Medienmitteilung 28.05.2015

Medienmitteilung
Betroffene für den Verfassungsartikel zur Fortpflanzungsmedizin
Zürich, 28. Mai 2015. Im Komitee „Ja zur Fortpflanzungsmedizin“ engagieren sich Betroffenen für
eine zeitgemässe Fortpflanzungsmedizin. Ihre Erfahrungen zeigen: Für Menschen mit unerfülltem
Kinderwunsch oder Paaren mit einer schweren Erbkrankheit wäre die Annahme des
Verfassungsartikels für die Fortpflanzungsmedizin ein Lichtblick auf ihrem ohnehin schon
schwierigen Weg zu einem eigenen Kind.
Der Verfassungsartikel „Ja zur Fortpflanzungsmedizin“ schafft die Grundlage für eine bessere
medizinische Behandlung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch und für Träger von schweren
Erbkrankheiten. Ihre Geschichten zeigen, warum es richtig ist, die PID für diese Paare zuzulassen.
PID verhindert Schwangerschaftsabbrüche
Heute bleibt Paaren mit einer schweren Erbkrankheit nichts anderes übrig, als eine Schwangerschaft zu
wagen, die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft abzuwarten und im schlimmsten Fall einen
Schwangerschaftsabbruch in Kauf zu nehmen. Oder sie gehen ins Ausland. Beides ist eine riesige und
unnötige Belastung. Mit einer PID können solche schwere Schicksalsentscheidungen vermieden werden.
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch oder schweren Erbkrankheiten wollen keine Designerbabys. Sie
sehnen sich schlicht nach einem eigenen Kind. Ihnen soll dieselbe Eigenverantwortung übertragen
werden, wie Paaren, die auf natürlichem Weg Kinder kriegen können. Die Präimplantationsdiagnostik ist
deshalb – als Pendant zur in der Schweiz bereits etablierten Pränataldiagnostik – ein logischer Schritt.
Die Gegner der Vorlage führen Argumente an, die mit der Realität der Betroffenen wenig zu tun haben.
Mit diffusen Zukunftsängsten zeichnen sie eine Entwicklung in der Fortpflanzungsmedizin vor, die in der
Schweiz niemand will und zu der die Stimmbevölkerung auch niemals ihre Zustimmung geben wird. Die
Selektion von gewünschten Eigenschaften (z. B. Augenfarbe, Geschlecht) etc., Leihmutterschaft,
Retterbabys etc. bleiben verboten.
Weniger Komplikationen und Mehrlingsschwangerschaften
Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ermöglicht ein Ja zur Vorlage zudem eine zeitgemässe
Behandlung. Neu dürfen entwickelte Eizellen am fünften Tag eingefroren werden. Das ermöglicht es, der
Frau eine einzige entwickelte Eizelle zu übertragen. Heute hingegen müssen der Frau alle entwickelten
Eizellen (maximal drei) übertragen werden. In der Schweiz münden deshalb zu viele
Kinderwunschbehandlungen in Mehrlingsschwangerschaften, die für Mutter und Kinder mit erheblichen
gesundheitlichen Risiken wie Frühgeburten verbunden sind.
Kontakt:
Komitee Ja zu Fortpflanzungsmedizin
Telefon 044 / 266 67 66
[email protected]
Komitee «Ja zur Fortpflanzungsmedizin»
Postfach 754
3076 Worb
Telefon 044 / 266 67 66
www.fortpflanzungsmedizin-ja.ch
[email protected]