Generationen-Rente

 Generationen-Rente
… weil Kinder und Enkel immer
die erste Geige spielen.
Weil ihnen die Zukunft ihrer Kinder und Enkel am Herzen liegt, möchten
vorausschauende Eltern und Großeltern den Kleinen auch ein wertvolles
Geschenk machen. Was könnte sinnvoller sein, als den Grundstein für die
eigene Altersvorsorge des Kindes zu legen? Bereits mit überschaubaren
Beträgen können Eltern und Großeltern für den Nachwuchs den Grundstein für finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand legen.
Mit der Sparkassen-Generationen-Rente liegen die Vorteile klar auf der
Hand: Flexibilität mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten wie der freien
Vererbbarkeit. Die Zeit arbeitet zusätzlich für die Altersvorsorge – der
Zinseszinseffekt kann für eine Vervielfachung der eingezahlten Beiträge
sorgen.
Versicherungsleistungen im Überblick
Vorsorge für
Sicherheitsorientierte
Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr abzüglich bereits gezahlter
Renten im Todesfall
Für alle, die eine sichere private Zusatzrente für ihre Kinder und Enkel aufbauen wollen.
Vertragskonstellation
Es empfiehlt sich folgende Vertragskonstellation:
Versicherungsnehmer: Großeltern- oder Elternteil, Patenonkel, -tante oder andere
Versicherte Person: Enkel, Kind
Mit Erreichen der Volljährigkeit des versicherten Kindes besteht die Möglichkeit, den Vertrag auf das Kind oder den Enkel zu übertragen und durch ihn selbst weiterführen zu lassen.
Auszahlungsmöglichkeiten
Der Rentenbeginn des Kindes oder Enkels kann je nach Bedarf vorgezogen oder aufgeschoben werden. Die Leistung für die private Altersvorsorge des Kindes oder Enkels
werden jedoch spätestens zum 85. Geburtstag fällig.
Lebenslange Leibrente
Aus dem angesparten Kapital wird dem Kind oder Enkel eine lebenslange Privatrente gezahlt, wenn die Rente inklusive der gesamten Überschussbeteiligung 1 % der Bezugsgröße
der Sozialversicherung West (2016: 29,05 EUR monatlich) übersteigt.
Fällt die Rente geringer aus, hat die Sparkassen-Versicherung Sachsen die Möglichkeit, das
Guthaben als einmalige Kapitalleistung auszuzahlen und den Vertrag zu beenden.
Zeitrente
Alternativ kann aus dem angesparten Kapital eine Privatrente für einen befristeten Zeitraum vereinbart werden.
Kapitalleistung
Wenn keine Rentenzahlung gewünscht ist, steht das angesparte Kapital auch als einmalige
Summe zur Verfügung.
Teilkapitalentnahmen
vor Rentenbeginn
In der Ansparphase vor Rentenbeginn ist einmal jährlich eine Teilkapitalentnahme ab
1.000 EUR unkompliziert möglich. Voraussetzung dafür ist, dass nach der Entnahme noch
mindestens ein garantiertes Kapital von 2.500 EUR vorhanden ist.
Teilkapitalentnahmen
nach Beginn der
Rentenzahlung
Nach Beginn der Rentenzahlung kann flexibel auf das vorhandene Kapital zugegriffen
werden. Ab dem dritten Rentenbezugsjahr sind einmal jährlich Teilkapitalentnahmen ab
1.000 EUR bis zur Höhe der Todesfallleistung (maximal das vorhandene Guthaben)
möglich.
Die zukünftige Rente und die verbleibende Todesfallleistung verringern sich entsprechend
der Kapitalentnahme. Wenn nach der Teilkapitalentnahme die neu errechnete Rente die
Kleinstrente (2016: 29,05 EUR monatlich) nicht übersteigt, wird das vollständige Guthaben
als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt und der Vertrag wird beendet.
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Leistungen bei Tod
der versicherten Person
Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge mit Überschüssen. Besonderheiten gelten, wenn die versicherte Person
bei Vertragsabschluss noch ein minderjähriges Kind ist.
