Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht
Vortrag
Referent: Ass. Jur. Dipl. Betriebswirt (FH)
Hermann- Josef Krämer
Mitarbeiter des
Rheinisch-Westfälischen
Genossenschaftsverbandes
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Die Vorsorgevollmacht

Vorsorge-/Generalvollmacht
=> private Bevollmächtigung zur Vornahme
sämtlicher Rechtsgeschäfte

Betreuungsverfügung
=> Vorschlag, wer als Betreuer in Betracht kommen
könnte

Patientenverfügung
=> Selbstbestimmung und Rechtmäßigkeit
ärztlicher Behandlung

Organspendeausweis
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Die Vorsorgevollmacht
Irrglaube: Vertretungsrecht
Familienangehöriger




Es gibt kein gesetzliches Recht zur Stellvertretung
von Familienangehörigen! (also ab Volljährigkeit)
Die Ehe führt nicht zu dem Recht, sich gegenseitig
vertreten zu dürfen – auch nicht in Notfällen und
Krankheit!
Jedermann muss „Vorsorge“ treffen, damit im Fall der
Fälle eine Vertretung sichergestellt ist.
Wird nichts geregelt, dann bestellt das
Betreuungsgericht einen Betreuer.
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Die Vorsorgevollmacht
Fragen, die sich jeder stellen sollte:
Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer
angewiesen bin?
 Wer handelt und entscheidet für mich?
 Wird dann mein Wille auch beachtet werden?
Genauer:
 Wer verwaltet mein Vermögen?
 Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
 Wer entscheidet bei Operationen und
medizinischen Maßnahmen? und
 Wer kümmert sich um meine persönlichen
Wünsche und Bedürfnisse?

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Die Vorsorgevollmacht
Ich unternehme nichts bzw. verschiebe eine
Entscheidung





Wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen
kann, bestellt das Gericht einen Betreuer für mich.
Ich vertraue darauf, dass das Gericht zuerst meine nächsten
Angehörigen (Ehegatten bzw. volljährige Kinder) als Betreuer
bestellen wird.
Ich vertraue darauf, dass mein Betreuer weiß, was gut für mich
ist (z. B. ob ich ins Heim oder so lange wie möglich in der
eigenen Wohnung bleiben möchte).
Ich vertraue darauf, dass mein Betreuer auch in meinem Sinne
handelt, wenn es um die Entscheidung über medizinische
Maßnahmen geht.
Die Kosten für einen Betreuer sind kein Problem.
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Die Vorsorgevollmacht
Ich möchte zumindest Einfluss auf mein
Betreuungsverfahren nehmen




Wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen
kann, bestellt das Gericht einen Betreuer für mich.
Ich möchte darauf Einfluss nehmen, wer vom Gericht als
Betreuer bestellt wird / wer nicht bestellt werden soll.
Ich möchte dem Betreuer inhaltliche Vorgaben machen (z. B. ob
ich ins Heim oder so lange wie möglich in der eigenen Wohnung
bleiben möchte).
Die Kosten für einen Betreuer sind kein Problem.
Betreuungsverfügung
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Die Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Verhindert nicht die Bestellung eines Betreuers.
 Formlose Erklärungen über Wünsche und
Vorstellungen, die ein eventueller Betreuer zu
beachten hat.
 staatliche und formalistische Kontrolle
 Sie haben ein Vorschlagsrecht, aber Auswahl trifft
Gericht.
aber
 Das Gericht folgt dem Vorschlag nur,
wenn es Ihrem Wohl nicht zuwiderläuft.

