Bericht 2015 über den Einsatz der Schweizer Kompanie (Swisscoy

Bericht 2015 über den Einsatz
der Schweizer Kompanie (Swisscoy)
in der multinationalen Kosovo Force (KFOR)
zuhanden der Aussenpolitischen und Sicherheitspolitischen Kommissionen
des National- und Ständerates
Gemäss Bundesbeschluss 1 legt das VBS zuhanden der Aussenpolitischen und Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte einen jährlichen Zwischenbericht über den Swisscoy-Einsatz vor. Der vorliegende Bericht umfasst die Kontingente 31 und 32, also den Zeitraum Oktober 2014 bis Oktober 2015.
Redaktionsschluss für den vorliegenden Bericht war der 3. Dezember 2015.
1
Artikel 4 Bundesbeschluss vom 4. Juni 2014 (BBl 2014 5409).
80.031d 12.2015
1. Entwicklungen im Berichtsjahr
Die politischen Institutionen in Kosovo waren 2015 noch immer beschränkt handlungsfähig und die wirtschaftlichen Perspektiven des Landes bleiben bedenklich. Die Sicherheitslage
vor Ort war grösstenteils ruhig, die Präsenz der KFOR bleibt
aber nach wie vor erforderlich. Aus Sicht des Bundesrates
bleibt der Einsatz der Swisscoy weiterhin notwendig.
1.1. Politische Entwicklungen
Die im Dezember 2014 gebildete neue Regierung von Kosovo
hatte keine lange Schonfrist: Schon Ende Januar 2015 fanden
eine Reihe von gewalttätigen Demonstrationen der Opposition statt. Der Aufruhr in den Strassen verebbte zwar relativ
rasch, markierte jedoch den Beginn einer neuerlichen Polarisierung in der kosovarischen Innenpolitik mit dauerhaften Blockademanövern der Oppositionsparteien. Diese Polarisierung
hat sich während dem Herbst weiter verschärft, als die Opposition Sitzungen des Parlements mehrmals durch den Einsatz von Tränengas unterbrochen hat.
Das Jahr 2015 wurde zudem von zahlreichen Verhandlungsrunden im Rahmen des Dialogs zwischen Belgrad und
Pristina bestimmt. Ein Erfolg wurde im August verzeichnet,
als Vereinbarungen zur Telekommunikation, zur Energie, zur
freien Passage über die Brücke von Mitrovica sowie zu einem
Bund von serbischen Gemeinden unterzeichnet wurden. Namentlich das Abkommen zur Schaffung dieses Bundes wurde
zu einem zentralen Mobilisierungsthema der Opposition, da
sie diesen als gefährliche Entwicklung betrachtet.
Nach mehrmonatigem Widerstand gab das kosovarische
Parlament dem Druck der internationalen Gemeinschaft nach
und erklärte sich im Juli bereit, einen Gerichtshof für die Verfolgung von Verbrechen durch Mitglieder der Befreiungs­armee
Kosovos (UCK) in den Jahren 1998 bis 2000 zu schaffen. Dieses formell in das kosovarische Justizsystem eingegliederte Tribunal soll nach Möglichkeit die kosovarische Gesetzgebung
anwenden, seinen Sitz jedoch im Ausland haben und sich
ausschliesslich aus Personal anderer Länder zusammensetzen.
Am 27. Oktober 2015 hat Kosovo mit der Europäischen
Union (EU) ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkomen
unterzeichnet. Dieses gibt unter anderem die Standards vor,
die in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, und
Korruptionbekämpfung zu erreichen sind, wenn das Land seine EU-Beitrittsperspektive erhalten will. Vor dem Hintergrund
der aktuellen Migrationskrise liegt es im Interesse der EU ihr
unmittelbares Umfeld, also auch Kosovo, durch solche Reformen zu stabilisieren.
