Aktueller Newsletter der DPolG Ausgabe 10/2015 Katja Sorgen neue stellvertretenden Bundesjugendleiterin Im Rahmen der in Mainz stattfindenden Bundesjugendkonferenz wurde Katja Sorgen zur stellvertretenden Bundesjugendleiterin der JUNGEN POLIZEI gewählt. Katja mit dem Vorsitzenden Daniel Jungwirth Herzlichen Glückwunsch! Inhalt: Blaulicht-Kino Terrorismusgefahr Zentrale Busgeldstelle (ZBS) JUNGE POLIZEI im Gespräch mit Jungen Union Das interessante Urteil zum Disziplinarrecht Die Seite für Senioren Blaulicht-Kino der DPolG Im Rahmen der Blaulicht-Kino-Serie präsentiert die DPolG in Schifferstadt und Mainz den neuen James Bond - Spectre _______________________________________________________________________________________ DPolG - Mitgliederinformation Online Express 10/2015 Seite 1 Karten für Mainz gibt es bei: [email protected] und [email protected] Karten für Schifferstadt gibt es bei: [email protected] und [email protected] Oder bei Noriko Nagy, Polizeiinspektion Schifferstadt, Waldspitzweg 2, 67105 Schifferstadt Podiumsdiskussion zur Terrorismusgefahr Langenberger fordert 10.000 Polizisten für Rheinland-Pfalz (von Patrick Müller, JUNGE POLIZEI) Auf Einladung der JUNGEN UNION RheinlandPfalz besuchte die JUNGE POLIZEI deren Landesausschuss im Bürgerhaus in WaldfischbachBurgalben zum Thema „Terrorismus in aller Welt, wie sicher sind wir in Rheinland-Pfalz“ An der Diskussionsrunde nahmen Rolf Tophoven (Direktor des Institutes für Krisenintervention), Ismail Tipi (Integrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag) sowie unser DPolG LandesvorsitVon links.: Rolf Tophoven, Christian Klein, zender Benno Langenberger teil. Die ZuhöBenno Langenberger, Isamil Tipi rer konnten durch Fragen an die Redner aktiv mitwirken. Man sprach über die Gefahr von terroristischen Anschlägen in Deutschland und die Möglichkeiten der Verhinderung. Auch wurde der Salafismus thematisiert und wie man ihm begegnen könne. Des Weiteren war der starke Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland und welche Gefahren und Probleme daraus resultieren teil der zweistündigen Diskussion. Benno Langenberger wies insbesondere auf die starke Belastung der Polizei hin, welche der Flüchtlingszustrom mit sich bringe. Er kritisierte die Politik, welche in den letzten Jahren trotz Warnungen der DPolG immer weiter Personal bei der Polizei abgebaut hat. Langenberger bekräftigte die Forderung der DPolG, dass Rheinland-Pfalz 10000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte benötige. Der stellvertretende JU Landesvorsitzende Christian Klein erklärte, dass die CDU im Falle eines Wahlsieges die Anzahl der Polizisten im Land um 300 Beamte und Beamtinnen erhöhen wolle. Die zentrale Bußgeldstelle (ZBS) in Not . Die zentrale Bußgeldstelle in Speyer, angegliedert an das Polizeipräsidium Rheinpfalz, steckt mit nicht einmal drei Jahren zwar noch in den Kinderschuhen, wächst aber zu schnell. Die daraus resultierenden Probleme bereiteten den Verantwortlichen vom ersten Tag an Kopfzerbrechen und belasten die Mitarbeiter erheblich. Weder das Raumangebot noch die verwendete Software können mit dem Wachstum mithalten. Aus den ursprünglich 70 Mitarbeitern wurden inzwischen mehr als 140 und angesichts hochmoderner Kontrollanlage und den von diesen produzierten Fallzahlen, muss die Zahl weiter deutlich steigen. Diesen Standpunkt vertrat die DPolG-Landesleitung auch in einem Gespräch mit Innenminister Roger Lewentz. Da die Platzprobleme aber schon jetzt kaum zu lösen sind, wird ein Personalzuwachs eine weitere Herausforderung für die Dienststelle. Die Unterbringung der ZBS in einem neuen Polizeipräsidium Rheinpfalz wäre eine ferne Lösung, die die akute Situation nicht entschärft. Ein Anfang wäre die Einrichtung von Telearbeitsplätzen. _______________________________________________________________________________________ DPolG - Mitgliederinformation Online Express 10/2015 Seite 2 Die sehr hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die ungünstigen Arbeitsbedingungen führen zwangsläufig zu einer hohen Fluktuation mit der Konsequenz, dass sich nur schwer homogenes Erfahrungswissen aufbaut, auf das neue Mitarbeiter zugreifen können. Um diesen Druck zu mildern, die Fluktuation zu reduzieren und den festen Mitarbeiterstamm zu vergrößern, ist