«Ein Nein wäre eine Katastrophe»

Thema.
Juso auf dem
Durchmarsch
«Ein Nein wäre eine Katastrophe»
Der Basler Chefarzt Christian De Geyter plädiert für die Präimplantationsdiagnostik
PRÄNATALDIAGNOSTIK BISHER
Von Dominik Feusi, Bern
Die Jungsozialis­
ten, eine ebenso
radikale wie
kleine Minder­
heit, sind im
Bun­desrat und
im Ständerat
ange­kommen.
rechnet die kleine Kammer
Ausge­ – früher
einmal Hort bürgerlicher Vernunft
und staatspolitischer Weisheit – hat
gestern den Bundesrat zu einer
Beschränkung des Warenhandels
ermächtigt – genau das, was die Juso
mit einer Volksinitiative wollen. Das
kann nur gutheissen, wer die bürger­
liche Überzeugung verloren hat, dass
die spontane Koordination von freien
Menschen auf freien Märkten am
bes­ten zum Gemeinwohl aller
beiträgt. Die Überwindung des
Kapitalismus ist ein Stück näher
gerückt.
Der Vorschlag wurde von Finanzmi­
nisterin Eveline Widmer­Schlumpf
ohne Vernehmlassung und damit
auch ohne Abklärung von Wirkung
und Folgen durch die Hintertüre in
eine bereits laufende Vorlage
geschmuggelt – obwohl der Bundes­
rat selber schriftlich festgehalten hat,
was Ökonomen und die historische
Erfahrung längst zeigen: Warenspe­
kulation hat keinen Einfluss auf die
Preise. Sie glättet im Gegenteil sogar
Versorgungs­ und Preisschwan­
kungen.
Die Argumentation für eine
Beschränkung des Handels wird
nicht besser, wenn derartige Rege­
lungen in einem irgendwann in der
EU geltenden Regelwerk vorkom­
men. Dort wurde es von der gleichen
linksradikalen Allianz eingebracht,
Die EU ist der Hebel,
Ideen zu verwirklichen,
die politisch sonst
keine Chance hätten.
die hierzulande hinter der Volksini­
tiative der Jungsozialisten steht. Die
EU und deren Kommission dient die­
sen Kräften zur Umgehung der
demokratisch gewählten Regierun­
gen, im Falle der Schweiz auch noch
der demokratisch abstimmenden
bürgerlichen Mehrheit, welche die
Spekulations­Initiative der Juso mit
an Sicherheit grenzender Wahr­
scheinlichkeit beerdigen wird.
Die europhile Mehrheit des Bundes­
rates, bestehend aus den Sozialde­
mokraten Simonetta Sommaruga
und Alain Berset, verstärkt durch
Eveline Widmer­Schlumpf und
Didier Burkhalter, spielt in diesem
undemokratischen Spiel nicht nur
mit, sie fördert dieses aktiv. Dazu
setzen sie alle parlamentarischen
Gepflogenheiten ausser Kraft, pro­
pagieren gegenüber der EU voraus­
eilenden Gehorsam und kuschen so
vor
linken
Brüsseler
Die EU ist der willkommene Hebel
Lobbygruppen.
dieser Bundesräte, zu verwirklichen,
was mit Sachargumenten nie durch
die eidgenössischen Räte zu bringen
wäre.
In Brüssel lacht man sich vermutlich
ins Fäustchen. Wenn die Schweizer
Regierung schon bei «Positionie­
rungslimiten für Warenderivate» im
Voraus den politischen Bückling
macht, hat die EU in Sachen Perso­
nenfreizügigkeit nichts zu fürchten.
[email protected] Seite 5
3 befruchtete Eizellen
weiterentwickeln.
Übrige einfrieren.
Pränataldiagnostik
zur Erkennung von
Erbkrankheiten
während der
Schwangerschaft.
Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID)
zur Erkennung von schweren Erbkrankheiten
und Chromosomenfehlern.
Alle entwickelten Eizellen
müssen eingesetzt werden.
Risiko: Mehrlingsschwangerschaft.
NEU MIT PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK (PID)
Entnahme
von Eizellen
und künstliche
Befruchtung
mit Spermien.
12 befruchtete Eizellen
weiterentwickeln.
Übrige einfrieren.
Von Alessandra Paone
BaZ: Herr De Geyter, den Reproduktions­
medizinern wird vorgeworfen, Gott
spielen zu wollen.
Christian De Geyter: Das ist eine
Verleumdung
unserer
Gegner
im Abstimmungs­
kampf. Es ist völlig
abstrus, einen Arzt
als Gott abzustem­
peln, nur weil er
einem Paar hilft,
ein Kind zu be­
kommen.
Am 14. Juni stimmen wir über die Prä­
implantationsdiagnostik (PID) ab. In
welchen Fällen würde Sie diese Methode
anwenden?
