(Absender) ………………………………………………….. ………………………………………………….. ………………………………………………….. Feodor-Lynen-Gymnasium Schulleitung Feodor-Lynen-Str. 2 82152 Planegg Freiwilliger Rücktritt von KIasse ________ in Klasse _________ Freiwillige Wiederholung von Klasse ________ Hiermit beantrage(n) ich / wir für unseren Sohn / unsere Tochter _____________________________________ geb. am _____________, Klasse ______ ab ___________ eine(n) freiwillige(n) Wiederholung / Rücktritt in die Klasse __________ _______________________ Ort, Datum ___________________________ Unterschrift Hinweis: Freiwilliges Wiederholen § 67 GSO (1) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens zwei Wochen nach Ende des Halbjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 10 in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten; sie gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler. (2) Schülerinnen und Schüler, die eine der Jahrgangsstufen 5 bis 10 freiwillig wiederholen, aber dabei das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreichen, erhalten anstelle des Jahreszeugnisses eine Bestätigung über das freiwillige Wiederholen und die dabei gezeigten Leistungen mit der Bemerkung, dass das Vorrücken auf Grund des früheren Jahreszeugnisses gestattet wird. Hinweis: Freiwilliges Wiederholen zählt zur Höchstausbildungsdauer am Gymnasium, siehe § 41 GSO (1) Die Höchstausbildungsdauer beträgt zehn (Kurzform: acht) Schuljahre. 1 (2) Für die Berechnung der Höchstausbildungsdauer zählen alle an öffentlichen oder staatlich 2 anerkannten Gymnasien verbrachten Schuljahre. Die Zeit einer Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet: dasselbe gilt für die Zeit eines Flexibilisierungsjahres. 1 (4) Die Höchstausbildungsdauer für die Oberstufe (Jahrgangsstufen 10 bis 12) beträgt vier Jahre; sie kann um den für die Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung (§ 85 Abs. 1 Nrn.3 bis 6) 2 erforderlichen Mindestzeitraum von bis zu einem Jahr überschritten werden. § 67 Abs. 3 und § 90 3 Abs. 1 Satz 1 bleiben unberührt. Abs. 2 Sätze 1 und 2 Halbsatz 1 sowie Abs. 3 gelten entsprechend. Gespeichert: Intern/Formulare/Freiwilliger Rücktritt Gespeichert: Intern/Formulare/Freiwilliger Rücktritt
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