Immobilienjahr 2016: Das ändert sich für Eigentümer und Vermieter EnEV 2016, neue Richtlinien für Wohnimmobilienkredite, ein schärferes Mietrecht: Immobilieneigentümer und Vermieter müssen sich im Jahr 2016 auf zahlreiche gesetzliche Änderungen einstellen – nicht immer zu ihren Gunsten. Alle wichtigen Neuerungen im Überblick. Ein neues Jahr, neue Gesetze: Für Eigentümer und Vermieter ändert sich im Jahr 2016 einiges. Auf Eigentümer und Vermieter kommen im Jahr 2016 zahlreiche neue Gesetze und Regelungen zu. Diese Neuerungen sollten Eigentümer im Blick behalten: EnEV 2016: höhere energetische Anforderungen für Neubauten Schon ab 1. Januar 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft: Für Neubauten gelten dann deutlich höhere energetischen Anforderungen. Der Primärenergiebedarf eines Neubaus nach EnEV 2016 muss um mindestens 25 Prozent geringer sein als nach den aktuell geltenden Standards für ein vergleichbares Haus. Auch die Wärmedämmung des Gebäudes muss 20 Prozent besser sein. Im Klartext heißt das: Häuslebauer müssen auf eine bessere Dämmung der Außenhülle sowie effizientere Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungstechnik achten. Die Neuregelung gilt für Häuser, für die ab dem 1. Januar 2016 ein Bauantrag eingereicht oder Bauanzeige erstattet wird. Bauherren, die noch bis Ende 2015 den Antrag oder die Anzeige einreichen, aber erst 2016 bauen, sind davon noch nicht betroffen. Neue Richtlinien für Wohnimmobilienkredite Verbessert werden soll im Jahr 2016 der Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen. Die Bundesregierung muss bis 21. März 2016 eine entsprechende EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten umsetzen. In einer Pressemitteilung der Bundesregierung heißt es: „Die Informationspflichten bei der Kreditvergabe werden verbessert. Banken müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen.“ Kommt das Gesetz allerdings in seiner jetzigen Form durch den Bundestag, könnte es auch Nachteile für Kreditnehmer haben. Bislang kam es immer wieder vor, dass Darlehensverträge fehlerhaft waren, da die Kreditinstitute ihre Kunden unzureichend beraten haben. Die Kreditnehmer besitzen dadurch sozusagen ein lebenslanges Widerrufsrecht. An dieser unbegrenzten Frist beim Widerruf soll nun aber gerüttelt werden. Ob die neue Regelung dann nur für Darlehensverträge gilt, die ab März 2016 geschlossen werden oder auch rückwirkend, ist noch nicht klar. Mehr Schutz für Bauherren und Käufer – Bauvertragsrecht soll reformiert werden Reformiert werden soll im nächsten Jahr auch das Bauvertragsrecht. Das Gesetz soll mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Käufer und Bauherrn schaffen. Unter anderem soll gesetzlich geregelt werden, welche konkreten Bauunterlagen vor Beginn der Verhandlungen vorgelegt werden müssen. Darüber hinaus muss die Baubeschreibung eine verbindliche Angabe über den Zeitpunkt der Fertigstellung erhalten. Sollte der Beginn der Baumaßnahmen bei Vertragsabschluss noch nicht feststehen, muss ihre Dauer angegeben werden. Auch in der Frage der Rechtssicherheit bei der Abnahme soll es eine Änderung geben: Bislang konnte der Käufer ohne Begründung die Abnahme verweigern und damit die Bezahlung der Restforderungen hinauszögern. Das soll künftig nicht mehr möglich sein. Weiterhin soll ein Widerrufsrecht für Bauverträge eingeführt werden. Noch befindet sich der Reformentwurf im parlamentarischen Verfahren. Mietpreisbremse kommt in weiteren Bundesländern Noch nicht abgeschlossen ist die Umsetzung der Mietpreisbremse: Neun Bundesländer haben das Gesetz seit Inkrafttreten am 1. Juni 2015 beschlossen. Weitere Bundesländer werden 2016 nachziehen. Brandenburg bremst ab 1. Januar 2016 in 31 Kommunen. Auch in Thüringen könnte die Mietpreisbremse bereits zum Jahresbeginn in Kraft treten – derzeit laufen noch die Gespräche zwischen der Landesregierung und den Kommunen. In Niedersachsen soll die Mietpreisbremse ebenfalls 2016 eingeführt werden. Wann genau und in welchen Gemeinden ist aber noch nicht klar. In Gebieten mit Mietpreisbremse dürfen Vermieter bei Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und dem Saarland gibt es bislang keine Pläne, die Mietpreisbremse einzuführen. Rauchmelder werden in noch mehr Bundesländern Pflicht Rauchmelder sind schon jetzt fast überall in Neubauten per Gesetz vorgeschrieben. Nach und nach müssen jetzt aber auch Bestandsbauten nachgerüstet werden. Nächstes Jahr sind vier Bundesländer an der Reihe: In Niedersachsen, SachsenAnhalt und Bremen müssen Eigentümer ab 1. Januar 2016 ihre Häuser mit Rauchmeldern ausstatten. Im Saarland haben sie noch bis 31. Dezember 2016 Zeit. Gar keine Rauchmelderpflicht gibt es bislang in Berlin, Brandenburg und Sachsen. In den Ländern laufen aber Diskussionen über eine entsprechende Verordnung, nach der Rauchmelder in Neubauten Pflicht werden sollen. In Berlin soll das Gesetz laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2017 in Kraft treten. Aus Brandenburg und Sachsen liegen noch keine genaueren Informationen vor. Mietrecht soll weiter verschärft werden Verschärft werden soll im kommenden Jahr auch das Mietrecht – zumindest, wenn es nach den Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas geht. Unter anderem soll die Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen begrenzt werden. Vermieter sollen dann nach Sanierungsmaßnahmen nicht mehr elf, sondern nur noch acht Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen können. Zusätzlich soll für die Mieterhöhung nach Modernisierung eine Kappungsgrenze eingeführt werden: Die Miete soll in einem Zeitraum von acht Jahren um nicht mehr als 50 Prozent, maximal vier Euro pro Quadratmeter, steigen können. Im Gesetz verankern möchte Maas auch, dass bei einer Mieterhöhung nur die tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich ist und nicht die Quadratmeterzahl, die im Mietvertrag steht. Desweitern sollen Mieter mehr Rechte bekommen, wenn sie wegen Zahlungsverzug gekündigt werden. Das Bundesjustizministerium arbeitet momentan an einem Gesetzesentwurf zur Mietrechtsnovelle. Der Entwurf soll im Frühjahr 2016 fertig sein. Noch steht nicht fest, ob sich Maas mit seinen Plänen durchsetzen kann. Vom Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der CDU/CSU kommt bereits Gegenwind. Quelle: Immowelt_Januar 2016
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