Tina Borsutzky-Keller Gunter Wiesinger

Tina Borsutzky-Keller
Gunter Wiesinger
}
Tarifreform
}
Harmonisierung Lohnsteuer – Sozialversicherung, Sachbezug
PKW
}
Änderungen bei betrieblicher Einkunftsermittlung
}
Änderungen bei außerbetrieblicher Einkunftsermittlung
}
Umsatzsteuer
}
Grunderwerbsteuer
}
Betrugsbekämpfung
}
Neue Einkommensteuersätze
• Einkommen in Euro
Grenzsteuersatz
• Einkommen in Euro
Grenzsteuersatz
• bis 11.000
0%
• bis 11.000
0%
• über 11.000 bis 25.000
36,50%
• über 11.000 bis 18.000
25%
• über 25.000 bis 60.000
43,21%
• über 18.000 bis 31.000
35%
• über 60.000
50%
• über 31.000 bis 60.000
42%
• über 60.000 bis 90.000
48%
• über 90.000 bis 1.000.000
50%
• über 1.000.000
55%
Bis 2015
Ab 2016
Erhöhung Kinderfreibetrag und Verkehrsabsetzbetrag
Erstattung von SV-Beiträgen anstatt Negativsteuer
Einschränkung Topf-Sonderausgaben
Elektronische Übermittlung der Spenden, Kirchenbeiträge und
Versicherungsprämien ab 2018 für nach 2016 geleistete Beträge
Automatische Veranlagung ab 2016 (wenn keine Pflichtveranlagung, keine freiwillige Abgabe bis 30.6. und Steuergutschrift)
Angleichung Lohnsteuer – Sozialversicherung
• Diensterfindung, Haustrunk, Jubiläumsgeschenk (nun
generell pflichtig)
• Mitarbeiterrabatt neu (Freigrenze 20%, wenn > 20% dann
€ 1.000 pa)
• Mitarbeiterbeteiligung (€ 3.000)
• Essensbons (einheitlich € 4,40 oder € 1,10)
KFZ-Sachbezug abhängig vom CO2-Ausstoß
• 2% von Anschaffungskosten, max. € 960
• 1,5% von AK, max. € 720 bei Unterschreiten der
Abgasgrenzwerte (130g CO2/km für Anschaffungen 2016
und davor)
• 0% bei Elektro-KFZ
Verlustvortrag Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab 2016
unbeschränkt vortragsfähig (für ab 2013 entstandene Verluste
und bis 2006 entstandene Anlaufverluste)
Verlustverrechnungsbremse bei kapitalistischen
Mitunternehmern (Kommanditist, atypisch stiller Gesellschafter)
Einlagenrückzahlung: Ausschüttung gilt zwingend als
Einkommensverwendung bei positiver Innenfinanzierung bzw.
als Einlagenrückzahlung bei negativer Innenfinanzierung
(Evidenzkonto)
Abschreibungssätze Gebäude:
•
•
•
•
2,5% Betriebsgebäude
1,5% Wohngebäude
Aufteilung Grund und Gebäude 40 : 60
Verteilung Instandsetzungen auf 15 Jahre
Prämien
• Prämie für gastronomische Betriebe wegen
Investitionsmaßnahmen zum Nichtraucherschutz,
Umstieg auf Nichtraucherlokal bis 1.7.2016 (30%)
• Prämie zur Anschaffung Registrierkasse (€ 200)
• Wegfall Bildungsprämie
Gespaltener Kapitalertragsteuersatz
• 25% Zinsen aus Girokonten und Sparbüchern
• 27,5% generell (Ausschüttung GmbH 45,625% anstatt 43,75%)
• gilt nicht für Körperschaften
Immobilienertragsteuer
• ab 1.1.2016: 30% (anstatt 25%) bzw. 4,2% (anstatt 3,5%)
• Inflationsabschlag fällt
• Abzugsfähigkeit von Kosten iZm der Veräußerung bei
Regelbesteuerung
• Wahlrecht, Verluste mit 60% sofort oder über 15 Jahre verteilt
mit Vermietungseinkünften auszugleichen
Abschreibung / Instandhaltung
}
3 Steuersätze ab 1.1.2016
Normalsatz 20%
}
}
Erm. Satz 10%
Erm. Satz 13%
Umfang ermäßigter Leistungen bleibt grundsätzlich
gleich; Neu: Eintritt zu Sportveranstaltungen
Umfang 13%:
◦
◦
◦
◦
◦
◦
◦
◦
◦
Landwirtschaftliche Erzeugnisse (Tiere, Holz, Pflanzen)
Kunstgegenstände
Beherbergung samt Nebenleistungen, Camping (ab 1.5.2016)
Künstler
Theater, Museen, Zoos, Film und Zirkus
Schwimmbäder und Thermalbehandlungen
Personenbeförderung im Luftverkehr im Inland
Ab-Hof-Verkauf von Wein
Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen
}
Vorsteuerabzug bei Elektroautos ab 1.1.2016
}
Deckelung mit Anschaffungspreis bei
€ 40.000, darüber Eigenverbrauch
Bemessungsgrundlage ist Wert der Gegenleistung
mindestens der Grundstückswert
• Summe 3-facher Bodenwert + Gebäudewert
• Immobilienpreisspiegel der WK (ab 2017 Statistik Ö)
• (Sachverständigen)Gutachten
Einheitswert bei LuF im Familienverband
Normaltarif bei entgeltlichem Erwerb (Gegenleistung >
70%): 3,5%
0,5% bei Anteilsvereinigung, Anteilsübertragung bei
Personen-gesellschaften, Umgründungen
}
}
}
}
Stufentarif bei unentgeltlichem Erwerb (immer Erwerbe
durch begünstigte Angehörige):
0,5%
für die ersten € 250.000
2,0%
für die nächsten € 150.000
3,5%
darüber hinaus (ab € 400.000)
Erwerbe innerhalb von 5 Jahren sind
zusammenzurechnen
Hauptwohnsitzbefreiung für Ehegatten bzw.
