MINISTERIO DE ASUNTOS EXTERIORES Y DE COOPERACIÓN CONSULADO GENERAL DE ESPAÑA FRÁNCFORT Stand: 2015 Informationsblatt zur Beantragung der spanischen Ausländeridentitätsnummer N.I.E. (NÚMERO DE IDENTIFICACIÓN DE EXTRANJERO) (Ausländeridentitätsnummer) Ausländer, die ihren Hauptwohnsitz NICHT in Spanien haben und aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialbedingten Gründen von der Dirección General de la Policía eine Registrierungsnummer für Ausländer (N.I.E.) erhalten möchten, können dies persönlich oder über einen bevollmächtigen Vertreter direkt in Spanien (Oficina de Extranjeros bzw. Comisaría de Policía) oder persönlich oder mittels einer bevollmächtigten Person* und mit vorheriger Terminvereinbarung**, über das für ihren Wohnsitz zuständige Generalkonsulat*** beantragen. *Bevollmächtigte Vertreter müssen entweder eine notarielle Vollmacht oder eine private Vollmacht mit einer Unterschriftsbeglaubigung vorweisen und eine beglaubigte Ausweiskopie des Antragstellers mitbringen. Zur Beantragung in diesem Generalkonsulat sind folgende Unterlagen erforderlich: - Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Bei EU-Bürgern ist der Personalausweis ausreichend. - Begründung für die Antragstellung: Bei nicht EU Bürgern muss der Grund der Antragstellung mit spanischen original Dokumenten belegt werden und eine aktuelle Meldebescheinigung eingereicht werden. - Email Adresse, für die Weiterleitung der NIE Bescheinigung, oder einen frankierten Rückumschlag. - Die Antragstellung kostet € 9,45. Das Antragsformular wird bei uns ausgefüllt und an die zuständige Behörde (Comisaría General de Extranjería y Fronteras in Madrid) weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen. ► Ausländer, die schon eine NIE-Nummer haben, brauchen keine neue Nummer zu beantragen. In diesem Fall reicht der Antrag einer aktualisierten Bescheinigung, der bei uns mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgt. Dieser kostet 7,03 €. ► Interessenten, die ihren NIE-Antrag aus beruflichen Gründen, aufgrund eines Praktikums oder eines länger als dreimonatigen Aufenthalts in Spanien stellen wollen, sind verpflichtet ihren Antrag in Spanien persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde der Provinz ihres Wohnortes zu stellen. oder, falls keine Ausländerbehörde vorhanden ist, ihre Registrierung im Ausländerzentralregister bei der zuständigen spanischen Polizeibehörde zu beantragen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten ab Einreise gestellt werden. Es wird sofort eine Bescheinigung (Certificado de Libre Circulación) mit Namen, Staatsangehörigkeit, Adresse, N.I.E. und Registrierungsdatum ausgestellt. ** Termine unter Tel.: (069) 95 91 66 -24 *** Amtsbereich des Spanischen Generalkonsulats in Frankfurt/Main: Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz Correo electrónico: [email protected] Nibelungenplatz 3 60318 Frankfurt TEL.: +49 69 959 1660 FAX: +49 69 596 4742
© Copyright 2024 ExpyDoc