F64

Ludwig-Maximilians-Universität München
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Vorname
Familienname
Geburtsdatum
Personalnummer
Anschrift
Über die Dienststelle an die
Zentrale Universitätsverwaltung
I.1 - Professoren und Professorinnen
II.1 - Beamte und Beamtinnen
II.2 - Tarifbeschäftigte I (Fakultäten 1-10)
II.3 - Tarifbeschäftigte II (Fakultäten 11-20, Sonderbereiche)
II.4 - Tarifbeschäftigte III (ZUV), Zentrale Dienste
Antrag auf Gewährung von Elternzeit1
Anlagen:
Geburtsurkunde des Kindes
FL-Erklärung (F 20)
Antrag auf Zahlung von Kindergeld
Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
I. Ich beantrage Elternzeit für das Kind
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Hierzu mache ich folgende Angaben:
1. Kindschaftsverhältnis
Das Kind
zusteht
ist ein leibliches Kind, für das mir die Personensorge2
nicht zusteht.3
der Beschluss des Familiengerichts liegt bei.
ist ein Adoptivkind;
ist seit
in meine Adoptionspflege aufgenommen;
Bestätigung des Jugendamtes/der Adoptionsvermittlungsstelle liegt bei.
ist ein Kind des Ehegatten, der Ehegattin, des Lebenspartners, der Lebenspartnerin,
das am
in mein Haus aufgenommen wurde.4
ist kein leibliches Kind, mir wurde aber die Personensorge übertragen;
Gerichtsurteil liegt bei.
ist ein Kind, das ich in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII aufgenommen habe;5
Bestätigung des Jugendamtes liegt bei.
2. Betreuung und Erziehung im eigenen Haushalt
Das Kind
lebt in meinem Haushalt.
wird von mir selbst betreut und erzogen6
3. Verteilung der Elternzeit
F64 (08/15)
1. Zeitraum
vom
bis
, d.h.
beginnt
unmittelbar anschließend an die Mutterschutzfrist
ab Aufnahme des Kindes
ab Geburt
endet
am Tag, an dem das Kind das 3. Lebensjahr
vollendet
2. Zeitraum
vom
bis
d.h. endet am Tag, an dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet
3. Zeitraum7,8
vom
bis
d.h. endet am Tag, an dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet
4. Während der Elternzeit
werde ich nicht erwerbstätig sein vom
bis zum
vom
bis zum
bin ich voraussichtlich erwerbstätig mit einer Arbeitszeit, die wöchentl. 30 Stunden7 nicht überschreitet,
und zwar vom
bis zum
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von
Stunden
bei demselben Arbeitgeber (Freistaat Bayern)8, Dienststelle:
bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbständiger. Die nach § 15 Abs. 4 Satz 3 BEEG hierfür
erforderliche Zustimmung der zuständigen Personalverwaltung werde ich gesondert beantragen.
Datum
II. Dienststelle:
Datum
1 Fristen
Unterschrift d. Beschäftigten
Vom Antrag auf Gewährung von Elternzeit und der evtl. Absicht einer teilweisen
Erwerbstätigkeit während der Elternzeit haben wir Kenntnis genommen. Bei Beabsichtigter
Teilzeitbeschäftigung liegt der Antrag (bei Tarifbeschäftigten: F74) bei.
Stempel und Unterschrift d. Leitung oder d. Beauftragten der Dienststelle
für die Beantragung der Elternzeit:
1. Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit für den Zeitraum bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.
2. Spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes
2 Das Recht der Personensorge steht nach deutschem Recht für ein eheliches Kind den Eltern zu. Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander
verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
einander heiraten oder soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. Für ein
Adoptivkind sind die Ehegatten gemeinsam bzw. die Annehmenden personensorgeberechtigt. Bei Ausländern ist grundsätzlich das Heimatrecht der Eltern
für die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind maßgebend.
3 Nicht sorgeberechtigte Elternteile und Personen, die Elternzeit nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b und c BEEG nehmen können, bedürfen der
Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils.
4 Siehe Fn. 3
5 Siehe Fn. 3
6 Die Betreuung durch andere Personen während der Zeit einer nach § 1 Abs. 6 BEEG erlaubten Erwerbstätigkeit ist unschädlich, ebenso eine vorübergehende
Unmöglichkeit der Betreuung (z.B. wegen Erkrankung des Betreuenden).
7 Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann auf die Zeit bis zur Vollendung
des 8. Lebensjahres übertragen werden. Wird die Elternzeit für die ersten drei Lebensjahre verlangt, ist gleichzeitig verbindlich zu erklären, für welche
Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei einem angenommenen Kind und bei einem Kind in Vollzeit- oder in Adoptionspflege
kann Elternzeit von bis zu drei Jahren ab der Aufnahme bei der berechtigten Person, längstens bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes
genommen werden. Bei einer Verteilung der Elternzeit auf mehr als drei Zeitabschnitte ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Die
Inanspruchnahme eines 3. Abschnitts kann aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, wenn dieser Abschnitt zwischen dem 3. Geburtstag
und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes liegen soll.
8 Eine genehmigte Elternzeit kann grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers beendet werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht
erforderlich, wenn die Elternzeit bei der Geburt eines weiteren Kindes für die Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen vorzeitig beendet wird. In
diesem Fall soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen.
9 Beschäftigte nach TV-L:
Bei Reduzierung der bisherigen Arbeitszeit während der Elternzeit ist im Hinblick auf die Zusatzversorgung (VBL) Folgendes zu beachten:
Für jeden vollen Kalendermonat ohne Arbeitsentgelt, in dem das Arbeitsverhältnis wegen einer Elternzeit nach § 15 BEEG ruht, werden für jedes Kind, für
das ein Anspruch auf Elternzeit besteht, die Versorgungspunkte berücksichtigt, die sich bei einem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt von 500 Euro in
diesem Monat ergeben würden (§ 9 Abs. 1 ATV). Wird beispielsweise bei einem zur Elternzeit berechtigenden Kind während der Elternzeit der
Arbeitsumfang reduziert und beträgt das monatliche zusatzversorgungsrechtliche Entgelt weniger als 500 Euro, wird nur das geringere Entgelt
berücksichtigt.
10 Den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung bitten wir zeitgleich mit diesem Antrag einzureichen.