1 2 Die Albaner im Kosovo lebten bis ins 20. Jahrhundert hinein abwechselnd unter byzantinischer, serbischer und osmanischer Macht. Nach dem Balkankrieg von 1912 riefen die Albaner den unabhängigen Staat Albanien aus. Die europäischen Grossmächte anerkannten diesen, zogen aber die Grenzen so, dass rund die Hälfte des albanischen Volkes ausserhalb Albaniens lebte. Kosovo wurde dem Staat Serbien zugeschlagen, obwohl die Albaner die grosse Mehrheit stellten. Nach dem Ersten Weltkrieg blieb Kosovo eine Provinz Serbiens und wurde somit Teil des neu geschaffenen Jugoslawiens. Bis in die 60-er Jahre hinein litten die Kosovo-Albaner unter der serbischen Repression, die viele in die Emigration zwang. Erst danach gewährten mehrere Verfassungsänderungen Kosovo eine gewisse Autonomie. Ab 1989 machte der serbische Präsident Milosevic diese jedoch wieder rückgängig und verfolgte eine Repressionspolitik, die 1998/99 zum Krieg gegen die Kosovo-Albaner führte. Die Bombardierung Serbiens und Kosovos durch die NATO (März-Juni 1999) zwang Milosevic zur Akzeptierung einer internationalen Friedensmission im Kosovo unter UNOMandat, die Kosovo Force (KFOR). Am 17. Februar 2008 rief das Parlament von Kosovo die Unabhängigkeit der Provinz Kosovo von der Republik Serbien aus und vollzog damit die endgültige Abspaltung von Serbien. Die serbische Regierung sieht Kosovo weiterhin als autonome Provinz von Serbien an und verweigert bis heute die Anerkennung. International ist die Unabhängigkeit von Kosovo umstritten 72 der 192 Mitgliedstaaten der UNO haben diesen jungen Staat anerkannt, darunter auch die Schweiz sowie 22 der 27 EU-Staaten. Seit dem 9. Dezember 2008 wird die politische Entwicklung durch die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX Kosovo) überwacht. 3 Vor dem Krieg von 1998/99 lebten rund 2 Mio Menschen im Kosovo. Die grosse Mehrheit stellten die Kosovo-Albaner mit rund 90%. Die restlichen 10% setzten sich aus Serben, Bosniaken, Türken, Roma, Ashkali, Goraner und Ägypter zusammen, wovon die Serben den grössten Anteil ausmachten. Genaue Zahlenangaben können keine gemacht werden, da die albanische Bevölkerung die letzte Volkszählung von 1991 boykottiert hatte. Die Mehrheit der Kosovo-Albaner sind Muslime, die einen sehr liberalen Islam praktizieren, ähnlich wie die bosnischen Muslime. Es gibt aber auch Katholiken und orthodoxe Christen in Kosovo. Nach Beendigung des Krieges im Juni 1999 kehrten einerseits die kosovoalbanischen Flüchtlinge und zahlreiche Emigranten zurück, andererseits flüchteten viele Serben nach Serbien, um der Rache der Kosovo-Albaner zu entgehen. Diese Zu- respektive Abwanderung veränderten die ethnische Bevölkerungsstruktur weiter zugunsten der Kosovo-Albaner, die heute geschätzte 92% stellen (Serben und andere 8%). Die noch verbleibenden Serben leben in von KFOR-Soldaten beschützten Enklaven oder im Norden Kosovos. Quelle Grafik 1: serbische Behörden in Pristina Quelle Grafik 2: OSZE 4 Wirtschaftlich war Kosovo nach dem Zweiten Weltkrieg der zurückgebliebenste Teil Jugoslawiens. Die jugoslawische Regierung unternahm wenig, um die stark unterentwickelte Kosovo-Region wirtschaftlich voran zu bringen, was zur weit verbreiteten Arbeitslosigkeit Kosovo führte. Die Schere zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung im Kosovo und im übrigen Jugoslawien vergrösserte sich seit dem Zweiten Weltkrieg stetig. Viele Kosovo-Albaner emigrierten nach Westeuropa