Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen Ortsgemeinde Heßheim, Bebauungsplan "Östlich der Gerhart-Hauptmann-Straße”, textliche Festsetzungen Stand: 28.09.2015 Ortsgemeinde Heßheim Bebauungsplan "Östlich der Gerhart-Hauptmann-Straße" Textliche Festsetzungen A: Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Im allgemeinen Wohngebiet sind Tankstellen unzulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 2.1. Die maximal zulässige Traufhöhe ermittelt sich aus dem Abstand zwischen der Oberkante des Belags der angrenzenden Planstraße in der Mitte der Grundstücksgrenze und dem Schnittpunkt zwischen Gebäudeaußenwand und Oberkante Dachhaut. Sie darf für maximal 1/3 der zugehörigen Gebäudelänge überschritten werden. 2.2. Die maximal zulässige Firsthöhe ermittelt sich aus dem Abstand zwischen der Oberkante des Belags der angrenzenden Planstraße in der Mitte der Grundstücksgrenze und dem höchsten Punkt der Dachhaut. 3. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 3.1. Je Wohngebäude ist maximal eine Wohnung zulässig. 3.2. Ausnahmsweise sind je Wohngebäude maximal zwei Wohnungen zulässig, wenn das zugehörige Baugrundstück eine Fläche von mindestens 400 m2 aufweist. 4. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) 4.1. Garagen und Stellplätze sowie nach LBauO genehmigungspflichtige Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, sind zwischen der rückwärtigen Grundstücksgrenze und der rückwärtigen Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche bzw. zwischen deren Verlängerung bis an die seitlichen Grundstücksgrenzen unzulässig. 4.2. Abweichend von Festsetzung 4.1 sind Terrassen und überdachte Terrassen ohne Seitenwände innerhalb des gesamten Baugrundstücks zulässig. 5. Mit Leitungsrecht zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Die privaten Verkehrsflächen werden als mit Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der im Plangebiet tätigen oder tätig werdenden Leitungsbetreiber festgesetzt. Seite 1 Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen Ortsgemeinde Heßheim, Bebauungsplan "Östlich der Gerhart-Hauptmann-Straße”, textliche Festsetzungen Stand: 28.09.2015 B. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 6. Dachflächen (§ 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO) 6.1. Zulässig sind geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 20° bis 38° Neigung. 6.2. Für untergeordnete Gebäudeteile sowie für Garagen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind auch geringere Dachneigungen oder Flachdächer zulässig. 6.3. Dachaufbauten, Nebengiebel und Dacheinschnitte sind nur zulässig, wenn sie in ihrer Summe die Hälfte der zugehörigen Gebäudelänge nicht überschreiten. Die Breite der einzelnen Dachaufbauten, Nebengiebel bzw. Dacheinschnitte darf 1/3 der zugehörigen Gebäudelänge nicht überschreiten. 7. Zahl der notwendigen Stellplätze (§88 Abs. 1 Nr. 8 LBauO) Je Wohnung sind mindestens zwei private PKW-Stellplätze nachzuweisen. 8. Gestaltung der Stellplätze und der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 LBauO) Auf den privaten Baugrundstücken sind PKW-Stellplätze, Zufahrten und Wege mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen, sofern das anfallende Niederschlagswasser nicht anderweitig auf dem Baugrundstück versickert wird. C. HINWEISE Niederschlagswasser Das auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser ist – vorbehaltlich der Erteilung einer gegebenenfalls erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung – schadlos gegenüber benachbarten Grundstücken breitflächig über die belebte Bodenzone auf dem Grundstück selbst zu versickern. Private Versickerungsflächen sollen dabei einen Mindestabstand von 6 m zu benachbarten Kellern aufweisen, soweit diese nicht wasserdicht ausgebildet sind. Kellerausbildung Es wird empfohlen, Keller grundsätzlich wasserdicht auszubilden. Wasserhaltung Sollte im Rahmen baulicher Maßnahmen eine Wasserhaltung erforderlich werden, so ist hierfür rechtzeitig zuvor eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde (Kreisverwaltung) einzuholen. Seite 2 Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen Ortsgemeinde Heßheim, Bebauungsplan "Östlich der Gerhart-Hauptmann-Straße”, textliche Festsetzungen Stand: 28.09.2015 Denkmalschutz Bei den im Plangebiet durchzuführenden Tiefbauarbeiten sind die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes zu beachten. Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich im Planungsgebiet bisher nicht bekannte Kleindenkmäler (wie Grenzsteine) befinden können. Diese dürfen von Planierungen o. ä. nicht berührt oder von ihrem angestammten, historischen Standort entfernt werden. Die Erdarbeiten sind vor Beginn der Generaldirektion Kulturelles Erbe in Speyer anzuzeigen. Bodenschutz Sollten Erkenntnisse über schädliche Bodenveränderungen, abgelagerte Abfälle (Altablagerungen), stillgelegte Anlagen, bei denen mit umweltgefährlichen Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte) oder gefahrverdächtige Beeinträchtigungen oder Bodenfunktionen oder –erosionen (Verdachtsflächen bzw. schädliche Bodenveränderungen) vorliegen oder sich ergeben, sind die SGD Süd, RS WAB, Neustadt, und die Untere Bodenschutzbehörde (Kreisverwaltung Rhein-PfalzKreis) umgehend zu unterrichten. Auffüllungen Im Falle von Auffüllungen des Geländeniveaus mit Fremdmaterialien sind die einschlägigen abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Nachbarrecht Bei der Errichtung von Einfriedungen und Bepflanzungen sind die Abstandsregelungen des Landesnachbarrecht Rheinland-Pfalz zu beachten. Natürliches Radonpotenzial In Bereich des Oberrheingrabens kann das natürliche Radonpotenzial lokal erhöht sein. Es wird daher empfohlen, bei Neubauten darauf zu achten, dass eine durchgängige Betonfundamentplatte erstellt wird und der DIN-gerechte Schutz gegen Bodenfeuchte gewährleistet ist. In Kellerräumen oder Räumen mit erdberührten Wänden, die dauerhaft durch Personen als Wohn- oder Arbeitsbereich genutzt werden, sollte auf ausreichende (Fenster) – Lüftung (Stoßlüften) vor allem während der Heizperiode geachtet werden. Zur Feststellung der konkreten Radonkonzentration im Bereich des einzelnen Bauplatzes können orientierende Radonmessungen in der Bodenluft sinnvoll sein. Seite 3
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