Die Vorsorgevollmacht Vortrag Referent: Ass. Jur. Dipl. Betriebswirt (FH) Hermann- Josef Krämer Mitarbeiter des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes 1 Die Vorsorgevollmacht Vorsorge-/Generalvollmacht => private Bevollmächtigung zur Vornahme sämtlicher Rechtsgeschäfte Betreuungsverfügung => Vorschlag, wer als Betreuer in Betracht kommen könnte Patientenverfügung => Selbstbestimmung und Rechtmäßigkeit ärztlicher Behandlung Organspendeausweis 2 Die Vorsorgevollmacht Irrglaube: Vertretungsrecht Familienangehöriger Es gibt kein gesetzliches Recht zur Stellvertretung von Familienangehörigen! (also ab Volljährigkeit) Die Ehe führt nicht zu dem Recht, sich gegenseitig vertreten zu dürfen – auch nicht in Notfällen und Krankheit! Jedermann muss „Vorsorge“ treffen, damit im Fall der Fälle eine Vertretung sichergestellt ist. Wird nichts geregelt, dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. 3 Die Vorsorgevollmacht Fragen, die sich jeder stellen sollte: Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer handelt und entscheidet für mich? Wird dann mein Wille auch beachtet werden? Genauer: Wer verwaltet mein Vermögen? Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? und Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse? 4 Die Vorsorgevollmacht Ich unternehme nichts bzw. verschiebe eine Entscheidung Wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, bestellt das Gericht einen Betreuer für mich. Ich vertraue darauf, dass das Gericht zuerst meine nächsten Angehörigen (Ehegatten bzw. volljährige Kinder) als Betreuer bestellen wird. Ich vertraue darauf, dass mein Betreuer weiß, was gut für mich ist (z. B. ob ich ins Heim oder so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben möchte). Ich vertraue darauf, dass mein Betreuer auch in meinem Sinne handelt, wenn es um die Entscheidung über medizinische Maßnahmen geht. Die Kosten für einen Betreuer sind kein Problem. 5 Die Vorsorgevollmacht Ich möchte zumindest Einfluss auf mein Betreuungsverfahren nehmen Wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, bestellt das Gericht einen Betreuer für mich. Ich möchte darauf Einfluss nehmen, wer vom Gericht als Betreuer bestellt wird / wer nicht bestellt werden soll. Ich möchte dem Betreuer inhaltliche Vorgaben machen (z. B. ob ich ins Heim oder so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben möchte). Die Kosten für einen Betreuer sind kein Problem. Betreuungsverfügung 6 Die Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Verhindert nicht die Bestellung eines Betreuers. Formlose Erklärungen über Wünsche und Vorstellungen, die ein eventueller Betreuer zu beachten hat. staatliche und formalistische Kontrolle Sie haben ein Vorschlagsrecht, aber Auswahl trifft Gericht. aber Das Gericht folgt dem Vorschlag nur, wenn es Ihrem Wohl nicht zuwiderläuft. 7 Die Vorsorgevollmacht Das Betreuungsverfahren: Das Betreuungsgericht prüft – unter anderem durch Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, ob der Betroffene krankheitsbedingt tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten insgesamt oder in Teilbereichen alleine zu besorgen. Es muss den Betroffenen persönlich anhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm verschaffen. Muss rasch gehandelt werden, kann das Gericht in einem vereinfachten Verfahren auch durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen. 8 Die Vorsorgevollmacht Das Betreuungsverfahren: Nur in den Bereichen, in denen der Betroffene nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann und deshalb rechtliche Hilfe benötigt, wird eine Betreuung eingerichtet. Solche Bereiche sind zum Beispiel Gesundheitssorge Aufenthaltsbestimmungsrecht /Wohnungsangelegenheiten Vermögenssorge Postangelegenheiten. § 1896 BGB – Voraussetzungen (2) Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist … (4) Die Entscheidung … über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat. 9 Die Vorsorgevollmacht Die Betreuung soll, sofern möglich, ehrenamtlich geführt werden. Als ehrenamtliche Betreuer kommen insbesondere volljährige