Quelle : NZZ vom 12.01.2016 Staatsangestellter verurteilt Geldstrafe wegen Vorteilsannahme -yr. · Ein ehemals leitender Angestellter der kantonalen Direktion der Justiz und des Innern (DJI) ist wegen Vorteilsannahme für schuldig befunden worden. Gegen ihn wurde ein rechtskräftiger Strafbefehl mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen erlassen. Dies hat am Montag die Oberstaatsanwaltschaft mitgeteilt. Die auf Wirtschaftsdelikte spezialisierte Staatsanwaltschaft III wies dem Beschuldigten, der inzwischen nicht mehr im Staatsdienst ist, die Annahme nicht gebührender Vorteile in Form von fremdfinanzierten Ausflügen nach. Näheres war am Montag nicht in Erfahrung zu bringen. Das straffällige Verhalten des ehemaligen Kadermitarbeiters kam im vergangenen Jahr aufgrund der Ermittlungen im Rahmen der sogenannten Seco-Korruptionsaffäre zum Vorschein. Im Zusammenhang mit der Vergabe von IT-Aufträgen auf Bundesebene wurde damals auch im Kanton Zürich ermittelt (NZZ 21. 3. 14). In erster Linie ging es um VIPTickets für Fussballspiele. Dieser Anfangsverdacht hat sich aber nicht erhärtet, beziehungsweise die Vorfälle waren verjährt. Die entsprechende Strafuntersuchung ist deshalb Ende 2015 eingestellt worden. Diese Verfahrenseinstellung betrifft aber einzig den ehemaligen Kantonsangestellten. Demgegenüber läuft das Strafverfahren gegen einen ehemaligen städtischen Kaderangestellten weiter, wie Mediensprecherin Corinne Bouvard auf Anfrage präzisierte. Schliesslich hat die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen drei ehemalige Mitarbeiter der mutmasslich bestechenden IT-Firma übernommen.
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