Das Transparenzgesetz kommt zur Unzeit Millionen für ein Prestigeprojekt und der öffentliche Dienst muss darben. Das Ziel der Landesregierung, durch ein Transparenzgesetz politische Entscheidungen nachvollziehbarer zu machen und die demokratische Meinungsbildung zu fördern, ist begrüßenswert. Es ist aber fraglich, ob der vermutete Bedarf überhaupt vorhanden ist. Das Transparenzgesetz verpflichtet die Verwaltung Informationen ohne Antrag auf einer noch zu schaffenden Internetplattform öffentlich zugänglich zu machen. Dabei muss geprüft werden, ob die Informationen zur Veröffentlichung überhaupt geeignet sind und keine Interessen Dritter beeinträchtigt werden. Das wird zwangsläufig erhebliche Kosten im zweistelligen Millionenbereich nach sich ziehen und insbesondere bei der Polizei Personal binden. Darüber hinaus ist zweifelhaft, ob die im Transparenzgesetz vorgesehene Aufhebung der Amtsverschwiegenheit rechtlich überhaupt möglich ist. Angesichts der desolaten Personalsituation im öffentlichen Dienst, der beträchtlichen Kosten der Umsetzung des Transparenzgesetzes und der finanziellen Situation in Rheinland-Pfalz, ist die Einführung des Gesetzes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar. Weder sind den Beschäftigten bei Polizei und Verwaltung weitere Belastungen zuzumuten, noch ist es vermittelbar, dass viele Millionen Euro dafür ausgegeben werden sollen und gleichzeitig die Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz mit dem Hinweis auf die finanzielle Situation und die Schuldenbremse bei Einkommen und Beförderungen knapp gehalten werden. Bereits jetzt sind nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz die Behörden verpflichtet, auf Antrag Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch deshalb ist eine Notwendigkeit für das Transparenzgesetzes nicht erkennbar. Euer Benno Langenberger DPolG –sich kümmern, statt reden - © DPolG Rheinland-Pfalz Adam-Karrillon-Straße 62 [email protected] Fon 06131-234488 55118 Mainz
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