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Die Vorsorgevollmacht
Das Betreuungsverfahren:



Das Betreuungsgericht prüft – unter anderem durch
Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, ob der Betroffene krankheitsbedingt
tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten insgesamt oder in Teilbereichen alleine zu
besorgen.
Es muss den Betroffenen persönlich anhören und sich
einen persönlichen Eindruck von ihm verschaffen.
Muss rasch gehandelt werden, kann das Gericht in
einem vereinfachten Verfahren auch durch einstweilige
Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen.
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Die Vorsorgevollmacht
Das Betreuungsverfahren:


Nur in den Bereichen, in denen der Betroffene nicht
mehr eigenverantwortlich handeln kann und deshalb
rechtliche Hilfe benötigt, wird eine Betreuung
eingerichtet.
Solche Bereiche sind zum Beispiel




Gesundheitssorge
Aufenthaltsbestimmungsrecht /Wohnungsangelegenheiten
Vermögenssorge
Postangelegenheiten.
§ 1896 BGB – Voraussetzungen
(2) Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist …
(4) Die Entscheidung … über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post werden vom
Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat.
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Die Vorsorgevollmacht

Die Betreuung soll, sofern möglich, ehrenamtlich geführt
werden. Als ehrenamtliche Betreuer kommen insbesondere
volljährige Verwandte oder Ehepartner in Betracht. Nur
dann, wenn sich kein ehrenamtlicher Betreuer findet,
bestellt das Gericht einen Berufsbetreuer. Einem
Berufsbetreuer wird eine Vergütung gewährt (zwischen
27 und 44 Euro je Stunde).
§ 1897 BGB – Bestellung einer natürlichen Person
(4) Schlägt der Volljährige eine Person vor, die zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem
Vorschlag zu entsprechen … Schlägt er vor, eine bestimmte Person nicht zu bestellen, so soll hierauf
Rücksicht genommen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Vorschläge, die der Betreute vor
dem Betreuungsverfahren gemacht hat, …
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Die Vorsorgevollmacht
Ich möchte eine Betreuerbestellung verhindern





Ich weiß heute schon, wer für meine Angelegenheiten (bzw.
für einzelne Teilbereiche davon) sorgen soll, wenn ich selbst
dazu nicht mehr in der Lage bin.
Der-/diejenige ist damit einverstanden, diese Aufgabe auch zu
übernehmen (und dazu auch in der Lage).
Ich bin sicher, dass mein Vertrauen nicht missbraucht wird.
Das Betreuungsverfahren kann damit verhindert werden, ein
Betreuer braucht nicht bestellt werden.
Díe Kosten für ein Betreuungsverfahren/für einen Betreuer
können vermieden werden.
Vorsorgevollmacht
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Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht



Die Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Person Ihres
Vertrauens direkt für den Fall zu bevollmächtigen, dass Sie
nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten zu
regeln (keine zeitliche Verzögerung)
Die von Ihnen ausgewählte Person wird aufgrund der
erteilten Vollmacht Ihr Vertreter (hohes Maß an
Selbstbestimmung).
Dabei muss sich eine solche Vorsorgevollmacht nicht auf
alle denkbaren Angelegenheiten beziehen, sondern sie kann
sich auch auf bestimmte Angelegenheiten beschränken,
beispielsweise die Vertretung in finanziellen Dingen.
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Die Vorsorgevollmacht
Inhalt einer Vorsorgevollmacht

Vermögensangelegenheiten
 Es empfiehlt sich, eine möglichst umfassende
Vollmacht zu erteilen, wenn Sie eine Betreuung
verhindern wollen
 zeitlich und inhaltlich unbeschränkt
(wirksam mit der Unterschrift)
 über den Tod hinaus (ausdrücklich)
 Befreiung von § 181 BGB – Insichgeschäft
(ausdrücklich)
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Die Vorsorgevollmacht
Außenverhältnis der Vollmacht


Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann uneingeschränkt
nutzbar, wenn sie im Außenverhältnis an keine
Bedingung geknüpft ist.
Im Außenverhältnis sollte die Vollmacht keine Zweifel am
Eintritt ihrer Wirksamkeit zulassen.


