Medienmitteilung Betroffene für den Verfassungsartikel zur Fortpflanzungsmedizin Zürich, 28. Mai 2015. Im Komitee „Ja zur Fortpflanzungsmedizin“ engagieren sich Betroffenen für eine zeitgemässe Fortpflanzungsmedizin. Ihre Erfahrungen zeigen: Für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch oder Paaren mit einer schweren Erbkrankheit wäre die Annahme des Verfassungsartikels für die Fortpflanzungsmedizin ein Lichtblick auf ihrem ohnehin schon schwierigen Weg zu einem eigenen Kind. Der Verfassungsartikel „Ja zur Fortpflanzungsmedizin“ schafft die Grundlage für eine bessere medizinische Behandlung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch und für Träger von schweren Erbkrankheiten. Ihre Geschichten zeigen, warum es richtig ist, die PID für diese Paare zuzulassen. PID verhindert Schwangerschaftsabbrüche Heute bleibt Paaren mit einer schweren Erbkrankheit nichts anderes übrig, als eine Schwangerschaft zu wagen, die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft abzuwarten und im schlimmsten Fall einen Schwangerschaftsabbruch in Kauf zu nehmen. Oder sie gehen ins Ausland. Beides ist eine riesige und unnötige Belastung. Mit einer PID können solche schwere Schicksalsentscheidungen vermieden werden. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch oder schweren Erbkrankheiten wollen keine Designerbabys. Sie sehnen sich schlicht nach einem eigenen Kind. Ihnen soll dieselbe Eigenverantwortung übertragen werden, wie Paaren, die auf natürlichem Weg Kinder kriegen können. Die Präimplantationsdiagnostik ist deshalb – als Pendant zur in der Schweiz bereits etablierten Pränataldiagnostik – ein logischer Schritt. Die Gegner der Vorlage führen Argumente an, die mit der Realität der Betroffenen wenig zu tun haben. Mit diffusen Zukunftsängsten zeichnen sie eine Entwicklung in der Fortpflanzungsmedizin vor, die in der Schweiz niemand will und zu der die Stimmbevölkerung auch niemals ihre Zustimmung geben wird. Die Selektion von gewünschten Eigenschaften (z. B. Augenfarbe, Geschlecht) etc., Leihmutterschaft, Retterbabys etc. bleiben verboten. Weniger Komplikationen und Mehrlingsschwangerschaften Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ermöglicht ein Ja zur Vorlage zudem eine zeitgemässe Behandlung. Neu dürfen entwickelte Eizellen am fünften Tag eingefroren werden. Das ermöglicht es, der Frau eine einzige entwickelte Eizelle zu übertragen. Heute hingegen müssen der Frau alle entwickelten Eizellen (maximal drei) übertragen werden. In der Schweiz münden deshalb zu viele Kinderwunschbehandlungen in Mehrlingsschwangerschaften, die für Mutter und Kinder mit erheblichen gesundheitlichen Risiken wie Frühgeburten verbunden sind. Kontakt: Komitee Ja zu Fortpflanzungsmedizin Telefon 044 / 266 67 66 [email protected] Komitee «Ja zur Fortpflanzungsmedizin» Postfach 754 3076 Worb Telefon 044 / 266 67 66 www.fortpflanzungsmedizin-ja.ch [email protected]
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