Das sollten Arbeitgeber zum Thema Haftung wissen!

Sparkassen
Pensionskasse
Das sollten Arbeitgeber zum
Thema Haftung wissen!
Im Fall der Beitragszusage mit Mindestleistung verpflichten Sie sich als Arbeitgeber gegenüber Ihren Mitarbeitern die
vertraglich festgelegten Beiträge an die
Sparkassen Pensionskasse AG zu entrichten und ihnen zum geplanten Rentenbeginn das Versorgungskapital in Form
einer Rente oder einer Kapitalzahlung zur
Verfügung stellen. Diese Versorgungsleistung setzt sich aus den Beiträgen und
den daraus erwirtschafteten Erträgen zusammen.
Allerdings haften Sie als Arbeitgeber
lediglich für den Beitragserhalt. Diese
sogenannte Mindestleistung berechnet
sich aus den insgesamt gezahlten Beiträgen abzüglich eventuell verbrauchter
Beitragsteile für eine Risikoabsicherung
(z. B. Berufsunfähigkeit). Der Umfang
Ihrer Haftung ist also relativ gering, so
dass praktisch kein Risiko besteht.
Der Beitragserhalt ist nach den Versicherungsbedingungen der Sparkassen Pensionskasse AG in jeder Tarifvariante zum
geplanten Rentenbeginn sichergestellt.
Das gilt also auch für die fondsgebundenen Varianten.
1
2
Betriebsrentengesetz § 1 Abs. 2 Nr. 2
Betriebsrentengesetz § 16 Abs. 1
Für den theoretischen Fall, dass die
Sparkassen Pensionskasse AG die Leistung
nicht erfüllen könnte, greift der Sicherungsfonds der Protektor Lebensversicherung AG
für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen. Diese Sicherungseinrichtung für
die Lebensversicherer in Deutschland dient
dem Schutz der Versicherten. Die Sparkassen Pensionskasse AG ist bereits vor vielen
Jahren freiwillig dem Sicherungsfonds beigetreten und damit zusätzlich abgesichert.
Sie fragen,
wir antworten gerne!
Sollten Sie zum Thema Haftung
bzw. Beitragszusage mit Mindestleistung noch Fragen haben,
hilft Ihnen auch gerne unser Service-Team weiter.
Sie erreichen uns unter der
Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung
müssen Sie außerdem in der Leistungsphase nicht prüfen, ob die Versorgungsverpflichtung in Folge eines inflationsbedingten Kaufkraftverlustes angepasst werden
muss2. Damit entfällt für Sie die wirtschaftliche Belastung einer Erhöhung der Versorgungsleistungen im Rentenbezug.
Und wenn Ihr Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet, steht bereits nach
der ersten Beitragszahlung ein entsprechender Rückkaufswert zur Verfügung. Die
Sparkassen Pensionskasse AG verzichtet
nämlich vollständig auf die sogenannte
Zillmerung. Im Gegensatz zu gezillmerten
Tarifen werden die Abschlusskosten den
laufenden Beiträgen entnommen. Somit
entsteht bereits nach Zahlung der ersten
Beiträge ein Guthaben. Infolgedessen trifft
Sie als Arbeitgeber also auch kein Haftungsrisiko, wenn Arbeitsverhältnisse versicherter Mitarbeiter kurze Zeit nach Beginn der
Entgeltumwandlung enden.
Rufnummer
089 2160 9797
oder
Sie senden
eine E-Mail an
[email protected].
Sparkassen
Pensionskasse AG
Deisenhofener Straße 63
81539 München
Auf unserer Internetseite
www.s-pension.de/formulare
finden Sie eine Vielzahl Formulare, mit denen Sie schnell und einfach Änderungen in den Pensionskassen-Verträgen Ihrer Mitarbeiter
mitteilen können.
Foto: fotolia©Andrey Popov
Mit der Sparkassen Pensionskasse AG
bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung auf der
Grundlage einer Beitragszusage mit
Mindestleistung1. An dieser Art der Versorgungszusage orientiert sich auch der
Umfang Ihrer Haftung.