Bei Paaren mit einem Erbleiden in der
Familie, die ein schweres Kreuz zu
tragen haben und unter Umständen
auch schon Schwangerschaftsabbrü­
che hinter sich haben. Es ist nicht vor­
gesehen, die PID bei Bagatellerkran­
kungen einzusetzen und erst recht
nicht für Designerbabys. Das Gesetz
sieht vor, dass die PID nur zur Verhin­
derung von schweren Erbkrankheiten
eingesetzt werden darf, die bis zum
50. Lebensjahr ausbrechen können.
Blaue Augen, rotes Haar gehören
nicht zu diesen schweren Erbleiden.
Es wird auch immer behauptet, wir
würden das Geschlecht auf Wunsch
bestimmen. Technisch wäre das auch
möglich, aber es ist verboten. Und es
geht bei dieser Abstimmung auch
nicht um Retterbabys oder Leihmut­
terschaft.
Wie viele Paare verweisen Sie wegen
der hiesigen Einschränkungen an aus­
ländische Kliniken?
Nicht viele, das läuft nicht über uns,
sondern über die genetischen Zen­
tren. Aber ich habe bestimmt zwi­
schen 30 und 40 Paare gesehen, bei
denen ein Erbleiden in der Familie
vorhanden war, die dann aber selber
den Weg ins Ausland gefunden haben.
In welches Land reisen Paare am
häufigsten für eine PID?
In jedes Land in Europa bis auf
Litauen und den Vatikanstaat.
Die PID ist also praktisch überall in
Europa zugelassen?
Genau. Der Vatikan hat keinen
Bedarf, damit sind wir das vorletzte
Land. Und die anderen Länder in
Europa sind keine Bananenrepubli­
ken ohne Ethik und Recht.
Wie gehen Sie damit um, dass Sie Paa­
ren mit der aktuellen Regelung nicht
alles bieten können?
Es ist traurig zu wissen, dass ein Paar
mit grosser Wahrscheinlichkeit ein
Kind mit einer schweren Behinderung
bekommen wird, und dem eigentlich
vorgebeugt werden könnte, ohne dass
es dabei zu einem Schwangerschafts­
abbruch kommt. Ich kenne ein Paar,
das wegen einer schweren Form von
Muskelschwund viermal die Schwan­
gerschaft abgebrochen hat. Es kann
sich eine PID im Ausland nicht leisten.
Die Spermiensortierung, die wir hier
anbieten, auch nicht. Die Frau ist fix
und fertig. Ich glaube nicht, dass sie es
weiter probiert.
Wie schädlich sind diese sogenannten
Schwangerschaften auf Probe?
Das ist vor allem emotional ein Pro­
blem. Stellen Sie sich vor, Sie haben
ein Kind, das eine schwere Erbkrank­
heit hat. Für das Paar ist es allein
schon ein Trauma zu wissen, dass es
Im 4- bis 8-zelligen
Stadium werden
2 Zellen entnommen.
ein Erbleiden in den Genen hat. Das
ist demütigend. Und dann hat man
noch ein behindertes Kind. Natürlich
liebt man es, aber man hat weder die
Kraft noch die Ressourcen, ein weite­
res krankes Kind zu bekommen. Ent­
scheidet man sich dann für einen
Schwangerschaftsabbruch, ist es so,
als ob man das bestehende Kind auch
umbringen würde. Das ist emotional
nur sehr schwer zu ertragen. Hinzu
kommt, dass ein Schwangerschafts­
abbruch manchmal erst in der 15.,
16. Woche stattfindet, je nachdem,
wie schnell die Diagnose vorliegt. Mit
der PID kann zumindest sicherge­
stellt werden, dass es nicht wieder zu
einer Schwangerschaft auf Probe
kommt.
Wie viel kostet eine PID?
Rund 10000 Franken. Im Ausland ist
es noch viel teurer. Ich kenne ein Paar,
das über 100000 Franken ausgegeben
hat, wobei die Hälfte Reisekosten,
Hotelunterkunft und Verdienstausfall
aufgrund des Auslandsaufenthaltes
war. Bei einer Behandlung im Ausland
gibt es auch immer eine zeitliche Bar­
riere. Wer kann sich schon erlauben,
sechs Wochen lang ins Ausland zu
gehen? Die Sprache ist ein weiterer
Nachteil: Man kann nicht so kommu­
nizieren wie hier. Das führt dazu, dass
die Therapiequalität abnimmt.
Stimmt die Qualität im Ausland nicht?