1.2.Sicherheitslage
Im Westbalkan ist die politische Lage allgemein angespannt
und periodische Gewaltausbrüche bleiben möglich. Dies gilt
auch in der unmittelbaren Nachbarschaft von Kosovo, wie
unter anderem die Unruhen im Norden von Mazedonien im
April 2015, vor allem aber die Entwicklungen in Bosnien und
Herzegowina zeigen. In Kosovo war die allgemeine Sicherheitslage ruhig und stabil. Ethnische Spannungen bestehen
vorwiegend im Norden des Landes mit serbischer Mehrheit,
wo die Situation unbeständig bleibt. Es haben sich jedoch
seit mehr als einem Jahr keine Vorfälle grösseren Ausmasses
ereignet; die Gewalt ist punktuell und vergleichsweise gering. In den übrigen Teilen von Kosovo sind interethnische
­Vorfälle vorwiegend auf die desolate wirtschaftliche Lage zurückzuführen. In Kosovo grassiert die Kleinkriminalität; dies
hat mehr mit der Unfähigkeit der kosovarischen Behörden
als mit e­ thnischen Spannungen im Land zu tun. Die Ausprägung der Kleinkriminalität ist in beiden ethnischen Gruppen
vergleichbar. Der Unterschied liegt hauptsächlich darin, dass
Vorfälle, welche die serbische Gemeinschaft betreffen, stärker mediatisiert werden.
Die Bedrohung durch Terroranschläge hat sich in den letzten Monaten ebenfalls nicht verändert. Sie geht von Kosovaren
aus, die nach Syrien oder in den Irak in den Dschihad gezogen
sind 2, und von Aufrufen des «Islamischen Staats» 3, Anschläge
in den westlichen Balkanstaaten zu verüben. Seit 2014 haben
die kosovarischen Behörden mehrere Massnahmen zur Vorbeugung getroffen. So wurde ein Gesetz verabschiedet, das
kosovarischen Bürgern die Teilnahme an Konflikten im Ausland verbietet. Zusätzlich hat die Polizei mehrere Dutzend Verdächtige aus radikalen Kreisen festgenommen. Ausserdem
wurden radikale Nichtregierungs­organisationen (Non Governmental Organisations, NGO), die von S­ audi-Arabien und Iran
finanziert wurden, geschlossen. Der Erfolg dieser Massnahmen bleibt jedoch begrenzt. Die Verbindungen zwischen der
islamischen Gemeinschaft in Kosovo und den radikalen NGO
bleibt bestehen, womit die Rekrutierung über radikale Imame nicht unterbunden werden kann.
Die fehlenden Perspektiven führen innerhalb der mehrheitlich jungen kosovarischen Bevölkerung zu Frustration, was
­neben Abwanderung auch in gewalttätigen Demonstrationen
mündete. Die Opposition hat an Terrain gewonnen und verfolgt weiterhin ihre Politik der Mobilmachung auf der Strasse
mit dem Ziel, die Regierung zu Konzessionen zu zwingen. Sie
thematisiert dabei insbesondere die Beziehungen zwischen
Serbien und Kosovo, was interethnische Spannungen schürt.
2
Die Anzahl in Syrien oder Irak aktiven kosovarische Dschihadisten beträgt rund 250 bis 300, davon halten sich
noch 80 in den Kampfzonen auf.
3
Der Name der Organisation hat sich mit der Ausdehnung ihres Einflusses weiter entwickelt. Am Anfang n­ annte
sie sich ISI (Islamic State in Iraq) und später ISIS (Islamic State in Iraq and Syria). Seit Ende Juni 2014 nennt sich
die Organisation nur noch Islamischer Staat, um zu unterstreichen, dass sie über den Irak und die Levante ­hinaus
expandieren will.