Verwandte oder Ehepartner in Betracht. Nur dann, wenn sich kein ehrenamtlicher Betreuer findet, bestellt das Gericht einen Berufsbetreuer. Einem Berufsbetreuer wird eine Vergütung gewährt (zwischen 27 und 44 Euro je Stunde). § 1897 BGB – Bestellung einer natürlichen Person (4) Schlägt der Volljährige eine Person vor, die zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem Vorschlag zu entsprechen … Schlägt er vor, eine bestimmte Person nicht zu bestellen, so soll hierauf Rücksicht genommen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Vorschläge, die der Betreute vor dem Betreuungsverfahren gemacht hat, … 10 Die Vorsorgevollmacht Ich möchte eine Betreuerbestellung verhindern Ich weiß heute schon, wer für meine Angelegenheiten (bzw. für einzelne Teilbereiche davon) sorgen soll, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin. Der-/diejenige ist damit einverstanden, diese Aufgabe auch zu übernehmen (und dazu auch in der Lage). Ich bin sicher, dass mein Vertrauen nicht missbraucht wird. Das Betreuungsverfahren kann damit verhindert werden, ein Betreuer braucht nicht bestellt werden. Díe Kosten für ein Betreuungsverfahren/für einen Betreuer können vermieden werden. Vorsorgevollmacht 11 Die Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Person Ihres Vertrauens direkt für den Fall zu bevollmächtigen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten zu regeln (keine zeitliche Verzögerung) Die von Ihnen ausgewählte Person wird aufgrund der erteilten Vollmacht Ihr Vertreter (hohes Maß an Selbstbestimmung). Dabei muss sich eine solche Vorsorgevollmacht nicht auf alle denkbaren Angelegenheiten beziehen, sondern sie kann sich auch auf bestimmte Angelegenheiten beschränken, beispielsweise die Vertretung in finanziellen Dingen. 12 Die Vorsorgevollmacht Inhalt einer Vorsorgevollmacht Vermögensangelegenheiten Es empfiehlt sich, eine möglichst umfassende Vollmacht zu erteilen, wenn Sie eine Betreuung verhindern wollen zeitlich und inhaltlich unbeschränkt (wirksam mit der Unterschrift) über den Tod hinaus (ausdrücklich) Befreiung von § 181 BGB – Insichgeschäft (ausdrücklich) 13 Die Vorsorgevollmacht Außenverhältnis der Vollmacht Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann uneingeschränkt nutzbar, wenn sie im Außenverhältnis an keine Bedingung geknüpft ist. Im Außenverhältnis sollte die Vollmacht keine Zweifel am Eintritt ihrer Wirksamkeit zulassen. Schreiben Sie daher nicht: „Für den Fall, dass ich selbst einmal nicht mehr handeln kann, soll an meiner Stelle…“ – Für den Rechtsverkehr bleibt damit ungeklärt, ob diese Voraussetzung wirklich eingetreten ist. Die Gültigkeit der Vollmacht sollte auch nicht von ärztlichen Zeugnissen über den Gesundheitszustand abhängig gemacht werden – Dies würde die Frage aufwerfen, wie aktuell diese Bescheinigungen jeweils sein müssen… 14 Die Vorsorgevollmacht § 181 BGB Insichgeschäft Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. 15 Die Vorsorgevollmacht Der Sohn von Frau Witwe Holle muss das Haus der Mutter zur Deckung der Heimkosten verkaufen. Er will das Haus übernehmen. Hat die Mutter ihm eine notariell beurkundete bzw. öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht erteilt, dann kann er ohne Bestellung einer Betreuung die Hausübertragung veranlassen. 16 Die Vorsorgevollmacht Was müssen Sie auch berücksichtigen? • Gefälligkeits-/Auftragsverhältnis Rechenschaftspflicht des Bevollmächtigten/Kontrolle • Untervollmachten Vorteil: Der Bevollmächtigte ist flexibler Nachteil: Bei Widerruf der Vollmacht bleiben die Untervollmachten bestehen und müssen separat widerrufen werden. 17 Die Vorsorgevollmacht Persönliche Angelegenheiten • ausdrückliche Bezeichnung der Maßnahmen • nicht alle Maßnahmen kann der Bevollmächtigte allein entscheiden, er benötigt zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung 18 Die Vorsorgevollmacht Sie können eine oder mehrere Personen bevollmächtigen (Niederlegung in einer oder mehreren Urkunden). Sie können mehrere Personen gemeinschaftlich oder jeweils einzeln bevollmächtigen (A, B, C werden bevollmächtigt, es sollen immer zwei der drei Bevollmächtigten gemeinschaftlich handeln). Sie können auch nach Teilbereichen differenzieren (A => Vermögens-, B => persönliche Angelegenheiten). 