und in die USA und sicherten mit ihren monatlichen Überweisungen das Überleben ganzer Familien. Der Kosovo ist wirtschaftlich auch heute noch hauptsächlich von der Landwirtschaft geprägt, wobei nicht Grossbetriebe vorherrschen, sondern kleine Höfe basierend auf der Selbstversorgung. Industrie gibt es praktisch keine und das Wenige ist veraltet und unproduktiv. Auch die Energieversorgung bricht immer wieder zusammen. Im nordöstlichen Gebirge bestehen zwar reiche Rohstoffvorkommen, welche die wirtschaftlichen Probleme und Engpässe in der Energieversorgung des Kosovo lösen könnten, aber der unproduktive Abbau sowie die noch ausstehende Vergabe von Bergbaulizenzen stehen dem im Weg. Seit Februar 2005 überwacht die UNMIK die Vergabe von Bergbaulizenzen. Die Weltbank schätzt den Wert der Bodenschätze im Kosovo auf 13.5 Mia Euro. Der Aufbau der Wirtschaft kommt seit Kriegsende nur schleppend voran. Die Arbeitslosigkeit beträgt heute rund 60%. 5 Friedenserhaltende Operationen der UNO kommen nur zustande, wenn folgende vier Bedingungen erfüllt sind: • Konsens des Sicherheitsrates • Konsens der Konfliktparteien • Konsens der truppenstellenden Staaten (die UNO hat keine eigenen Truppen und kann auch keine Truppen befehlen) • Konsens zur Finanzierung Die UNO hat auch die Möglichkeit die Führung von Einsätzen an eine regionale Organisation wie zum Beispiel NATO (KFOR in Kosovo) oder EU (EUFOR in Bosnien-Herzegowina) zu übergeben, die dann das militärische Kommando über die Mission führt. Die Resolution 1244 ermächtigt die UNO an eine regionale Organisation ein Mandat zu erteilen, ein sicheres Umfeld für die zurückkehrenden Flüchtlinge und NGOs (Nichtregierungs-Organisationen) zu schaffen, neue Feindseligkeiten zu verhindern sowie die Entminung voranzutreiben und zu überwachen. Die UNO beauftragte die NATO mit diesem Mandat. 6 Die UNO kann kein Mitgliedsland verpflichten, Truppen für eine UNO Mission zu stellen. Sie kann lediglich einen Antrag stellen. In der Schweiz unterliegt das Militär dem Primat der Politik. Das EDA entscheidet in Absprache mit dem VBS, an welchen UNO-Missionen sich die Schweiz beteiligt. Kommen weniger als 100 bewaffnete Armeeangehörige oder für weniger als 21 Tage zum Einsatz, entscheidet der Bundesrat. Andernfalls das Parlament. Die Rekrutierung der Armeeangehörigen erfolgt unter Freiwilligen. BR Bundesrat EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten VBS Eidgenössisches Department für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport BRB SWISSINT Bundesratsbeschluss Kompetenzzentrum für friedensfördernde Auslandeinsätze 7 Mit dem Ausbau der Beteiligung an friedenserhaltenden Operationen bewegt sich der Bundesrat auf gesetzlichen Grundlagen. Da wären das Militärgesetz und zwei Verordnungen zu nennen. Weiter kommt der Anhang zum Dienstreglement (DR 04) hinzu, der den Friedens-förderungsdienst einschliesst, sowie Kap 11 der Taktischen Führung (TF) XXI. Doch dies allein reicht noch nicht. Bei Einzelpersonen entscheidet der Chef VBS in Kooperation mit dem EDA über die Beteiligung an einer friedensfördernden Mission; bei Kontingenten ist der Gesamtbundesrat - ebenfalls in Kooperation mit dem EDA verantwortlich. In einem Bundesratsbeschluss sind der Auftrag, die zu unterstützende Organisation, der Umfang der Unterstützung sowie die Zeitdauer genau geregelt. Soll der Einsatz bewaffnet erfolgen, so konsultiert der Bundesrat vorgängig die Aussenpolitischen und die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte. Werden für einen bewaffneten Einsatz mehr als 100 Angehörige der Armee eingesetzt oder dauert dieser länger als drei Wochen, so muss das Parlament den Einsatz genehmigen. 