Falls diese E-Mail nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. Unser Service für Sicherheit auf Rolltreppen Pflichten für Betreiber automatischer Türen & Tore Es war einmal ein Aufzugswärter Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge Sicherheit steckt im Detail Guten Tag, Aufzüge, Rolltreppen und automatische Türen und Toren gehören heute zum täglichen Leben. Wir nutzen sie, um komfortabel von A nach B zu gelangen. Mal bewusst, zum Beispiel, wenn wir einen Aussichtsturm besuchen und der Aufzug schon das erste Highlight ist. Aber in den meisten Fällen eher unbewusst und intuitiv. Für Betreiber, Hersteller und Wartungsunternehmen ist es gerade für den zweiten Fall umso wichtiger, dass alle Anlagen sicher und verlässlich sind – damit nichts passiert! Setzen Sie gemeinsam mit uns den Fokus auf die Sicherheit Ihrer Anlagen. Viele Grüße Ihr KONE-Team Hochfahren Unser Service für Sicherheit auf Rolltreppen Rolltreppen und Rollsteige gehören zu den sichersten Transportmitteln überhaupt. Und sie werden das auch bleiben, wenn bestimmte Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Im Rahmen der Wartung tun wir alles, damit Sie als Betreiber von Rolltreppen und Rollsteigen Ihren Nutzern sichere und verlässliche Anlagen zur Verfügung stellen können. Rolltreppensicherheit im Blick » Hochfahren Pflichten für Betreiber automatischer Türen & Tore Wann? Wer? Wie? Wo? Und Was? Als privater oder gewerblicher Betreiber von automatischen Türen oder kraftbetätigten Toren müssen Sie eine Reihe von Normen und Richtlinien beachten, damit Sie auf der rechtlich sicheren Seite sind – und Ihre Anlagen Mitarbeitern, Gebäudebewohnern oder Kunden gefährdungsfrei zur Verfügung stellen können. Denn die Pflichten als Betreiber kommen nicht von Ungefähr: Die Sicherheit der Anlagennutzer steht immer im Vordergrund. Welche die wesentlichen Richtlinien sind, erfahren Sie hier » Hochfahren Es war einmal ein Aufzugswärter Beauftragte Person, Inaugenscheinnahme, Aufzugswärter: viele Begriffe – gleiche Bedeutung? Nicht ganz, denn der Aufzugswärter ist vom Aussterben bedroht! Bei allem Begriffswirrwarr ist wichtig: Führen Sie im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und der Sicherheit Ihrer Aufzugnutzer die Inaugenscheinnahme regelmäßig durch und dokumentieren Sie die Ergebnisse. Und sorgen Sie dafür, dass Sie über ein Notrufmanagement gemäß VDI-Richtlinie 4705 verfügen. Warum der Aufzugswärter vom Aussterben bedroht ist und wie es weitergeht » Hochfahren Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge Ob Sie Ihren Aufzug im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung auf dem Stand der Technik betreiben, verrät Ihnen die Gefährdungsbeurteilung. Sie sollte alle zwei Jahre zumindest erwogen werden und ist bei Nutzungsänderungen im Gebäude erforderlich. Wichtig ist die Betrachtung des Aufzugumfelds. Sie gibt Aufschluss über zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen! Fragen und Antworten zur GBU und zum Stand der Technik » Hochfahren Sicherheit steckt im Detail Tagtäglich vollbringen wir dieselben Tätigkeiten, aber auf einmal ändern sich die Umstände und beinahe wäre etwas passiert? Gerade bei wiederkehrenden Arbeiten haben wir häufig das Problem, dass die Routine uns in Sicherheit wiegt. Um trotz Routine einen kritischen Blick für brenzlige Situationen zu bewahren, sensibilisieren wir unsere Mitarbeiter stets für das Thema Sicherheit. Dadurch stellen wir sicher, dass die Anlagen unserer Kunden sicher betrieben werden. Sicherheit für Betreiber, Nutzer und auf der Baustelle hat höchste Priorität » KONE GmbH Aufzüge • Rolltreppen • Automatiktüren Vahrenwalder Str. 317 30179 Hannover Deutschland Tel. 0511 21 48-0 | Fax: 0511 21 48-210 www.kone.de [email protected] Geschäftsführung: Axel Berkling (Vors.), Christian Baumgartner | Vorsitzender des Aufsichtsrates: Karel Soeters | Registergericht: Hannover HRB 57225 | Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE196233671 Falls Sie künftig keine KONE Informationen per E-Mail erhalten möchten, können Sie hier Ihre Kontakt- und Abonnementinformationen editieren. © Copyright KONE GmbH
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