3
Nov
14
Dez
14
Jan
15
Feb
15
Ungarn
5 551
10 222
9 187
13 630
1 451
354
192
Deutschland
1 282
1 461
3 034
6 913
11 147
4 319
1 781
Frankreich
239
428
415
634
634
487
345
Österreich
370
784
1 065
960
118
66
54
Schweden
145
344
286
396
202
167
Belgien
51
77
72
94
55
Schweiz
45
64
112
79
9
6
7
21
Niederlande
März
15
April
15
Mai
15
Juni
15
Juli
15
Aug
15
Sept
15
Okt
15
Total
116
141
160
1 373
1 205
625
197
60
45 544
796
753
40 326
388
362
37
49
244
381
479
5 374
31
37
30
130
107
3 971
88
86
128
85
42
24
2 446
58
36
25
27
30
74
50
687
39
35
10
27
41
31
687
7
20
64
162
112
108
53
59
637
Tabelle 1: Asylgesuchszahlen kosovarischer Asylsuchender November 2014 bis Oktober 2015. Quelle: Staatssekretariat für Migration.
1.3.Migration
2014 akzentuierte sich die ungeregelte Migration von kosova­
rischen Staatsbürgern nach Westeuropa. Bereits ab ­Mitte 2014
war die Zahl der Kosovaren, die nach Westeuropa zu gelangen versuchen, deutlich angestiegen. Eine Erklärung für diese
Migrationswelle findet sich in einem Zusammenspiel mehrerer
Entwicklungen in Kosovo und im Ausland. Dazu zählen die
schwierigen sozialen und ökonomischen Verhältnisse in Kosovo, die Reiseerleichterungen für die kosovarischen Staatsangehörigen in Serbien und die verbreiteten Gerüchte über
die Chancen, in bestimmten europäischen Ländern Asyl zu
erhalten.
Die Mehrheit der kosovarischen Migranten erreichte den
Schengen-Raum über die serbisch-ungarische Grenze, von wo
aus sie schwergewichtig nach Österreich und Deutschland
weiter reisten. Seit Ende Februar haben eine verstärkte Kontrolle dieser Grenze sowie die enge Abstimmung zwischen den
kosovarischen Behörden und denen der Europäischen Union
diesen ungeregelten Migrationsstrom aus Kosovo annähernd
zum Versiegen gebracht.
Die Asylgesuchszahlen in den wichtigsten Zielländern von
kosovarischen Asylsuchenden zwischen November 2014 und
Oktober 2015 reflektieren die Migrationswelle der Kosovaren sehr gut. Insbesondere fällt der rasche Rückgang nach
Inkrafttreten der oben geschilderten Massnahmen auf. Die
hohen Asylgesuchszahlen in Ungarn sind darauf zurückzu­
führen, dass die Kosovaren hier Asylgesuche stellten, um nicht
nach Serbien zurückgewiesen zu werden. Sie setzten dann
ihre Reise nach Deutschland fort. Die Schweiz war mit insgesamt 687 Asylgesuchen von kosovarischen Staatsbürgern ein
unter­geordnetes Ziel der Migrationswelle.
Diese Emigration von mehr als 100 000 kosovarischen
Staatsbürgern zwischen November 2014 und Februar 2015
hat keinen direkten Einfluss auf die Sicherheitslage. Auch
die aktuellen Migrationsströme aus dem Nahen Osten und
Nordafrika stellen für Kosovo noch kein Sicherheitsproblem
dar, weil das Land nicht auf der «Balkanroute» liegt, die von
Tausend­en von Flüchtlingen begangen wird, um nach West­
europa zu gelangen. Die Hauptstrecke verläuft um Kosovo herum und durch das Tal von Presevo im Süden Serbiens.
4
1.4. Internationales Engagement
Angesichts der sicherheitspolitischen Relevanz und der innenpolitischen Instabilität ist das Engagement der internationalen
Gemeinschaft in Kosovo weiterhin unverzichtbar. Neben der
KFOR bleibt auch die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EU), die EULEX, im gesamten Land vertreten. Mit
dem neuen, Mitte 2014 genehmigten Mandat, hat die EULEX
ihre Mittel um etwa ein Drittel reduziert. Sie konzentriert ihre
Tätigkeiten auf die Sicherheitsmassnahmen in den Gemeinden
im Norden von Kosovo, auf den Kampf gegen die Kriminalität
im gesamten Land sowie auf M
­ onitoring / ­Mentoring / ­Advising
der kosovarischen Behörden in Fragen von Justiz und Polizei.
