Antrag auf Erlaubnis nach der

Landratsamt Ostalbkreis
Umwelt und Gewerbeaufsicht
Antrag auf Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung
1. Antragsteller:
Name:
Postanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Rückfragen an:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
2. Antragsgegenstand:
Beantragt wird die Erlaubnis nach § 18 (1) BetrSichV für
die Errichtung und den Betrieb einer neuen Anlage
die Änderung einer bestehenden Anlage hinsichtlich der Bauart oder der
Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen
3. Standort der Anlage:
PLZ, Ort:
Straße, Hausnummer:
Flurstücks Nummer:
Markung:
Standortbeschreibung auf dem Betriebsgelände:
Seite 2/2
4. Art und Umfang der Anlage:
4.1 Anlagenbezeichnung:
Dampfkesselanlage nach § 18 (1) Nr. 1 BetrSichV
Anlage zur Befüllung mit Druckgasen nach § 18 (1) Nr. 2 BetrSichV
Gasfüllanlage nach § 18 (1) Nr. 3 BetrSichV
Lageranlage nach § 18 (1) Nr. 4 BetrSichV
Füllstelle nach § 18 (1) Nr. 5 BetrSichV
Tankstelle nach § 18 (1) Nr. 6 BetrSichV
Flugfeldbetankungsanlage nach § 18 (1) Nr. 7 BetrSichV
Betankungsanlage nach § 18 (1) Nr. 8 BetrSichV
4.2 Leistungsdaten der Anlage:
4.3 Bei Anlagenänderung(en) - Beschreibung:
5.
Errichtungskosten der Anlage bzw. der Änderung (einschl. MwSt.):
Ort, Datum:
Unterschrift:
Hinweise:
Dem Antrag (in 3-facher Ausfertigung) sind alle Unterlagen beizufügen, die für die
Beurteilung des Antrages notwendig sind. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass
Aufstellung, Bauart und Betriebsweise den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung
und hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes auch der Gefahrstoffverordnung
entsprechen und dass die vorgesehenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet sind.
Den Unterlagen ist ein Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle beizufügen, in
dem bestätigt wird, dass die Anlage bei Einhaltung der in den Unterlagen genannten
Maßnahmen einschließlich der Prüfungen nach Anhang II Abschnitt 3 und 4 sicher betrieben
werden kann.
Eine Übersicht über die zugelassenen Überwachungsstellen finden Sie als Download unter
www.ostalbkreis.de - Umwelt und Gewerbeaufsicht - Betriebssicherheitsverordnung.