Guten Tag, Unser Service für Sicherheit auf Rolltreppen

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Unser Service für Sicherheit auf
Rolltreppen
Pflichten für Betreiber
automatischer Türen & Tore
Es war einmal ein Aufzugswärter
Gefährdungsbeurteilung für
Aufzüge
Sicherheit steckt im Detail
Guten Tag,
Aufzüge, Rolltreppen und automatische Türen und Toren gehören heute zum täglichen Leben.
Wir nutzen sie, um komfortabel von A nach B zu gelangen. Mal bewusst, zum Beispiel, wenn wir
einen Aussichtsturm besuchen und der Aufzug schon das erste Highlight ist. Aber in den meisten
Fällen eher unbewusst und intuitiv. Für Betreiber, Hersteller und Wartungsunternehmen ist es
gerade für den zweiten Fall umso wichtiger, dass alle Anlagen sicher und verlässlich sind – damit
nichts passiert!
Setzen Sie gemeinsam mit uns den Fokus auf die Sicherheit Ihrer Anlagen.
Viele Grüße
Ihr KONE-Team
Hochfahren
Unser Service für Sicherheit auf
Rolltreppen
Rolltreppen und Rollsteige gehören zu den sichersten
Transportmitteln überhaupt. Und sie werden das auch
bleiben, wenn bestimmte Sicherheitsanforderungen
eingehalten werden. Im Rahmen der Wartung tun wir
alles, damit Sie als Betreiber von Rolltreppen und
Rollsteigen Ihren Nutzern sichere und verlässliche
Anlagen zur Verfügung stellen können.
Rolltreppensicherheit im Blick »
Hochfahren
Pflichten für Betreiber
automatischer Türen & Tore
Wann? Wer? Wie? Wo? Und Was? Als privater oder
gewerblicher Betreiber von automatischen Türen oder
kraftbetätigten Toren müssen Sie eine Reihe von
Normen und Richtlinien beachten, damit Sie auf der
rechtlich sicheren Seite sind – und Ihre Anlagen
Mitarbeitern, Gebäudebewohnern oder Kunden
gefährdungsfrei zur Verfügung stellen können. Denn die
Pflichten als Betreiber kommen nicht von Ungefähr: Die
Sicherheit der Anlagennutzer steht immer im
Vordergrund.
Welche die wesentlichen Richtlinien sind,
erfahren Sie hier »
Hochfahren
Es war einmal ein Aufzugswärter
Beauftragte Person, Inaugenscheinnahme,
Aufzugswärter: viele Begriffe – gleiche Bedeutung?
Nicht ganz, denn der Aufzugswärter ist vom Aussterben
bedroht! Bei allem Begriffswirrwarr ist wichtig: Führen
Sie im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und der
Sicherheit Ihrer Aufzugnutzer die Inaugenscheinnahme
regelmäßig durch und dokumentieren Sie die
Ergebnisse. Und sorgen Sie dafür, dass Sie über ein
Notrufmanagement gemäß VDI-Richtlinie 4705
verfügen.
Warum der Aufzugswärter vom Aussterben
bedroht ist und wie es weitergeht »
Hochfahren
Gefährdungsbeurteilung für
Aufzüge
Ob Sie Ihren Aufzug im Sinne der
Betriebssicherheitsverordnung auf dem Stand der
Technik betreiben, verrät Ihnen die
Gefährdungsbeurteilung. Sie sollte alle zwei Jahre
zumindest erwogen werden und ist bei
Nutzungsänderungen im Gebäude erforderlich. Wichtig
ist die Betrachtung des Aufzugumfelds. Sie gibt
Aufschluss über zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen!
Fragen und Antworten zur GBU und zum
Stand der Technik »
Hochfahren
Sicherheit steckt im Detail
Tagtäglich vollbringen wir dieselben Tätigkeiten, aber
auf einmal ändern sich die Umstände und beinahe wäre
etwas passiert? Gerade bei wiederkehrenden Arbeiten
haben wir häufig das Problem, dass die Routine uns in
Sicherheit wiegt. Um trotz Routine einen kritischen Blick
für brenzlige Situationen zu bewahren, sensibilisieren
wir unsere Mitarbeiter stets für das Thema Sicherheit.
Dadurch stellen wir sicher, dass die Anlagen unserer
Kunden sicher betrieben werden.
Sicherheit für Betreiber, Nutzer und auf der
Baustelle hat höchste Priorität »
KONE GmbH
Aufzüge • Rolltreppen • Automatiktüren
Vahrenwalder Str. 317
30179 Hannover
Deutschland
Tel. 0511 21 48-0 | Fax: 0511 21 48-210
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Geschäftsführung: Axel Berkling (Vors.), Christian Baumgartner | Vorsitzender des Aufsichtsrates: Karel
Soeters | Registergericht: Hannover HRB 57225 | Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE196233671
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