8 Der Einsatz der SWISSCOY ist mit der bewaffneten Neutralität vereinbar. Das entsprechende UNO-Mandat (Resolution 1244) basiert auf dem Einverständnis der Konfliktparteien und der Bereitschaft der Mitgliedsnationen zum Truppen-Entsand. Art. 1 Abs. 3 im Militärgesetz sieht ausdrücklich eine Beteiligung der Schweiz an der internationalen Friedensförderung vor. Art. 66 besagt, dass diese nur auf Grundlage eines UNO- oder OSZEMandates möglich und freiwillig ist. Die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ist weiterhin ausgeschlossen. 9 Der Bundesratsbeschluss vom 23. Juni 1999 machte eine Schweizer Beteiligung an einer multinationalen Friedenstruppe unter UNO-Mandat erstmals möglich. Der Einsatz der SWISSCOY entspricht der schweizerischen sicherheitspolitischen Strategie "Sicherheit durch Kooperation", wie sie gemäss dem Sicherheitspolitischen Bericht 2000 umgesetzt wird. Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass sich sicherheitspolitische Herausforderungen nicht im Alleingang bewältigen lassen (z.B. BosnienHerzegowina, Naher Osten). Am 10. Juni 2001 stimmte das Volk dem Antrag des Bundesrates zur Änderung des Militärgesetzes hinsichtlich der Bewaffnung der Schweizer Soldaten im Ausland zum Selbstschutz und zur Auftragserfüllung zu. Demzufolge wurden die ab Oktober 2002 in den Einsatz geschickten Kontingente um einen mechanisierten Infanteriezug sowie um ein Detachement der Luftwaffe mit einem Helikopter „Superpuma“ erweitert und auf max. 220 Personen aufgestockt. Das Parlament hat im Sommer 2014 einer erneuten Verlängerung des Mandats bis Ende 2017 zugestimmt und den maximalen Bestand auf 235 Personen erhöht. 10 Beginn der KFOR im Juni 1999 Nach einer 77-tägigen Bombardierung (März bis Juni 1999) von Serbien, Montenegro und Kosovo durch die NATO willigte der ex-jugoslawische Präsident (Miroslav Milosevic) ein, seine Truppen aus dem Kosovo abzuziehen und die Aufstellung einer internationalen Friedenstruppe unter UNO-Mandat im Kosovo zuzulassen. Die UNO erteilte an die NATO diesen Auftrag, die am 12. Juni 1999 im Kosovo einmarschierte. 39 Nationen, darunter 12 nicht NATO-Mitglieder, beteiligten sich mit insgesamt rund 46‘000 Soldaten an der Kosovo Force (KFOR). Die Aufgaben der KFOR umfassen: • Ein sicheres Umfeld im Kosovo zu schaffen und dieses aufrecht zu erhalten • Die Einhaltung der Bedingungen des „Military Technical Agreement“ zu überwachen, zu verifizieren und falls erforderlich durchzusetzen • Die UNO Mission im Kosovo (UNMIK) zu unterstützen - auch im Bereich der wichtigsten zivilen Funktionen, bis diese an die UNMIK übergegangen sind. Mit zunehmender Verbesserung der Sicherheitslage reduzierte die KFOR ihre Truppenstärke in den vergangenen Jahren schrittweise. Mehr Informationen über KFOR und deren Wandel auf: www.nato.int/cps/en/natolive/topics_48818.htm 11 KFOR heute (Januar 2016) Nach mehreren Umstrukturierungen der KFOR bestehen heute zwei Multinationale Battle Groups (MNBG) West und East, die zentral vom Hauptquartier der KFOR in Prishtina aus geführt werden. Parallel dazu gibt es 3 Joint Regional Detachtments (JRD), welche das Kommando über die Liaison and Monitoring Teams (LMT) haben. Mehr