Merkblatt Visum zur medizinischen Behandlung Stand September 2016 Für die Beantragung des Visums legen Sie bitte folgende Unterlagen persönlich vor: 1. vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengen-Visa. Gem. Visakodex sollte „ein Visumsantrag grundsätzlich 15 Tage, jedoch frühestens 3 Monate vor der beabsichtigten Reise gestellt werden“; 2. aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm); 3. gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist, sowie Kopie der ersten vier Seiten des Passes/Reiseausweises (bei neuen äthiopischen Pässen ist eine Kopie der ersten Seite ausreichend); 4. Nachweise über die Erkrankung, die erfolgte Behandlung sowie über die Untersuchung bei dem Kooperationsarzt der Botschaft – im Original mit einer Kopie; 5. Bestätigung des behandelnden Krankenhauses/Arztes oder der behandelnden Institution, dass ein Platz zur Behandlung zur Verfügung steht, sowie eine Terminbestätigung für die Behandlung mit Angabe über die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts – im Original mit einer Kopie; 6. Nachweis der Kosten sowie der Finanzierung einer stationären Behandlung, z.B. durch Kostenübernahmeerklärung der behandelnden oder einer anderen Stelle, ggf. durch eine Privatperson – im Original mit einer Kopie; 7. bei Aufenthalten zur ambulanten Behandlung oder wenn ein Aufenthalt zu anderen Zwecken über die Dauer der Behandlung hinaus vorgesehen ist: Nachweise über die Finanzierung der Reise (z.B Bankauszüge, Travellers Cheques, Kreditkarten, Sparbücher, Hotelreservierung, Flugbuchung etc.), hilfsweise eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz – im Original mit einer Kopie; 8. Nachweise, die die berufliche Situation des Antragstellers belegen, zum Beispiel: Business Licence, Bescheinigung des äthiopischen Arbeitgebers über Funktion, monatliches Einkommen und den Urlaubsanspruch des Antragstellers – im Original mit einer Kopie; 9. Nachweise, welche die finanzielle Verwurzelung in Äthiopien belegen, zum Beispiel: Grundbuchauszug über Wohneigentum, Banksparbücher, Kontoauszüge, Fahrzeugbriefe etc. – im Original mit einer Kopie; 10. Nachweise, welche die familiäre Verwurzelung in Äthiopien belegen wie z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Kindern – im Original mit einer Kopie; 11. Nachweise vorangegangener Aufenthalte im Gebiet der Schengener-Staaten (frühere Schengenvisa) – im Original mit einer Kopie; 12. sofern über die rein medizinische Versorgung ein weiterer Aufenthalt vorgesehen ist: eine für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültige Krankenversicherung, die für alle Schengen-Staaten Gültigkeit besitzt mit einer Mindestdeckung von EUR 30.000,-; 13. bei minderjährigen Antragstellern: eine schriftliche Einwilligung beider Elternteile (Vater und Mutter) oder des gesetzlichen Vertreters; 14. Antragsteller über 12 Jahre, denen in den vergangenen 59 Monaten im Rahmen der Beantragung eines Schengen-Visums noch keine Fingerabdrücke genommen worden sind, müssen persönlich erscheinen. Hinweis: In Einzelfällen behält sich die Botschaft vor, weitere Nachweise anzufordern.
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