Medienmitteilung ETH-Rat vom 1. Dezember 2015

MEDIENMITTEILUNG
EFK-Bericht zur strategischen Führung und Aufsicht des ETH-Bereichs
EFK bekräftigt Wirksamkeit der Führung durch ETH-Rat
Der ETH-Rat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem
heute veröffentlichten Prüfbericht ein insgesamt positives Fazit zieht zur Führung und Aufsicht
des ETH-Bereichs durch den ETH-Rat. Der Bericht bestätigt, dass der ETH-Rat seine Funktion als
strategisches Führungs- und Aufsichtsorgan wirksam und erfolgreich wahrnimmt. Die
Governance und Autonomie des ETH-Bereichs haben sich nach Ansicht des ETH-Rats bewährt.
Sie sind entscheidend für den Erfolg der beiden ETH in Zürich und Lausanne sowie der
Forschungsanstalten PSI, WSL, Empa und Eawag im Dienste des Landes.
Bern/Zürich, 1. Dezember 2015 – Wie in ihrer Jahresplanung 2015 vorgesehen, hat die Eidgenössische
Finanzkontrolle (EFK) im ersten Semester 2015 eine Wirksamkeitsprüfung der Führung des ETHBereichs vorgenommen und heute ihren Prüfbericht publiziert. In diesem Rahmen wurden Themen wie
die Governance des Bundes über den ETH-Bereich, das Risikomanagement sowie Monitoring- und
Controllingprozesse analysiert.
«Positives Fazit» der EFK mit drei Empfehlungen an den ETH-Rat
Die EFK hält in ihrem Bericht fest, dass der ETH-Rat seine gesetzliche Zuständigkeit als strategisches
Führungsorgan «in zweckdienlicher und insbesondere erfolgreicher Weise» erfüllt. Der ETH-Rat nimmt
erfreut zur Kenntnis, dass die Prüfbehörde ein «positives Fazit» zieht und das Prüfergebnis zeige, «(…)
dass der ETH-Rat seine Kernaufgaben wie Strategiearbeit und Wahlgeschäfte erfolgreich bearbeitet».
Bei punktuellen Fragestellungen hat die EFK zusätzliches «Entwicklungs- und Optimierungspotenzial»
festgestellt und zuhanden des ETH-Rats drei Empfehlungen formuliert – dies in den Bereichen
Zusammensetzung bzw. Funktionsweise der Organe, Bewilligungsverfahren bei nebenamtlichen
Mandaten von Führungspersonen sowie administrative Entlastung der Institutionen. Der ETH-Rat
begrüsst die konstruktiven Anregungen, durch die seine Aufgabenerfüllung zusätzlich optimiert werden
kann. Mit einzelnen Punkten hat sich der ETH-Rat in den letzten Jahren denn auch vertieft beschäftigt
und bereits vor der EFK-Prüfung Massnahmen im Sinne der Empfehlungen eingeleitet. Wo angebracht,
wird der ETH-Rat weitere Schritte zur Umsetzung der konkreten Empfehlungen vornehmen.
Bezüglich Governance und Funktionsweise der Organe im ETH-Bereich hat sich das aktuelle System
bewährt. Der ETH-Rat ist dezidiert der Meinung, dass bei der Umsetzung der generellen CorporateGovernance-Richtlinien des Bundes den Besonderheiten des ETH-Bereichs zwingend Rechnung zu
tragen ist, insbesondere unter dem Aspekt der Lehr- und Forschungsfreiheit. Die vom Parlament
zugesprochene Autonomie der beiden ETH und der Forschungsanstalten hat sich als wesentlicher
Erfolgsfaktor erwiesen, damit der ETH-Bereich zur ausgezeichneten Hochschulbildung, Innovationskraft
und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz entscheidend beitragen kann.
(zu den EFK-Empfehlungen und der Stellungnahme des ETH-Rats im Einzelnen siehe unten)
Auskünfte
Alex Biscaro, Leiter Kommunikation
Telefon +41 (0)44 632 20 03
[email protected]
Seite 1 von 2
1. Dezember 2015
EFK bekräftigt Wirksamkeit der Führung durch ETH-Rat
MEDIENMITTEILUNG
EFK-Empfehlungen an den ETH-Rat und Stellungnahme des ETH-Rats
«Die EFK empfiehlt dem ETH-Rat zu prüfen, mit welchen Massnahmen und Kontrollen die aufgrund der
Besonderheit des ETH-Bereichs personell nicht unabhängige Besetzung der Organe kompensiert werden
kann. Dies betrifft einerseits das Einhalten einer Good Governance und andererseits die in Einzelfällen
kritischen Stimmenverhältnisse zwischen gebundenen und ungebundenen Ratsmitgliedern in Ratssitzungen.»