Wir haben ein Paar, das jetzt aus dem
östlich­mediterranen Raum mit Vier­
lingen zurückgekommen ist. Wegen
einer vorzeitigen Menopause hat die
Frau beschlossen, für eine Eizell­
spende ins Ausland zu gehen. Ihr wur­
den vier Embryonen auf einmal über­
tragen. Sie hat sie dann auf die Hälfte
reduzieren lassen. Vor zwei Wochen
hat sie gesunde Zwillinge geboren.
Vierlinge wären bei dieser kleinen
Gebärmutter aber nicht möglich
gewesen. Wir hätten ihr nie vier
Embryonen übertragen. Jetzt haben
zwei Kinder ihr Leben lassen müssen.
Das ist auch für den Arzt jeweils ein
grausames Verfahren.
Was würde ein Nein bei der Abstimmung
vom 14. Juni bedeuten?
Der Abstimmungskampf läuft nur
unter der Überschrift PID. Aber im
Wesentlichen geht es um die Existenz
der Fortpflanzungsmedizin. Der
gesetzliche Rahmen muss angepasst
werden, damit die heute verfügbaren
Technologien möglich sind. Nur mit
dem neuen Gesetz kann etwa eine
In­vitro­Fertilisation (IVF) effizient
und mit geringen Komplikationen
durchgeführt werden. Wenn das alte
Gesetz bleibt, wäre die Komplikations­
rate unerträglich hoch. Wir wären
festgemauert in einem bereits jetzt
veralteten Gesetz und müssten wei­
tere zehn bis fünfzehn Jahre damit
klarkommen. Ein Nein wäre eine
Katastrophe. Die Schweizer Repro­
duktionsmedizin würde verküm­
mern. Wir würden in zwei, drei Jah­
ren Steinzeitreproduktionsmedizin
betreiben. Unsere Therapien sind
jetzt schon an der Grenze des Vertret­
baren. Wenn sich die Fortpflanzungs­
medizin weiter so rasant entwickelt,
sind wir einfach nicht mehr ernst zu
nehmen. Es ist dann auch unethisch,
solch veraltete Therapien anzubieten.
Macht es dann für Sie überhaupt noch
Sinn, in der Schweiz zu arbeiten?
Ich bin 58, es ist nicht mehr weit bis
zu meiner Pensionierung. Für die jun­
gen Kollegen wird es aber schwierig.
Zellen werden auf
genetische Defekte
untersucht.
Eizellen mit
genetischen
Schäden
können
vernichtet
werden.
Übrige werden
eingefroren.
Nur eine intakte Eizelle
wird in die Gebärmutter
eingesetzt.
Wieso ist es wichtig, Embryonen einfrie­
ren zu können?
Die Natur entscheidet in den ersten
Tagen, welche befruchtete Eizelle sich
tatsächlich entwickeln kann und wel­
che nicht. Je länger wir warten, umso
besser sind wir in der Lage, dies zu
erkennen. Nach altem Gesetz müssen
wir frühzeitig entscheiden, noch
bevor die Befruchtung stattgefunden
hat. Wir müssen sehr viele Eizellen
einfrieren, damit daraus später ein
Kind entstehen kann. Dürften wir bis
zu fünf Tagen warten, wüssten wir
eher, welche befruchteten Eizellen
wir tatsächlich einfrieren können.
Durch die wirksamere Technologie
könnte die Anzahl eingefrorener
Eizellen reduziert werden, was wie­
derum bedeuten würde, dass wir den
Paaren weniger unnötig Hoffnung
und weniger Transfers machen müss­
ten. Es würde nur noch ein Embryo
mit guten Chancen zur Weiterent­
wicklung übertragen. Damit könnte
das Risiko von Mehrlingsschwanger­
schaften deutlich verringert werden.
«Die anderen Länder
in Europa sind keine
Bananenrepubliken
ohne Recht und Ethik.»
Wenn wir jetzt der PID zustimmen, was
wird dann als Nächstes kommen?
So schnell geht das nicht. Wir haben
jetzt schon fast 15 Jahre gebraucht,
dass es zu dieser Abstimmung kom­
men konnte. Im nächsten Jahr dürfte
im Parlament noch die Eizellspende
diskutiert werden, die im Gegensatz
zur Samenspende nicht erlaubt ist.
Das ist eine Ungleichbehandlung von
Männern und Frauen. Alles andere ist
derzeit kein Thema. Die Leihmutter­
schaft wird nur in juristischen Kreisen
diskutiert, nicht von uns Fachärzten.
Grafik Monika Müller
Kommentar
| Mittwoch, 3. Juni 2015 | Seite 2
Meine Pensionierung wird mich ret­
ten (lacht). Und in den nächsten zehn
bis 15 Jahren läuft ohnehin nichts.
Derzeit wird noch das Social Freezing
diskutiert. Ich persönlich halte jedoch
nichts davon.
Warum?