Das neue Mandat entspricht der Forderung der kosovarischen
Regierung, einen Teil der bis anhin von der EULEX ausgeübten Zuständigkeiten wieder selbst zu übernehmen und trotzdem weiterhin von den Kompetenzen der EU und ihrer Partner zu profitieren. Das Mandat der EULEX ist bis Juni 2016
befristet. Die EU ist dabei, das Mandat dieser Mission grundsätzlich zu überprüfen. Darauf aufbauend will sie dann der Regierung Kosovos für die Zeit nach Juni 2016 ein angepasstes
EULEX-Mandat vorschlagen. Das internationale Engagement
geht über die Präsenz von KFOR und EULEX hinaus. Zahlreiche
Geberländer 4 und Organisationen zur multilateralen Kooperation 5 und zur gemeinsamen Sicherheit 6 setzten ihre Aktivitäten fort. Die internationale Gemeinschaft übte dabei permanent Druck auf die kosovarischen Behörden aus. Dies war
beispielsweise der Fall bei der Schaffung des Sondertribunals
zur Verfolgung der Kriegsverbrechen und beim Voranbringen
von Reformen. 7
1.5. Schweizer Engagement
Die Stabilität Südosteuropas liegt im Interesse der Schweiz.
Rechtsstaatlichkeit, aber auch gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Fortschritt der ganzen Region, namentlich auch
Beispielsweise Deutschland, die USA und Schweden.
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Weltbank, Internationaler Währungsfonds, Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Program, UNDP).
6
Organisation für Sicherheit und Zusammanarbeit in Europa (OSZE).
7
In den Bereichen Minderheitenschutz, Bewahrung des kulturellen Erbes und Aufarbeitung der Vergangenheit (insbesondere zum Schicksal Verschwundener).
4
5
Kosovos, sind dafür zentral. Deshalb engagiert sich die
Schweiz dort neben der Swisscoy seit Jahren in ­verschiedenen
Bereichen:
>> Entwicklungs- und Zusammenarbeitsprogramme zu guter
Regierungsführung und Dezentralisierung, Wirtschaft und
Beschäftigung, Wasser und Gesundheit.
>> Programme im Bereich der menschlichen Sicherheit mit Fokus auf den politischen Dialog, der Aufarbeitung der Vergangenheit, der Stärkung demokratischer Strukturen und
der Minenräumung.
>> Kooperation in der Migration mit Schwerpunkten auf der
Rückkehr, der Wiedereingliederung, dem Aufbau innerstaatlicher Kapazitäten, dem Kampf gegen ungeregelte Immigration und der Unterstützung der Diaspora.
Das Engagement umfasst die Finanzierung bilateraler oder
multilateraler Projekte sowie die Entsendung von Experten in
die EULEX, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nation­
en und die Mission der OSZE in verschiedenen Bereichen wie
Justiz, Polizei, Kommunalverwaltung und Migration.
1.6. Bilaterale Wirtschaftszusammenarbeit
Schweiz – Kosovo
Die Schweiz exportiert in einem Verhältnis von rund zwei zu
eins mehr nach Kosovo als sie aus Kosovo importiert. Der bilaterale Handel zwischen dem Kosovo und der Schweiz belief sich in den letzten Jahren jeweils auf rund 30 Millionen
Schweizer Franken. Bei Redaktionsschluss stand der bilaterale
Handel 2015 auf 21 Millionen Franken. Der Schweizer Export
besteht vorwiegend aus pharmazeutischen Produkten, Fahrzeugen und Maschinen. Aus Kosovo importiert werden vorwiegend Kunststoffe, Möbel und unedle Metalle.
