Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Antrag auf wasserrechtliche Plangenehmigung zur Herstellung eines Verbindungsgrabens vom Graben E 8 zur Donaumoos-Ach durch den Wasserverband Donaumoos II im Gemeindegebiet Königsmoos Der Wasserverband Donaumoos II beantragte die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Herstellung eines neuen Verbindungsgrabens vom Graben E 8 zur DonaumoosAch im Gemeindegebiet Königsmoos auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 710/38, 711, 710/16 und 710/12 der Gemarkung Untermaxfeld. Der neu geschaffene Verbindungsgraben wird notwendig, da aufgrund der Moorsackung die bisherige Entwässerung über den Graben E 8 nicht mehr möglich ist, da die Grabensohle zwischenzeitlich tiefer liegt als die Einmündung in die Verrohrung. Der geplante Graben wird mit einer Breite von 0,5 m und einer Länge von 350 m errichtet. Die Uferböschung erhält eine Böschungsneigung von 1 : 1,5. In diesem Zusammenhang wird auch die Grabensohle des E 8 von Anlandungen geräumt und um ca. 0,5 m eingetieft um ein notwendiges Gefälle zu erreichen. Für dieses Vorhaben ist gemäß § 3c UVPG i.V.m. Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles vorzunehmen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Dementsprechend war im vorliegenden Fall die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG nicht erforderlich. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG – überprüft. Die Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Nähere Informationen können beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Platz der Deutschen Einheit 1, Zimmer 277, 86633 Neuburg a.d. Donau (Tel. 08431 / 57 271) eingeholt werden. Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf unsere Homepage unter http://www.neuburg-schrobenhausen.de/index.php?id=8322,98. Neuburg a.d. Donau, 06. August 2015 Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Schneider Regierungsrat
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