Immobilienjahr 2016: Das ändert sich für Eigentümer und Vermieter

Immobilienjahr 2016:
Das ändert sich für Eigentümer und Vermieter
EnEV 2016, neue Richtlinien für Wohnimmobilienkredite, ein schärferes Mietrecht: Immobilieneigentümer und Vermieter müssen sich im
Jahr 2016 auf zahlreiche gesetzliche Änderungen einstellen – nicht immer zu ihren Gunsten. Alle wichtigen Neuerungen im Überblick.
Ein neues Jahr, neue Gesetze: Für Eigentümer und Vermieter ändert sich im Jahr
2016 einiges.
Auf Eigentümer und Vermieter kommen im Jahr 2016 zahlreiche neue Gesetze und
Regelungen zu. Diese Neuerungen sollten Eigentümer im Blick behalten:
EnEV 2016: höhere energetische Anforderungen für
Neubauten
Schon ab 1. Januar 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung
(EnEV) in Kraft: Für Neubauten gelten dann deutlich höhere energetischen
Anforderungen. Der Primärenergiebedarf eines Neubaus nach EnEV 2016 muss um
mindestens 25 Prozent geringer sein als nach den aktuell geltenden Standards für
ein vergleichbares Haus. Auch die Wärmedämmung des Gebäudes muss 20 Prozent
besser sein. Im Klartext heißt das: Häuslebauer müssen auf eine bessere Dämmung
der Außenhülle sowie effizientere Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungstechnik
achten.
Die Neuregelung gilt für Häuser, für die ab dem 1. Januar 2016 ein Bauantrag
eingereicht oder Bauanzeige erstattet wird. Bauherren, die noch bis Ende 2015 den
Antrag oder die Anzeige einreichen, aber erst 2016 bauen, sind davon noch nicht
betroffen.
Neue Richtlinien für Wohnimmobilienkredite
Verbessert werden soll im Jahr 2016 der Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen.
Die Bundesregierung muss bis 21. März 2016 eine entsprechende EU-Richtlinie zu
Wohnimmobilienkrediten umsetzen. In einer Pressemitteilung der Bundesregierung
heißt es: „Die Informationspflichten bei der Kreditvergabe werden verbessert. Banken
müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen.“ Kommt das Gesetz
allerdings in seiner jetzigen Form durch den Bundestag, könnte es auch Nachteile für
Kreditnehmer haben. Bislang kam es immer wieder vor, dass Darlehensverträge
fehlerhaft waren, da die Kreditinstitute ihre Kunden unzureichend beraten haben. Die
Kreditnehmer besitzen dadurch sozusagen ein lebenslanges Widerrufsrecht. An
dieser unbegrenzten Frist beim Widerruf soll nun aber gerüttelt werden. Ob die neue
Regelung dann nur für Darlehensverträge gilt, die ab März 2016 geschlossen werden
oder auch rückwirkend, ist noch nicht klar.
Mehr Schutz für Bauherren und Käufer –
Bauvertragsrecht soll reformiert werden
Reformiert werden soll im nächsten Jahr auch das Bauvertragsrecht. Das Gesetz soll
mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Käufer und Bauherrn schaffen. Unter
anderem soll gesetzlich geregelt werden, welche konkreten Bauunterlagen vor
Beginn der Verhandlungen vorgelegt werden müssen. Darüber hinaus muss die
Baubeschreibung eine verbindliche Angabe über den Zeitpunkt der Fertigstellung
erhalten. Sollte der Beginn der Baumaßnahmen bei Vertragsabschluss noch nicht
feststehen, muss ihre Dauer angegeben werden. Auch in der Frage der
Rechtssicherheit bei der Abnahme soll es eine Änderung geben: Bislang konnte der
Käufer ohne Begründung die Abnahme verweigern und damit die Bezahlung der
Restforderungen hinauszögern. Das soll künftig nicht mehr möglich sein. Weiterhin
soll ein Widerrufsrecht für Bauverträge eingeführt werden. Noch befindet sich der
Reformentwurf im parlamentarischen Verfahren.
Mietpreisbremse kommt in weiteren Bundesländern
Noch nicht abgeschlossen ist die Umsetzung der Mietpreisbremse: Neun
Bundesländer haben das Gesetz seit Inkrafttreten am 1. Juni 2015 beschlossen.
Weitere Bundesländer werden 2016 nachziehen. Brandenburg bremst ab 1. Januar
2016 in 31 Kommunen. Auch in Thüringen könnte die Mietpreisbremse bereits zum
Jahresbeginn in Kraft treten – derzeit laufen noch die Gespräche zwischen der
Landesregierung und den Kommunen. In Niedersachsen soll die Mietpreisbremse
ebenfalls 2016 eingeführt werden. Wann genau und in welchen Gemeinden ist aber
noch nicht klar. In Gebieten mit Mietpreisbremse dürfen Vermieter bei
Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete
verlangen. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und dem
Saarland gibt es bislang keine Pläne, die Mietpreisbremse einzuführen.
Rauchmelder werden in noch mehr Bundesländern
Pflicht
Rauchmelder sind schon jetzt fast überall in Neubauten per Gesetz vorgeschrieben.
Nach und nach müssen jetzt aber auch Bestandsbauten nachgerüstet werden.
Nächstes Jahr sind vier Bundesländer an der Reihe: In Niedersachsen, SachsenAnhalt und Bremen müssen Eigentümer ab 1. Januar 2016 ihre Häuser mit
Rauchmeldern ausstatten. Im Saarland haben sie noch bis 31. Dezember 2016 Zeit.
Gar keine Rauchmelderpflicht gibt es bislang in Berlin, Brandenburg und Sachsen. In
den Ländern laufen aber Diskussionen über eine entsprechende Verordnung, nach
der Rauchmelder in Neubauten Pflicht werden sollen. In Berlin soll das Gesetz laut
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2017 in Kraft treten. Aus
Brandenburg und Sachsen liegen noch keine genaueren Informationen vor.
Mietrecht soll weiter verschärft werden
Verschärft werden soll im kommenden Jahr auch das Mietrecht – zumindest, wenn
es nach den Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas geht. Unter anderem soll
die Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen begrenzt werden. Vermieter
sollen dann nach Sanierungsmaßnahmen nicht mehr elf, sondern nur noch acht
Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen können. Zusätzlich soll für die
Mieterhöhung nach Modernisierung eine Kappungsgrenze eingeführt werden: Die
Miete soll in einem Zeitraum von acht Jahren um nicht mehr als 50 Prozent, maximal
vier Euro pro Quadratmeter, steigen können.
Im Gesetz verankern möchte Maas auch, dass bei einer Mieterhöhung nur die
tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich ist und nicht die Quadratmeterzahl, die im
Mietvertrag
steht.
Desweitern sollen Mieter mehr Rechte bekommen, wenn sie wegen Zahlungsverzug
gekündigt werden.
Das Bundesjustizministerium arbeitet momentan an einem Gesetzesentwurf zur
Mietrechtsnovelle. Der Entwurf soll im Frühjahr 2016 fertig sein. Noch steht nicht fest,
ob sich Maas mit seinen Plänen durchsetzen kann. Vom Spitzenverband der
Wohnungswirtschaft GdW und der CDU/CSU kommt bereits Gegenwind.
Quelle: Immowelt_Januar 2016