Guten Tag, Aufzüge sicher planen nach DIN EN 81

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Aufzüge sicher planen nach DIN EN
81-20/50
Prüfplakette im Aufzug ab heute
Pflicht
Richtlinien für Betreiber von
Automatiktüren
Inaugenscheinnahme von
Aufzügen stets dokumentieren
Eine Woche im Sinne der
Sicherheit
Guten Tag,
heute geht es um Andreas. Oder hieß er Stefan? Matthias? Michael? Egal! Jedenfalls ist dieser
Herr, was seinen Aufzug und seine Automatiktüren angeht, auf der sicheren Seite. Dachte er! Bis
er heute darauf hingewiesen wurde, dass seine Anlage jetzt eine Prüfplakette benötigt. Die hat er
nämlich noch nicht. Und als sein Architekt ihm empfahl, die Planung seines neuen Aufzugs
umzuarbeiten, damit er pünktlich zum 1. September 2017 den neuen Sicherheitsanforderungen
der DIN EN 81-20/50 entspricht, dachte er "Mensch, Glück gehabt!"
Dieses Glück haben auch Sie! Als Ihr zuverlässiger Partner beraten wir Sie persönlich und
individuell hinsichtlich der wichtigsten Änderungen in Normen und Regelwerken für Aufzüge und
Automatiktüren. Damit Sie Ihre Anlagen sicher planen und nach dem Stand der Technik betreiben
können.
Viele Grüße
Ihr KONE-Team
Hochfahren
Aufzüge sicher planen nach DIN
EN 81-20/50
Planen Sie Ihre Aufzüge schon nach der neuen
europäischen Aufzugnorm DIN EN 81-20/50? Je eher –
desto besser. Denn ab dem 01.09.2017 ist sie für die
Inverkehrbringung von Aufzügen in Deutschland
verpflichtend. So sind Sie bei einer eventuellen
Projektverschiebung und der Inverkehrbringung nach
dem 31.08.2017 auf der sicheren Seite. Diese Norm
beinhaltet, dass sich Kunden und Lieferanten
ausführlicher darüber verständigen, wie und unter
welchen Bedingungen ein Aufzug genutzt werden soll.
Unsere Checkliste hilft Ihnen, an alle Besonderheiten zu
denken.
Unsere Hilfestellung bei der Planung Ihres
sicheren Aufzugs »
Hochfahren
Prüfplakette im Aufzug ab heute
Pflicht
Bisher wurden rund 150.000 Aufzüge nicht regelmäßig
auf Sicherheit und Zuverlässigkeit geprüft. Damit hat es
seit einem Jahr ein Ende! Klein aber fein informiert die
verpflichtende Prüfplakette darüber, welche
Prüforganisation die Anlage wann zuletzt geprüft hat
und wann die nächste Prüfung ansteht. Keine Plakette
im Aufzug sichtbar? Dann können sich Aufzugnutzer
direkt an den Betreiber oder die Ordnungsbehörden
wenden. Denn ab dem 1. Juni 2016 muss die Plakette
in jedem Aufzug zu finden sein!
Wer Ihrem Aufzug "eine klebt" und was es
sonst mit der Prüfplakette auf sich hat »
Hochfahren
Richtlinien für Betreiber von
Automatiktüren
Wussten Sie schon: gemäß EN 16005, DIN 18650 und
ASR A1.7 müssen automatische Türen mindestens
einmal jährlich und nach Bedarf (z.B. bei
Funktionswechsel des Gebäudes) von einem
Sachkundigen geprüft werden. Ansonsten sind
Betreiber nicht versichert und für jeden Vorfall direkt
haftbar. Dies ist nur eine von vielen Vorgaben, die es
beim Betreiben von Automatiktüren zu beachten gilt.
Eine verständliche Aufstellung der Pflichten
finden Sie hier »
Hochfahren
Inaugenscheinnahme von
Aufzügen stets dokumentieren
Wenn Sie einen Aufzug betreiben, verlangt die
Betriebssicherheitsverordnung von Ihnen, die Anlage
regelmäßig in Augenschein zu nehmen - zusätzlich zu
den Regelwartungen und zu den wiederkehrenden
Prüfungen. Ganz wichtig: Die Ergebnisse dieser
Inaugenscheinnahme müssen Sie in jedem Fall
dokumentieren oder von der durchführenden Person
dokumentieren lassen. Minimal notwendig ist ein
Papierdokument, in das Sie das Datum der erfolgten
Inaugenscheinnahme und Ihre Unterschrift eintragen.
Sonst erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten nicht.
So machen Sie bei der Inaugenscheinnahme
alles richtig »
Hochfahren
Eine Woche im Sinne der
Sicherheit
Vom 9. bis 13. Mai 2016 drehte sich bei KONE wieder
einmal alles um Sicherheits- und Gesundheitsthemen.
Die konzernweite „Safety Week“ sensibilisiert KONEMitarbeiter rund um den Globus, einmal mehr auf sich
und ihre Nächsten zu achten. Sei es im Straßenverkehr,
am Arbeitsplatz oder in der Fürsorge für Kollegen und
Mitmenschen – Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter
steht immer steht im Vordergrund all unseres Handelns.
Jeden Tag. Zu jeder Zeit.
Wir schaffen sichere Arbeitsplätze »
KONE GmbH
Aufzüge • Rolltreppen • Automatiktüren
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30179 Hannover
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Soeters | Registergericht: Hannover HRB 57225 | Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE196233671
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