Gemäss Statistiken des Internationalen Währungsfonds beliefen sich die Schweizer Investitionen Ende 2013 8 auf 215
Millionen US Dollar, was rund 5% der gesamten 3,9 ­Milliarden
US Dollar direkter ausländischer Investitionen in Kosovo entspricht. Die Schweiz ist damit der viertgrösste Einzel­investor
in Kosovo. Primäre Investoren waren vor allem kleine und
mit­tlere Unternehmen aus den Bereichen der Lebensmittel­
industrie, des Energiesektors, der Herstellung und des Maschinensektors, des Tourismus, der Finanzen, Versicherungen
und der Informationstechnologie.
Nach der Unabhängigkeitserklärung Kosovos im Jahr 2008
hatte die Schweiz vorgeschlagen, die bestehenden Handelsabkommen mit Ex-Jugoslawien weiterzuführen. Dies hätte
wie bereits im Fall von Montenegro deren sofortige Über­
nahme ermöglicht. Am Anfang des zweiten Halbjahres 2009
teilte die kosovarische Regierung der Schweiz mit, die vor
1999 erfolgten Abkommen aus politischen Gründen nicht
8
Bei Redaktionsschluss waren dies die aktuellsten Zahlen, die der Nationalbank zur Verfügung stehen.
übernehmen zu wollen. Danach wurde ein Abkommen über
die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen unterzeichnet, welches am 13. Juni 2012 in Kraft trat.
2. Entwicklungen bei der KFOR
2.1. Auftragslage der KFOR während
der Berichtsperiode
Der Einsatz der KFOR basiert auf der Resolution 1244 des
UNO-Sicherheitsrates Darin sind im Wesentlichen drei Grundaufträge der KFOR festgelegt:
>> Schaffung und Erhalt eines sicheren und stabilen Um­feldes
in Kosovo (inkl. Gewährleistung der uneingeschränkten
Bewegungsfreiheit);
>>Anwendung und Überwachung des militärtechnischen
Abkommens, das den Rückzug der serbischen Kräfte aus
­Kosovo sowie die Entwaffnung der kosovarischen Befreiungsarmee vorsieht;
>> Unterstützung der zivilen UNO-Mission UNMIK (United Nations Mission in Kosovo) sowie weiterer ziviler Partner.
Alles, was die KFOR mit militärischen Mitteln erreichen kann,
funktioniert gut. Die militärische Präsenz in Kosovo schreckt
zum einen vor gewalttätigen Handlungen ab und beruhigt
zum anderen die ethnischen Minderheiten. Die KFOR hat in
Kosovo die grösste Glaubwürdigkeit aller internationalen Akteure und wird von allen Seiten respektiert. Dennoch waren
einzelne Vorkommnisse vor allem im Norden von Kosovo zu
verzeichnen, die deutlich machten, dass die KFOR weiterhin
eine angemessene Einsatzbereitschaft aufrechterhalten muss.
Das führte dazu, dass die KFOR in der gleichen Konfiguration wie 2014 verblieb: Kräftemässig hatte die KFOR einen
Truppen­sollbestand von rund 5 000 Mann. Die Planungen zur
weiteren Reduktion der Truppenstärke vor Ort gingen aber
weiter.
3. SWISSCOY –
Rückblick auf 2014
3.1.Auftragserfüllung
Der Auftrag der Swisscoy und ihr Leistungprofil gegenüber
der KFOR blieben in der Berichtsperiode unverändert. Das
Schwergewicht der Leistungen lag erneut bei Logistik und
Transport, Genie und Kampfmittelbeseitigung sowie Nachrichten- und Informationsbeschaffung.
Aus Sicht der KFOR ist das Schweizer Lufttransportdetachement weiterhin eine wichtige Leistung, da es einen sub­
stanziellen Teil der KFOR-Kapazitäten für rasche Verlegungen
von Kräften in der Luft bildet. Auch die Informations- und
5
Nachrichten­beschaffung («situational awareness») sind für
die KFOR von zentraler Bedeutung. In diesem Kontext gab und
gibt insbesondere das Kommando über entsprechende KFORKräfte im Norden (Joint Regional Detachment North, JRD-N)
dem Schweizer Engagement besonderes Profil. Gleiches gilt
für die Liaison and Monitoring Teams (LMT), welche die Swisscoy für die KFOR stellt. 9
Bei der Logistik und dem Landtransport stand unter anderem die Vorbereitung der Verschiebung der Helikopterbasis
von Slatina nach Pristina im Vordergrund, die mit Blick auf die
weitere Konzentration der KFOR-Standorte notwendig wurde.
