Chef, ich bin dann mal weg! Rechte und Pflichten rund um den Urlaub 19.02.2016 1 1. Begriff und Rechtsgrundlagen 2. Urlaubsgewährung 3. Urlaubsdauer und seine Berechnung 4. Urlaubsentgelt / Urlaubsgeld / Urlaubsabgeltung 5. Übertragung des Urlaubs 6. Spezialfälle 19.02.2016 2 1. Begriff und Rechtsgrundlagen 19.02.2016 3 Erholungsurlaub = Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung unter Fortzahlung seines Gehalts. 19.02.2016 4 Rechtsgrundlagen: • Bundesurlaubsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Schwerbehindertenrecht • Tarifvertrag (Achtung: Allgemeinverbindlichkeit !) • Betriebsvereinbarung • Arbeitsvertrag 19.02.2016 5 Sonderurlaub, Bildungsurlaub • Sonderurlaub wegen ˛ 616 BGB - Eheschließung - Geburt des Kindes - Tod des Ehegatten - Freizeit zur Stellensuche: ˛ 629 BGB • Bildungsurlaub nach Saarländischem Bildungsfreistellungsgesetz Keine Anrechnung auf Erholungsurlaub 19.02.2016 6 2. Urlaubsgewährung 19.02.2016 7 AN hat Urlaubsanspruch geltend zu machen und dadurch… … AG zur Festlegung des Urlaubes zu veranlassen Geltendmachung muss • eindeutig • unbedingt • hinreichend bestimmt • erfüllbar sein (vor Ablauf des Jahres/ Übertragungszeitraums) Beachtung bei Gewährung: 19.02.2016 • dringende betriebliche Belange • Urlaubswünsche anderer AN (soziale Gesichtspunkte) 8 • Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden: 12 Werktage • Selbstbeurlaubung ist ein Kündigungsgrund, u.U. fristlose Kündigung (2 Wochen KündigungserklärungsFrist!), auf jeden Fall: abmahnen! 19.02.2016 9 Betriebsferien AG hat Direktionsrecht , um gesamter Belegschaft einheitlich Betriebsferien zu geben (Mitbestimmungspflichtig!). Dauer: • umstritten, AN dürfen nicht gezwungen werden, kompletten Urlaub als Betriebsferien zu nehmen; • ein Verhältnis von 3/5 zugunsten Betriebsferien ist angemessen. 19.02.2016 10 Rückruf aus Urlaub • Nein, genehmigt ist genehmigt! • Verlegung des bereits festgelegten Urlaubs • Ersatz der entstehenden Kosten nur einvernehmlich möglich 19.02.2016 11 3. Urlaubsdauer und seine Berechnung 19.02.2016 12 Alle Arbeitnehmer haben Mindesturlaub von 24 Werktagen in jedem Kalenderjahr nach Erfüllung der 6-monatigen Wartezeit. Werktage = alle Tage mit Ausnahme der Sonn- oder gesetzlichen Feiertage, somit auch Samstage. 19.02.2016 13 Teilurlaubsanspruch (1) AN hat im Kalenderjahr wegen Nichterfüllung Wartezeit keinen vollen Urlaubsanspruch (2) AN scheidet vor erfüllter Wartezeit aus Arbeitsverhältnis aus (3) AN scheidet nach Erfüllung der Wartezeit in ersten Hälfte des Kalenderjahres (bis 30.06.) aus • Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat • Keine Urlaubssperre! 19.02.2016 14 Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage 6 - Tage - Woche 24 Werktage 6 Werktage x 6 Arbeitstage = 24 Werktage / Jahr 5 - Tage - Woche 24 Werktage 6 Werktage x 5 Arbeitstage = 20 Werktage / Jahr Achtung: Urlaubstage bezieht sich immer auf Tage, nicht auf Stunden! 19.02.2016 15 Teilzeitbeschäftigung AN ist an allen Arbeitstagen der Woche tätig, aber Arbeitszeit ist verkürzt Arbeitspflicht ist nicht auf alle Tage der Woche verteilt Umrechnung gleicher Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigter 19.02.2016 z. B. 3 Tage Woche: 24 Werktage x 3 Arbeitstage = 12 Urlaubstage 6 Werktage 16 Problem: unregelmäßige Arbeitszeiten pro Woche Umrechnung über Jahresarbeitszeit Jahresarbeitstage Jahresarbeitstage 5 Tage Woche 6 Tage Woche 52 Wochen x 5 = 260 Tage 52 Wochen x 6 = 312 Tage 19.02.2016 17 Berechnungsbeispiele unregelmäßige Arbeitszeit Bsp I: Student Herr Fleißig arbeitet neben seinem BWL-Studium bei einer Steuerberatungsgesellschaft, während des Semesters arbeitet er 2 Tage, in den Semesterferien 5 Tage. Auf das gesamte Jahr: 187 Tage 5-Tage-Woche üblich 19.02.2016 18 Mindesturlaubsanspruch Tatsächlich geleistete Jahresarbeitstage Mindesturlaub 5-Tage-Woche 187 x 20 = 14,38 Tage 260 5-Tage-Woche Jahresarbeitstage 19.02.2016 19 Bsp II: Student Herr Fleißig aus Bsp. I arbeitet die gleiche Anzahl an Tagen und Stunden aber diesmal im Supermarkt (6Tage-Woche). Mindesturlaubsanspruch Tatsächlich geleistete Jahresarbeitstage Mindesturlaub 6-Tage-Woche 187 x 24 = 14,38 Tage 312 6-Tage-Woche Jahresarbeitstage 