Tina Borsutzky-Keller Gunter Wiesinger } Tarifreform } Harmonisierung Lohnsteuer – Sozialversicherung, Sachbezug PKW } Änderungen bei betrieblicher Einkunftsermittlung } Änderungen bei außerbetrieblicher Einkunftsermittlung } Umsatzsteuer } Grunderwerbsteuer } Betrugsbekämpfung } Neue Einkommensteuersätze • Einkommen in Euro Grenzsteuersatz • Einkommen in Euro Grenzsteuersatz • bis 11.000 0% • bis 11.000 0% • über 11.000 bis 25.000 36,50% • über 11.000 bis 18.000 25% • über 25.000 bis 60.000 43,21% • über 18.000 bis 31.000 35% • über 60.000 50% • über 31.000 bis 60.000 42% • über 60.000 bis 90.000 48% • über 90.000 bis 1.000.000 50% • über 1.000.000 55% Bis 2015 Ab 2016 Erhöhung Kinderfreibetrag und Verkehrsabsetzbetrag Erstattung von SV-Beiträgen anstatt Negativsteuer Einschränkung Topf-Sonderausgaben Elektronische Übermittlung der Spenden, Kirchenbeiträge und Versicherungsprämien ab 2018 für nach 2016 geleistete Beträge Automatische Veranlagung ab 2016 (wenn keine Pflichtveranlagung, keine freiwillige Abgabe bis 30.6. und Steuergutschrift) Angleichung Lohnsteuer – Sozialversicherung • Diensterfindung, Haustrunk, Jubiläumsgeschenk (nun generell pflichtig) • Mitarbeiterrabatt neu (Freigrenze 20%, wenn > 20% dann € 1.000 pa) • Mitarbeiterbeteiligung (€ 3.000) • Essensbons (einheitlich € 4,40 oder € 1,10) KFZ-Sachbezug abhängig vom CO2-Ausstoß • 2% von Anschaffungskosten, max. € 960 • 1,5% von AK, max. € 720 bei Unterschreiten der Abgasgrenzwerte (130g CO2/km für Anschaffungen 2016 und davor) • 0% bei Elektro-KFZ Verlustvortrag Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab 2016 unbeschränkt vortragsfähig (für ab 2013 entstandene Verluste und bis 2006 entstandene Anlaufverluste) Verlustverrechnungsbremse bei kapitalistischen Mitunternehmern (Kommanditist, atypisch stiller Gesellschafter) Einlagenrückzahlung: Ausschüttung gilt zwingend als Einkommensverwendung bei positiver Innenfinanzierung bzw. als Einlagenrückzahlung bei negativer Innenfinanzierung (Evidenzkonto) Abschreibungssätze Gebäude: • • • • 2,5% Betriebsgebäude 1,5% Wohngebäude Aufteilung Grund und Gebäude 40 : 60 Verteilung Instandsetzungen auf 15 Jahre Prämien • Prämie für gastronomische Betriebe wegen Investitionsmaßnahmen zum Nichtraucherschutz, Umstieg auf Nichtraucherlokal bis 1.7.2016 (30%) • Prämie zur Anschaffung Registrierkasse (€ 200) • Wegfall Bildungsprämie Gespaltener Kapitalertragsteuersatz • 25% Zinsen aus Girokonten und Sparbüchern • 27,5% generell (Ausschüttung GmbH 45,625% anstatt 43,75%) • gilt nicht für Körperschaften Immobilienertragsteuer • ab 1.1.2016: 30% (anstatt 25%) bzw. 4,2% (anstatt 3,5%) • Inflationsabschlag fällt • Abzugsfähigkeit von Kosten iZm der Veräußerung bei Regelbesteuerung • Wahlrecht, Verluste mit 60% sofort oder über 15 Jahre verteilt mit Vermietungseinkünften auszugleichen Abschreibung / Instandhaltung } 3 Steuersätze ab 1.1.2016 Normalsatz 20% } } Erm. Satz 10% Erm. Satz 13% Umfang ermäßigter Leistungen bleibt grundsätzlich gleich; Neu: Eintritt zu Sportveranstaltungen Umfang 13%: ◦ ◦ ◦ ◦ ◦ ◦ ◦ ◦ ◦ Landwirtschaftliche Erzeugnisse (Tiere, Holz, Pflanzen) Kunstgegenstände Beherbergung samt Nebenleistungen, Camping (ab 1.5.2016) Künstler Theater, Museen, Zoos, Film und Zirkus Schwimmbäder und Thermalbehandlungen Personenbeförderung im Luftverkehr im Inland Ab-Hof-Verkauf von Wein Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen } Vorsteuerabzug bei Elektroautos ab 1.1.2016 } Deckelung mit Anschaffungspreis bei € 40.000, darüber Eigenverbrauch Bemessungsgrundlage ist Wert der Gegenleistung