Pflege | Was sich 2016 ändert Dieses besondere Beratungsangebot finanzieren ebenfalls die gesetzlichen Krankenkassen. n Palliativpflege im Rahmen der HKP Pflegedienste sollen künftig Leistungen der Palliativpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erbringen können. Dazu soll der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die Leistungen der Palliativpflege konkretisieren. n Übersicht über Betreuungsangebote n Mehr Geld für Hospize Der Mindestzuschuss der Krankenkassen für stationäre Kinderund Erwachsenen-Hospize erhöht sich. Der Tagessatz je betreutem Versicherten liegt ab dem 1. Januar 2016 bei 261,45 Euro. Die Kassen tragen nun auch bei stationärer Hospizversorgung von Erwachsenen 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Bislang galt dieser Zuschussanteil nur für die Versorgung von Kindern. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt. Hierzu steigt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen je Leistung von elf auf 13 Prozent der Bezugsgröße. Der für die Förderung ambulanter Hospizdienste maßgebliche Zuschussbetrag je Leistungseinheit erhöht sich für das Förderjahr 2016 auf 377,65 Euro. Die Leistungs- und Preisvergleichsliste, die die Landesverbände der Pflegekassen erstellen, enthalten künftig neben den Angaben zu Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen auch Informationen zu Angeboten und Kosten von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten. Die Listen werden im Internet veröffentlicht. n Längere Kurzzeitpflege Die Dauer der Kurzzeitpflege erhöht sich von vier auf acht Wochen. Kurzzeit- und Verhinderungspflege können weiterhin miteinander kombiniert werden, sodass für pflegende Angehörige künftig eine Auszeit von bis zu 14 Wochen pro Jahr möglich ist. Außerdem wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt: bei der Verhinderungspflege ab 2016 für einen Zeitraum von 42 Tagen, bei der Kurzzeitpflege 56 Tage. n Versorgungsplanung am Lebensende n Qualitätsprüfungen und Qualitätsberichte Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können ihren Bewohnern eine gesundheitliche Versorgungsplanung zur individuellen medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten und diese für sie organisieren. Das System der Qualitätsprüfungen und Qualitätsberichte wird reformiert und die sogenannten Qualitätsdarstellungsvereinbarungen werden überarbeitet. Vor allem die Ergebnisqualität soll dort eine größere Rolle spielen. Sowohl Instrumente für die Prüfung der Qualität von Pflegeleistungen und die Qualitätsbe- richterstattung in der stationären und ambulanten Pflege sind festzulegen als auch neue Maßstäbe und Grundsätze sowie die Qualitäts-Prüfungsrichtlinie zu beschließen. Dazu wird die bisherige „Schiedsstelle Qualitätssicherung“ zu einem entscheidungsfähigen Qualitätsausschuss umgestaltet. Der Ausschuss soll mit jeweils bis zu zehn Vertretern der Kostenträger und der Leistungserbringer besetzt werden. n Prävention in Pflegeheimen Die Pflegekassen erbringen unter Beteiligung der Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen primärpräventive Leistungen in Pflegeheimen. Ziel ist es, die gesundheitliche Situation der Bewohner zu verbessern und ihre Fähigkeiten zu stärken. n Anspruch auf Übergangspflege Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählen häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege. n AOK-Portal für Vertragspartner Unter www.aok-gesundheitspartner.de finden Pflege-Profis Nachrichten und Fachinformationen rund um das Thema Pflege. n Pflege-Navigator der AOK Pflegedienste und -heime können im Pflege-Navigator der AOK Informationen zu ihren Einrichtungen ergänzen. • www.aok-pflegedienstnavigator.de oder • www.aok-pflegeheimnavigator.de Herausgeber: AOK-Bundesverband, Abteilung Pflege | Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin Redaktion: KomPart-Verlag, www.kompart.de
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