Guten Tag, Wir klären: DIN EN 81-20

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Wir klären: DIN EN 81-20
Check mich: Aufzugssicherheit
Muss sein: Kräftemessen nach
ASR 1.7
Frag mal: BetrSichV-Roadshow
Antworte mir: BetrSichV klipp und
klar
Guten Tag,
heute nehmen wir uns die aktuellen Normen und Vorschriften für Aufzüge und Automatiktüren
vor. "Lassen Sie uns reden" meinen wir durchaus ernst. Wir möchten Sie mit den Neuerungen
vertraut machen und Ihnen partnerschaftlich bei Ihren Fragen zur Seite stehen. Seien Sie sicher
wir werden Lösungen finden, die Sie bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten unterstützen.
Viele Grüße
Ihr KONE-Team
Hochfahren
Wir klären: DIN EN 81-20
Die EU-Norm legt die Regeln fest, nach denen Aufzüge
für den Transport von Personen und Gütern konstruiert
und installiert werden müssen. Eine erhöhte Sicherheit
von Aufzugnutzern, Servicetechnikern und Prüfpersonal
steht im Vordergrund dieser neuen Norm. Sie verlangt,
dass sich Kunden und Lieferanten ausführlicher darüber
verständigen, wie und unter welchen Bedingungen ein
Aufzug betrieben werden soll.
Die wichtigsten Änderungen für neue
Aufzüge »
Hochfahren
Check mich: Aufzugssicherheit
Wann ist Ihr Aufzug wirklich sicher im Sinne der
Betriebssicherheitsverordnung? Welche gesetzliche
Grundlage, welcher Paragraph liegt dafür genau vor?
Und wer kann helfen, für die vorgeschriebene Sicherheit
zu sorgen? Drei Fragen, die Sie schnell und kompakt
anhand unserer Checkliste für Aufzugssicherheit
beantworten können.
So fühle ich mich sicher – jetzt Checkliste
nutzen »
Hochfahren
Muss sein – Kräftemessen nach
ASR A1.7
Wann sind Sie als Betreiber einer automatischen Tür
oder eines Tores rechtlich abgesichert? Das erfahren
Sie aus der ASR A1.7 (kraftbetätigte) „Türen und Tore“,
die Anforderungen an Türen und Tore einer
Arbeitsstätte konkretisiert und den Stand der Technik
definiert. Die wesentlichen Punkte: Ihre Anlagen haben
keinen Bestandsschutz und müssen dem neusten Stand
der Technik entsprechen. Weiterhin ist eine jährliche
Prüfung mit einer Betriebskräftemessung durch eine
sachkundige Person Pflicht.
Überlassen Sie uns das Kräftemessen – wir
sichern Sie ab »
Hochfahren
Frag mal: BetrSichV-Roadshow
Was müssen Sie als Betreiber eines Aufzugs seit dem
1. Juni 2015 beachten? Oder sind Sie nun Arbeitgeber?
Wann benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und
was hat es mit dem Notfallplan auf sich? Nutzen Sie
Ihre Chance und stellen Sie unseren Experten vor Ort
Ihre persönlichen Fragen rund um die novellierte
Betriebssicherheitsverordnung.
Roadshow zur BetrSichV – reservieren Sie
sich einen der begehrten Plätze »
Hochfahren
Antworte mir: BetrSichV klipp und
klar
Wenn es um die Betriebssicherheitsverordnung geht,
sind Sie mit Ihren Fragen nicht allein auf weiter Flur. Wir
haben die häufigsten Fragen unserer Kunden
gesammelt und durch unsere Experten beantworten
lassen. Fragen und Antworten finden Sie auf unserer
Internetseite speziell für Sie zusammengestellt.
FAQ zur Betriebssicherheitsverordnung –
klicken Sie mal rein »
KONE GmbH
Aufzüge • Rolltreppen • Automatiktüren
Vahrenwalder Str. 317
30179 Hannover
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Soeters | Registergericht: Hannover HRB 57225 | Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE196233671
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