eingetragene Partner bei Verlassenschaft
Betriebsübergabe: Freibetrag € 900.000 + Deckelung mit
0,5%
Einzelaufzeichnung / Belegerteilungspflicht /
Registrierkassenpflicht
Barauszahlungsverbot von Arbeitslohn und SubUnternehmern in der Bauwirtschaft ab 1.1.2016
• Arbeitslohn trotzdem Betriebsausgabe, aber
Finanzordnungswidrigkeit
• Werklohn: Freigrenze € 500; darüber Abzugsverbot
Bankenpaket 2015
}
Wer?
Einzelaufzeichnung
Belegerteilung
Registrierkasse
§ 131 Abs. 1 Z 2 BAO
§ 132a BAO
§ 131b BAO
• Buchführung
• E/A-Rechnung
• Vermieter
• Bei Erzielung
sonstiger Einkünfte
• Unternehmer gem.
§ 2 Abs. 1 UStG
(entspricht Einzelaufzeichnung)
• Betriebe mit
Jahres(netto)umsatz
> €15.000 und
• Barumsätze
> € 7.500 (Barumsatz
= Barzahlung,
Bankomat,
Kreditkarte,
Gutscheine, etc.)
}
Ab wann?
Einzelaufzeichnung
• Buchführende und E/ARechner schon bisher,
wenn Umsatz
> € 150.000
• Ab 1.1.2016 auch:
• wenn Umsatz
< € 150.000
•Vermieter und sonst.
Einkünfte
Belegerteilung
• Ab 1.1.2016:
Belegerteilungspflicht
• Ab 1.1.2017:
Zusatzangaben auf
Belegen bei
Verwendung
elektronischer
Registrierkassen
Registrierkasse
• Registrierkassenpflicht:
ab 1.1.2016 bzw. mit
Beginn des 4. Monats
nach Überschreiten lt.
UVA
• Techn. Sicherheitseinrichtung ab 1.1.2017
Eindeutige
Bezeichnung des
leistenden
Unternehmens
fortlaufende
Nummer zur
Identifizierung des
Geschäftsvorfalls
Menge und
handelsübliche
Bezeichnung
Datum der
Belegausstellung
Betrag der
Barzahlung
Papier bzw. elektronisch möglich
Durchschrift ist aufzubewahren
Leistungsempfänger hat Beleg entgegenzunehmen und bis
außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen
Nichtausfolgung des Belegs = Finanzordnungswidrigkeit (Strafe
bis zu € 5.000)
Verletzung der Entgegennahme- und Mitnahmepflicht ist
sanktionslos!
}
Kassenidentifikationsnummer
}
Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
}
Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt
}
Maschinenlesbarer Code (z.B. QR-Code; verschlüsselter
Stand des Umsatzzählers, Seriennummer des Signaturzertifikates, Signaturwerte des betreffenden und des
vorhergehenden Barumsatzes)
Barumsätze im Freien („Kalte Händeregelung“), wenn
Umsatz < € 30.000
Barumsätze von unentbehrlichen und bestimmten
entbehrlichen Hilfsbetrieben von abgabenrechtlich
begünstigen Körperschaften
Barumsätze bei bestimmten Waren- und
Dienstleistungsautomaten
}
}
}
§ 131b BAO…Betriebe haben alle Bareinnahmen zum
Zwecke der Losungsermittlung mit elektronischer
Registrierkasse, Kassensystem, oder sonst. elektronischen
Aufzeichnungssystemen … einzeln zu erfassen …
Technische Anforderungen an manipulationssichere
elektronische Aufzeichnungssysteme finden sich in der
RKS-V (RegistrierkassensicherheitsVO)
=> Software + Drucker
Barumsätze im Freien („Kalte Händeregelung“),
wenn Umsatz < € 30.000
Barumsätze von unentbehrlichen und bestimmten
entbehrlichen Hilfsbetrieben von abgabenrechtlich
begünstigen Körperschaften
Barumsätze bei Waren- und Dienstleistungsautomaten (Gegenleistung max. € 20 (brutto) +
nach dem 31. 12.2015 in Betrieb genommen; sonst
ab 1.1.2017; Altautomaten ab 1.1.2027)
Mobile Unternehmer mit Außer-Haus-Geschäften
(z.B.: Physiotherapeuten, (Tier-)Ärzte, Friseure,
Fremdenführer) dürfen vor Ort händische Belege
erstellen und müssen diese bei Rückkehr in den
Betrieb in der Registrierkasse einzeln nacherfassen
Onlineshops, wenn die Bezahlung nicht mit Bargeld
erfolgt und der Umsatz über die Online-Plattform
erfolgt (aber Belegerteilungspflicht!)
