Sparkassen Pensionskasse Wichtiges zum Rentenbeginn – schnell und einfach erklärt! Wann wird die Altersleistung aus dem Pensionskassen-Vertrag fällig? Sind für die Auszahlung der Leistung besondere Unterlagen einzureichen? Bei Verträgen aus den Jahren 2002 bis 2004 wird die Leistung nach Vollendung des 65. Lebensjahres fällig. Ja, zur Auszahlung der Altersleistung benötigen wir folgende Informationen: Vorzeitig kann die Leistung ab Vollendung des 60. bzw. 62 Lebensjahres (gilt für Verträge mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2012) ausgezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Informiert die Sparkassen Pensionskasse AG Ihre Kunden über die Fälligkeit des Pensionskassen-Vertrages? Sechs Monate vor Fälligkeit des Vertrages informieren wir den Arbeitgeber und seinen Mitarbeiter schriftlich über die zu erwartenden Leistungen und fordern Unterlagen zur Auszahlung der Leistung an. Selbstverständlich ist auch ein früherer Abruf der Altersleistung möglich. Mit einem Anruf bei unserer Service-Hotline kann der Arbeitnehmer die Kapital- und Rentenleistung beantragen. 1/2 • • • • • Krankenversicherungsstatus Kontoverbindung Steuer-Identifikationsnummer Teilversicherungsschein Rentenbescheid bei vorzeitigem Abruf (Kopie der Seite, aus welcher der Beginn der Rentenzahlung zu ersehen ist) Unser Service-Team unterstützt Sie bei allen Fragen rund um den Pensionskassen-Vertrag. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 089 2160 9797 oder Welche Leistung wird fällig? Der Arbeitnehmer kann aus dem Pensionskassen-Vertrag die vollständige Auszahlung des vorhandenen Kapitals oder die lebenslange Rentenzahlung wünschen. Die Leistung muss drei Monate vor dem Rentenbeginn beantragt werden. Besonders leicht funktioniert das mit dem Formular „Antrag auf Renten- / Kapitalleistung“, welches auf unserer Internetseite unter www.s-pension.de/rentenbeginn zum Abruf bereit steht. Sie senden eine E-Mail an [email protected]. Auf unserer Internetseite www.s-pension.de/formulare finden Sie die Formulare, mit denen Sie schnell und einfach Ihre einmalige Kapitalauszahlung oder die monatliche Rente beantragen können. Was sind die Vorteile der Kapitalleistung? Ein Großteil der Arbeitnehmer entscheidet sich bei Rentenbeginn für die einmalige Kapitalleistung. Oft ist der Renteneintritt der ideale Zeitpunkt, um sich einen lang gehegten Wunsch zu Beginn eines neuen Lebensabschnitts zu erfüllen. Oft wird ein Einmalbetrag auch benötigt, um Zahlungsverpflichtungen abzulösen. Foto: fotolia©contrastwerkstatt Bei Verträgen ab 2005 wird die Rente zum geplanten Rentenbeginn fällig. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist das der 01.01. nach dem Erreichen der bei Vertragsabschluss gültigen Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie fragen, wir antworten gerne! Stand: Januar 2016 Sparkassen Pensionskasse Wichtiges zum Rentenbeginn – schnell und einfach erklärt! Was passiert, nachdem der Arbeitnehmer die Unterlagen für die Auszahlung der Altersleistung eingereicht hat? Wir bereiten alles für die Leistungsauszahlung vor. Dazu gehört auch die Meldung an die Deutsche Rentenversicherung Bund und bei gesetzlicher Krankenversicherung an die Krankenkasse. Der Rentner bekommt die Leistung direkt von uns ausgezahlt, der frühere Arbeitgeber ist bei der Auszahlung nicht mehr eingebunden. Sind die Leistungen der Sparkassen Pensionskasse AG steuerpflichtig? Ja, alle Leistungen aus der Pensionskasse unterliegen als sonstige Einkünfte in voller Höhe der steuerlichen Betrachtung, da die Einzahlungen steuerfrei waren. In der Regel ist der Steuersatz in der Rentenphase aber wesentlich geringer und oftmals können zusätzliche Freibeträge genutzt werden. Muss der Rentner auf die Leistung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen? Gesetzlich Krankenversicherte müssen auf alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, wenn bestimmte Freigrenzen überschritten werden. 2/2 Die Grenzbeträge beziehen sich auf die Summe aller Leistungen, die Sie aus betrieblicher Altersversorgung erhalten. Aktuell sind das 17.430 Euro pro Jahr bzw. 145,25 Euro monatlich. Für die Bemessung der Beitragshöhe gelten die Einkünfte des Rentners. Wenn weitere beitragspflichtige Versorgungsleistungen an den Rentner gezahlt werden, gilt für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) die Summe der Leistungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (monatlich 4.237,50 Euro im Jahr 2016). Wir sind dazu verpflichtet, bei Zahlung einer monatlichen Rente die Beiträge direkt einzubehalten und an die entsprechende Krankenkasse zu überweisen. Bei der Kapitalleistung erfolgt kein sofortiger Abzug. Das Kapital wird ungekürzt an den Leistungsempfänger ausgezahlt. Die Krankenkasse erhebt dann im Anschluss – längstens für 10 Jahre – einen monatlichen Beitrag zur Kranken-/Pflegeversicherung. Sie fragen, wir antworten gerne! Unser Service-Team unterstützt Sie bei allen Fragen rund um den Pensionskassen-Vertrag. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 089 2160 9797 oder Sie senden eine E-Mail an [email protected]. Auf unserer Internetseite www.s-pension.de/formulare finden Sie die Formulare, mit denen Sie schnell und einfach Ihre einmalige Kapitalauszahlung oder die monatliche Rente beantragen können. Sind auch die Hinterbliebenen des Rentners abgesichert? Entscheidet sich der Rentner bei Rentenbeginn für die Auszahlung der Kapitalleistung, dann ist das Kapital frei vererbbar. Zahlt die Sparkassen Pensionskasse AG eine lebenslange Rente, erhalten die Hinterbliebenen (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder, benannter nicht ehelicher Lebensgefährte) aus dem vorhandenen Kapital eine Hinterbliebenenrente. Auf Wunsch zahlen wir auch an die Hinterbliebenen das Kapital aus. Foto: fotolia©contrastwerkstatt Ein weiterer Vorteil der Einmalzahlung ist, dass das Kapital frei verfügbar ist und damit auch frei vererbt werden kann. Dies gilt für die Rentenleistung durch die enge Hinterbliebenenbestimmung in der betrieblichen Altersversorgung nur eingeschränkt. Stand: Januar 2016
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