RegistrierkassensicherheitsVerordnung (RKSV) Workshop für Entwickler RECHTLICHE GRUNDLAGEN RKSV-Workshop Seite 2 31.05.2016 Steuerreform 2015 Barumsätze Änderungen bei der Einzelaufzeichnung Änderungen bei der Belegausstellung Registrierkassenpflicht RKSV-Workshop Seite 3 31.05.2016 Einzelaufzeichnung, Beleg, Registrierkasse Die Neuerungen betreffen nur BAR-Umsätze! Barumsätze sind Umsätze, bei denen das Entgelt bar geleistet wird aber auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte anderen elektronische Zahlungsformen wie z.B. mittels Mobiltelefon, PayLife Quick Zahlung mit Gutscheinen, Bons, Geschenkmünzen Keine Barumsätze bei E-Banking, Erlagschein RKSV-Workshop Seite 4 31.05.2016 Stichtage Ab 1.1.2016: Änderung bei Einzelaufzeichnungspflicht Belegpflicht Registrierkassenpflicht Ab 1.7.2016: Registrierung der Registrierkasse Im FinanzOnline bzw. Meldung bei Wegfall der Registrierkasse im FinanzOnline RKSV-Workshop Seite 5 31.05.2016 Stichtage Ab 1.1.2017 Pflicht technische Sicherheitslösung/Manipulationsschutz Technische Umsetzung bei Automaten RKSV-Workshop Seite 6 31.05.2016 Einzelaufzeichnung Arten der Einzelaufzeichnung mittels „Registrierkasse“ zwingend bei Jahresumsatz des Betriebs größer € 15.000, UND (!) Barumsätze größer € 7.500, Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes Beleg im Sinne der Belegerteilungspflicht RKSV-Workshop Seite 7 31.05.2016 Registrierkassenpflicht Beginn der Registrierkassenpflicht wenn beide Grenzen (Gesamtumsatz UND Barumsatz) erstmalig nach dem 1.1.2016 überschritten werden Im 4. Monat nach Überschreiten der Grenzen Ende der Registrierkassenpflicht Bei Unterschreiten der Umsatzgrenzen, wenn aufgrund besonderer Umstände absehbar ist, dass die Grenzen auch künftig nicht wieder überschritten werden ab Beginn des Folgejahres RKSV-Workshop Seite 8 31.05.2016 Belegpflicht Notwendiger Inhalt eines Beleges ab 1.1.2016: - Name des Unternehmens - Fortlaufende Nr. - Datum - Menge sowie „handelsübliche Bezeichnung“ der Ware oder der Dienstleistung - Betrag RKSV-Workshop Seite 9 31.05.2016 Erläuterungen des BMF Branche Zulässige Warenbezeichnung nach § 132a BAO Keine zulässige Warenbezeichnung nach § 132a BAO Blumengeschäft Zulässige Warenbezeichnung nach § 11 UStG Rosen, Tulpen, Nelken Schnittblumen, Topfblumen, Gehölz Blumen Bekleidungsgeschäft Latzhose blau, Gr. 52 Windjacke grün, Gr. 50 Hose Jacke Kleidung Obstgeschäft Golden Delicious Äpfel Williams-Christbirne Äpfel Birne Obst Friseur Schuppenshampoo Herrenschnitt Shampoo Haarschnitt Haarpflegeprodukt Friseurleistung Bäcker Handsemmel, Semmel Vollkornbrot Zigaretten oder Zigarren bestimmter Marken Salami Beiried vom Rind Semmel, Brot Backwaren Zigaretten Zigarren Wurst Rindfleisch Rauchwaren Schuhgeschäft Laufschuhe bestimmter Marken Pumps Sportschuhe Damenschuhe Schuhe Baumarkt Holzschrauben Blechschrauben Holzhammer Fäustel Käsekrainer Orangensäfte bzw. Biere mit Markenbezeichnung Frittatensuppe Wiener Schnitzel mit Pommes frittes Apfelstrudel Schrauben Hammer Eisenwaren Werkzeug Würstel Orangensaft Bier Suppe Schnitzel Strudel Wurstware Getränk