mindestens der Grundstückswert • Summe 3-facher Bodenwert + Gebäudewert • Immobilienpreisspiegel der WK (ab 2017 Statistik Ö) • (Sachverständigen)Gutachten Einheitswert bei LuF im Familienverband Normaltarif bei entgeltlichem Erwerb (Gegenleistung > 70%): 3,5% 0,5% bei Anteilsvereinigung, Anteilsübertragung bei Personen-gesellschaften, Umgründungen } } } } Stufentarif bei unentgeltlichem Erwerb (immer Erwerbe durch begünstigte Angehörige): 0,5% für die ersten € 250.000 2,0% für die nächsten € 150.000 3,5% darüber hinaus (ab € 400.000) Erwerbe innerhalb von 5 Jahren sind zusammenzurechnen Hauptwohnsitzbefreiung für Ehegatten bzw. eingetragene Partner bei Verlassenschaft Betriebsübergabe: Freibetrag € 900.000 + Deckelung mit 0,5% Einzelaufzeichnung / Belegerteilungspflicht / Registrierkassenpflicht Barauszahlungsverbot von Arbeitslohn und SubUnternehmern in der Bauwirtschaft ab 1.1.2016 • Arbeitslohn trotzdem Betriebsausgabe, aber Finanzordnungswidrigkeit • Werklohn: Freigrenze € 500; darüber Abzugsverbot Bankenpaket 2015 } Wer? Einzelaufzeichnung Belegerteilung Registrierkasse § 131 Abs. 1 Z 2 BAO § 132a BAO § 131b BAO • Buchführung • E/A-Rechnung • Vermieter • Bei Erzielung sonstiger Einkünfte • Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 UStG (entspricht Einzelaufzeichnung) • Betriebe mit Jahres(netto)umsatz > €15.000 und • Barumsätze > € 7.500 (Barumsatz = Barzahlung, Bankomat, Kreditkarte, Gutscheine, etc.) } Ab wann? Einzelaufzeichnung • Buchführende und E/ARechner schon bisher, wenn Umsatz > € 150.000 • Ab 1.1.2016 auch: • wenn Umsatz < € 150.000 •Vermieter und sonst. Einkünfte Belegerteilung • Ab 1.1.2016: Belegerteilungspflicht • Ab 1.1.2017: Zusatzangaben auf Belegen bei Verwendung elektronischer Registrierkassen Registrierkasse • Registrierkassenpflicht: ab 1.1.2016 bzw. mit Beginn des 4. Monats nach Überschreiten lt. UVA • Techn. Sicherheitseinrichtung ab 1.1.2017 Eindeutige Bezeichnung des leistenden Unternehmens fortlaufende Nummer zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls Menge und handelsübliche Bezeichnung Datum der Belegausstellung Betrag der Barzahlung Papier bzw. elektronisch möglich Durchschrift ist aufzubewahren Leistungsempfänger hat Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen Nichtausfolgung des Belegs = Finanzordnungswidrigkeit (Strafe bis zu € 5.000) Verletzung der Entgegennahme- und Mitnahmepflicht ist sanktionslos! } Kassenidentifikationsnummer } Datum und Uhrzeit der Belegausstellung } Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt } Maschinenlesbarer Code (z.B. QR-Code; verschlüsselter Stand des Umsatzzählers, Seriennummer des Signaturzertifikates, Signaturwerte des betreffenden und des vorhergehenden Barumsatzes) Barumsätze im Freien („Kalte Händeregelung“), wenn Umsatz < € 30.000 Barumsätze von unentbehrlichen und bestimmten entbehrlichen Hilfsbetrieben von abgabenrechtlich begünstigen Körperschaften Barumsätze bei bestimmten Waren- und Dienstleistungsautomaten } } } § 131b BAO…Betriebe haben alle Bareinnahmen zum Zwecke der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem, oder sonst. elektronischen Aufzeichnungssystemen … einzeln zu erfassen … Technische Anforderungen an manipulationssichere elektronische Aufzeichnungssysteme finden sich in der RKS-V (RegistrierkassensicherheitsVO) => Software + Drucker Barumsätze im Freien („Kalte Händeregelung“), wenn Umsatz < € 30.000 Barumsätze von unentbehrlichen und bestimmten entbehrlichen Hilfsbetrieben von abgabenrechtlich begünstigen Körperschaften Barumsätze bei Waren- und Dienstleistungsautomaten (Gegenleistung max. € 20 (brutto) + nach dem 31. 