Landratsamt Ostalbkreis Umwelt und Gewerbeaufsicht Antrag auf Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung 1. Antragsteller: Name: Postanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Rückfragen an: Telefon: Telefax: E-Mail: 2. Antragsgegenstand: Beantragt wird die Erlaubnis nach § 18 (1) BetrSichV für die Errichtung und den Betrieb einer neuen Anlage die Änderung einer bestehenden Anlage hinsichtlich der Bauart oder der Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen 3. Standort der Anlage: PLZ, Ort: Straße, Hausnummer: Flurstücks Nummer: Markung: Standortbeschreibung auf dem Betriebsgelände: Seite 2/2 4. Art und Umfang der Anlage: 4.1 Anlagenbezeichnung: Dampfkesselanlage nach § 18 (1) Nr. 1 BetrSichV Anlage zur Befüllung mit Druckgasen nach § 18 (1) Nr. 2 BetrSichV Gasfüllanlage nach § 18 (1) Nr. 3 BetrSichV Lageranlage nach § 18 (1) Nr. 4 BetrSichV Füllstelle nach § 18 (1) Nr. 5 BetrSichV Tankstelle nach § 18 (1) Nr. 6 BetrSichV Flugfeldbetankungsanlage nach § 18 (1) Nr. 7 BetrSichV Betankungsanlage nach § 18 (1) Nr. 8 BetrSichV 4.2 Leistungsdaten der Anlage: 4.3 Bei Anlagenänderung(en) - Beschreibung: 5. Errichtungskosten der Anlage bzw. der Änderung (einschl. MwSt.): Ort, Datum: Unterschrift: Hinweise: Dem Antrag (in 3-facher Ausfertigung) sind alle Unterlagen beizufügen, die für die Beurteilung des Antrages notwendig sind. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass Aufstellung, Bauart und Betriebsweise den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes auch der Gefahrstoffverordnung entsprechen und dass die vorgesehenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet sind. Den Unterlagen ist ein Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle beizufügen, in dem bestätigt wird, dass die Anlage bei Einhaltung der in den Unterlagen genannten Maßnahmen einschließlich der Prüfungen nach Anhang II Abschnitt 3 und 4 sicher betrieben werden kann. Eine Übersicht über die zugelassenen Überwachungsstellen finden Sie als Download unter www.ostalbkreis.de - Umwelt und Gewerbeaufsicht - Betriebssicherheitsverordnung.
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