Trafik Fleischerei/ Bauernmarkt Würstelstand Gasthaus RKSV-Workshop Seite 10 Fleischwaren Vorspeise Hauptspeise Nachspeise 31.05.2016 Belegpflicht Notwendiger Inhalt eines Beleges für Registrierkassenbelege ab dem 11.2017 - wie Beleg 2016 - zusätzlich Kassen-Identifikations-Nr. Uhrzeit Aufsplittung des Betrags nach Steuersätzen QR-Code oder alphanumerischer Code RKSV-Workshop Seite 11 31.05.2016 Belegpflicht Belegannahmepflicht Der Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten aufzubewahren Damit soll die Belegausstellungskultur gestärkt werden Wen der Kunde den Beleg nicht mitnimmt: RKSV-Workshop Keine sanktionierbare Finanzordnungswidrigkeit Seite 12 31.05.2016 Registrierkassenpflicht Ausnahmen: „Kalte Hände“ Umsätze „Kalte Hände“ Umsätze sind Umsätze, die – von Haus zu Haus – auf öffentlichen Plätzen, Straßen – nicht in oder in Verbindung mit festumschlossenen Räumlichkeiten erzielt werden. Nicht festumschlossene Räumlichkeit sind – z.B. freistehenden Verkaufstischen, offene Verkaufsbuden (Maronibrater), offene Verkaufsfahrzeuge RKSV-Workshop Seite 13 31.05.2016 Registrierkassenpflicht Ausnahmen: „Kalte Hände“ Umsätze Jahresumsatz des Betriebs darf € 30.000,- nicht übersteigen Es gilt der Gesamtumsatz des Betriebs (sämtliche Umsätze, nicht nur die „Kalte Hände“ Umsätze) Ausnahme gilt nicht nur für die Registrierkassenpflicht, sondern auch für Einzelaufzeichnung und Belegerteilung Losungsermittlung mittels Kassasturz zulässig RKSV-Workshop Seite 14 31.05.2016 Registrierkassenpflicht Sonderregelung Mobile Gruppen Unternehmer, die ihre Lieferung/Leistung außerhalb des Betriebs beim Kunden erbringen und zur Führung einer Registrierkasse verpflichtet sind dürfen diese (Bar-)Umsätze nach Rückkehr in den Betrieb ohne unnötigen Aufschub in der Registrierkasse erfassen wenn sie dem Kunden bei Zahlung einen Beleg im Sinn des zuvor Ausgeführten ausfolgen und eine Kopie davon aufbewahren RKSV-Workshop Seite 15 31.05.2016 Hinweis Steuerliche Begünstigung Für die Anschaffung oder Umrüstung ist je Kassensystem eine Prämie von € 200,- geltend zu machen bzw. € 30,- je Erfassungseinheit Die Investition ist im Jahr der Anschaffung voll abschreibbar Die Investition muss bis zum 1.1.2017 getätigt werden RKSV-Workshop Seite 16 31.05.2016 Registrierkassenpflicht Abgabenrechtliche Überprüfungen Maßnahmenbereich Erhebung Verdeckte Erhebung, Mystery-Shopping Maßnahmenbereich Nachschau Kassennachschau der Finanzpolizei Maßnahmenbereich Prüfung iRv Betriebsprüfung, USO RKSV-Workshop Seite 17 31.05.2016 Registrierkassenpflicht Achtung – strenge Konsequenzen! Schätzung (idR zuzüglich Sicherheitszuschlag) Geldstrafe von bis zu € 5.000,- bei erstmaliger Feststellung einer Finanzordnungswidrigkeit RKSV-Workshop Seite 18 31.05.2016 DER GESAMTE PROZESS RKSV-Workshop Seite 19 31.05.2016 Wie kommt das Zertifikat zur Kasse Ausstellung durch den Kassenlieferanten Registrierung in Finanz-Online Folgende Daten sind anzugeben >Seriennummer des Signaturzertifikates, >die Art der Signaturerstellungseinheit und >die Kassenidentifikationsnummern der mit der Signaturerstellungseinheit zu