KV-Blatt 12/2016 - Kassenärztliche Vereinigung Berlin

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Wirtschaft und Abrechnung
KV-Blatt 12.2016
Keine alten Formulare mehr verwenden
Änderung der Verordnungsvordrucke
zum 01.01.2017
Zur Erinnerung: Ab dem 01.01.2017
sind die neuen Verordnungsvordrucke
Muster 13 (Maßnahmen der Physikalischen oder Podologischen Therapie),
Muster 14 (Maßnahmen der Stimm-,
Sprech- und Sprachtherapie) sowie
Muster 18 (Maßnahmen der Ergotherapie) zu verwenden. Bitte bevorraten Sie
sich rechtzeitig.
Die Formulare für Heilmittelverordnungen werden um ein zweites elektronisch lesbares ICD-10-GM-Feld ergänzt.
Hilfreich ist das zweite Diagnosefeld
bei allen Erkrankungen und Beschwerdebildern, die sich mit einem ICD nur
ungenügend abbilden lassen. Dies wird
spätestens mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung relevant, wenn es um die Anerkennung von Praxisbesonderheiten geht.
Es gibt Praxisbesonderheiten (besondere Versorgungsbedarfe), die nur in
Kombination bestimmter ICD gelten.
Impressum
Alte Verordnungsvordrucke 2017 nicht
mehr verwenden
Wie auch bisher können die Verordnungsvordrucke über den Paul
Albrechts Verlag (pav.de) bezogen werden; bitte beachten Sie dabei eine Lieferzeit von fünf bis zehn Tagen.
In absoluten Notfällen, etwa wenn
Formularvordrucke kurzfristig nicht
zur Verfügung stehen, ist eine Bestellung von Kleinstmengen (bis maximal 50 Stück pro Formularart) auch
über unsere Webseite oder telefonisch
über das Service-Center der KV Berlin
(030/31003-999) möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie
unter www.kvberlin.de > Für die Praxis >
Service > Formulare.
red
Erinnerung der KBV
Zertifizierte Software zur Verordnung
von Heilmitteln
Ab dem 01. 01 2017 sind alle Vertrags­
ärzte in Deutschland dazu verpflichtet,
bei der Verordnung von Heilmitteln nur
noch solche Software einzusetzen, die
von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert wurde. Die
Software muss laut Gesetz alle wichtigen Regelungen und Informationen
zur Verordnung von Heilmitteln enthalten. Dadurch soll sichergestellt werden,
dass die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie korrekt umgesetzt und auf die Verordnung übertragen werden. Die KBV
setzt hier die gesetzlichen Neuregelungen laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz um.
Eine Software wird nur dann durch die
KBV zertifiziert, wenn geprüft wurde, ob
damit ein fehlerfreies Arbeiten für die
Ärztinnen und Ärzte möglich ist. Hintergrund ist hier der Wunsch, Fehler beim
Ausstellen einer Verordnung und ein
aufwendiges Nachschlagen im Heilmittelkatalog oder in Diagnoselisten zu vermeiden. Dabei sollen die neuen Anforderungen insbesondere auch Ärztinnen
und Ärzte unterstützen, die verhältnismäßig wenige Verordnungen vornehmen und deshalb die komplexen Regelungen bei der Heilmittelverordnung
nicht immer parat haben.
Es ist daher absolut notwendig, für die
eigene Arztpraxis zu prüfen, ob die eingesetzte Software die gestellten Anforderungen erfüllt, um die Verordnungsfähigkeit über den 01.01.2017 hinaus zu
gewährleisten. Die Zertifizierungsverfahren für die Anbieter von Praxisverwaltungssoftware (PVS) begannen bereits
im zweiten Quartal 2016.
red
KV-Blatt erscheint monatlich als Mitteilungsblatt der
Kassen­­ärztlichen Vereinigung B
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des öffentlichen Rechts. Der Bezugspreis ist durch
den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Herausgeber: Dr. med. Angelika Prehn (v. i. S. d. P.)
Kassenärztliche V
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­ erlin, Masurenallee
6 A, 14057 Berlin, ­ver­treten durch: Dr. med. Angelika
Prehn; Anschrift des Herausgebers
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zeln gekenn­zeich­ne­te Bei­trä­ge. Le­ser­brie­fe stel­len
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ge­bers oder der Re­dak­ti­on dar. Anony­me Leser­
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Anzeigenschluss: 12/16: 14.11.2016
01/17: 09.12.2016
12/16: 14.11.2016
01/17: 09.12.2016
12/16: 17.11.2016
01/17: 09.12.2016
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