19.02.2016 20 4. Urlaubsentgelt / Urlaubsgeld / Urlaubsabgeltung 19.02.2016 21 Urlaubsentgelt = für die Dauer des Urlaubs fortgezahltes Arbeitsentgelt: ˛ 11 BUrlG 19.02.2016 22 Höhe Errechnung aus dem in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt abgerechneten Arbeitsentgelts ohne: • Überstundenvergütung • vorübergehende Verdiensterhöhungen • vorübergehende Verdienstkürzungen 19.02.2016 23 Einzelfälle: wird bei Urlaubsentgelt mitgerechnet ja • Entgeltzahlung im Krankheitsfall • Leistungsprämien • Zulage (Erschwerniszulage, Schmutzzulagen, Gefahrzulagen, Schichtzulagen) 19.02.2016 nein • Überstundenvergütung • Weihnachtsgeld, Jubiläumsgelder • Aufwandsentschädigungen, Spesen • Umsatz-, Bezirksprovisionen 24 Berechnungsformel 1. 6-Tage-Woche Bereinigter Arbeitsverdienst (von 13 Wochen) x Urlaubstage = Urlaubsentgelt 78 Werktage (13 x 6 Werktage) 2. 5-Tage-Woche Bereinigter Arbeitsverdienst (von 13 Wochen) x Urlaubstage = Urlaubsentgelt 65 Werktage (13 x 5 Werktage) 19.02.2016 25 Urlaubsgeld = Urlaubsgratifikation = freiwillige Leistung des AG ! = zusätzliche Vergütung auf Grund einer ausdrücklichen Vereinbarung 19.02.2016 26 Höhe Ist frei verhandelbar, da es sich um eine freiwillige Leistung des AG handelt. Aber: arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz gilt! 19.02.2016 27 Urlaubsabgeltung = Abgeltung (Bezahlung) des Urlaubs, wenn und soweit der Urlaub wegen Beendigung des AV nicht mehr gewährt/genommen werden kann. = Ersatz für nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht Keine Abgeltung im bestehenden AV zulässig! 19.02.2016 28 Höhe ≙ wie Urlaubsentgelt Fälligkeit mit Beendigung des AV Unabdingbarkeit = Abgeltungsanspruch besteht immer, auf ihn kann im vorhinein nicht verzichtet werden; auch nicht durch Aufhebungsvertrag. 19.02.2016 29 5. Übertragung des Urlaubs 19.02.2016 30 Grundsatz Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr verfällt am 31.12. Hintergrund: Urlaubsanspruch besteht im und nicht für das Kalenderjahr. 19.02.2016 31 Ausnahme: Übertragungsansprüche ˛ 7 III S. 2 BUrlG dringende betriebliche dringende Gründe in der Gründe Person des AN • Erhöhter Arbeitsbedarf • Erkrankung, die bis • Krankheit / Urlaub zum Jahresende eines anderen AN dauert • Abschlussarbeiten Übertragung bis zum 31.03. Folgejahr 19.02.2016 32 Ausnahme: Urlaub bei langer Krankheit • Urlaub + Zusatzurlaub Schwerbehinderte verfällt bei Erkrankung / Bezug von Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Verletztengeld, Erwerbsminderungsrente) generell 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, also zum 31.03. des übernächsten Kalenderjahres. • Ist der AN darüber hinaus erkrankt, verfällt der Urlaubsanspruch. • Nimmt der AN gesund seine Arbeit wieder auf, greift ˛ 7 III S. 2 BUrlG. Nimmt er den aktuellen + Urlaub aus Vorjahren nicht bis zum 31.12., verfällt er, spätestens bei Übertragung zum 31.03. 19.02.2016 33 6. Spezialfälle 19.02.2016 34 • Kündigung und Urlaubserteilung Erfolgt nach Kündigung / Aufhebungsvertrag eine Freistellung des AN, muss in dieser datumsmäßig angegeben werden, zu welchem (konkreten) Termin wie viele Urlaubstage gewährt werden. Ansonsten: keine ordnungsgemäße Urlaubserteilung Urlaubsabgeltung in Kündigungsschutzprozess 19.02.2016 35 • Kündigung im Urlaub − ja, möglich − Zugang der Kündigung: Schreiben muss so in tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangen, dass dieser unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit hat, davon Kenntnis zu nehmen. Greift auch bei Kenntnis des AG von Urlaubsabwesenheit des AN. 19.02.2016 36 • Erwerbstätigkeit während des Urlaubs (˛ 8 BUrlG) − Urlaubs- und -entgeltanspruch besteht − Abmahnung, bei wiederholtem Verstoß, fristgemäße Kündigung 19.02.2016 37 • Erkrankung im Urlaub − AN muss Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigung machen − nachgewiesene Tage werden auf Urlaub nicht angerechnet − Urlaub verlängert sich nicht automatisch um die Tage der Erkrankung Neufestlegung nach Gesundung durch AG erforderlich. 19.02.2016 38 Fit für den Urlaub? Mehr Informationen rund um den Urlaub Kennzahl 67 unter www.saarland.ihk.de Vielen Dank! 19.02.2016 39
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