Dauer der Behandlung hinaus vorgesehen ist: Nachweise über die Finanzierung der Reise (z.B
Bankauszüge, Travellers Cheques, Kreditkarten, Sparbücher, Hotelreservierung, Flugbuchung etc.),
hilfsweise eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz – im Original mit einer Kopie;
8.
Nachweise, die die berufliche Situation des Antragstellers belegen, zum Beispiel: Business Licence,
Bescheinigung des äthiopischen Arbeitgebers über Funktion, monatliches Einkommen und den
Urlaubsanspruch des Antragstellers – im Original mit einer Kopie;
9.
Nachweise, welche die finanzielle Verwurzelung in Äthiopien belegen, zum Beispiel: Grundbuchauszug
über Wohneigentum, Banksparbücher, Kontoauszüge, Fahrzeugbriefe etc. – im Original mit einer Kopie;
10.
Nachweise, welche die familiäre Verwurzelung in Äthiopien belegen wie z.B. Heiratsurkunde,
Geburtsurkunden von Kindern – im Original mit einer Kopie;
11.
Nachweise vorangegangener Aufenthalte im Gebiet der Schengener-Staaten (frühere Schengenvisa) – im
Original mit einer Kopie;
12.
sofern über die rein medizinische Versorgung ein weiterer Aufenthalt vorgesehen ist: eine für die Dauer
des geplanten Aufenthalts gültige Krankenversicherung, die für alle Schengen-Staaten Gültigkeit besitzt
mit einer Mindestdeckung von EUR 30.000,-;
13.
bei minderjährigen Antragstellern: eine schriftliche Einwilligung beider Elternteile (Vater und Mutter) oder
des gesetzlichen Vertreters;
14.
Antragsteller über 12 Jahre, denen in den vergangenen 59 Monaten im Rahmen der Beantragung eines
Schengen-Visums noch keine Fingerabdrücke genommen worden sind, müssen persönlich erscheinen.
Hinweis: In Einzelfällen behält sich die Botschaft vor, weitere Nachweise anzufordern.