Informationen zu den JRD‘s und LMTs auf den Seiten 14-16. Insgesamt umfasst die KFOR per Januar 2016 rund 5‘000 Soldaten aus 32 Nationen (NATO-Mitglieder und nicht NATO-Mitglieder). Die Zahl der Soldaten soll schrittweise auf 2‘500 reduziert werden. Kommando MNBG West: Italien, Hauptquartier in Pec, Villaggio Italia MNBG East: USA, Hauptquartier Camp Bondsteel 12 Für sämtliche CH-Armee Angehörige im Einsatzgebiet ist der Nationale Kontingentskommandant (NCC) verantwortlich. Das bedeutet: Rein nationale logistische Leistungen, Kontingentsorganisation sowie Personalund Disziplinarstrafwesen befinden sich unter Schweizer Kontrolle. Die eigentliche Dienstkompanie wird von einem Kompaniekommandanten geführt, der wiederum dem NCC verantwortlich ist. APOD Aerial Port of Disembarkation / Airport of Debarkation ELAZ Einsatzlazarett EOD Explosive Ordnance Disposal HQ KFOR Hauptquartier Kosovo Force JLSG Joint Logistics Support Group JRD Joint Regional Detachement LMT Liaison Monitoring Team IMP Internationale Militärpolizei NCC National Contingent Commander Ns/Rs Nach-/Rückschub SWIC Swiss Intelligence Cell 13 Die Joint Regional Detachements (JRD‘s) sind die Kommandostellen für die Liaison and Monitoring Teams (LMT‘s), die über den ganzen Kosovo verteilt sind und in Gesprächen mit Behörden und Bevölkerung Informationen sammeln (mehr dazu auf S. 16). Die gesammelten Informationen fliessen in das jeweils zuständige JRD, wo diese gesichtet, analysiert und an das HQ KFOR weitergeleitet werden. Der KFOR-Kommandant nutzt diese Meldungen als Basis für operationelle Entscheide. Weiter sind die JRD‘s dafür zuständig, mit der Internationalen Gemeinschaft und den Institutionen im Kosovo Beziehungen aufzubauen, zu unterhalten respektiv zu verbessern. Es bestehen 3 Joint Regional Detachements, deren Führung den unten aufgelisteten Nationen obliegt: • JRD Centre, Camp Filmcity = Italien • JRD Süd, Prizren = Türkei • JRD Nord, Camp Marechal de Lattre de Tassigny in Novo Selo = Schweiz 14 Die positive Entwicklung der Sicherheitslage im Kosovo führt zu Veränderungen in den Strukturen der KFOR und zu einem schrittweisen Abbau der Anzahl Sicherungselemente. Stand zu Anfang der Mission noch Nothilfe und Wiederaufbau nach dem Krieg im Mittelpunkt, geht es heute um die Überwachung der Entwicklung des Landes. Um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden, übernimmt die SWISSCOY neue Aufgaben. Per 1. Januar 2012 hat ein Schweizer Oberst das Kommando des Joint Regional Detachement North (JRD-Nord) übernommen und untersteht operationell direkt dem Kommandanten der KFOR. Nach vorgängigem Bundesratsbeschluss vom 31. August 2011 führt die Schweiz damit erstmals ein militärisches Kommando in einem internationalen Einsatz. Der Kommandant JRD-Nord ist für die Führung der Liaison and Monitoring Teams (LMT) zuständig. Das JRD-Nord umfasst total 6 LMTs à 8 bis 12 Personen aus der Schweiz (2), aus Griechenland (2) und aus Slowenien (2). 15 Seit April 2010 sind die Liaison and Monitoring Teams (LMT) Teile der SWISSCOY. Die SWISSCOY verfügt über vier LMT, die sich aus je 7-12 Personen zusammensetzen. Zwei LMTs befinden sich im Süden und sind in zivilen Häusern in Malishevo und Prizren untergebracht. Zwei weitere LMTs sind im Norden stationiert, wovon ein LMT in einem zivilen Haus in Mitrovica und eines im Camp Maréchal de Lattre de Tassigny in Novo Selo stationiert ist. Die Aufgabe der Teams besteht darin, durch Gespräche mit der Bevölkerung und den Behörden Informationen zu sammeln und den entsprechenden Kommandanten der JRDs weiterzuleiten (siehe S. 14). Ein lokaler Übersetzer begleitet die LMT stets. Der Fokus der täglichen Arbeit liegt auf zivilen Fähigkeiten, welche für die aktuelle Lagebeurteilung eingesetzt werden. 