19 Die Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht ersetzt keine erbrechtliche Regelung. Diese muss zusätzlich erfolgen. Mit der Vollmacht darf der Bevollmächtigte verfügen, aber das Verfügte nicht behalten. (Er erhält das Geld für die Erben, aber nicht als Erbe.) Behalten darf er es nur aufgrund erbrechtlicher Regelung. 20 Die Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung Vorteile der Vorsorgevollmacht ohne staatliche Bevormundung Sie behalten die Entscheidungsfreiheit. Sie haben das Weisungsrecht. flexibel und unbürokratisch jederzeit widerruflich 21 Die Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung Nachteile der Vorsorgevollmacht Geschäftsfähigkeit muss bei Unterschrift vorliegen Vertrauenswürdige Person muss gefunden werden Missbrauchsrisiko Fremdbestimmungsrisiko 22 Die Vorsorgevollmacht Wann sollte ich eine Vorsorgevollmacht errichten? JETZT! Sie können morgen verunglücken! Sie können morgen einen Schlaganfall oder Herzinfarkt erleiden! Das ist altersunabhängig! Es ist nie zu früh, aber meistens zu spät! 23 Die Vorsorgevollmacht „Die Menschen verdrängen, was ihnen missfällt. Und besonders das Alter.“ Simone de Beauvoir 24 Die Vorsorgevollmacht Form und Kosten grundsätzlich formfrei (d. h. Sie können einen Vordruck nutzen) also auch mündlich aber keine Akzeptanz im Rechtsverkehr! 25 Die Vorsorgevollmacht deshalb notarielle Beurkundung + notarielle Ausfertigung für die Bank Vermutung der Geschäftsfähigkeit fälschungssicher Kreditaufnahmen Beratung im Normalfall volle Gebühr vom hälftigen Vermögen, aber Pauschalvergütung möglich 26 Die Vorsorgevollmacht Öffentliche Beglaubigung für 10,00 EUR bei der Betreuungsbehörde (im Regelfall beim Sozialamt / normale Kommunalverwaltung reicht nicht) dort unterschreiben und bestätigen lassen muss für Grundbuchänderungen vom Grundbuchamt akzeptiert werden! 27 Die Vorsorgevollmacht Form der Vollmacht Haben Sie kein Grundvermögen, dann reicht eine „bestätigte“ Vorsorgevollmacht aus ( z. B. Bank oder Betreuungsverein) Grundvermögen, dann zumindest öffentlich beglaubigen Soll auch die Möglichkeit der Kreditaufnahme bestehen, dann notariell beurkunden 28 Die Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht/Kundenvollmacht Ideal: Vorsorge- und Kundenvollmacht Ansonsten muss der Bevollmächtigte immer das Original vorlegen. So kann er die Regelgeschäfte mit der Bankvollmacht erledigen und muss nur bei besonderen Geschäften die Vorsorgevollmacht vorlegen. 29 Die Vorsorgevollmacht Aufbewahrung der Vollmacht Sie deponieren sie zu Hause, informieren aber den Bevollmächtigten, wo er sie findet. Sie übergeben sie dem Bevollmächtigten, sagen ihm aber, er solle erst im „Notfall“ von ihr Gebrauch machen. Sie beauftragen den Notar zur „Freigabe“ der Vollmacht. da aber Vollmacht sowieso nur an Person des Vertrauens erteilt wird, muss nicht mit Vorsichtmaßnahmen übertrieben werden! 30 Die Vorsorgevollmacht Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer geführt Meldung erfolgt mittels Internet (www.vorsorgeregister.de) oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister Es wird nur die Information über die Existenz und den Inhalt einer Vollmacht hinterlegt. 31 Die Vorsorgevollmacht Muss die Vollmacht von Zeit zu Zeit erneuert werden? NEIN, einmal erteilt, gilt sie unbegrenzt bis zum Widerruf. 32 Die Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht ist keine Patientenverfügung, ABER eine sinnvolle Ergänzung! Sie sollten in der Vorsorgevollmacht den Auftrag erteilen im Bedarfsfall Ihre Patientenverfügung durchzusetzen. Sollten Sie eine Patientenverfügung verfassen, dann müssen Sie diese ausführlich mit ihrem Bevollmächtigten besprechen! 