Registrierkassenvortrag - A

RegistrierkassensicherheitsVerordnung (RKSV)
Workshop für Entwickler
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
RKSV-Workshop
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Steuerreform 2015 Barumsätze
 Änderungen bei der Einzelaufzeichnung
 Änderungen bei der Belegausstellung
 Registrierkassenpflicht
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Einzelaufzeichnung, Beleg,
Registrierkasse

Die Neuerungen betreffen nur BAR-Umsätze!

Barumsätze sind

Umsätze, bei denen das Entgelt bar geleistet wird



aber auch
Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte
anderen elektronische Zahlungsformen wie z.B. mittels Mobiltelefon,
PayLife Quick
Zahlung mit Gutscheinen, Bons, Geschenkmünzen


Keine Barumsätze bei E-Banking, Erlagschein
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Stichtage




Ab 1.1.2016:
Änderung bei Einzelaufzeichnungspflicht
Belegpflicht
Registrierkassenpflicht
 Ab 1.7.2016:
 Registrierung der Registrierkasse Im FinanzOnline
bzw.
 Meldung bei Wegfall der Registrierkasse im
FinanzOnline
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Stichtage
 Ab 1.1.2017
 Pflicht technische Sicherheitslösung/Manipulationsschutz
 Technische Umsetzung bei Automaten
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Einzelaufzeichnung
 Arten der Einzelaufzeichnung
 mittels „Registrierkasse“
 zwingend bei Jahresumsatz des Betriebs größer €
15.000, UND (!) Barumsätze größer € 7.500, Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes
 Beleg im Sinne der Belegerteilungspflicht
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Registrierkassenpflicht
 Beginn der Registrierkassenpflicht


wenn beide Grenzen (Gesamtumsatz UND Barumsatz)
erstmalig nach dem 1.1.2016 überschritten werden
Im 4. Monat nach Überschreiten der Grenzen
 Ende der Registrierkassenpflicht


Bei Unterschreiten der Umsatzgrenzen,
wenn aufgrund besonderer Umstände absehbar ist, dass die
Grenzen auch künftig nicht wieder überschritten werden
ab Beginn des Folgejahres
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Belegpflicht
 Notwendiger Inhalt eines Beleges
 ab 1.1.2016:
- Name des Unternehmens
- Fortlaufende Nr.
- Datum
- Menge sowie „handelsübliche Bezeichnung“ der
Ware oder der Dienstleistung
- Betrag
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Erläuterungen des BMF
Branche
Zulässige Warenbezeichnung
nach § 132a BAO
Keine zulässige Warenbezeichnung
nach § 132a BAO
Blumengeschäft
Zulässige
Warenbezeichnung
nach § 11 UStG
Rosen, Tulpen, Nelken
Schnittblumen, Topfblumen, Gehölz
Blumen
Bekleidungsgeschäft
Latzhose blau, Gr. 52
Windjacke grün, Gr. 50
Hose
Jacke
Kleidung
Obstgeschäft
Golden Delicious Äpfel
Williams-Christbirne
Äpfel
Birne
Obst
Friseur
Schuppenshampoo
Herrenschnitt
Shampoo
Haarschnitt
Haarpflegeprodukt
Friseurleistung
Bäcker
Handsemmel, Semmel
Vollkornbrot
Zigaretten oder Zigarren
bestimmter Marken
Salami
Beiried vom Rind
Semmel, Brot
Backwaren
Zigaretten
Zigarren
Wurst
Rindfleisch
Rauchwaren
Schuhgeschäft
Laufschuhe bestimmter
Marken
Pumps
Sportschuhe
Damenschuhe
Schuhe
Baumarkt
Holzschrauben
Blechschrauben
Holzhammer
Fäustel
Käsekrainer
Orangensäfte bzw. Biere mit
Markenbezeichnung
Frittatensuppe
Wiener Schnitzel mit Pommes
frittes
Apfelstrudel
Schrauben
Hammer
Eisenwaren
Werkzeug
Würstel
Orangensaft
Bier
Suppe
Schnitzel
Strudel
Wurstware
Getränk
Trafik
Fleischerei/
Bauernmarkt
Würstelstand
Gasthaus
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Fleischwaren
Vorspeise
Hauptspeise
Nachspeise
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Belegpflicht
 Notwendiger Inhalt eines Beleges

für Registrierkassenbelege ab dem 11.2017
- wie Beleg 2016
- zusätzlich
 Kassen-Identifikations-Nr.
 Uhrzeit
 Aufsplittung des Betrags nach Steuersätzen
 QR-Code oder alphanumerischer Code
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Belegpflicht
 Belegannahmepflicht
 Der Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und
bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten
aufzubewahren
 Damit soll die Belegausstellungskultur gestärkt
werden
 Wen der Kunde den Beleg nicht mitnimmt:

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Keine sanktionierbare Finanzordnungswidrigkeit
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Registrierkassenpflicht
 Ausnahmen: „Kalte Hände“ Umsätze
„Kalte Hände“ Umsätze sind Umsätze, die
– von Haus zu Haus
– auf öffentlichen Plätzen, Straßen
– nicht in oder in Verbindung mit festumschlossenen
Räumlichkeiten
 erzielt werden.

