Informationsblatt zur Beantragung der spanischen

MINISTERIO
DE ASUNTOS EXTERIORES
Y DE COOPERACIÓN
CONSULADO GENERAL DE ESPAÑA
FRÁNCFORT
Stand: 2015
Informationsblatt zur Beantragung der spanischen Ausländeridentitätsnummer N.I.E.
(NÚMERO DE IDENTIFICACIÓN DE EXTRANJERO)
(Ausländeridentitätsnummer)
Ausländer, die ihren Hauptwohnsitz NICHT in Spanien haben und aus wirtschaftlichen, beruflichen
oder sozialbedingten Gründen von der Dirección General de la Policía eine Registrierungsnummer für
Ausländer (N.I.E.) erhalten möchten, können dies persönlich oder über einen bevollmächtigen
Vertreter direkt in Spanien (Oficina de Extranjeros bzw. Comisaría de Policía) oder persönlich
oder mittels einer bevollmächtigten Person* und mit vorheriger Terminvereinbarung**, über
das für ihren Wohnsitz zuständige Generalkonsulat*** beantragen.
*Bevollmächtigte Vertreter müssen entweder eine notarielle Vollmacht oder eine private Vollmacht mit
einer Unterschriftsbeglaubigung vorweisen und eine beglaubigte Ausweiskopie des Antragstellers
mitbringen.
Zur Beantragung in diesem Generalkonsulat sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Bei EU-Bürgern ist der Personalausweis ausreichend.
- Begründung für die Antragstellung:
Bei nicht EU Bürgern muss der Grund der Antragstellung mit spanischen original
Dokumenten belegt werden und eine aktuelle Meldebescheinigung eingereicht werden.
- Email Adresse, für die Weiterleitung der NIE Bescheinigung, oder einen frankierten
Rückumschlag.
- Die Antragstellung kostet € 9,45.
Das Antragsformular wird bei uns ausgefüllt und an die zuständige Behörde (Comisaría General de
Extranjería y Fronteras in Madrid) weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen.
► Ausländer, die schon eine NIE-Nummer haben, brauchen keine neue Nummer zu beantragen. In
diesem Fall reicht der Antrag einer aktualisierten Bescheinigung, der bei uns mit vorheriger
Terminvereinbarung erfolgt. Dieser kostet 7,03 €.
► Interessenten, die ihren NIE-Antrag aus beruflichen Gründen, aufgrund eines Praktikums oder eines
länger als dreimonatigen Aufenthalts in Spanien stellen wollen, sind verpflichtet ihren Antrag in
Spanien persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde der Provinz ihres Wohnortes zu stellen.
oder, falls keine Ausländerbehörde vorhanden ist, ihre Registrierung im Ausländerzentralregister bei
der zuständigen spanischen Polizeibehörde zu beantragen.
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten ab Einreise gestellt werden. Es wird sofort eine
Bescheinigung (Certificado de Libre Circulación) mit Namen, Staatsangehörigkeit, Adresse, N.I.E.
und Registrierungsdatum ausgestellt.
** Termine unter Tel.: (069) 95 91 66 -24
*** Amtsbereich des Spanischen Generalkonsulats in Frankfurt/Main: Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz
Correo electrónico: [email protected]
Nibelungenplatz 3
60318 Frankfurt
TEL.: +49 69 959 1660
FAX: +49 69 596 4742