Schreiben Sie daher nicht: „Für den Fall, dass ich selbst
einmal nicht mehr handeln kann, soll an meiner Stelle…“ –
Für den Rechtsverkehr bleibt damit ungeklärt, ob diese
Voraussetzung wirklich eingetreten ist.
Die Gültigkeit der Vollmacht sollte auch nicht von ärztlichen
Zeugnissen über den Gesundheitszustand abhängig
gemacht werden – Dies würde die Frage aufwerfen, wie
aktuell diese Bescheinigungen jeweils sein müssen…
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Die Vorsorgevollmacht
§ 181 BGB
Insichgeschäft
Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm
gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein
Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn,
dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der
Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.
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Die Vorsorgevollmacht
Der Sohn von Frau Witwe Holle muss das Haus der
Mutter zur Deckung der Heimkosten verkaufen. Er
will das Haus übernehmen.
Hat die Mutter ihm eine notariell beurkundete bzw.
öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht erteilt,
dann kann er ohne Bestellung einer Betreuung die
Hausübertragung veranlassen.
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Die Vorsorgevollmacht
Was müssen Sie auch berücksichtigen?
•
Gefälligkeits-/Auftragsverhältnis
Rechenschaftspflicht des Bevollmächtigten/Kontrolle
•
Untervollmachten
Vorteil: Der Bevollmächtigte ist flexibler
Nachteil: Bei Widerruf der Vollmacht bleiben die
Untervollmachten bestehen und müssen separat
widerrufen werden.
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Die Vorsorgevollmacht
Persönliche Angelegenheiten
•
ausdrückliche Bezeichnung der Maßnahmen
•
nicht alle Maßnahmen kann der Bevollmächtigte allein
entscheiden, er benötigt zusätzlich eine gerichtliche
Genehmigung
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Die Vorsorgevollmacht

Sie können eine oder mehrere Personen
bevollmächtigen (Niederlegung in einer oder
mehreren Urkunden).

Sie können mehrere Personen gemeinschaftlich
oder jeweils einzeln bevollmächtigen (A, B, C
werden bevollmächtigt, es sollen immer zwei der
drei Bevollmächtigten gemeinschaftlich handeln).

Sie können auch nach Teilbereichen
differenzieren (A => Vermögens-, B =>
persönliche Angelegenheiten).
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Die Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ersetzt keine erbrechtliche
Regelung. Diese muss zusätzlich erfolgen.
Mit der Vollmacht darf der Bevollmächtigte verfügen,
aber das Verfügte nicht behalten. (Er erhält das
Geld für die Erben, aber nicht als Erbe.) Behalten
darf er es nur aufgrund erbrechtlicher Regelung.
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Die Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht oder
Betreuungsverfügung
Vorteile
der Vorsorgevollmacht





ohne staatliche Bevormundung
Sie behalten die Entscheidungsfreiheit.
Sie haben das Weisungsrecht.
flexibel und unbürokratisch
jederzeit widerruflich
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Die Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht oder
Betreuungsverfügung
Nachteile
der Vorsorgevollmacht




Geschäftsfähigkeit muss bei Unterschrift vorliegen
Vertrauenswürdige Person muss gefunden werden
Missbrauchsrisiko
Fremdbestimmungsrisiko
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Die Vorsorgevollmacht
Wann sollte ich eine Vorsorgevollmacht
errichten?
JETZT!
Sie können morgen verunglücken!
Sie können morgen einen Schlaganfall oder Herzinfarkt
erleiden!
Das ist altersunabhängig!
Es ist nie zu früh, aber meistens zu spät!
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Die Vorsorgevollmacht
„Die Menschen verdrängen, was ihnen
missfällt. Und besonders das Alter.“
Simone de Beauvoir
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Die Vorsorgevollmacht
Form und Kosten

grundsätzlich formfrei
(d. h. Sie können einen Vordruck nutzen)

also auch mündlich
aber
keine Akzeptanz im Rechtsverkehr!
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Die Vorsorgevollmacht
deshalb

notarielle Beurkundung + notarielle Ausfertigung für
die Bank
 Vermutung der Geschäftsfähigkeit
 fälschungssicher
 Kreditaufnahmen
 Beratung

im Normalfall volle Gebühr vom hälftigen Vermögen,
aber Pauschalvergütung möglich
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Die Vorsorgevollmacht
Öffentliche Beglaubigung

für 10,00 EUR bei der Betreuungsbehörde
(im Regelfall beim Sozialamt / normale
Kommunalverwaltung reicht nicht)

dort unterschreiben und bestätigen lassen

muss für Grundbuchänderungen vom
Grundbuchamt akzeptiert werden!
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Die Vorsorgevollmacht
Form der Vollmacht

