Zum Jahreswechsel: Ärztlicher Bereitschaftsdienst der KV erstmals

Nachrichten
KV-Blatt 02.2016
Zum Jahreswechsel
Ärztlicher Bereitschaftsdienst der KV
erstmals auch für Asylsuchende
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD)
der Kassen­ärztlichen Vereinigung (KV)
Berlin war zum Jahreswechsel in der
Zeit zwischen dem 24. Dezember 2015
und dem 3. Januar 2016 wieder stark
nachgefragt. Der ÄBD verzeichnete in
dem genannten Zeitraum rund 7.800
Einsätze im gesamten Berliner Stadtgebiet. Der Service des Beratungsdienstes
wurde über 2.100 Mal in Anspruch
genommen.
Foto: KV-Berlin
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Für die medizinische Versorgung von
Asylsuchenden wurde eigens ein spezieller Fahrdienst des ÄBD installiert. In
einem Zweischichtensystem wurden
jeweils vier Ärzte bei Anforderung in
die Sammelunterkünfte geschickt. Vom
24. Dezember 2015 bis zum 4. Januar
2016 gab es diesbezüglich 281 Einsätze,
insgesamt wurden knapp 950 Patienten
behandelt: „Dies zeigt, dass unser erstmaliges Angebot von den Unterkünften
für Asylsuchende positiv aufgenommen
wurde“, resümiert die KV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Angelika Prehn.
KV Berlin/red
Tobias Nowoczyn
Toter Säugling in Babyklappe
Neuer BÄKGeschäftsführer
Berliner Polizei bittet um Hilfe
der niedergelassenen Ärzte
In den frühen Morgenstunden des
31. Dezember 2015 wurde durch eine
unbekannte Person ein toter weiblicher
Säugling in die Babyklappe des Krankenhauses Berlin-Neukölln gelegt. Die
Berliner Polizei geht nach dem derzeitigen Ermittlungsstand davon aus,
dass es sich um ein Tötungsdelikt
­handelt.
Die Ermittler bitten Ärztinnen und
Ärzte in gynäkologischen Praxen sowie
Kliniken darum, auf Patientinnen zu
achten, die mit einem erwarteten
Geburtstermin am Jahresende bzw.
zu Beginn des Jahres offenbar entbunden haben und bei denen der Verbleib des Kindes unklar oder widersprüchlich ist. Die Ärzte werden darum
gebeten, die betroffene Patientin evtl.
durch verständnis­volle und behutsame Gespräche zu motivieren, an der
Aufklärung der Umstände des Todes
ihres Kindes mitzuwirken und sich bei
der Polizei zu melden. Die ärztliche
Schweigepflicht solle jedoch in jedem
Fall eingehalten werden.
Polizei Berlin/red
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat
einen neuen Geschäftsführer. Der
48-jährige Tobias Nowoczyn wurde
vom Vorstand der BÄK auf diese Position berufen. Nowoczyn bringt für seine
neue Tätigkeit langjährige Management­
erfahrungen auf verschiedenen Feldern
der Sozial- und Wohlfahrtsarbeit sowie
der Gesundheitswirtschaft mit: Zuletzt
leitete der studierte Politologe acht
Jahre den Bereich Wohlfahrtspflege im
Generalsekretariat des Deutschen Roten
Kreuzes. Nowoczyn tritt die Nachfolge
von Dr. Bernhard Rochell an, der die
BÄK im Herbst 2014 verlassen hatte.
BÄK/red