es für die DPolG zwingend notwendig eine leistungsfähige Software mit hohen Leistungsreserven zu beschaffen. „Das kostet zwar Geld. Wer aber Geld verdienen will, muss auch bereit sein zu investieren“, betonte Landesvorsitzender Benno Langenberger im Gespräch im Innenministerium. JUNGE POLIZEI diskutiert mit der JUNGEN UNION (von Patrick Müller, JUNGE POLIZEI) Unter Leitung der Vorsitzenden Katja Sorgen traf sich die JUNGE POLIZEI mit dem Arbeitskreis „Innen und Recht“ der Jungen Union Rheinland-Pfalz mit dem stellvertretenden JU Landesvorsitzenden Christian Klein in Rheinböllen. Ziel der JUNGEN POLIZEI war es, dem Nachwuchs der CDU ein aktuelles Bild von der Situation der rheinlandpfälzischen Polizei zu geben und sie für die Forderungen der DPolG zu gewinnen. Einigkeit bestand darin, dass die rheinland-pfälzische Polizei mehr Personal benötigt. Da Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter aber erst einige Jahre ausgebildet werden müssen, war man sich zudem einig, dass eine kurzfristige Entlastung der Polizei nur dadurch erreicht werden könne, in dem man sie von polizeifremden Aufgaben, wie z.B. der Begleitung von Schwertransporten oder der Bewachung von öffentlichen Gebäuden, entlaste und mehr Tarifbeschäftigte einstelle. Aufgeschlossen zeigte man sich bei den Arbeitskreismitgliedern für die Forderung der DPolG bezüglich der Einführung eines nicht tödlich wirkenden Distanzmittels. Im Gespräch wurde auf die Vorteile einer solchen Waffe, insbesondere bei Messerangriffen und auf die guten Erfahrungen in anderen europäischen Ländern hingewiesen. Man war sich einig, dass alle Vor- und Nachteile sachgemäß abgewogen werden sollten und eine pauschale Ablehnung dieses DPolG-Vorschlags nicht sachgemäß und weder im Interesse der Polizisten noch des Angreifers sein können. Von Seiten der JUNGEN POLIZEI wurde auf das im Vergleich zu anderen Bundesländern und zur Bundespolizei niedrige Grundgehalt der Polizeibeamten- und beamtinnen in Rheinland-Pfalz hingewiesen. Es wurde weiterhin auf die fehlende Winterunterwäsche für Streifenbeamte- und beamtinnen sowie auf die nicht vorhandene Möglichkeit, bestimmte Kommunikationsplattformen abzuhören, aufmerksam gemacht. Die Ausstattung der Polizei mit Smartphones und Tablets, deren Einsatz den Polizeialltag deutlich erleichtern und damit für Entlastung sorgen würde, wurde seitens der JUNGEN POLIZEI angeregt. Christian Klein sagte der JUNGEN POLIZEI zu, diese Themen weiter in den zuständigen Gremien zu verfolgen. _______________________________________________________________________________________ DPolG - Mitgliederinformation Online Express 10/2015 Seite 3 Das interessante Urteil Keine Disziplinarmaßnahme zusätzlich zur Strafe Ein Dienstvergehen, das Grundlage für eine strafgerichtliche Verurteilung gewesen ist, kann nicht gleichzeitig mit einer Kürzung der Dienstbezüge geahndet werden, wenn der Ausspruch dieser Disziplinarmaßnahme auf denselben Sachverhalt gestützt ist, es sei denn die Disziplinierung ist zusätzlich erforderlich, um den Beamten zur zukünftigen Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten. Dies hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier in einem Urteil vom 22.9.2015 ausgesprochen und damit eine Disziplinarverfügung des Landes gegen eine Polizeikommissarin aufgehoben. Diese hatte später veröffentlichte personenbezogene Daten Dritter im Polizeidatensystem POLIS ohne dienstlichen Anlass abgefragt und alsdann weitergegeben und war deshalb strafgerichtlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das beklagte Land verhängte zudem die Disziplinarmaßnahme einer Kürzung der Dienstbezüge. Zu Unrecht, so die Richter der 3. Kammer. Zwar habe die Klägerin mit ihrem Verhalten ein Dienstvergehen begangen. Wegen der strafgerichtlichen Verurteilung bleibe das Dienstvergehen jedoch ohne disziplinarrechtliche Konsequenz. Die einschlägige Vorschrift im Landesdisziplinargesetz verbiete die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme, wenn derselbe Lebenssachverhalt bereits Gegenstand einer strafgerichtlichen Verurteilung gewesen sei. Die unbefugte Datenabfrage und die nachfolgende Weitergabe an Dritte stellten sich im zu entscheidenden Fall als einheitlicher Lebenssachverhalt in diesem Sinne dar. Entgegen der vom Land