Entwurf Begründung der Änderung

GEMEINDE CALDEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1
„Am Mäckelsberge“
Begründung
gem. § 2 a BauGB
Entwurf
zum Verfahren gem. § 13 a BauGB
(beschleunigtes Verfahren)
18. Februar 2016
Udenhäuser Straße 13
34393 Grebenstein
Telefon: 05674/4910
[email protected]
www.bffl-schmidt.de
Inhaltsverzeichnis
1.
Begründung ........................................................................................................ 1
1.1.
Vorbemerkung .................................................................................................... 1
1.2.
Anlass, Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung....................................... 1
1.3.
Übergeordnete und rahmengebende Planungen ................................................ 2
1.4.
Städtebauliche Begründung der Festsetzungen ................................................. 2
1.4.1.
Planungskonzept ....................................................................................... 2
1.4.2.
Städtebauliche Festsetzungen ................................................................... 2
1.4.3.
Verkehr ...................................................................................................... 3
1.4.4.
Ver- und Entsorgung .................................................................................. 3
2.
Verzicht auf Durchführung einer Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren
nach § 13 BauGB ................................................................................................ 3
3.
Allgemein verständliche Zusammenfassung ....................................................... 4
Gemeinde Calden, 1. Änderung B-Plan Nr. 1 „Am Mäckelsberge“
1.
Begründung
1.1. Vorbemerkung
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die Änderung eines Bebauungsplanes,
mit dem Ziel die Innenentwicklung der Gemeinde Calden zu fördern. Die Änderung soll
gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Im Gesetzestext heißt es dazu im 1. Absatz:
„Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung
oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche
im Sinne des §19 (2) der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche
festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 qm……..Das beschleunigte Verfahren ist …… ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1
(6) Nr. 7 b genannten Schutzgüter bestehen.“
Bei der vorliegenden Planung sind diese geforderten Kriterien erfüllt.

Die Größe der festzusetzenden Grundfläche beträgt weniger als 20.000 qm. Der
gesamte Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 12.800 qm und ist somit kleiner als diese Vorgabe.

Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von FFH-Gebieten bestehen gem. § 1 (6)
Nr.7 b nicht.
Unter diesen Voraussetzungen wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §
2 (4) BauGB abgesehen.
1.2. Anlass, Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1 „Am Mäckelsberge“ im Ortsteil Obermeiser,
stammt aus dem Jahr 1976. Dabei ist im Planteil dargestellt, dass nur der südliche Teilbereich Rechtskraft erlangt hat.
Die Gemeinde Calden beabsichtigt mit der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes in diesem südlichen Bereich den Handlungsspielraum für die Errichtung von Gebäuden zu erweitern. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass einerseits
moderne Wohnformen und aktuelle Bauformen, andererseits aber auch Reihenhäuser
im Plangebiet entstehen können.
Im bestehenden Bebauungsplan sind sehr enge Festsetzungen hinsichtlich der Anordnung von Gebäuden auf dem Grundstück, Sockel- und Drempelhöhen, sowie sehr detaillierte Vorgaben zur Gestaltung von Einfriedungen bis hin zur Gestaltung von Mülltonnenstellplätzen enthalten. Diese engen Festsetzungen führten dazu, dass bisher keine
Grundstücke veräußert werden konnten.
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Gemeinde Calden, 1. Änderung B-Plan Nr. 1 „Am Mäckelsberge“
Darüber hinaus wurden bisher keine Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
gebaut. Im Zuge des Änderungsverfahrens ist nunmehr vorgesehen, die Stichstraße von
der Mühlenbergstraße in das Plangebiet etwas zu modifizieren und an aktuelle technische Vorgaben anzupassen.
Der ursprünglich gefasste Bebauungsplan enthält Festsetzungen zur Gestaltung die jetzt
im Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung herausgenommen werden sollen. Außerdem soll durch eine Neuordnung der möglichen Grundstücke eine gewisse Verdichtung der Bebaubarkeit erreicht werden.
Diese Absichten erfordern einige Änderungen der textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes, sowie Änderungen der Planzeichnung.
1.3. Übergeordnete und rahmengebende Planungen
Übergeordnete Planungen, wie Regionalplan Nordhessen 2009, Landschaftsrahmenplan 2000 und Flächennutzungsplan, sind durch die geplanten Änderungen nicht betroffen.
1.4. Städtebauliche Begründung der Festsetzungen
1.4.1.
Planungskonzept
Im Wohnbaugebiet „Am Mäckelsberge“ im Ortsteil Obermeiser sind zurzeit noch alle
Flächen unbebaut. Die Gemeinde Calden möchte mit der Lockerung von Gestaltungsvorschriften für Wohngebäude einen Anreiz schaffen, um das Baugebiet, für welches
bereits grundsätzlich Baurecht besteht, in einem ersten Abschnitt für Bauinteressenten
attraktiver zu machen.
Mit den neuen Festsetzungen soll ein städtebaulicher Rahmen geschaffen werden, der
es ermöglicht, auf die geänderten Anforderungen an neue Bau- und Wohnformen einzugehen. Analog zur Bebauung an der Bremer Straße, die in unmittelbarer Nähe liegt, sollen im Plangebiet auch Reihenhäuser zugelassen werden. Diese Bauform ist für den
westlichen Bereich des Ortsteils Westuffeln charakteristisch und soll deshalb auch hier
ermöglicht werden.
Der geänderte Bebauungsplan wird im entsprechenden Teilbereich den ursprünglichen
Bebauungsplan ersetzen.
1.4.2.
Städtebauliche Festsetzungen
Als Art der baulichen Nutzung bleibt die Ausweisung der Flächen als „Allgemeines
Wohngebiet“ gem. § 4 BauNVO bestehen.
Die Änderungen betreffen u.a. die Herausnahme von gestalterischen Festsetzungen
z.B. von Gebäuden, die Anordnung von Gebäuden auf den Grundstücken usw..
Ergänzt wird die Möglichkeit, Reihenhäuser anzuordnen.
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Gemeinde Calden, 1. Änderung B-Plan Nr. 1 „Am Mäckelsberge“
Durch die Festsetzung einer maximalen Firsthöhe soll sichergestellt werden, dass keine
höheren Gebäude errichtet werden, die das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen
würden. Zur Verdeutlichung des Bezugspunktes, der zur Ermittlung der maximalen Firsthöhe erforderlich ist, wurde ein erklärender Hinweis eingefügt.
Aufgrund dieser Regelungen kann auf die Festlegung einer Geschoßflächenzahl (GFZ)
bzw. einer Geschossigkeit verzichtet werden.
1.4.3.
Verkehr
Die Erschließung des Änderungsbereiches erfolgt über die Mühlenbergstraße. Von hier
aus soll, entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan, ein Stichweg angebunden
werden, der mit einem Wendehammer versehen wird. Damit soll Durchgangsverkehr
vermieden werden.
1.4.4.
Ver- und Entsorgung
Die Versorgung mit Trinkwasser und Feuerlöschwasser sowie die Entsorgung von entstehendem Abwasser werden über eine Erweiterung des bestehenden Leitungsnetzes
gesichert.
Abfälle werden ortsüblich über den Landkreis entsorgt.
2.
Verzicht auf Durchführung einer Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB
Hinsichtlich einer Umweltprüfung mit Umweltbericht werden bei Durchführung eines beschleunigten Bauleitplanverfahrens im Baugesetzbuch klare Aussagen getroffen.
Im 1. Absatz des § 13 a BauGB heißt es dazu:
„Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung
oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Im 2. Absatz des § 13 a BauGB heißt es weiter:
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach
§ 13 (3) Satz 1“. Das bedeutet, von einer Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht
und zusammenfassender Erklärung wird abgesehen.
Die vom Änderungsverfahren betroffenen Flächen sind bereits durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan abgedeckt. Das bedeutet, dass eine Bebaubarkeit bereits im Bestand gegeben ist. Durch die geplanten Änderungen werden voraussichtlich keine zusätzlichen Eingriffe in den Naturhaushalt bewirkt, die nicht schon im Bestand möglich
wären.Daher kann von einer Umweltprüfung abgesehen werden.
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3.
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die Gemeinde Calden beabsichtigt mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung, die
städtebaulichen Voraussetzungen für eine flexiblere Gestaltung und damit bessere Vermarktung von Wohnbauflächen im Ortsteil Obermeiser zu schaffen.
Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Aus diesem Grund konnte laut § 13 a BauGB auf eine Umweltprüfung verzichtet werden.
18.02.2016
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