08.06.2015

Wie berechne ich den Lohn bei Ein- bzw. Austritt während
dem Monat(pro Rata)?
Für die Bestimmung des Lohns im Falle eines Eintritts/Austritts während dem Monat gibt es
verschiedene Berechnungsmethoden die nachfolgend kurz erklärt werden.
Variante A:
Der Monatslohn wird durch die Anzahl Werktage (inklusive allfälliger auf Werktage fallende
Feiertage) dividiert, das Resultat mit der Anzahl effektiver Werktage (inklusive allfälliger auf
Werktage fallende Feiertage) multipliziert.
Variante B:
Der Monatslohn wird durch 21.75 (monatliche Anzahl Werktage im Jahresdurchschnitt bei 5Tage-Woche) dividiert, das Resultat mit der Anzahl effektiver Arbeitstage (inkl. auf Werktage
fallende Feiertage) multipliziert.
Variante C:
Der Monatslohn wird durch die Anzahl Kalendertage und das Resultat mit der Anzahl
Kalendertage der effektiven Anstellung in diesem Monat multipliziert.
Variante D:
Der Monatslohn wird durch 30 dividiert (unabhängig davon ob der Monat nun 28, 30 oder 31
Tage zählt) und das Resultat mit der Anzahl Tage der Anstellung im Monat (inkl. Samstage
und Sonntage) multipliziert.
Zur Veranschaulichung finden Sie untenstehend die entsprechenden Berechnungsbeispiele:
Eintritt ins Unternehmen am 15. Mai 2015, Monatslohn 4‘500.Variante A: 4‘500.- / 21 * 11 = 2‘357.15
Variante B: 4‘500.- / 21.75 * 11 = 2275.85
Variante C: 4‘500.- / 31 * 17 = 2‘467.75
Variante D: 4‘500.- / 30 * 17 = 2'550.Wie unser Beispiel verdeutlicht, können je nach Berechnungsmethode deutliche Differenzen
entstehen, je nach Situation zugunsten des Arbeitnehmers bzw. des Arbeitgebers.
Empfehlung:
Wir empfehlen, sich für alle Abrechnungen auf eine einzige Methode festzulegen. Sofern
man sich nicht an eine Versicherung halten muss, kann man frei wählen.
Die Berechnungsmethode kann von Vorschriften abhängig sein, auf die der Arbeitgeber
keinen Einfluss hat:
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Die SUVA entrichtet Entschädigungen auf Grund von Kalendertagen aus
Die Arbeitslosenversicherung entrichtet Entschädigungen auf der Grundlage von 5
Wochentagen aus
Die EO-Leistungen werden für jeden Diensttag (sprich 7 Wochentage) entrichtet
© 2015 Pinus AG / 08.06.2015