Falls diese E-Mail nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. Aufzüge sicher planen nach DIN EN 81-20/50 Prüfplakette im Aufzug ab heute Pflicht Richtlinien für Betreiber von Automatiktüren Inaugenscheinnahme von Aufzügen stets dokumentieren Eine Woche im Sinne der Sicherheit Guten Tag, heute geht es um Andreas. Oder hieß er Stefan? Matthias? Michael? Egal! Jedenfalls ist dieser Herr, was seinen Aufzug und seine Automatiktüren angeht, auf der sicheren Seite. Dachte er! Bis er heute darauf hingewiesen wurde, dass seine Anlage jetzt eine Prüfplakette benötigt. Die hat er nämlich noch nicht. Und als sein Architekt ihm empfahl, die Planung seines neuen Aufzugs umzuarbeiten, damit er pünktlich zum 1. September 2017 den neuen Sicherheitsanforderungen der DIN EN 81-20/50 entspricht, dachte er "Mensch, Glück gehabt!" Dieses Glück haben auch Sie! Als Ihr zuverlässiger Partner beraten wir Sie persönlich und individuell hinsichtlich der wichtigsten Änderungen in Normen und Regelwerken für Aufzüge und Automatiktüren. Damit Sie Ihre Anlagen sicher planen und nach dem Stand der Technik betreiben können. Viele Grüße Ihr KONE-Team Hochfahren Aufzüge sicher planen nach DIN EN 81-20/50 Planen Sie Ihre Aufzüge schon nach der neuen europäischen Aufzugnorm DIN EN 81-20/50? Je eher – desto besser. Denn ab dem 01.09.2017 ist sie für die Inverkehrbringung von Aufzügen in Deutschland verpflichtend. So sind Sie bei einer eventuellen Projektverschiebung und der Inverkehrbringung nach dem 31.08.2017 auf der sicheren Seite. Diese Norm beinhaltet, dass sich Kunden und Lieferanten ausführlicher darüber verständigen, wie und unter welchen Bedingungen ein Aufzug genutzt werden soll. Unsere Checkliste hilft Ihnen, an alle Besonderheiten zu denken. Unsere Hilfestellung bei der Planung Ihres sicheren Aufzugs » Hochfahren Prüfplakette im Aufzug ab heute Pflicht Bisher wurden rund 150.000 Aufzüge nicht regelmäßig auf Sicherheit und Zuverlässigkeit geprüft. Damit hat es seit einem Jahr ein Ende! Klein aber fein informiert die verpflichtende Prüfplakette darüber, welche Prüforganisation die Anlage wann zuletzt geprüft hat und wann die nächste Prüfung ansteht. Keine Plakette im Aufzug sichtbar? Dann können sich Aufzugnutzer direkt an den Betreiber oder die Ordnungsbehörden wenden. Denn ab dem 1. Juni 2016 muss die Plakette in jedem Aufzug zu finden sein! Wer Ihrem Aufzug "eine klebt" und was es sonst mit der Prüfplakette auf sich hat » Hochfahren Richtlinien für Betreiber von Automatiktüren Wussten Sie schon: gemäß EN 16005, DIN 18650 und ASR A1.7 müssen automatische Türen mindestens einmal jährlich und nach Bedarf (z.B. bei Funktionswechsel des Gebäudes) von einem Sachkundigen geprüft werden. Ansonsten sind Betreiber nicht versichert und für jeden Vorfall direkt haftbar. Dies ist nur eine von vielen Vorgaben, die es beim Betreiben von Automatiktüren zu beachten gilt. Eine verständliche Aufstellung der Pflichten finden Sie hier » Hochfahren Inaugenscheinnahme von Aufzügen stets dokumentieren Wenn Sie einen Aufzug betreiben, verlangt die Betriebssicherheitsverordnung von Ihnen, die Anlage regelmäßig in Augenschein zu nehmen - zusätzlich zu den Regelwartungen und zu den wiederkehrenden Prüfungen. Ganz wichtig: Die Ergebnisse dieser Inaugenscheinnahme müssen Sie in jedem Fall dokumentieren oder von der durchführenden Person dokumentieren lassen. Minimal notwendig ist ein Papierdokument, in das Sie das Datum der erfolgten Inaugenscheinnahme und Ihre Unterschrift eintragen. Sonst erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten nicht. So machen Sie bei der Inaugenscheinnahme alles richtig » Hochfahren Eine Woche im Sinne der Sicherheit Vom 9. bis 13. Mai 2016 drehte sich bei KONE wieder einmal alles um Sicherheits- und Gesundheitsthemen. Die konzernweite „Safety Week“ sensibilisiert KONEMitarbeiter rund um den Globus, einmal mehr auf sich und ihre Nächsten zu achten. Sei es im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in der Fürsorge für Kollegen und Mitmenschen – Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter steht immer steht im Vordergrund all unseres Handelns. Jeden Tag. Zu jeder Zeit. Wir schaffen sichere Arbeitsplätze » KONE GmbH Aufzüge • Rolltreppen • Automatiktüren Vahrenwalder Str. 317 30179 Hannover Deutschland Tel. 0511 21 48-0 | Fax: 0511 21 48-210 www.kone.de [email protected] Geschäftsführung: Axel Berkling (Vors.), Christian Baumgartner | Vorsitzender des Aufsichtsrates: Karel Soeters | Registergericht: Hannover HRB 57225 | Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE196233671 Falls Sie künftig keine KONE Informationen per E-Mail erhalten möchten, können Sie hier Ihre Kontakt- und Abonnementinformationen editieren. © Copyright KONE GmbH
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