Pflege | Was sich 2016 ändert - AOK

Pflege | Was sich 2016 ändert
Dieses besondere Beratungsangebot finanzieren ebenfalls die
gesetzlichen Krankenkassen.
n Palliativpflege im Rahmen der HKP
Pflegedienste sollen künftig Leistungen der Palliativpflege im
Rahmen der häuslichen Krankenpflege erbringen können. Dazu
soll der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie über die
Verordnung häuslicher Krankenpflege die Leistungen der Palliativpflege konkretisieren.
n Übersicht über Betreuungsangebote
n Mehr Geld für Hospize
Der Mindestzuschuss der Krankenkassen für stationäre Kinderund Erwachsenen-Hospize erhöht sich. Der Tagessatz je betreutem
Versicherten liegt ab dem 1. Januar 2016 bei 261,45 Euro. Die
Kassen tragen nun auch bei stationärer Hospizversorgung von
Erwachsenen 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Bislang galt
dieser Zuschussanteil nur für die Versorgung von Kindern.
Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig
neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt.
Hierzu steigt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen je Leistung von elf auf 13 Prozent der Bezugsgröße. Der für die Förderung
ambulanter Hospizdienste maßgebliche Zuschussbetrag je Leistungseinheit erhöht sich für das Förderjahr 2016 auf 377,65 Euro.
Die Leistungs- und Preisvergleichsliste, die die Landesverbände
der Pflegekassen erstellen, enthalten künftig neben den Angaben
zu Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen auch Informationen zu Angeboten und Kosten von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten. Die Listen
werden im Internet veröffentlicht.
n Längere Kurzzeitpflege
Die Dauer der Kurzzeitpflege erhöht sich von vier auf acht Wochen.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege können weiterhin miteinander
kombiniert werden, sodass für pflegende Angehörige künftig eine
Auszeit von bis zu 14 Wochen pro Jahr möglich ist. Außerdem wird
das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt: bei der Verhinderungspflege ab 2016 für einen Zeitraum von 42 Tagen, bei der Kurzzeitpflege
56 Tage.
n Versorgungsplanung am Lebensende
n Qualitätsprüfungen und Qualitätsberichte
Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können ihren Bewohnern eine gesundheitliche
Versorgungsplanung zur individuellen medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der
letzten Lebensphase anbieten und diese für sie organisieren.
Das System der Qualitätsprüfungen und Qualitätsberichte wird
reformiert und die sogenannten Qualitätsdarstellungsvereinbarungen werden überarbeitet. Vor allem die Ergebnisqualität
soll dort eine größere Rolle spielen. Sowohl Instrumente für die
Prüfung der Qualität von Pflegeleistungen und die Qualitätsbe-
richterstattung in der stationären und ambulanten Pflege sind
festzulegen als auch neue Maßstäbe und Grundsätze sowie die
Qualitäts-Prüfungsrichtlinie zu beschließen. Dazu wird die bisherige „Schiedsstelle Qualitätssicherung“ zu einem entscheidungsfähigen Qualitätsausschuss umgestaltet. Der Ausschuss soll mit
jeweils bis zu zehn Vertretern der Kostenträger und der Leistungserbringer besetzt werden.
n Prävention in Pflegeheimen
Die Pflegekassen erbringen unter Beteiligung der Pflegebedürftigen
und Pflegeeinrichtungen primärpräventive Leistungen in Pflegeheimen. Ziel ist es, die gesundheitliche Situation der Bewohner zu
verbessern und ihre Fähigkeiten zu stärken.
n Anspruch auf Übergangspflege
Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach
einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege als
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählen häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege.
n AOK-Portal für Vertragspartner
Unter www.aok-gesundheitspartner.de finden Pflege-Profis Nachrichten und Fachinformationen rund um das Thema Pflege.
n Pflege-Navigator der AOK
Pflegedienste und -heime können im Pflege-Navigator der AOK
Informationen zu ihren Einrichtungen ergänzen.
• www.aok-pflegedienstnavigator.de oder
• www.aok-pflegeheimnavigator.de
Herausgeber: AOK-Bundesverband, Abteilung Pflege | Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Redaktion: KomPart-Verlag, www.kompart.de