Haben Sie kein Grundvermögen, dann reicht eine
„bestätigte“ Vorsorgevollmacht aus ( z. B. Bank
oder Betreuungsverein)

Grundvermögen, dann zumindest öffentlich
beglaubigen

Soll auch die Möglichkeit der Kreditaufnahme
bestehen, dann notariell beurkunden
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Die Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht/Kundenvollmacht
Ideal: Vorsorge- und Kundenvollmacht
Ansonsten muss der Bevollmächtigte
immer das Original vorlegen.
So kann er die Regelgeschäfte mit der Bankvollmacht
erledigen und muss nur bei besonderen Geschäften
die Vorsorgevollmacht vorlegen.
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Die Vorsorgevollmacht
Aufbewahrung der Vollmacht



Sie deponieren sie zu Hause, informieren aber den
Bevollmächtigten, wo er sie findet.
Sie übergeben sie dem Bevollmächtigten, sagen ihm
aber, er solle erst im „Notfall“ von ihr Gebrauch machen.
Sie beauftragen den Notar zur „Freigabe“ der Vollmacht.
da aber Vollmacht sowieso nur an Person des
Vertrauens erteilt wird, muss nicht mit
Vorsichtmaßnahmen übertrieben werden!
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Die Vorsorgevollmacht
Vorsorgeregister

wird von der Bundesnotarkammer geführt

Meldung erfolgt mittels Internet
(www.vorsorgeregister.de) oder per Post an das
Zentrale Vorsorgeregister

Es wird nur die Information über die Existenz und
den Inhalt einer Vollmacht hinterlegt.
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Die Vorsorgevollmacht
Muss die Vollmacht von Zeit zu Zeit
erneuert werden?
NEIN, einmal erteilt,
gilt sie unbegrenzt bis zum Widerruf.
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Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist keine Patientenverfügung,
ABER
eine sinnvolle Ergänzung!
Sie sollten in der Vorsorgevollmacht den Auftrag erteilen
im Bedarfsfall Ihre Patientenverfügung durchzusetzen.
Sollten Sie eine Patientenverfügung verfassen,
dann müssen Sie diese ausführlich mit ihrem
Bevollmächtigten besprechen!
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Die Vorsorgevollmacht
Die Patientenverfügung