 Nicht festumschlossene Räumlichkeit sind
– z.B. freistehenden Verkaufstischen, offene Verkaufsbuden
(Maronibrater), offene Verkaufsfahrzeuge
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Registrierkassenpflicht
 Ausnahmen: „Kalte Hände“ Umsätze
 Jahresumsatz des Betriebs darf € 30.000,- nicht
übersteigen
 Es gilt der Gesamtumsatz des Betriebs (sämtliche
Umsätze, nicht nur die „Kalte Hände“ Umsätze)
 Ausnahme gilt nicht nur für die
Registrierkassenpflicht, sondern auch für
Einzelaufzeichnung und Belegerteilung
 Losungsermittlung mittels Kassasturz zulässig
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Registrierkassenpflicht
 Sonderregelung Mobile Gruppen
 Unternehmer, die ihre Lieferung/Leistung außerhalb
des Betriebs beim Kunden erbringen und zur
Führung einer Registrierkasse verpflichtet sind
 dürfen diese (Bar-)Umsätze nach Rückkehr in den
Betrieb ohne unnötigen Aufschub in der
Registrierkasse erfassen
 wenn sie dem Kunden bei Zahlung einen Beleg im
Sinn des zuvor Ausgeführten ausfolgen
 und eine Kopie davon aufbewahren
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Hinweis
 Steuerliche Begünstigung
 Für die Anschaffung oder Umrüstung ist je
Kassensystem eine Prämie von € 200,- geltend zu
machen bzw. € 30,- je Erfassungseinheit
 Die Investition ist im Jahr der Anschaffung voll
abschreibbar
 Die Investition muss bis zum 1.1.2017 getätigt
werden
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Registrierkassenpflicht
 Abgabenrechtliche Überprüfungen
 Maßnahmenbereich Erhebung

Verdeckte Erhebung, Mystery-Shopping
 Maßnahmenbereich Nachschau

Kassennachschau der Finanzpolizei
 Maßnahmenbereich Prüfung
 iRv Betriebsprüfung, USO
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Registrierkassenpflicht
 Achtung – strenge Konsequenzen!
 Schätzung (idR zuzüglich Sicherheitszuschlag)
 Geldstrafe von bis zu € 5.000,- bei erstmaliger
Feststellung einer Finanzordnungswidrigkeit
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DER GESAMTE PROZESS
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Wie kommt das Zertifikat zur
Kasse
 Ausstellung durch den Kassenlieferanten
 Registrierung in Finanz-Online
 Folgende Daten sind anzugeben
>Seriennummer des Signaturzertifikates,
>die Art der Signaturerstellungseinheit und
>die Kassenidentifikationsnummern der mit der
Signaturerstellungseinheit zu verbindenden Registrierkassen
>der Benutzerschlüssel für die Entschlüsselung (AES 256) im
maschinenlesbaren Code
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Wie kommt das Zertifikat zur
Kasse
 Prüfung durch die Behörde




Seriennummer des Signaturzertifikates
gültigen Ordnungsbegriff des Unternehmers
ZDA in der öffentlichen Trust-List
Signaturzertifikat im Verzeichnis des ZDA vorhanden
 Registrierung dieser Daten in der Datenbank über
Sicherheitseinrichtungen in Registrierkassen
 technische Inbetriebnahme
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Wie kommt das Zertifikat zur
Kasse
 Erzeugung des Startbeleges
 je Registrierkasse
 Ablage der Kassenidentifikationsnummer als Bestandteil der zu
signierenden Daten des ersten Barumsatzes mit Betrag Null (0) im
Datenerfassungsprotokoll
 Ablage




Datenerfassungsprotokoll laufend
Monatsbeleg
Jahresbeleg
externe Speicherung spätestens nach 3 Monaten.
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A-Trust Produkte
a.sign RK CHIP
 SmartCard und Kartenleser
für die Einzelkasse
 oder auch im Kassennetzwerk.
€ 9,00 einmalig
a.sign RK ONLINE
 Ohne SmartCard: online signieren über
 Smartphone, Tablet, PC oder Server.
 Basierend auf der Technologie der Handy-Signatur
€ 4,00 einmalig
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A-Trust Produkte
a.sign RK COM/EXE
 vereinfachte Funktionen zum Zugriff auf die RK CHIP
 AES-Schlüssel,
 Base64 Kodierung
 Sha256 Hash
a.sign RK Server



Zur Erstellung digitaler Signaturen mittels mehrerer Signaturkarten:
Mandantenfähigkeit
Skalierbarkeit (ab 20 Karten empfehlen wir a.sign RK HSM
a.sign RK HSM




ideal viele zeitgleiche Transaktionen
Schnelles und gleichzeitiges Signieren möglich
Viele Zertifikate möglich
Skalierbarkeit
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Kartenleser
 Produkte des Weltmarktführers
 Gesicherte Verfügbarkeit von Treibersoftware
Staffelrabatte &
Produkte anderer Hersteller
auf Anfrage
17,31 € / 20,77 €
(netto/brutto)
12,50 € /15,00 €
(netto/brutto)
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Speicher für
Datenerfassungsprotokoll
§ 7 Abs 3 RKSV
 Die Daten des Datenerfassungsprotokolls sind zumindest
vierteljährlich auf einem elektronischen externen Medium
unveränderbar zu sichern.
 Diese Sicherung ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.
 e-Tresor :
 € 4 pro Monat bzw. € 48 pro Jahr
 je ausgestelltem Zertifikat (Datenerfassungsprotokoll)
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PARTNER-PROGRAMM
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A-Trust Partner
 werden auf der Web-Seite der A-Trust gelistet
 dürfen Registrierkassen-Zertifikate für ihre Kunden
ausstellen
 erhalten Support durch A-Trust
 können auch RO für die „Handy-Signatur“ werden
 können für ihre Kunden den e-Tresor als „externen
unveränderten Speicher für das
Datenerfassungsprotokoll“ nutzen
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Support
 Für alle Partner
 Online Ressourcen
> WIKI
> Software Libraries
> Codebeispiele
 individuellen Support durch A-Trust Entwickler
 Supportvereinbarung
 Verrechnung nur nach tatsächlichem Aufwand
 ¼ Stunden Taktung
 € 100,-- / Stunde
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For your safety
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