Es ist eine falsche Sicherheit. Zudem
ist die Hormontherapie ein schwerer
Eingriff in die Integrität der Frau. Es
ist heikel, so was zu machen, nur weil
man keine Zeit hat, schwanger zu
werden. Es braucht dafür eine medi­
zinische Indikation. Zum Beispiel
Frauen, die Brustkrebs haben und
sich einer Chemotherapie unterzie­
hen müssen.
Es ist ein emotionaler Abstimmungs­
kampf, der insbesondere Eltern von
behinderten Kindern bewegt.
Man darf nicht sein eigenes Schicksal
auf den Rest der Bevölkerung über­
tragen. Jeder ist verschieden. Nie­
mand wird gezwungen, eine PID
durchzuführen. Diese ist nichts ande­
res als die zugelassene Pränataldia­
gnostik. Bei dieser können bis zur
zwölften Wochen genetische Tests am
Embryo durchgeführt werden. Die
PID benutzt die gleiche Technologie,
nur vorher und bevor es zur Schwan­
gerschaft kommt. Ein Schwanger­
schaftsabbruch kann vermieden wer­
den. Ich kann nicht verstehen, wieso
man die Pränataldiagnostik gut­
heisst, die PID aber verbieten möchte.
Diejenigen, die jetzt die PID ableh­
nen, heissen oft den Schwanger­
schaftsabbruch gut. Das ist eine
widersprüchliche Geisteshaltung.
Wie viele Paare werden in der Schweiz
wegen eines Erbleidens eine PID brau­
chen?
Zwischen 50 und 100.
Es geht also um ein Nischenprodukt?
Wo sind Ihre persönlichen ethischen
Grenzen?
Es ist tatsächlich eine ganz kleine
Minderheit, welche die PID in
Anspruch nehmen würde. Anderer­
seits ist es von Leuten mit gesunden
Kindern doch sehr arrogant, die PID
verbieten zu wollen.
Anders gefragt: Wie weit würden Sie als
Arzt gehen?
Wo Paare mit unerfülltem
Kinderwunsch Hilfe finden
Wenn ich nicht eine zeitgemässe
Medizin anbieten kann.
Ich muss zugeben, dass ich meine
ethischen Grenzen immer wieder ver­
schoben habe. Die Samenspende war
für mich lange Zeit tabu, ich habe
mich dann aber von der Ethikkom­
mission überzeugen lassen, sie anzu­
bieten. Inzwischen finde ich das auch
gut so. Die Eizellspende ist der logi­
sche nächste Schritt.
Vor Kurzem hat eine 65­jährige Frau
Vierlinge zur Welt gebracht.
Das ist ein schlimmes Ereignis. Ein
Zeichen dafür, dass schlecht gearbei­
tet wurde. Es ist aber auch die Folge
eines allzu restriktiven Gesetzes. Hier
bei uns hätten wir uns um die Frau
gekümmert. Sie wäre auch von Psy­
chologinnen begleitet worden und
wäre wahrscheinlich diesen Weg
nicht gegangen. Wenn man aber den
Leuten alles verbietet, gehen sie ins
Internet und finden ein Zentrum
irgendwo im Ausland. Mit Geld ist
alles möglich. Wenn die Frau die Mög­
lichkeit gehabt hätte für eine Bera­
tung oder Betreuung in einem Zen­
trum in der Region, in der sie wohnt,
wäre sie wohl aufgefangen worden.
Sie haben Ihre ethischen Grenzen schon
einmal verschoben. Wie gross ist die
Gefahr, dass man als Arzt immer weiter
gehen möchte?
Basel. Christian De Geyter ist Chefarzt
der Klinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin am
Basler Unispital. Er wurde in Belgien
geboren und arbeitet seit bald 20 Jahren in Basel. Als Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin steht der 58-jährige Vater
von drei erwachsenen Töchtern im
Abstimmungskampf an vorderster
Front und hat auch finanziell viel in die
Kampagne investiert. De Geyter gilt auf
seinem Gebiet als Koryphäe und hat
Patienten aus der ganzen Schweiz. Am
Uni-Spital Basel wurden im vergangenen Jahr zirka 700 künstliche Befruchtungen durchgeführt. Ein Drittel der
Therapien haben zu einer Geburt
geführt. In 18 Prozent der entstandenen Schwangerschaften kommt es zu
einer Fehlgeburt. Mehr als die Hälfte
der Frauen mit Kinderwunsch, die sich
an das Uni-Spital Basel wenden, werden spontan schwanger. 1978 kam das
erste Kind per In-Vitro-Fertilisation
(IVF) zur Welt. In der Schweiz wurde
das erste IVF-Kind 1984 in Breitenbach
geboren. Eine IVF kostet am Uni-Spital
Basel pauschal rund 6800 Franken. Je
nach dem Bedarf an Medikamenten ist
der Betrag höher oder tiefer. ale