12.2015 in Betrieb genommen; sonst ab 1.1.2017; Altautomaten ab 1.1.2027) Mobile Unternehmer mit Außer-Haus-Geschäften (z.B.: Physiotherapeuten, (Tier-)Ärzte, Friseure, Fremdenführer) dürfen vor Ort händische Belege erstellen und müssen diese bei Rückkehr in den Betrieb in der Registrierkasse einzeln nacherfassen Onlineshops, wenn die Bezahlung nicht mit Bargeld erfolgt und der Umsatz über die Online-Plattform erfolgt (aber Belegerteilungspflicht!) Geschlossene Gesamtsysteme (= ein elektronisches Aufzeichnungssystem, in welchem Warenwirtschafts-, Buchhaltungs- und Kassensysteme lückenlos miteinander verbunden sind und das mit mehr als 30 Registrierkassen verbunden ist) => Feststellungsbescheid Vollpauschalierung in der Landwirtschaft (nicht bei Teilpauschalierungen im Rahmen des Nebenerwerbs; Umsatzgrenze für gesamten Betrieb) Beginn des 4.-folgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Umsatzgrenzen überschritten wurde Frühestens ab 1.1.2016 • 1.1. bis 31.3.2016 keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen • 1.4. bis 30.6.2016 keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen, wenn Gründe für die Nichterfüllung glaubhaft gemacht werden können Unterschreiten der Umsatzgrenze im Folgejahr + Künftiges Unterschreiten absehbar = Wegfall mit nächstfolgenden Kalenderjahr Sonderregelungen bei Betriebseinstellung 2016 oder Umstellung auf Erlagscheinzahlung } Kosten: Laut BMF ab € 400,00 (!) } Online – Offline – Lösung } Prämie iHv € 200 für Anschaffungen zw. 1.3.2015 und 31.12.2016; Gutschrift auf Abgabenkonto } Anschaffung ist sofort Betriebsausgabe } Liste aller Kassenanbieter bei der Wirtschaftskammer Datenerfassungsprotokoll + Drucker (ab 2016) 1/4-jährliche Sicherung auf externen Medium Sicherheitseinrichtung: Verkettung der Barumsätze mit elektronischer Signatur der Signaturerstellungseinheit (Smartcard) Ausstattung mit Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 Eindeutige Kassenidentifikationsnummer Registrierung der Signaturerstellungseinheit via FinanzOnline } } } Manipulation von Aufzeichnungssystemen = Finanzordnungswidrigkeit nach § 51a FinStrG =>Geldstrafe bis € 25.000 Nichtbeachtung der Registrierkassenpflicht =>Geldstrafe bis € 5.000 Verlust der Vermutung der sachlichen Richtigkeit der geführten Bücher und Aufzeichnungen =>Schätzung Bankwesengesetz -Durchbrechungen beim Bankgeheimnis Kontenregister: • Geführt beim BMF (Namen und Konten/Depots, keine Kontostände) • Einsicht durch • Staatsanwaltschaften und Strafgerichte • Finanzstrafbehörden und BFG (Bundesfinanzgericht) • Abgabenbehörden des Bundes, wenn zweckmäßig und angemessen • Verständigung des Betroffenen / Rechtsschutzbeauftragter Konteneinschau: • Kontenöffnung auf Verlangen der Abgabenbehörde • Bewilligung durch Einzelrichter des BFG erforderlich (Rekurs möglich) • Grundsätzlich nicht im Veranlagungsverfahren zur ESt, KSt und Ust Kapitalabfluss-Meldegesetz: • Kapitalabflüsse von Konten und Depots natürlicher Personen bei Beträgen über € 50.000 ab 1.3.2015 • Kapitalzuflüsse aus Liechtenstein (1.1.2012 – 31.12.2013) und Schweiz (1.1.2011 - 31.12.2012) über € 50.000 natürlicher Personen Kapitalabfluss-Meldegesetz, Nachversteuerung • Anonyme Einmalzahlung bis 31.3.2016 iHv 38% der meldepflichtigen Beträge an das Kreditinstitut (Meldung an FA entfällt) • Meldung und begleitende Selbstanzeige (Aufhebung des Verbots der wiederholten Selbstanzeige, Erhöhungsbetrag zw. 5% und 30%)
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