Schließen Eltern den Vertrag für ihr Kind (versicherte Person) ab, so wird bei Tod des
Kindes vor Vollendung des 7. Lebensjahres eine Todesfallleistung maximal in Höhe der
gewöhnlichen Beerdigungskosten von 8.000 EUR ausgezahlt.
Großeltern oder sonstige Personen können ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
einen Vertrag für ein Kind abschließen. Bei Tod des Kindes wird eine Todesfallleistung
maximal in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten von 8.000 EUR ausgezahlt. Die
Begrenzung kann entfallen, wenn die gesetzlichen Vertreter dem Vertragsabschluss zustimmen oder das versicherte Kind selbst ab Vollendung des 18. Lebensjahres den Vertrag
übernimmt.
Bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge mit Überschüssen abzüglich bereits gezahlter Renten.
Vorgehen bei Tod des
Versicherungsnehmers
Bei Tod des Versicherungsnehmers (zum Beispiel Eltern- oder Großelternteil) werden keine
Leistungen fällig und die Altersvorsorge geht auf den benannten Rechtsnachfolger über.
Die Rechtsnachfolge bei Tod des Versicherungsnehmers wird bei Antragsstellung widerruflich festgelegt.
Ist das Kind oder der Enkel zum Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers noch
nicht volljährig und wurde kein anderer Rechtsnachfolger namentlich bestimmt, so geht
der Vertrag auf die Erziehungsberechtigen des Kindes bzw. des Enkels über.
Sofortkapital bei
schwerer Krankheit
Bei schwerer Krankheit helfen wir schnell und unkompliziert. Tritt plötzlich vor Ablauf der
Versicherung bei der versicherten Person eine bestimmte schwere Erkrankung (Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Nierenversagen, Blindheit
oder Gehörverlust) auf, kann das angesparte Kapital frühzeitig ausgezahlt werden.
Nach Diagnose der schweren Krankheit kommt eine Kapitalleistung in Höhe des Rückkaufswertes zur Auszahlung. Der Vertrag wird danach beendet. Besonderer Vorteil: Die Auszahlung ist einkommensteuerfrei.
Leistung bei Pflegebedürftigkeit
PflegePlus –
Das Fundament für die
Pflegeabsicherung
PflegePlus ist bei Vertragsneuabschluss automatisch enthalten. Der Vorteil: Mehr Leistung
ohne mehr Beitrag. Bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr der
versicherten Person wird eine erhöhte Altersrente gezahlt.
Für PflegePlus ist keine Prüfung der Gesundheit erforderlich. Bereits ab der gesetzlichen
Pflegestufe I besteht Anspruch auf die zusätzliche Altersrente. Auch bei Wegfall der
Pflegebedürftigkeit während des Rentenbezuges erfolgt keine Herabsetzung der Rente.
Sicherheit, Stabilität und Ertrag
Die über die Garantieleistungen hinaus erwirtschafteten Erträge geben wir in Form einer
seit vielen Jahren soliden Überschussbeteiligung an unsere Kunden weiter. Das sorgt für
hohe Renten- und Kapitalleistungen bei Ablauf.
Gewinnrente und
Zuwachsrente
Wer sich zum Vertragsablauf für eine Rentenzahlung entscheidet, profitiert auch während
des Rentenbezuges von den erwirtschafteten Erträgen. Dafür stehen die Varianten –
Gewinnrente und Zuwachsrente – zur Verfügung.
Bei Wahl der Gewinnrente wird sofort ab Rentenbeginn eine erhöhte gleich bleibende
Rente gezahlt, die aus den künftigen Überschüssen der Rentenphase vorfinanziert wird.
Daher ist die Höhe der Gewinnrente nicht für die gesamte Rentenzahldauer garantiert.
Die Zuwachsrente empfehlen wir allen, die eine jährlich steigende Rentenzahlung erhalten
möchten. Dabei ist die jeweils erreichte Rente für die Zukunft mindestens garantiert.
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Weitere Pluspunkte der Sparkassen-Generationen-Rente
Flexible Anlagestrategie
Die Überschüsse können je nach Anlageverhalten unterschiedlich angelegt werden:
• Classic: Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.
• Plus: Die laufenden Überschussanteile werden in Anteilen des Investmentfonds
DekaStruktur: V Chance angelegt.