Die Rückmeldungen der Kommandostellen der KFOR und
der Partnerstaaten machen deutlich, dass die Swisscoy auch
in dieser Berichtsperiode die ihr zugewiesenen Aufträge vollständig und in guter Qualität erfüllt hat. Als zentrale Indikatoren der Leistungserbringung lassen sich die folgenden Werte heran ziehen:
Rubrik
Transportleistungen
Betriebsstunden Baumaschinen
Flugstunden Helikopter
Kontingent 31
Kontingent 32
Okt. 14 – April 15
April 15 – Okt. 15
774 423 km
914 578 km
1 648 h
2 986 h
207 h
258 h
Tabelle 2: Leistungen der Swisscoy im Berichtsjahr 2015
3.2. Finanzen und Personelles
Bei Redaktionsschluss des vorliegenden Berichts können noch
keine Finanzzahlen fürs laufende Jahr bereitgestellt werden.
Sicher ist aber, dass der bereitgestellte Kreditrahmen nicht
überschritten werden wird.
Für das Vorjahr können die folgenden Werte ­ausgewiesen
werden:
Budget 2014
Rechnung 2014
Budget 2015
Basisausgaben, Material
Rubrik
1 660 000
1 725 306
1 689 000
Betriebsausgaben
6 258 000
4 699 802
6 381 000
Flugdienstleistungen
4 076 000
3 634 267
4 203 000
30 606 000
32 464 156
31 927 000
42 600 000
42 523 531
44 200 000
Personal
Total
Tabelle 3: Finanzzahlen Swisscoy 2014
Der in der Vorperiode festgestellte Rückgang der Bewerbun­
g­en für einen Swisscoy-Einsatz konnte in der B
­ erichtsperiode
durch gezielte Massnahmen 10 gestoppt werden. Auch die
Qualität der Interessenten ist generell ansprechend. Dies ist
namentlich für die Informations- und Nachrichtenbeschaffung
zentral, da ein anspruchsvolles Anforderungsprofil zu erfüllen
ist. Die Bereitschaft vor allem der Milizangeörigen zur freiwilligen Dienstleistung in der militärischen Friedensförderung,
ohne welche die Alimentierung der Swisscoy nicht möglich
wäre, besteht weiterhin in ausreichendem Masse.
LMT-Häuser der Swisscoy sind in Mitrovica, Zubin Potok, Malishevo und Prizren.
Das Kompetenzzentrum Swissint betreibt Einsatz-Marketing an Publikumsmessen wie beispielsweise an der
Olma mit einem eigenen Sattelschlepper-Anhänger und je nach Platzverhältnissen ausgestelltem ­Einsatzmaterial.
Dazu tritt die Swissint an Schulen und Kursen der Armee auf und schalten Stelleninserate in Fachzeit-schriften.