Stellungnahme ETH-Rat
Der ETH-Rat anerkennt, dass der hohen Präsenz aller Ratsmitglieder an den Sitzungen eine zentrale
Bedeutung für die Strategie- und Aufsichtsfunktion des ETH-Rats zukommt. Die Basis für die hohe
Verfügbarkeit wird bereits bei der Wahl der Ratsmitglieder durch den Bundesrat gelegt. Der ETH-Rat
akzeptiert die EFK-Empfehlung. Er verweist mit Bezug auf die Good Governance namentlich darauf, dass
sich der bestehende Auditausschuss bereits ausschliesslich aus ungebundenen Mitgliedern zusammensetzt.
**
«Die EFK empfiehlt dem ETH-Rat eine Verringerung des administrativen Aufwandes in den Institutionen im
Bereich der Ressourcenbewirtschaftung und der Supportdienstleistungen anzustreben. Die möglichen Effekte
eines entsprechenden zentralen Service-Centers innerhalb des ETH-Bereichs sind zu prüfen.»
Stellungnahme ETH-Rat
Die Verringerung von administrativem Aufwand auch im Bereich der Ressourcenbewirtschaftung und der
Supportdienstleistungen ist im originären Interesse der Institutionen. Gute Beispiele für gemeinsame Initiativen
sind KoBe-ETH+ (Koordinierte Beschaffung im ETH-Bereich + Partner), SAP4Four (gemeinsame Lösung der
Forschungsanstalten für die Abwicklung der Geschäftsprozesse und das Reporting) oder auch Lib4RI
(Bibliothekszusammenschluss der vier Forschungsanstalten). Die Institutionen des ETH-Bereichs sind bereit, im
Rahmen ihrer autonomen Zuständigkeiten weitere Konzepte zur Intensivierung der Zusammenarbeit und
Koordination zu entwickeln.
**
«Die EFK empfiehlt dem ETH-Rat, das Einhalten der Meldepflicht zu Nebenbeschäftigungen durch geeignete
Massnahmen sicherzustellen und insbesondere auch eine verstärkte Analyse der potenziellen
Interessenkonflikte durchzuführen.»
Stellungnahme ETH-Rat
Der ETH-Rat begrüsst grundsätzlich im Interesse des ETH-Bereichs stehende nebenamtliche Mandate der
Mitglieder der Schulleitungen der beiden ETH und der Direktionen der Forschungsanstalten, wie namentlich den
Einsitz in Stiftungs- und Verwaltungsräten. Solche Mandate ermöglichen Interaktionen mit der Gesellschaft, mit
öffentlichen Institutionen sowie mit der Wirtschaft. Sie fördern die Zusammenarbeit des ETH-Bereichs mit der
Praxis, namentlich im Bereich des Technologietransfers, dienen der Horizonterweiterung und der
Weiterentwicklung und bereichern Lehre und Forschung.
Der ETH-Rat hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Bewilligungsprozedere zu Nebenbeschäftigungen
von Schulleitungs- bzw. Direktionsmitgliedern auseinandergesetzt und dieses ausgebaut. Während der
Erarbeitung des EFK-Berichts konnten hierzu weitere Fortschritte erzielt werden. Bei der Prüfung der
beantragten Nebenbeschäftigungen von Schulleitungs- bzw. Direktionsmitgliedern nimmt der Auditausschuss
des ETH-Rats eine Schlüsselrolle ein. Der Auditausschuss, der sich ausschliesslich aus ungebundenen
Ratsmitgliedern zusammensetzt, prüft jeden Fall einzeln. Wird eine Nebenbeschäftigung nach sorgfältiger
Prüfung genehmigt, so wird die Bewilligung jeweils mit der Auflage verbunden, dass die Kaderperson beim
Auftreten allfälliger Interessenkonflikte in den Ausstand tritt bzw. bei dauerhaften Interessenkonflikten die
Nebenbeschäftigung aufgeben müsste.
ETH-Rat, Häldeliweg 15, CH-8092 Zürich, www.ethrat.ch
Der ETH-Rat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan des ETH-Bereichs. Den ETH-Bereich bilden die beiden Eidgenössischen Technischen
Hochschulen ETH Zürich und EPFL sowie die vier Eidgenössischen Forschungsanstalten PSI, WSL, Empa und Eawag. Die Mitglieder des ETH-Rats
werden vom schweizerischen Bundesrat gewählt. Der ETH-Rat überwacht die Entwicklungspläne der Institutionen, gestaltet das strategische
Controlling und stellt die Koordination sicher. Er erstellt für den Haushalt des ETH-Bereichs den Voranschlag und die Rechnung und koordiniert die
Bewirtschaftung sowie die Wert- und Funktionserhaltung der Grundstücke. Er ist Ernennungsbehörde und vertritt den ETH-Bereich gegenüber den
Behörden des Bundes. Ein Stab unterstützt den ETH-Rat bei der Vorbereitung und Umsetzung seiner Geschäfte.
Seite 2 von 2
1. Dezember 2015
EFK bekräftigt Wirksamkeit der Führung durch ETH-Rat