News-Ticker ver.di in der Bundesnetzagentur 07/2016 Schon mal reingeschaut? – verdi in der BNetzA im Internet www.bnetza.verdi.de Zu Beginn der Tarif- und Besoldungsrunde 2016 hat das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf zur Weiterführung der Versorgungsrücklage (§ 14a BBesG) vorgelegt. Die Rücklagenbildung wäre im Jahre 2017 ausgelaufen. Der Entwurf sieht jetzt aber vor, die Versorgungsrücklage bis zum Jahre 2031 (!!!) weiter zu erheben. Versorgungsrücklage Weiterhin Besoldungskürzungen für Bundesbeamte geplant Besoldungsanpassungen werden gegenüber dem Tarifergebnis im öffentlichen Dienst nur gekürzt auf die Beamtenschaft übertragen. Die Abzüge dienen seit 1999 dem Aufbau so genannter Versorgungsrücklagen im Bund und in den meisten Ländern und sollten eigentlich Ende 2017 auslaufen. Das Bundesinnenministerium (BMI) will den Beamtinnen und Beamten des Bundes bei einer Besoldungs- und Versorgungserhöhung weiterhin 0,2 Prozentpunkte davon abziehen. Diese Versorgungsrücklagen sollen die öffentlichen Haushalte bei der Finanzierung zukünftiger Versorgungsausgaben für pensionierte Beamtinnen und Beamte entlasten. Jetzt plant der Bund eine Fortsetzung bis Ende 2031. „Wenn eine als Übergangsregelung gedachte Besoldungskürzung nahezu zu einem Dauerzustand gemacht wird, ist das ein Vertrauensbruch“, kritisiert die stellvertretende DGBVorsitzende Elke Hannack. Grund für das Festhalten an der Kürzung sei laut BMI, dass die Höchstzahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Bundesbereich erst im Jahr 2035 erwartet wird. Der DGB hält deshalb die ebenfalls vorgesehene Verschiebung einer erstmöglichen Entnahme der Gelder aus der Rücklage vom Jahr 2018 auf das Jahr 2032 durchaus für sinnvoll. „Die Fortführung der Kürzungen ist aber mit Blick auf zurückliegende Versorgungsreformen unverhältnismäßig, zumal eigentlich das parallel wachsende Sondervermögen 'Versorgungsfonds' für die Finanzierung der Beamtenversorgung vorgesehen ist“, bekräftigt Hannack. Quelle: ver.di in der Bundesnetzagentur (www.bnetza.verdi.de) *** www.dgb.de V.i.S.d.P. Jan-Jörg Bachmann und Hans-E. Knab März 2016
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