Faktenblatt Elternzeit

Sparkassen
Pensionskasse
Wichtige Information für
Mitarbeiter/innen in Elternzeit
Aber was passiert, wenn Sie in Elternzeit
gehen und die Beitragszahlung zum
Pensionskassen-Vertrag unterbrechen
wollen?
Ganz einfach! Sie informieren uns darüber, dass Sie für die Dauer der Elternzeit
keine Beiträge zahlen möchten.
Nutzen Sie dazu entweder das Formular
„Mitteilung zur Änderung der Teilversicherung“, das Sie sich von unserer Internetseite
runterladen können oder wenden Sie sich
direkt an unser Service-Team.
Selbstverständlich können Eltern während der Elternzeit auch in Teilzeit arbeiten und weiter Beiträge an die Sparkassen
Pensionskasse zahlen. Für den Fall, dass
Sie in dieser Teilzeit-Phase auch geringere Beiträge zahlen möchten, sollten Sie
das der Pensionskasse mitteilen.
Die Sparkassen Pensionskasse AG hat ihre
Produkte so gestaltet, dass Sie Ihren Vertrag flexibel an verschiedene Lebens- und
Berufsphasen anpassen können. Damit ist
auch der Schritt zurück – also die Reaktivierung Ihres Pensionskassen-Vertrages nach
Ende der Elternzeit – ganz einfach.
Dazu nutzen Sie das Formular „Wiederinkraftsetzung“. Auch dieses finden Sie auf
unserer Internetseite.
Sie fragen,
wir antworten gerne!
Sollten Sie noch Fragen zur
Elternzeit in Verbindung mit
Ihrem Pensionskassen-Vertrag
haben, hilft Ihnen auch gerne
unser Service-Team weiter.
Sie erreichen uns unter der
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beitragszahlung zu den ursprünglichen Vertragskonditionen nur dann fortsetzen können,
wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach
Beendigung der Elternzeit die Sparkassen
Pensionskasse über Ihren Wunsch informieren und die Beitragszahlung wieder
aufnehmen.
Wenn vor der Elternzeit eine Berufsunfähigkeitszusatzversorgung bestand, ist bei
der Wiederinkraftsetzung eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. In diesem
Fall empfehlen wir das Gespräch mit dem
Kundenberater.
Rufnummer
089 2160 9797
oder
Sie senden
eine E-Mail an
[email protected].
Sparkassen
Pensionskasse AG
Deisenhofener Straße 63
81539 München
Auf unserer Internetseite
www.s-pension.de/formulare
finden Sie die Formulare, mit
denen Sie schnell und einfach
alles Notwendige zur Elternzeit
regeln können.
Foto: fotolia©ilfotokunst
Sie haben sich für eine betriebliche
Altersversorgung über die Sparkassen
Pensionskasse AG entschieden. Eine
guter Schritt, denn eine zusätzliche
Altersvorsorge ist unverzichtbar.