• Fonds: Mehr dazu lesen Sie in der Vermittlerinformation zur Sparkassen-GenerationenRente Fonds.
Steuerliche Vorteile
Rentenzahlungen sind bis zu 95 % steuerfrei (Steuern entfallen nur auf den Ertragsanteil).
Bei Kapitalauszahlungen ist die Hälfte der Erträge steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens
zwölf Jahre lief und das Kapital nach dem 62. Geburtstag ausgezahlt wird. Hinzu kommt,
dass der persönliche Steuersatz im Rentenalter in der Regel niedriger ist als im aktiven
Erwerbsleben. Dadurch fallen ohnehin weniger Steuern an.
Flexible Vererbbarkeit
Die Versicherungsleistungen sind frei vererbbar. Dafür legt der Versicherungsnehmer ein
Bezugsrecht fest. Bei Bedarf kann der Vertrag durch ihn auch beliehen werden.
Außerplanmäßige
Beitragserhöhung
In der Ansparphase können laufende, außerplanmäßige Beitragserhöhungen stets vorgenommen werden. Durch den Beitragsturbo sind bis zum Rentenbeginn Beitragserhöhungen zur nächsten Fälligkeit um bis zu 20 % des Vorjahresbeitrages (maximaler Gesamtjahresbeitrag 3.000 EUR) steuerbegünstigt möglich.
Steuerbegünstigter
Beitragsturbo
Hat der ursprüngliche Vertrag die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung der
Erträge erfüllt (12 Jahre Laufzeit und Auszahlung ab dem vollendeten 62. Lebensjahr),
so bleiben die Steuer-Vorteile auch im angepassten Vertrag mit erhöhter Beitragszahlung
innerhalb der letzten 12 Vertragsjahre erhalten.
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (optional): Bei Nutzung des Beitragsturbos wird
auch die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit erhöht. Dafür ist keine erneute Gesundheitserklärung notwendig. Die zuletzt vereinbarte, vertragliche Regelung (Annahmeentscheidung) gilt unverändert fort.
Planmäßige Erhöhung
der Beiträge und Leistungen (Dynamik)
Auf Wunsch erhöhen sich die Beiträge und Leistungen jährlich ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit bleibt der Versicherungsschutz wertbeständig und steigende Lebenshaltungskosten werden ausgeglichen.
Dynamikturbo
Der Dynamikturbo ist vor allem für versicherte Kinder in Ausbildung oder zum Berufsstart
interessant. Mit niedrigen Beiträgen von mindestens 25 EUR monatlich erleichtert der
Dynamikturbo jungen Erwachsenen den Einstieg in die private Altersvorsorge. Ab dem 2.
Versicherungsjahr erhöht sich der Beitrag 5 Jahre lang jährlich um jeweils 20 %.
Innerhalb kurzer Zeit wird so effizient das Vorsorgeniveau angehoben. Der Dynamikturbo
endet nach der letzten Beitragsanpassung automatisch. Danach kann auf Wunsch eine
3 bis 5 %-ige Dynamik fortgeführt werden.
BU-Leistungen (optional)
Die Vereinbarung von BU-Leistungen zu Vertragsbeginn ist für Kinder und Enkel
ab dem 15. Lebensjahr möglich.
Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit
Bei Berufsunfähigkeit zahlen wir die weiteren Beiträge, maximal bis zum 67. Geburtstag.
Damit ist das Sparziel in jedem Fall sicher.
Berufsunfähigkeits-Rente
Zusätzlich kann bei Berufsunfähigkeit die Zahlung einer Rente maximal bis zum
67. Geburtstag der versicherten Person vereinbart werden. Die Rente ersetzt einen
Teil des fehlenden Einkommens und hilft dabei, den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Risiko-Zusatzversicherung
(optional)
Die Vereinbarung einer Risiko-Zusatzversicherung zu Vertragsbeginn ist möglich, sofern
das versicherte Kind bereits 7 Jahre ist.
Für den Todesfall vor Rentenbeginn kann eine feste Summe vereinbart werden, die dann
zusätzlich an seine Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Welche Besonderheiten
gibt es?
Bei den aufgeführten Leistungen handelt es sich um Auszüge aus dem Leistungsumfang.
Für den Versicherungsschutz sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich.
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