vertretenen Auffassung könne man diesen einheitlichen Sachverhalt auch nicht deshalb aufspalten, weil die Klägerin die unbefugte Datenabfrage nur zum Teil selbst durchgeführt und zum anderen Teil Kollegen hierfür eingesetzt habe. Wollte man in dem Einsatz der Kollegen als gutgläubige Werkzeuge einen getrennten Lebenssachverhalt sehen, würde dies zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen. Im Falle der Klägerin sei eine zusätzliche Disziplinarmaßnahme auch nicht zur Pflichtenmahnung erforderlich. Vielmehr habe sie erkennbar das lange Strafverfahren, die gegen sie verhängte Geldstrafe, den Lauf des überlangen Disziplinarverfahrens, ihre Suspendierung und nicht zuletzt die Außenwirkung ihres Fehlverhaltens, derart erzieherisch auf sich einwirken lassen, dass mit weiteren Verfehlungen in Zukunft nicht zu rechnen sei. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. VG Trier, Urteil vom 22. September 2015 – 3 K 66/15.TR – Senioren Nach dem Berufsleben beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Stellen Sie sich jetzt auch die Frage: Brauche ich die DPolG im Ruhestand wirklich weiterhin als gewerkschaftliche Interessenvertretung? Wir sagen eindeutig ja! Auch nach dem aktiven Berufsleben ist eine gewerkschaftliche Interessenvertretung unverzichtbar. Denn nach wie vor gilt: Interessen gegenüber der Politik können - wie im Berufsleben - auch im Ruhestand nicht von einer Einzelperson wirksam durchgesetzt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Durchsetzung von Grundsatzfragen des Versorgungs-, Renten- und Beihilferechts gegenüber dem Gesetzgeber, dem früheren Dienstherrn sowie auch vor Gerichten. _______________________________________________________________________________________ DPolG - Mitgliederinformation Online Express 10/2015 Seite 4 Deshalb führen wir unsere mitgliedernahe Betreuung konsequent fort: Weiterhin stehen Ihnen unsere qualifizierten und kompetenten Fach- und Rechtskräfte als Ansprechpartner hilfreich zur Verfügung. Ihre Interessen werden weiterhin durch Ihren Landesverband der DPolG wahrgenommen. Außerdem können Sie über unsere Dienstleistungen und Serviceangebote auch im Ruhestand in vollem Umfang verfügen. Unsere Leistungen für Sie: Zusendung des Polizeispiegel nach Hause Zuleitung weiterer Mitgliederinfos zu aktuellen Themen - auf Wunsch auch an ihre E-MailAdresse Seminarangebote der DPolG und der dbb akademie Informationen zur Bundesseniorenvertretung des dbb Vorteilsangebote (Einkaufen, Reisen u.v.m.) der dbb vorteilswelt Rechtsschutz und Rechtsberatung in Fragen des Versorgungs-, Renten- und Beihilferechts Durchführung von Veranstaltungen, um Kontakt und Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen der DPolG zu ermöglichen. Die DPolG zeigt ihre Mitgliedernähe auch in den Mitgliedsbeiträgen. Unsere Mitglieder im Ruhestand erhalten vollen Service, zahlen jedoch einen geringeren Mitgliedsbeitrag. Noch eine Bitte: Informieren Sie bitte Ihren Landesverband, wenn sich Ihre Wohnanschrift ändert. Es ist uns ein Anliegen, dass der Kontakt zu Ihnen nicht verloren geht. Wir möchten so auch sicherstellen, dass Sie unser monatlich erscheinendes Magazin direkt vom Verlag aus schnell und unkompliziert per Post zugesandt bekommen. Darüber hinaus teilen Sie uns bitte ihre eMail-Adresse mit, damit Ihnen auch im Ruhestand keine Informationen verloren gehen. Dazu können Sie ganz einfach die nachfolgenden Zeilen ausfüllen und die Seite an 06131/225267 faxen, ihre Mail-Adresse telefonisch der Geschäftsstelle unter 06131/234488 mitteilen oder per eMail an [email protected] schicken. Familienname: _______________________________________________ Vorname: ___________________________________________________ Adresse: ____________________________________________________ eMail-Adresse: _______________________________________________ DPolG: DIE Polizeigewerkschaft. Hol Dir die DPolG/JUNGE POLIZEI - Smartphone-App! Deutsche Polizeigewerkschaft Rheinland Pfalz im DBB (DPolG), Adam-Karrillon-Straße 62, 55118 Mainz, Telefon 06131-234488, [email protected], www.dpolg-rlp.de _______________________________________________________________________________________ DPolG - Mitgliederinformation Online Express 10/2015 Seite 5
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