33 Die Vorsorgevollmacht Die Patientenverfügung In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall, dass Sie keine eigenständige Entscheidung mehr treffen können, im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie können bestimmen, ob Sie in bestimmte Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder Eingriffe, die nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligen oder diese untersagen. Dadurch können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen, auch wenn Sie zum Zeitpunkt dieser ärztlichen Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind. 34 Die Vorsorgevollmacht Es können nur konkret beschriebene Behandlungssituationen aufgeführt werden, wie etwa die Sterbephase, eine zum Tod führende Krankheit, das (Wach-)Koma oder eine Krankheit, die beim Betroffenen diagnostiziert wurde. Vorsicht: Nicht ausreichend sind allgemeine Behandlungswünsche! (z.B. „Ich will menschenwürdig sterben.“) 35 Die Vorsorgevollmacht Eine entscheidungsfähige Person kann einschränkungsfrei entscheiden, ob und wie sie sich behandeln lassen will, auch wenn die Entscheidung den eigenen Tod zur Folge hat. Die Gewissensfreiheit des Arztes gewährt ihm kein eigenes Behandlungsrecht. 36 Die Vorsorgevollmacht Nach geltendem Strafrecht ist eine Zwangsbehandlung grundsätzlich eine Körperverletzung und nach § 1901a Abs. 3 BGB unzulässig. Ein Patient kann ohne Rechtskontrolle dieselben Entscheidungen im Voraus (für den Fall seiner Entscheidungsunfähigkeit) wie auch in einer aktuellen Behandlungssituation mit Entscheidungsbewusstsein treffen. 37 Die Vorsorgevollmacht Es gibt keine Reichweitenbeschränkung! Die Wirkungen der Patientenverfügung treten ein, ungeachtet der Art oder des Stadiums einer Erkrankung des Betroffenen. Der dokumentierte Wille des Patienten ist damit auch zu achten, wenn es sich bei der zu behandelnden Erkrankung nicht um eine tödliche handelt bzw. ohne dass der Patient sich bereits in einem unaufhaltsamen Sterbevorgang befindet. 38 Die Vorsorgevollmacht Ärztliche Maßnahmen, die den Patienten zumindest erheblich gesundheitlich schädigen können, bedürfen außer der Einwilligung des Betreuers/ Bevollmächtigten zum Schutz des Patienten der Genehmigung des Betreuungsgerichtes. Sind sich Arzt und Bevollmächtigter/ Betreuer jedoch darüber einig, dass die Entscheidung des Patientenvertreters mit dem aus der Patientenverfügung festgestellten Willen übereinstimmt, bedarf es keiner gerichtlichen Zustimmung/ Entscheidung. 39 Die Vorsorgevollmacht § 1901 a BGB - Patientenverfügung (1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. 40 Die Vorsorgevollmacht § 1901 a BGB - Patientenverfügung (2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten. 41 Die Vorsorgevollmacht Vorteile dieser Regelung: Sicherung der Privatautonomie (staatliche Beachtung der Eigenverantwortlichkeit) Die Durchsetzung des Patientenwillens wird nicht verzögert oder in Eilfällen durch zwischenzeitlich eingetretenen Tod unmöglich gemacht. Bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten zwischen Arzt und Betreuer/ Bevollmächtigtem besteht für Dritte weiter die Möglichkeit, jederzeit das Gericht anzurufen. 42 Die Vorsorgevollmacht Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung gewährt weitestgehend das Recht eines Jeden auf ein menschenwürdiges Sterben als Ausfluss seines Selbstbestimmungsrechts. 43 Die Vorsorgevollmacht Hinterlegungsstellen zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, Berlin Deutsche Hospitz Stiftung, Dortmund Deutsches Rotes Kreuz, Mainz Hausarzt, Vertrauensperson 44 Die Vorsorgevollmacht Darüber sollten Sie nachdenken: das bisherige Leben (Enttäuschungen, Zufriedenheit, usw.) das zukünftige Leben (langes Leben, Qualität des Lebens, Ängste, usw.) eigene leidvolle Erfahrungen (Umgang mit Krankheiten) Erlebnisse mit dem Leid, Behinderungen oder Sterben anderer Einstellung zur Religion (Glaube und Sterben) 45 Vorsorge-/Generalvollmacht 1. Vollmacht Ich, geb. am in wohnhaft bevollmächtige hiermit Herrn/Frau geb. am wohnhaft mich in allen meinen Angelegenheiten in jeder rechtlich zulässigen Weise zu vertreten, also in Vermögensangelegenheiten (nachfolgend Ziffer 2) und persönlichen Angelegenheiten (nachfolgend Ziffer 3). Die Vollmacht bleibt gültig, wenn ich geschäftsunfähig geworden sein sollte. Auch wenn ich die ordnungsgemäße Ausübung der Vollmacht nicht mehr selbst überwachen kann, halte ich eine Kontrolle durch Dritte nicht für nötig. Der Vertreter unterliegt nicht den gesetzlichen Beschränkungen eines Betreuers und handelt im Rahmen einer Gefälligkeit*. Wird für Rechtsgeschäfte, für die die/der Bevollmächtigte keine Vertretungsmacht hat, ein Betreuer bestellt, so bleibt die Vollmacht im Übrigen bestehen. 