Impulsreferat - Hochschulombudsmann

Zugang zum FHStudium
„Eine mögliche
Vorgehensweise“
Arbeitstagung der Ombudsstelle für Studierende,
27. April 2015
Arbeitskreis A (14:-16:00)
Zahlen, Daten, Fakten
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Im Studienjahr 2013/14 haben 3.554 Studierende im
Rahmen eines Mobilitätsprogramms an einer
österreichischen FHs studiert. Dies entsprach einem
Anteil von 8%.
2013/14 kamen 1.382 Studierende (3%) aus Ländern, die
laut DAC (Development Assistance Committee der
OECD)-Liste als Entwicklungsländer eingestuft werden.
Anstieg bei Studierenden aus Krisengebieten spürbar.
Im Sommersemester 2014 wurden 49 von insgesamt 406
FH Studiengängen zur Gänze in englischer Sprache
angeboten. Dies entspricht einem Anteil von 12%.
5 Fachhochschulen bieten Vorstudienlehrgänge an
(Wien, Villach, Linz, in Graz in Kooperation mit dem
OeAD), die ua dem Erwerb von Deutschkenntnissen
dienen.
Recruiting
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Teilnahme an internationalen Messen (EU und
außerhalb)
Kontakte über Alumni und Partnerhochschulen
Keine Kooperation mit Recruiting Agenturen oder
sonstigen Personen!
1. Bewerbung: zentrale Erfassung
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Zentrale Sammlung und Aufbereitung (idR onlineBewerbung)
Formale Zulassungskriterien werden zentral geprüft und
die Akten für die Studiengangsleitungen zur
Entscheidung aufbereitet.
Frühe Bewerbungsfristen für Drittstaatstudierende
(Visum/Aufenthaltstitel!)
Ist die Gleichwertigkeit der vorgelegten Zeugnisse im
Vergleich zur österreichischen Reifeprüfung nicht
gegeben, kann die Studiengangsleitung
Ergänzungsprüfungen vorschreiben.
Grundsätzlich: Ergänzungsprüfungen sind gem. § 4 Abs 6
FHStG vor der Zulassung abzulegen (Aufnahme in einen
Vorstudienlehrgang).
Praxis: Sind nur geringfügige Ergänzungen notwendig,
wird mit den Studierenden vereinbart, dass diese iRv
„Intensivkursen“ während des 1. Semesters erbracht
werden.
1. Bewerbungen: Beglaubigung
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Zeugnisse (Urkunden) müssen im Original vorgelegt
werden. Beglaubigungen ja, so erforderlich (vgl. LinkSammlung der ENIC NARIC Austria). Fälschungen treten
leider immer wieder auf.
Absehen von Beglaubigungen liegt im Ermessen der
Hochschule (materielle Beweiskraft ersetzt formelle)
wenn z.B.
Gute Kontakte zur ausstellenden Institution bestehen.
Informelle Kontaktaufnahme mit der ausstellenden
Stelle per Telefon, E-Mail zur Klärung beigetragen hat.
BewerberIn in Stichprobentest oder Fachgespräch von
FachvertreterIn der FH über bisherige Lernergebnisse
befragt wurde.
Zentrale Frage: Sind die Angaben plausibel und
schlüssig?
1. Bewerbungen: Urkunden fehlen
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Fehlende Urkunden: Von der Vorlage einzelner Urkunden
kann abgesehen werden, wenn deren Beibringung
innerhalb angemessenere Frist unmöglich oder mit
großen Schwierigkeiten verbunden ist (§ 60 Abs 3 UG
analog).
Bachelorzeugnis kann fehlendes Reifezeugnis ersetzen.
Ersatzzeugnis für fehlendes Reifezeugnis nach
Schulorganisationsgesetz beim BMBF beantragen.
Kontaktaufnahme mit der Asylbehörde im Falle von
AsylwerberInnen.
Fachgespräch mit Fachleuten der FH zur Feststellung der
vorliegenden Lernergebnisse.
