Wie berechne ich den Lohn bei Ein- bzw. Austritt während dem Monat(pro Rata)? Für die Bestimmung des Lohns im Falle eines Eintritts/Austritts während dem Monat gibt es verschiedene Berechnungsmethoden die nachfolgend kurz erklärt werden. Variante A: Der Monatslohn wird durch die Anzahl Werktage (inklusive allfälliger auf Werktage fallende Feiertage) dividiert, das Resultat mit der Anzahl effektiver Werktage (inklusive allfälliger auf Werktage fallende Feiertage) multipliziert. Variante B: Der Monatslohn wird durch 21.75 (monatliche Anzahl Werktage im Jahresdurchschnitt bei 5Tage-Woche) dividiert, das Resultat mit der Anzahl effektiver Arbeitstage (inkl. auf Werktage fallende Feiertage) multipliziert. Variante C: Der Monatslohn wird durch die Anzahl Kalendertage und das Resultat mit der Anzahl Kalendertage der effektiven Anstellung in diesem Monat multipliziert. Variante D: Der Monatslohn wird durch 30 dividiert (unabhängig davon ob der Monat nun 28, 30 oder 31 Tage zählt) und das Resultat mit der Anzahl Tage der Anstellung im Monat (inkl. Samstage und Sonntage) multipliziert. Zur Veranschaulichung finden Sie untenstehend die entsprechenden Berechnungsbeispiele: Eintritt ins Unternehmen am 15. Mai 2015, Monatslohn 4‘500.Variante A: 4‘500.- / 21 * 11 = 2‘357.15 Variante B: 4‘500.- / 21.75 * 11 = 2275.85 Variante C: 4‘500.- / 31 * 17 = 2‘467.75 Variante D: 4‘500.- / 30 * 17 = 2'550.Wie unser Beispiel verdeutlicht, können je nach Berechnungsmethode deutliche Differenzen entstehen, je nach Situation zugunsten des Arbeitnehmers bzw. des Arbeitgebers. Empfehlung: Wir empfehlen, sich für alle Abrechnungen auf eine einzige Methode festzulegen. Sofern man sich nicht an eine Versicherung halten muss, kann man frei wählen. Die Berechnungsmethode kann von Vorschriften abhängig sein, auf die der Arbeitgeber keinen Einfluss hat: · · · Die SUVA entrichtet Entschädigungen auf Grund von Kalendertagen aus Die Arbeitslosenversicherung entrichtet Entschädigungen auf der Grundlage von 5 Wochentagen aus Die EO-Leistungen werden für jeden Diensttag (sprich 7 Wochentage) entrichtet © 2015 Pinus AG / 08.06.2015
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