2. Insbesondere Vermögensangelegenheiten Die Vollmacht ist völlig unbeschränkt und erstreckt sich auch auf unentgeltliche Geschäfte. Sie umfasst insbesondere das Recht, mein Vermögen zu verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vorzunehmen, Erklärungen aller Art abzugeben und entgegenzunehmen sowie Anträge zu stellen, abzuändern, zurückzunehmen, namentlich insbesondere: - über Vermögensgegenstände jeder Art zu verfügen, Zahlungen und Wertgegenstände für mich anzunehmen, zu quittieren oder Zahlungen vorzunehmen, Verbindlichkeiten einzugehen**, Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abzugeben. Mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten zu vertreten, einen Heimvertrag oder eine ähnliche Vereinbarung abzuschließen oder zu kündigen, geschäftsähnliche Handlungen wie z. B. Mahnungen, Fristsetzungen, Anträge, Mitteilungen vorzunehmen, für mich bestimmte Post entgegenzunehmen und zu öffnen, für mich bestimmte E-Mails zu öffnen, verwalten und bearbeiten, bei E-MailDiensten und sozialen Netzwerken Daten einzusehen und zu löschen, Verfahrenshandlungen, auch im Sinne von § 13 SGB X, zu tätigen, * alternativ: eines Auftrags ** zur Kreditaufnahme ist notarielle Beurkundung erforderlich - mich gegenüber Gerichten, Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, sowie alle Prozesshandlungen für mich vorzunehmen. Die/der Bevollmächtigte kann in Vermögensangelegenheiten Untervollmacht erteilen, er ist in Vermögensangelegenheiten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht bleibt unbedingt über den Tod hinaus wirksam. 3. Insbesondere persönliche Angelegenheiten Ich erteile inhaltlich unbeschränkte Vollmacht, mich in allen persönlichen Angelegenheiten und sonstigen Nichtvermögensangelegenheiten zu vertreten. Die/der Bevollmächtigte ist insbesondere zu meiner Vertretung befugt bei der Aufenthaltsbestimmung, vor allem bei der Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim, in einer geschlossenen Anstalt oder die Aufnahme in ein Krankenhaus,** bei der Entscheidung über freiheitsbeschränkende Maßnahmen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise,** in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege, in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe, auch gegen meinen natürlichen Willen, einzuwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein könnten oder ich einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte,*** jegliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe, auch gegen meinen natürlichen Willen, zu verweigern oder zu widerrufen, auch wenn die Nichtvornahme der Maßnahme für mich mit Lebensgefahr verbunden sein könnte oder ich dadurch einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte. Somit auch die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen,*** die Krankenunterlagen einzusehen und deren Herausgabe an Dritte zu bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht. Das gilt auch über den Tod hinaus, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen. Die Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten ist nicht übertragbar. Untervollmacht darf in persönlichen Angelegenheiten nicht erteilt werden. ___________________________ (Ort, Datum) ______________________________ (Unterschrift) ** zusätzlich muss Genehmigung des Betreuungsgerichtes eingeholt werden *** In diesen Fällen hat der Bevollmächtigte eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen, wenn nicht zwischen dem Bevollmächtigten und dem behandelnden Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Patienten entspricht (§ 1904 Abs. 4 und 5 BGB)
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