Zentrale Frage: Sind die Angaben plausibel und
schlüssig?
1. Bewerbungen: Bewertung von
Zeugnissen
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Erhebung von Fakten (welcher Abschluss, wo gemacht,
wie viele Schuljahre etc.)
Konsultation von ANABIN
Sonstige Recherche – Referenz auf eventuell bereits
vorhandene ähnliche Fälle (interne Dokumentation)
Unterstützung durch die ENIC NARIC und die FHK
Problematische Fälle: „Patchwork-Abschlüsse“ für die
Zulassung zum Master
Große Teile des Studiums wurden vom
außerhochschulischen Bereich anerkannt.
Ausstellende Institution ist selbst keine Hochschule (z.B.
dt. Berufsakademien).
Folge: Gleichwertigkeit ist nicht gegeben
2. Aufnahmeverfahren via Skype
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Durchführung von Bewerbungsgesprächen via Skype hat
sich in der Praxis sehr bewehrt. Vorteile:
Bei positivem Verlauf kann auf Basis einer „unbedingten
Zulassung“ der Aufenthaltstitel im Ausland beantragt
werden.
Fremdenrechtliches Verfahren wird mit der Sicherheit
durchlaufen, dass in Österreich ein Studienplatz bereit
steht.
Guidelines für Skype-Interviews sind im sog.
„Aufnahmemanual“ festgelegt.
Skype Interviews werden von 2 Personen geführt.
Dauer mind. 30 Minuten.
Abweichungen von den Anforderungen, die an
inländische BewerberInnen gestellt werden sind
zulässig, soweit sachlich gerechtfertigt.
3. Fremdenrechtliches Verfahren
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Unterstützung endet nicht bei der Zulassung.
Achtung: Verfahrensdauer in die Gesamtplanung
einberechnen (Zulassung sollte spätestens 3 Monat vor
Studienbeginn vorliegen), damit der Aufenthaltstitel
rechtzeitig ausgestellt wird.
Verfahrensbeschleunigung erreicht, da gute Vernetzung
der Behörden mit dem OeAD und uniko/FHK bzw. den
einzelnen Hochschulen
Information an die Studierenden über die notwendigen
Unterlagen: OeAD-Broschüre „Leitfaden zu den Einreiseund Aufenthaltsbedingungen für ausländische
Studierende“
Sobald Verfahrensverzögerungen drohen, Kontakt mit
FHK oder direkt dem OeAD aufnehmen.
4. Sonderfragen:
Auslandssemester
Mit „Aufenthaltstitel Studierende“
 bis 3 Monate visumfrei möglich
 bis 6 Monate ist ein Visum bzw. für manche Länder sogar
ein Aufenthaltstitel erforderlich
 Antragstellung: Bei der Vertretungsbehörde des
Ziellandes in Österreich
 Achtung: 6 Monatsfrist sollte nicht überschritten
werden!
 Versicherungsschutz: Zusätzlich
Auslandskrankenversicherung abschließen, damit auch
im Ausland volles Leistungsspektrum abgedeckt ist.
4. Sonderfragen: Erwerbstätigkeit
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Beschäftigungsbewilligung erforderlich (vom Arbeitgeber
beim AMS mindestens 6 Wochen vor Arbeitsbeginn zu
beatragen). Ausstellung für maximal 10 Wochenstunden
(Bachelor-Studium) oder 20 Stunden (Master-Studium).
Berufspraktikum im Rahmen des FH-Studiums: Erfordert
Anzeigebestätigung des Arbeitgebers beim AMS.
Ohne Beschäftigungsbewilligung oder
Anzeigebestätigung: Wissenschaftliche Tätigkeit in Lehre
und Forschung (z.B. als StudienassistentIn)
Kontakt
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Mag. Heidi Esca-Scheuringer, M.B.L.
Fachhochschul-Konferenz (FHK)
Generalsekretariat
Bösendorferstraße 4/11
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