DPolG –sich kümmern, statt reden - - DPolG Rheinland

Das Transparenzgesetz kommt zur Unzeit
Millionen für ein Prestigeprojekt und der öffentliche Dienst muss darben.
Das Ziel der Landesregierung, durch ein Transparenzgesetz politische Entscheidungen nachvollziehbarer zu machen und die demokratische Meinungsbildung zu fördern, ist begrüßenswert. Es ist aber
fraglich, ob der vermutete Bedarf überhaupt vorhanden ist.
Das Transparenzgesetz verpflichtet die Verwaltung Informationen
ohne Antrag auf einer noch zu schaffenden Internetplattform öffentlich zugänglich zu machen. Dabei muss geprüft werden, ob die Informationen zur Veröffentlichung überhaupt geeignet sind und keine
Interessen Dritter beeinträchtigt werden. Das wird zwangsläufig erhebliche Kosten im zweistelligen Millionenbereich nach sich ziehen
und insbesondere bei der Polizei Personal binden. Darüber hinaus ist
zweifelhaft, ob die im Transparenzgesetz vorgesehene Aufhebung
der Amtsverschwiegenheit rechtlich überhaupt möglich ist.
Angesichts der desolaten Personalsituation im öffentlichen Dienst, der beträchtlichen Kosten
der Umsetzung des Transparenzgesetzes und der finanziellen Situation in Rheinland-Pfalz,
ist die Einführung des Gesetzes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar.
Weder sind den Beschäftigten bei Polizei und Verwaltung weitere Belastungen zuzumuten,
noch ist es vermittelbar, dass viele Millionen Euro dafür ausgegeben werden sollen und
gleichzeitig die Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz mit dem
Hinweis auf die finanzielle Situation und die Schuldenbremse bei Einkommen und Beförderungen knapp gehalten werden.
Bereits jetzt sind nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz die Behörden verpflichtet, auf
Antrag Informationen zur Verfügung zu stellen.
Auch deshalb ist eine Notwendigkeit für das Transparenzgesetzes nicht erkennbar.
Euer Benno Langenberger
DPolG –sich kümmern, statt reden -
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