verbindenden Registrierkassen >der Benutzerschlüssel für die Entschlüsselung (AES 256) im maschinenlesbaren Code RKSV-Workshop Seite 20 31.05.2016 Wie kommt das Zertifikat zur Kasse Prüfung durch die Behörde Seriennummer des Signaturzertifikates gültigen Ordnungsbegriff des Unternehmers ZDA in der öffentlichen Trust-List Signaturzertifikat im Verzeichnis des ZDA vorhanden Registrierung dieser Daten in der Datenbank über Sicherheitseinrichtungen in Registrierkassen technische Inbetriebnahme RKSV-Workshop Seite 21 31.05.2016 Wie kommt das Zertifikat zur Kasse Erzeugung des Startbeleges je Registrierkasse Ablage der Kassenidentifikationsnummer als Bestandteil der zu signierenden Daten des ersten Barumsatzes mit Betrag Null (0) im Datenerfassungsprotokoll Ablage Datenerfassungsprotokoll laufend Monatsbeleg Jahresbeleg externe Speicherung spätestens nach 3 Monaten. RKSV-Workshop Seite 22 31.05.2016 A-Trust Produkte a.sign RK CHIP SmartCard und Kartenleser für die Einzelkasse oder auch im Kassennetzwerk. € 9,00 einmalig a.sign RK ONLINE Ohne SmartCard: online signieren über Smartphone, Tablet, PC oder Server. Basierend auf der Technologie der Handy-Signatur € 4,00 einmalig RKSV-Workshop Seite 23 31.05.2016 A-Trust Produkte a.sign RK COM/EXE vereinfachte Funktionen zum Zugriff auf die RK CHIP AES-Schlüssel, Base64 Kodierung Sha256 Hash a.sign RK Server Zur Erstellung digitaler Signaturen mittels mehrerer Signaturkarten: Mandantenfähigkeit Skalierbarkeit (ab 20 Karten empfehlen wir a.sign RK HSM a.sign RK HSM ideal viele zeitgleiche Transaktionen Schnelles und gleichzeitiges Signieren möglich Viele Zertifikate möglich Skalierbarkeit RKSV-Workshop Seite 24 31.05.2016 Kartenleser Produkte des Weltmarktführers Gesicherte Verfügbarkeit von Treibersoftware Staffelrabatte & Produkte anderer Hersteller auf Anfrage 17,31 € / 20,77 € (netto/brutto) 12,50 € /15,00 € (netto/brutto) RKSV-Workshop Seite 25 31.05.2016 Speicher für Datenerfassungsprotokoll § 7 Abs 3 RKSV Die Daten des Datenerfassungsprotokolls sind zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen externen Medium unveränderbar zu sichern. Diese Sicherung ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren. e-Tresor : € 4 pro Monat bzw. € 48 pro Jahr je ausgestelltem Zertifikat (Datenerfassungsprotokoll) RKSV-Workshop Seite 26 31.05.2016 PARTNER-PROGRAMM RKSV-Workshop Seite 27 31.05.2016 A-Trust Partner werden auf der Web-Seite der A-Trust gelistet dürfen Registrierkassen-Zertifikate für ihre Kunden ausstellen erhalten Support durch A-Trust können auch RO für die „Handy-Signatur“ werden können für ihre Kunden den e-Tresor als „externen unveränderten Speicher für das Datenerfassungsprotokoll“ nutzen RKSV-Workshop Seite 28 31.05.2016 Support Für alle Partner Online Ressourcen > WIKI > Software Libraries > Codebeispiele individuellen Support durch A-Trust Entwickler Supportvereinbarung Verrechnung nur nach tatsächlichem Aufwand ¼ Stunden Taktung € 100,-- / Stunde RKSV-Workshop Seite 29 31.05.2016 For your safety RKSV-Workshop Seite 30 31.05.2016
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