Wichtiges zum Rentenbeginn – schnell und einfach erklärt!

Sparkassen
Pensionskasse
Wichtiges zum Rentenbeginn –
schnell und einfach erklärt!
Wann wird die Altersleistung
aus dem Pensionskassen-Vertrag
fällig?
Sind für die Auszahlung der
Leistung besondere Unterlagen
einzureichen?
Bei Verträgen aus den Jahren 2002 bis
2004 wird die Leistung nach Vollendung
des 65. Lebensjahres fällig.
Ja, zur Auszahlung der Altersleistung benötigen wir folgende Informationen:
Vorzeitig kann die Leistung ab Vollendung des 60. bzw. 62 Lebensjahres (gilt
für Verträge mit Versicherungsbeginn ab
01.01.2012) ausgezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer
aus dem Erwerbsleben ausscheidet.
Informiert die Sparkassen
Pensionskasse AG Ihre Kunden
über die Fälligkeit des Pensionskassen-Vertrages?
Sechs Monate vor Fälligkeit des Vertrages
informieren wir den Arbeitgeber und
seinen Mitarbeiter schriftlich über die zu
erwartenden Leistungen und fordern Unterlagen zur Auszahlung der Leistung an.
Selbstverständlich ist auch ein früherer
Abruf der Altersleistung möglich. Mit
einem Anruf bei unserer Service-Hotline
kann der Arbeitnehmer die Kapital- und
Rentenleistung beantragen.
1/2
•
•
•
•
•
Krankenversicherungsstatus
Kontoverbindung
Steuer-Identifikationsnummer
Teilversicherungsschein
Rentenbescheid bei vorzeitigem Abruf
(Kopie der Seite, aus welcher der Beginn der Rentenzahlung zu ersehen ist)
Unser Service-Team unterstützt
Sie bei allen Fragen rund um den
Pensionskassen-Vertrag.
Sie erreichen uns unter der
Rufnummer
089 2160 9797
oder
Welche Leistung wird fällig?
Der Arbeitnehmer kann aus dem Pensionskassen-Vertrag die vollständige Auszahlung
des vorhandenen Kapitals oder die lebenslange Rentenzahlung wünschen.
Die Leistung muss drei Monate vor dem
Rentenbeginn beantragt werden. Besonders leicht funktioniert das mit dem Formular „Antrag auf Renten- / Kapitalleistung“,
welches auf unserer Internetseite unter
www.s-pension.de/rentenbeginn zum Abruf
bereit steht.
Sie senden
eine E-Mail an
[email protected].
Auf unserer Internetseite
www.s-pension.de/formulare
finden Sie die Formulare, mit
denen Sie schnell und einfach
Ihre einmalige Kapitalauszahlung
oder die monatliche Rente beantragen können.
Was sind die Vorteile der Kapitalleistung?
Ein Großteil der Arbeitnehmer entscheidet
sich bei Rentenbeginn für die einmalige
Kapitalleistung. Oft ist der Renteneintritt
der ideale Zeitpunkt, um sich einen lang
gehegten Wunsch zu Beginn eines neuen
Lebensabschnitts zu erfüllen. Oft wird ein
Einmalbetrag auch benötigt, um Zahlungsverpflichtungen abzulösen.
Foto: fotolia©contrastwerkstatt
Bei Verträgen ab 2005 wird die Rente zum
geplanten Rentenbeginn fällig. Sofern
keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist das der 01.01. nach dem
Erreichen der bei Vertragsabschluss gültigen Regelaltersgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung.
Sie fragen,
wir antworten gerne!
Stand: Januar 2016
Sparkassen
Pensionskasse
Wichtiges zum Rentenbeginn –
schnell und einfach erklärt!
Was passiert, nachdem der
Arbeitnehmer die Unterlagen
für die Auszahlung der Altersleistung eingereicht hat?
Wir bereiten alles für die Leistungsauszahlung vor. Dazu gehört auch die
Meldung an die Deutsche Rentenversicherung Bund und bei gesetzlicher
Krankenversicherung an die Krankenkasse. Der Rentner bekommt die Leistung
direkt von uns ausgezahlt, der frühere
Arbeitgeber ist bei der Auszahlung nicht
mehr eingebunden.
Sind die Leistungen der
Sparkassen Pensionskasse AG
steuerpflichtig?
Ja, alle Leistungen aus der Pensionskasse
unterliegen als sonstige Einkünfte in
voller Höhe der steuerlichen Betrachtung,
da die Einzahlungen steuerfrei waren.
In der Regel ist der Steuersatz in der Rentenphase aber wesentlich geringer und
oftmals können zusätzliche Freibeträge
genutzt werden.
Muss der Rentner auf die Leistung
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen?
Gesetzlich Krankenversicherte müssen
auf alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, wenn bestimmte Freigrenzen überschritten werden.
2/2
Die Grenzbeträge beziehen sich auf die
Summe aller Leistungen, die Sie aus betrieblicher Altersversorgung erhalten.
Aktuell sind das 17.430 Euro pro Jahr bzw.
145,25 Euro monatlich.
Für die Bemessung der Beitragshöhe
gelten die Einkünfte des Rentners.
Wenn weitere beitragspflichtige Versorgungsleistungen an den Rentner gezahlt
werden, gilt für die Krankenversicherung
der Rentner (KVdR) die Summe der
Leistungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (monatlich 4.237,50 Euro im
Jahr 2016).
Wir sind dazu verpflichtet, bei Zahlung
einer monatlichen Rente die Beiträge direkt
einzubehalten und an die entsprechende
Krankenkasse zu überweisen.
Bei der Kapitalleistung erfolgt kein sofortiger Abzug. Das Kapital wird ungekürzt an
den Leistungsempfänger ausgezahlt. Die
Krankenkasse erhebt dann im Anschluss –
längstens für 10 Jahre – einen monatlichen
Beitrag zur Kranken-/Pflegeversicherung.
Sie fragen,
wir antworten gerne!
Unser Service-Team unterstützt
Sie bei allen Fragen rund um den
Pensionskassen-Vertrag.
Sie erreichen uns unter der
Rufnummer
089 2160 9797
oder
Sie senden
eine E-Mail an
[email protected].
Auf unserer Internetseite
www.s-pension.de/formulare
finden Sie die Formulare, mit
denen Sie schnell und einfach
Ihre einmalige Kapitalauszahlung
oder die monatliche Rente beantragen können.
Sind auch die Hinterbliebenen des
Rentners abgesichert?
Entscheidet sich der Rentner bei Rentenbeginn für die Auszahlung der Kapitalleistung, dann ist das Kapital frei vererbbar.
Zahlt die Sparkassen Pensionskasse AG
eine lebenslange Rente, erhalten die Hinterbliebenen (Ehepartner, eingetragener
Lebenspartner, kindergeldberechtigte
Kinder, benannter nicht ehelicher Lebensgefährte) aus dem vorhandenen Kapital
eine Hinterbliebenenrente. Auf Wunsch
zahlen wir auch an die Hinterbliebenen
das Kapital aus.
Foto: fotolia©contrastwerkstatt
Ein weiterer Vorteil der Einmalzahlung
ist, dass das Kapital frei verfügbar ist und
damit auch frei vererbt werden kann. Dies
gilt für die Rentenleistung durch die enge
Hinterbliebenenbestimmung in der betrieblichen Altersversorgung nur eingeschränkt.
Stand: Januar 2016