Geschlossene Gesamtsysteme (= ein
elektronisches Aufzeichnungssystem, in welchem
Warenwirtschafts-, Buchhaltungs- und
Kassensysteme lückenlos miteinander verbunden
sind und das mit mehr als 30 Registrierkassen
verbunden ist) => Feststellungsbescheid
Vollpauschalierung in der Landwirtschaft (nicht bei
Teilpauschalierungen im Rahmen des Nebenerwerbs; Umsatzgrenze für gesamten Betrieb)
Beginn des 4.-folgenden Monats nach Ablauf des
Voranmeldezeitraums, in dem die Umsatzgrenzen überschritten
wurde
Frühestens ab 1.1.2016
• 1.1. bis 31.3.2016 keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen
• 1.4. bis 30.6.2016 keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen, wenn Gründe für
die Nichterfüllung glaubhaft gemacht werden können
Unterschreiten der Umsatzgrenze im Folgejahr + Künftiges
Unterschreiten absehbar = Wegfall mit nächstfolgenden
Kalenderjahr
Sonderregelungen bei Betriebseinstellung 2016 oder Umstellung
auf Erlagscheinzahlung
}
Kosten: Laut BMF ab € 400,00 (!)
}
Online – Offline – Lösung
}
Prämie iHv € 200 für Anschaffungen zw. 1.3.2015 und
31.12.2016; Gutschrift auf Abgabenkonto
}
Anschaffung ist sofort Betriebsausgabe
}
Liste aller Kassenanbieter bei der Wirtschaftskammer
Datenerfassungsprotokoll + Drucker
(ab 2016)
1/4-jährliche Sicherung auf externen Medium
Sicherheitseinrichtung: Verkettung der Barumsätze mit elektronischer
Signatur der Signaturerstellungseinheit (Smartcard)
Ausstattung mit Verschlüsselungsalgorithmus AES 256
Eindeutige Kassenidentifikationsnummer
Registrierung der Signaturerstellungseinheit via FinanzOnline
}
}
}
Manipulation von Aufzeichnungssystemen =
Finanzordnungswidrigkeit nach § 51a FinStrG
=>Geldstrafe bis € 25.000
Nichtbeachtung der Registrierkassenpflicht =>Geldstrafe
bis € 5.000
Verlust der Vermutung der sachlichen Richtigkeit der
geführten Bücher und Aufzeichnungen =>Schätzung
Bankwesengesetz -Durchbrechungen beim Bankgeheimnis
Kontenregister:
• Geführt beim BMF (Namen und Konten/Depots, keine Kontostände)
• Einsicht durch
• Staatsanwaltschaften und Strafgerichte
• Finanzstrafbehörden und BFG (Bundesfinanzgericht)
• Abgabenbehörden des Bundes, wenn zweckmäßig und angemessen
• Verständigung des Betroffenen / Rechtsschutzbeauftragter
Konteneinschau:
• Kontenöffnung auf Verlangen der Abgabenbehörde
• Bewilligung durch Einzelrichter des BFG erforderlich (Rekurs möglich)
• Grundsätzlich nicht im Veranlagungsverfahren zur ESt, KSt und Ust
Kapitalabfluss-Meldegesetz:
• Kapitalabflüsse von Konten und Depots natürlicher Personen bei
Beträgen über € 50.000 ab 1.3.2015
• Kapitalzuflüsse aus Liechtenstein (1.1.2012 – 31.12.2013) und
Schweiz (1.1.2011 - 31.12.2012) über € 50.000 natürlicher Personen
Kapitalabfluss-Meldegesetz, Nachversteuerung
• Anonyme Einmalzahlung bis 31.3.2016 iHv 38% der
meldepflichtigen Beträge an das Kreditinstitut (Meldung an FA
entfällt)
• Meldung und begleitende Selbstanzeige (Aufhebung des Verbots
der wiederholten Selbstanzeige, Erhöhungsbetrag zw. 5% und 30%)