16 Ebenfalls seit April 2010 kommt ein Schweizer EOD-Team (Explosive Ordnance Disposal = Kampfmittelbeseitigung) zum Einsatz. Das Team setzt sich aus vier Spezialisten des Kompetenzzentrums KAMIR zusammen. Das KAMIR ist für die Munitionsbeseitigung und Minenräumung zuständig und befindet sich in Thun. Die KAMIR Spezialisten kommen auch in der Schweiz zum Einsatz, wenn Blindgänger gefunden werden oder die Polizei Unterstützung braucht. Hauptaufträge des EOD-Teams EOR (Explosive Ordnance Reconnaissance), spezifische Informationsgewinnung über die Bedrohung durch Kampfmittel = Kampfmittelerkundung EOD (Explosive Ordnance Disposal), Vernichtung von gefährlichen Kampfmitteln sowie Munitionsrückständen = Kampfmittelbeseitigung IEDD (Improvised Explosive Device Disposal), Ortung, Identifikation, sichere Räumung sowie Unschädlichmachung von improvisierten Sprengsätzen MAT (Mine Awareness Training) von Einsatzkräften mit Priorität SWISSCOY Monitoring, Überwachung, Begleitung und Förderung der kosovarischen EOD Teams der KSF (KFOR Mandat) EO (Explosive Ordnance), Beratung der vorgesetzten Stellen im Umgang mit Kampfmitteln FOM (Freedom of Movement), fachtechnische Unterstützung zu Gunsten der Bewegungsfreiheit 17 Die SWISSCOY verfügt über einen umfangreichen Fahrzeugpark mit entsprechend ausgebildeten Fahrern, die zugunsten der Joint Logistics Support Group (JLSG) eingesetzt werden. Die operationelle Führung liegt direkt beim HQ KFOR in Pristina. Die SWISSCOY stellt bei Bedarf auch Fahrer zur Verfügung, zum Beispiel für Blaulicht-Fahrzeuge. 18 Seit dem 24. Kontingent verfügt die SWISSCOY über einen Pionier Zug, der zugunsten der KFOR Aufgaben wie oben aufgelistet übernimmt. Zudem hat ein Teil dieses Zuges Unterhaltsarbeiten in den Schweizer Camps im KFOR-Hauptquartier in Pristina und Feldlager in Prizren zu erbringen. 19 Die Support Kompanie ist ein nationales Element und dem NCC unterstellt. Es erbringt Leistungen zugunsten der Schweizer Camps. 20 Die SWISSCOY unterstützt mit Transporthelikoptern nach Bedarf den gesamten KFOR Raum. Das Luftwaffen-Detachement verfügt über zwei Helikopter vom Typ Superpuma, wobei einer als technische Reserve dient. Das Luftwaffen-Detachement ist neu dem KFOR Hauptquartier zugewiesen und im Camp Bondsteel stationiert. Der Superpuma der Schweizer Armee ist sehr beliebt, da er auch bei schwierigen Sichtbedingungen im Gebirge und bei Nacht eingesetzt werden kann. 21 Fachspezialisten und Fachspezialistinnen können in folgenden Funktion auch ohne militärische Grundausbildung einen Einsatz in der SWISSCOY leisten: • Angehörige des Liaison and Monitoring Team (LMT) • Jurist/Juristinnen • Disponenten/Disponentinnen • Ärzte/Ärztinnen, Pflegefachpersonal • Presseoffizier • Lastwagenfahrer/Lastwagenfahrerinnen • Logistiker/Logistikerinnen 22 Das Kompetenzzentrum SWISSINT verfügt über einen Personalpool freiwilliger Interessenten an friedensfördernden Einsätzen. Zusätzlich werden mögliche Kandidaten mit Inseraten gesucht, die regelmässig in diversen Medien geschaltet werden. Einmal monatlich findet in den vier Rekrutierungszentren Sumiswald (d), Rüti (d), Mels (d) und Lausanne (f) der erste Rekrutierungstag statt. Interessierte können sich beim SWISSINT melden, welches grundsätzlich die Zuteilung zu den Rekrutierungszentren bestimmt. Am ersten Rekrutierungstag finden ein schriftlicher Englischtest, eine medizinische Untersuchung sowie ein theoretischer Test zur Prüfung der Fahrtauglichkeit statt. Für das angehende Kader stehen zusätzlich ein Standard-Interview und ein persönliches Gespräch auf dem Programm. In Frage kommende Kandidaten/Innen lädt das SWISSINT an den zweiten Rekrutierungstag nach Stans-Oberdorf ein, der alle zwei Monate durchgeführt wird. Am zweiten Rekrutierungstag stehen Englisch mündlich, ein Gespräch bezüglich Beruf/Militär sowie ein ärztliches und ein persönliches Gespräch auf dem Programm. Während des persönlichen Gesprächs werden Aspekte möglicher Funktionen sowie Lohn und Versicherung behandelt. 23 LMT Liaison Monitoring Team ROE Rules of Engagement WEMA Wiedererstellung der Einsatzbereitschaft des Materials im Ausbildungsdienst 24 Die Ausbildung erfolgt phasenweise: • Bis 4 Wochen Vorkurse zwecks Synchronisation des Wissenstandes und Ausbildung der Kader • 5 Wochen Einsatzbezogene Ausbildung (EBA) im Bereich Friedensförderung • 2-8 Wochen funktionsspezifische Fachdienstausbildung Die Kontingentsmitglieder werden in den notwendigen sicherheitstechnischen Bereichen ausgebildet und geprüft. Diese umfassen die Module „Force Protection“; darin enthalten sind First Aid/Santitätsausbildung (mit Zertifikat BLS 1 oder BLS 2), Übermittlungsdienst, Kartenlehre und Orientierungskunde inkl. GPS-Handhabung basierend auf dem Military Grid Reference System/UTM, Explosive Ordnance Awareness Training/Minenkunde, Ausbildung über nukleare, biologische und chemische Bedrohungen, Stressbewältigung im Einsatz, Einsatzregeln/Rules of Engagement, allgemeine Verhaltensbestimmungen / Rules of Behaviour / Code of Conduct sowie Risikomanagement. Das Modul „PSO general knowledge“ beinhaltet sämtliche Themen im Bereich Friedensförderung wie beispielsweise Cultural Awareness, Umgang mit fremden Sitten und Gebräuchen, Medientraining und Gender Ausbildung. Zudem erhalten die Angehörigen des Kontingents eine einsatzbezogene Schiessausbildung an der Pistole 75, dem Sturmgewehr 90, dem Reizstoffsprühgerät RSG 2000 und lernen anhand einer Waffenwirkungsdemonstration die Wirkungsweise von im Einsatzgebiet vorhandenen (Klein-)Waffen. Diese Sequenz wird durch die Vermittlung (kriegsvölker-)rechtlichen Grundlagen vertieft und abschliessend in einer praktischen Übung evaluiert. Weiter haben alle Kursteilnehmer einen Fitness Check zu bestehen und absolvieren pro Woche mindestens 2 Stunden angeleiteten Sportunterricht. In der ersten Phase des Ausbildungskurses wird viel Wert auf Team Building gelegt, denn die Angehörigen des Kontingents werden inklusive der Ausbildung bis zu 8 Monate ihren Dienst zusammen als Einheit verbringen. Um ein modernes Lernklima zu schaffen wird pro Woche bis zu 5 Stunden mittels eLearning (LMS System der Armee) gearbeitet. Auf diese Weise können die Angehörigen des Kontingents ihren Lernfortschritt interaktiv und zielgerichtet selbst gestalten. Ein Film über die SWISSCOY-Ausbildung ist unter diesem Link zu finden: http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/themen/einsaetze/peace/filme_.html 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38
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