Falls diese E-Mail nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. Wir klären: DIN EN 81-20 Check mich: Aufzugssicherheit Muss sein: Kräftemessen nach ASR 1.7 Frag mal: BetrSichV-Roadshow Antworte mir: BetrSichV klipp und klar Guten Tag, heute nehmen wir uns die aktuellen Normen und Vorschriften für Aufzüge und Automatiktüren vor. "Lassen Sie uns reden" meinen wir durchaus ernst. Wir möchten Sie mit den Neuerungen vertraut machen und Ihnen partnerschaftlich bei Ihren Fragen zur Seite stehen. Seien Sie sicher wir werden Lösungen finden, die Sie bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten unterstützen. Viele Grüße Ihr KONE-Team Hochfahren Wir klären: DIN EN 81-20 Die EU-Norm legt die Regeln fest, nach denen Aufzüge für den Transport von Personen und Gütern konstruiert und installiert werden müssen. Eine erhöhte Sicherheit von Aufzugnutzern, Servicetechnikern und Prüfpersonal steht im Vordergrund dieser neuen Norm. Sie verlangt, dass sich Kunden und Lieferanten ausführlicher darüber verständigen, wie und unter welchen Bedingungen ein Aufzug betrieben werden soll. Die wichtigsten Änderungen für neue Aufzüge » Hochfahren Check mich: Aufzugssicherheit Wann ist Ihr Aufzug wirklich sicher im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung? Welche gesetzliche Grundlage, welcher Paragraph liegt dafür genau vor? Und wer kann helfen, für die vorgeschriebene Sicherheit zu sorgen? Drei Fragen, die Sie schnell und kompakt anhand unserer Checkliste für Aufzugssicherheit beantworten können. So fühle ich mich sicher – jetzt Checkliste nutzen » Hochfahren Muss sein – Kräftemessen nach ASR A1.7 Wann sind Sie als Betreiber einer automatischen Tür oder eines Tores rechtlich abgesichert? Das erfahren Sie aus der ASR A1.7 (kraftbetätigte) „Türen und Tore“, die Anforderungen an Türen und Tore einer Arbeitsstätte konkretisiert und den Stand der Technik definiert. Die wesentlichen Punkte: Ihre Anlagen haben keinen Bestandsschutz und müssen dem neusten Stand der Technik entsprechen. Weiterhin ist eine jährliche Prüfung mit einer Betriebskräftemessung durch eine sachkundige Person Pflicht. Überlassen Sie uns das Kräftemessen – wir sichern Sie ab » Hochfahren Frag mal: BetrSichV-Roadshow Was müssen Sie als Betreiber eines Aufzugs seit dem 1. Juni 2015 beachten? Oder sind Sie nun Arbeitgeber? Wann benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und was hat es mit dem Notfallplan auf sich? Nutzen Sie Ihre Chance und stellen Sie unseren Experten vor Ort Ihre persönlichen Fragen rund um die novellierte Betriebssicherheitsverordnung. Roadshow zur BetrSichV – reservieren Sie sich einen der begehrten Plätze » Hochfahren Antworte mir: BetrSichV klipp und klar Wenn es um die Betriebssicherheitsverordnung geht, sind Sie mit Ihren Fragen nicht allein auf weiter Flur. Wir haben die häufigsten Fragen unserer Kunden gesammelt und durch unsere Experten beantworten lassen. Fragen und Antworten finden Sie auf unserer Internetseite speziell für Sie zusammengestellt. FAQ zur Betriebssicherheitsverordnung – klicken Sie mal rein » KONE GmbH Aufzüge • Rolltreppen • Automatiktüren Vahrenwalder Str. 317 30179 Hannover Deutschland Tel. 0511 21 48-0 | Fax: 0511 21 48-210 www.kone.de [email protected] Geschäftsführung: Axel Berkling (Vors.), Christian Baumgartner | Vorsitzender des Aufsichtsrates: Karel Soeters | Registergericht: Hannover HRB 57225 | Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE196233671 Falls Sie künftig keine KONE Informationen per E-Mail erhalten möchten, können Sie hier Ihre Kontakt- und Abonnementinformationen editieren. © Copyright KONE GmbH
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