42 Wirtschaft und Abrechnung KV-Blatt 12.2016 Keine alten Formulare mehr verwenden Änderung der Verordnungsvordrucke zum 01.01.2017 Zur Erinnerung: Ab dem 01.01.2017 sind die neuen Verordnungsvordrucke Muster 13 (Maßnahmen der Physikalischen oder Podologischen Therapie), Muster 14 (Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) sowie Muster 18 (Maßnahmen der Ergotherapie) zu verwenden. Bitte bevorraten Sie sich rechtzeitig. Die Formulare für Heilmittelverordnungen werden um ein zweites elektronisch lesbares ICD-10-GM-Feld ergänzt. Hilfreich ist das zweite Diagnosefeld bei allen Erkrankungen und Beschwerdebildern, die sich mit einem ICD nur ungenügend abbilden lassen. Dies wird spätestens mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung relevant, wenn es um die Anerkennung von Praxisbesonderheiten geht. Es gibt Praxisbesonderheiten (besondere Versorgungsbedarfe), die nur in Kombination bestimmter ICD gelten. Impressum Alte Verordnungsvordrucke 2017 nicht mehr verwenden Wie auch bisher können die Verordnungsvordrucke über den Paul Albrechts Verlag (pav.de) bezogen werden; bitte beachten Sie dabei eine Lieferzeit von fünf bis zehn Tagen. In absoluten Notfällen, etwa wenn Formularvordrucke kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, ist eine Bestellung von Kleinstmengen (bis maximal 50 Stück pro Formularart) auch über unsere Webseite oder telefonisch über das Service-Center der KV Berlin (030/31003-999) möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.kvberlin.de > Für die Praxis > Service > Formulare. red Erinnerung der KBV Zertifizierte Software zur Verordnung von Heilmitteln Ab dem 01. 01 2017 sind alle Vertrags ärzte in Deutschland dazu verpflichtet, bei der Verordnung von Heilmitteln nur noch solche Software einzusetzen, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert wurde. Die Software muss laut Gesetz alle wichtigen Regelungen und Informationen zur Verordnung von Heilmitteln enthalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie korrekt umgesetzt und auf die Verordnung übertragen werden. Die KBV setzt hier die gesetzlichen Neuregelungen laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz um. Eine Software wird nur dann durch die KBV zertifiziert, wenn geprüft wurde, ob damit ein fehlerfreies Arbeiten für die Ärztinnen und Ärzte möglich ist. Hintergrund ist hier der Wunsch, Fehler beim Ausstellen einer Verordnung und ein aufwendiges Nachschlagen im Heilmittelkatalog oder in Diagnoselisten zu vermeiden. Dabei sollen die neuen Anforderungen insbesondere auch Ärztinnen und Ärzte unterstützen, die verhältnismäßig wenige Verordnungen vornehmen und deshalb die komplexen Regelungen bei der Heilmittelverordnung nicht immer parat haben. Es ist daher absolut notwendig, für die eigene Arztpraxis zu prüfen, ob die eingesetzte Software die gestellten Anforderungen erfüllt, um die Verordnungsfähigkeit über den 01.01.2017 hinaus zu gewährleisten. Die Zertifizierungsverfahren für die Anbieter von Praxisverwaltungssoftware (PVS) begannen bereits im zweiten Quartal 2016. red KV-Blatt erscheint monatlich als Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung B erlin, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Herausgeber: Dr. med. Angelika Prehn (v. i. S. d. P.) Kassenärztliche V ereinigung B erlin, Masurenallee 6 A, 14057 Berlin, vertreten durch: Dr. med. Angelika Prehn; Anschrift des Herausgebers Telefon: 030/310 03-0 Nummer der Redaktion: Telefon: 030/310 03-223, Telefax: 030/310 03-210 Redaktionskonferenz: u. a. Dr. med. Margret Stennes (Vors. d. Vertreterversammlung); Dr. med. Angelika Prehn Redaktion: Dr. Christian Klotz (Leitender Redakteur), Andrea Bronstering E-Mail: kvblatt-berlin @ kvberlin.de Termine/Veranstaltungen: Telefon: 030/310 03-254, Telefax: 030/310 03-210 Bitte beachten Sie: Für die Richtigkeit der im KV‑Blatt veröffentlichten wissenschaftlichen Beiträge kann die Redaktion keine Gewähr übernehmen. Solche Bei träge dienen dem Meinungsaustausch und die darin geäußerten Ansichten decken sich deswegen auch nicht unbedingt mit der Meinung des Herausge bers. Gleiches gilt für mit Autorennamen oder -kür zeln gekennzeichnete Beiträge. Leserbriefe stellen gleichfalls nicht unbedingt die Meinung des Heraus gebers oder der Redaktion dar. Anonyme Leser zuschriften landen ausnahmslos im Papierkorb. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung von Zuschriften ausdrücklich vor, ebenso deren – sinn wahrende – Kürzung. Ihre Einsendungen behandeln wir sorgfältig. 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