Rubrik
Kontingent 31
Kontingent 32
Okt. 14 – April 15
April 15 – Okt. 15
Anzahl Interessenten
476
425
Zum 2. Rekrutierungstag eingeladen
390
385
Zusagen
152
166
Anteil Frauen am Kontingent
12%
(18 Personen)
16%
(26 Personen)
Anteil mit französischer Muttersprache am
Kontingent
19%
(29 Personen)
14%
(23 Personen)
Anteil mit italienischer Muttersprache am
Kontingent
9%
(14 Personen)
4%
(7 Personen)
Tabelle 4: Rekrutierungszahlen Swisscoy 2015
Ein Problem bei der Rekrutierung besteht weiterhin bei kurzfristigen Absagen vor Einsatzbeginn. Für die Schweizer ­Armee
bedeutet dies, dass diese Vakanzen rasch nachrekrutiert werden müssen, um die Leistungserbringung gewährleisten zu
können. Diese Nachrekrutierung ist mit erheblichem Aufwand verbunden, konnte jedoch im Berichtsjahr sicher­gestellt
werden. 11
4. Politischer Ausblick
Es ist unklar, wohin die wachsende Polarisierung der Innenpolitik führen wird. Da der politische Dialog zwischen der Regierungskoalition und der Opposition de facto nicht stattfindet,
können eine Blockade des Parlaments bis hin zu vorgezogenen Neuwahlen nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem
Hintergrund bergen die Vereinbarungen zwischen Belgrad
und Pristina und die Einrichtung des Sondertribunals weiterhin grosses Potenzial für Konfrontationen zwischen Regierungskoalition und Opposition.
Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Fortschritte das
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen über die Zeit
bringt. Fehlende Ergebnisse dürften die Erwartungen der
koso­varischen Bevölkerung auf eine bessere Zukunft enttäuschen, was die politische Instabilität verlängern und die wirtschaftliche Rückständigkeit verstärken dürfte. Damit blieben
auch die Anreize, das Land zu verlassen und nach West­europa
zu emigrieren, bestehen.
5. Militärischer Ausblick
Die Nato ist weiterhin bestrebt, ihre Truppenstärke in Kosovo
angemessen, jedoch so klein wie möglich zu halten. Deshalb
wurden die Planungen für das künftige Einsatzkonzept der
KFOR weiter verfeinert. Künftig soll die Truppenstärke nicht
in festgelegten Schritten, sondern angepasst an die konkrete
Lageentwicklung flexibel angepasst werden. Zu dieser Flexibilisierung gehört auch eine weitere Reduktion der S­ tandorte.
9
10
6
Am meisten Erfolge werden erzielt, wenn Militärangehörige, die sich aktuell im Einsatz befinden, angefragt werden, ob sie sich für eine Einsatzverlängerung entscheiden können.
11
Aufgrund der Ergebnisse ihrer umfassenden Lageanalyse kann
die KFOR davon ausgehen, dass sie sich 2016 weiter ver­
kleinern und gewisse Standorte aufgeben wird.
Damit werden Früherkennung und die Fähigkeit zur
­raschen Verlegung von Kräften noch wichtiger. Vor diesem
Hintergrund wird die Bedeutung sowohl der Elemente der
Informations- und Nachrichtenbeschaffung («situational
­awareness») als auch der Lufttransportkapazitäten weiter steigen. In beiden Feldern leistet die Swisscoy entscheidende Beiträge. Ein Unsicherheitsfaktor bei der Auftragslage der KFOR
ist die noch unsichere Erneuerung des EULEX-Mandats. Im
Fall des Missionsendes, aber auch bei einer Weiterführung,
kann sich die Beanspruchung der KFOR je nach Ausprägung
einer neuerlichen Mandatierung massgeblich verändern. Die
Swisscoy könnte hier vor allem im Bereich des L­ ufttransportes
zusätzlich gefordert sein. Ferner ist zu erwarten, dass für die
Um- und Abbauarbeiten der KFOR den Logistik-, T­ ransportund Genieelementen der Swisscoy umfassende Aufträge erteilt werden.
Es ist absehbar, dass die spezialisierten Leistungen, ­welche
die Swisscoy heute erbringt, auch bei substanziell tieferem
KFOR-Bestand zumindest im bestehenden Umfang nach­
gefragt werden. Wie in der Vergangenheit, passt die Swisscoy
ihr Dispositiv immer den Erfordernissen vor Ort an. Sie tut dies
in enger Absprache mit der KFOR. Der Bundesrat beabsichtigt,
die Swisscoy zumindest bis Ende 2017 in Kosovo zu belassen.
6. Stand der Informationen
Die im vorliegenden Bericht gemachten Angaben reflektieren
den Stand vom 3. Dezember 2015.
7