. Geldstrafe wegen Volksverhetzung für Plauenerin Eine arbeitslose Frau (22) aus Plauen wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Der ursprünglich gegen sie verhängte Strafbefehl hatte einen höheren Betrag vorgesehen. Von Sven Gerbeth Plauen – Die Angeklagte Jessica (22, Name geändert), eine schlanke, attraktive junge Frau mit schwarzem nackenlangen Haar, hatte von Anfang April bis Ende Juni 2015 auf ihrem Facebook-Account zwei Dateien mit menschenverachtendem Inhalt hochgeladen. Einmal war eine Abbildung mit dem Kommentar „Alle Kinder spielen Nazi. Außer Trude, die ist Jude!“ versehen. Im zweiten Fall konnte man auf einer Bilddatei eine Gruppe von Wehrmachtssoldaten sehen, die einer nackten Frau damit drohten, sie zu erschießen. Die dunkel gekleidete Plauenerin, die vor drei Jahren eine Ausbildung zur Krankenpflegehelferin abgebrochen hatte und die seither von Arbeitslosengeld II lebt, sah darin kein sehr großes Problem. „Nach all dem, was ich früher gemacht habe, ist das ja fast nichts“, erklärte sie im Gerichtssaal mit zur Schau gestellter Lässigkeit. Am Amtsgericht war die Sache noch einmal verhandelt worden, weil Jessica gegen einen zuvor ergangenen Strafbefehl wegen Volksverhetzung Einspruch eingelegt hatte. Dieser sah die Zahlung einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro, also in Summe 500 Euro, vor. Was sie sich denn eigentlich dabei gedacht habe, wollte Richter Manfred Schmitt von der Beschuldigten wissen. „Gar nichts eigentlich“, lautete Jessicas Antwort. Nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger beschränkte sie den Einspruch allerdings auf die Höhe der verhängten Geldstrafe. Diese verringerte Richter Schmitt in seinem Urteil auf 30 Tagessätze zu je zehn Euro, also unterm Strich 300 Euro. 2015-12-28
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