In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall, dass
Sie keine eigenständige Entscheidung mehr treffen können,
im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten
Situationen ärztlich behandelt werden möchten.
Sie können bestimmen, ob Sie in bestimmte
Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder Eingriffe, die
nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligen oder diese
untersagen.
Dadurch können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche
Behandlung nehmen, auch wenn Sie zum Zeitpunkt dieser
ärztlichen Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig
sind.
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Die Vorsorgevollmacht
Es können nur konkret beschriebene
Behandlungssituationen aufgeführt werden,
wie etwa
die Sterbephase, eine zum Tod führende Krankheit,
das (Wach-)Koma oder eine Krankheit, die beim
Betroffenen diagnostiziert wurde.
Vorsicht:
Nicht ausreichend sind allgemeine
Behandlungswünsche!
(z.B. „Ich will menschenwürdig sterben.“)
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Die Vorsorgevollmacht
Eine entscheidungsfähige Person kann
einschränkungsfrei entscheiden, ob und wie
sie sich behandeln lassen will, auch wenn die
Entscheidung den eigenen Tod zur Folge hat.
Die Gewissensfreiheit des Arztes
gewährt ihm kein eigenes Behandlungsrecht.
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Die Vorsorgevollmacht
Nach geltendem Strafrecht ist eine
Zwangsbehandlung grundsätzlich eine
Körperverletzung und nach
§ 1901a Abs. 3 BGB unzulässig.
Ein Patient kann ohne Rechtskontrolle dieselben
Entscheidungen im Voraus (für den Fall seiner
Entscheidungsunfähigkeit) wie auch in einer
aktuellen Behandlungssituation mit
Entscheidungsbewusstsein treffen.
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Die Vorsorgevollmacht
Es gibt keine Reichweitenbeschränkung!
Die Wirkungen der Patientenverfügung treten ein,
ungeachtet der Art oder des Stadiums einer
Erkrankung des Betroffenen.
Der dokumentierte Wille des Patienten ist damit auch
zu achten,
 wenn es sich bei der zu behandelnden Erkrankung
nicht um eine tödliche handelt bzw.
 ohne dass der Patient sich bereits in einem
unaufhaltsamen Sterbevorgang befindet.
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Die Vorsorgevollmacht
Ärztliche Maßnahmen, die den Patienten zumindest
erheblich gesundheitlich schädigen können, bedürfen
außer der Einwilligung des Betreuers/
Bevollmächtigten zum Schutz des Patienten der
Genehmigung des Betreuungsgerichtes.
Sind sich Arzt und Bevollmächtigter/ Betreuer jedoch
darüber einig, dass die Entscheidung des
Patientenvertreters mit dem aus der
Patientenverfügung festgestellten Willen
übereinstimmt, bedarf es keiner gerichtlichen
Zustimmung/ Entscheidung.
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Die Vorsorgevollmacht
§ 1901 a BGB - Patientenverfügung
(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall
seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er
in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht
unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines
Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche
Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung),
prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle
Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des
Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.
Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos
widerrufen werden.
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Die Vorsorgevollmacht
§ 1901 a BGB - Patientenverfügung
(2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die
Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle
Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die
Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des
Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden,
ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder
sie untersagt.
Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu
ermitteln.
Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder
schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen
und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.
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Die Vorsorgevollmacht
Vorteile dieser Regelung:

Sicherung der Privatautonomie (staatliche Beachtung
der Eigenverantwortlichkeit)

Die Durchsetzung des Patientenwillens wird nicht
verzögert oder in Eilfällen durch zwischenzeitlich
eingetretenen Tod unmöglich gemacht.

Bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten zwischen Arzt
und Betreuer/ Bevollmächtigtem besteht für Dritte
weiter die Möglichkeit, jederzeit das Gericht anzurufen.
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Die Vorsorgevollmacht
Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
gewährt weitestgehend das
Recht eines Jeden
auf ein menschenwürdiges Sterben
als Ausfluss seines Selbstbestimmungsrechts.
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Die Vorsorgevollmacht
Hinterlegungsstellen

zentrales Vorsorgeregister der
Bundesnotarkammer, Berlin

Deutsche Hospitz Stiftung, Dortmund

Deutsches Rotes Kreuz, Mainz

Hausarzt, Vertrauensperson
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Die Vorsorgevollmacht
Darüber sollten Sie nachdenken:





das bisherige Leben (Enttäuschungen,
Zufriedenheit, usw.)
das zukünftige Leben (langes Leben, Qualität
des Lebens, Ängste, usw.)
eigene leidvolle Erfahrungen (Umgang mit
Krankheiten)
Erlebnisse mit dem Leid, Behinderungen oder
Sterben anderer
Einstellung zur Religion (Glaube und Sterben)
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Vorsorge-/Generalvollmacht
1. Vollmacht
Ich,
geb. am
in
wohnhaft
bevollmächtige hiermit Herrn/Frau
geb. am
wohnhaft
mich in allen meinen Angelegenheiten in jeder rechtlich zulässigen Weise zu vertreten,
also in Vermögensangelegenheiten (nachfolgend Ziffer 2) und persönlichen Angelegenheiten (nachfolgend Ziffer 3).
Die Vollmacht bleibt gültig, wenn ich geschäftsunfähig geworden sein sollte. Auch
wenn ich die ordnungsgemäße Ausübung der Vollmacht nicht mehr selbst überwachen kann, halte ich eine Kontrolle durch Dritte nicht für nötig. Der Vertreter unterliegt
nicht den gesetzlichen Beschränkungen eines Betreuers und handelt im Rahmen einer
Gefälligkeit*. Wird für Rechtsgeschäfte, für die die/der Bevollmächtigte keine Vertretungsmacht hat, ein Betreuer bestellt, so bleibt die Vollmacht im Übrigen bestehen.
2. Insbesondere Vermögensangelegenheiten
Die Vollmacht ist völlig unbeschränkt und erstreckt sich auch auf unentgeltliche Geschäfte. Sie umfasst insbesondere das Recht, mein Vermögen zu verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vorzunehmen,
Erklärungen aller Art abzugeben und entgegenzunehmen sowie Anträge zu stellen,
abzuändern, zurückzunehmen, namentlich insbesondere:
-
über Vermögensgegenstände jeder Art zu verfügen,
Zahlungen und Wertgegenstände für mich anzunehmen, zu quittieren oder Zahlungen vorzunehmen,
Verbindlichkeiten einzugehen**,
Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abzugeben. Mich
im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten zu vertreten,
einen Heimvertrag oder eine ähnliche Vereinbarung abzuschließen oder zu kündigen,
geschäftsähnliche Handlungen wie z. B. Mahnungen, Fristsetzungen, Anträge,
Mitteilungen vorzunehmen,
für mich bestimmte Post entgegenzunehmen und zu öffnen,
für mich bestimmte E-Mails zu öffnen, verwalten und bearbeiten, bei E-MailDiensten und sozialen Netzwerken Daten einzusehen und zu löschen,
Verfahrenshandlungen, auch im Sinne von § 13 SGB X, zu tätigen,
* alternativ: eines Auftrags
** zur Kreditaufnahme ist notarielle Beurkundung erforderlich
-
mich gegenüber Gerichten, Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, sowie alle Prozesshandlungen für mich vorzunehmen.
Die/der Bevollmächtigte kann in Vermögensangelegenheiten Untervollmacht erteilen,
er ist in Vermögensangelegenheiten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Vollmacht bleibt unbedingt über den Tod hinaus wirksam.
3. Insbesondere persönliche Angelegenheiten
Ich erteile inhaltlich unbeschränkte Vollmacht, mich in allen persönlichen Angelegenheiten und sonstigen Nichtvermögensangelegenheiten zu vertreten.
Die/der Bevollmächtigte ist insbesondere zu meiner Vertretung befugt
bei der Aufenthaltsbestimmung, vor allem bei der Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim, in einer geschlossenen Anstalt oder die Aufnahme
in ein Krankenhaus,**
bei der Entscheidung über freiheitsbeschränkende Maßnahmen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise,**
in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege,
in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe, auch gegen meinen natürlichen Willen, einzuwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein könnten oder ich einen
schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte,***
jegliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe, auch gegen meinen natürlichen Willen, zu verweigern oder zu widerrufen, auch wenn die Nichtvornahme der Maßnahme für mich
mit Lebensgefahr verbunden sein könnte oder ich dadurch einen schweren oder
länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte. Somit auch die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen,***
die Krankenunterlagen einzusehen und deren Herausgabe an Dritte zu bewilligen.
Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber
meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht. Das gilt auch
über den Tod hinaus,
meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen.
Die Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten ist nicht übertragbar. Untervollmacht
darf in persönlichen Angelegenheiten nicht erteilt werden.
___________________________
(Ort, Datum)
______________________________
(Unterschrift)
** zusätzlich muss Genehmigung des Betreuungsgerichtes eingeholt werden
*** In diesen Fällen hat der Bevollmächtigte eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen, wenn nicht
zwischen dem Bevollmächtigten und dem behandelnden Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Erteilung,
die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Patienten entspricht (§ 1904 Abs. 4 und 5
BGB)