Dienstunfähigkeit

Ihr/e Debeka-Ansprechpartner/in:
Versichern und Bausparen
Kennen Sie Ihre Versorgungsansprüche?
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Regelungen der
unfall und im
Beamtenversorgung
sind nicht immer
leicht verständlich. Insbesondere bei nicht
lückenlosen Dienstverläufen, wie z. B. Freistellungen wegen Kindererziehung oder Teilzeitbeschäftigung sind die Versorgungsansprüche nur
schwer nachzuvollziehen. Doch mit welchen
Leistungen können Sie tatsächlich rechnen,
wenn Sie aufgrund von Dienstunfähigkeit aus
dem Beamtenverhältnis ausscheiden?
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.
Nutzen Sie unseren unverbindlichen Service
eines Versorgungs-Checks mit der Berechnung
Ihrer individuellen Versorgungsansprüche, um
bestehende Lücken deutlich zu machen und mit
unserer Empfehlung gezielt vorzusorgen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Debeka
nehmen
sich gerne
De
Lebens
versiche beka
rungsverein
Zeit
für
Sie.
a. G.
Dienstunfähigkeit –
ein unterschätztes
Risiko
(02/2014
)
14)
Debeka
Krankenversicherungsverein a. G.
Lebensversicherungsverein a. G.
Allgemeine Versicherung AG
Pensionskasse AG
Bausparkasse AG
56058 Koblenz
Telefon (02 61) 4 98 - 0
www.debeka.de
LV 243 (9/14)
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anders als andere
Beamte werden nicht berufs-,
sondern dienstunfähig
Dienstunfähigkeit –
Bedeutung und Folgen
Pluspunkte der Debeka
Nach den beamtenrechtlichen Regelungen sind
Beamtinnen und Beamte dienstunfähig, wenn sie
aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst auf
Dauer nicht mehr verrichten können.
Die Dienstunfähigkeit ist ein häufig unterschätztes Risiko mit nicht kalkulierbaren Folgen für den
eigenen Lebensstandard und den der Familie.
Mit den speziellen Versicherungsbedingungen
der Debeka für Beamtinnen und Beamte leistet die
Debeka, wenn Sie ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen entlassen, in den Ruhestand versetzt
werden oder die Arbeitszeit reduziert wird.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt
ausschließlich nach den Prüfungskriterien des
Dienstherrn. Er kann den Beamten entlassen,
in den Ruhestand versetzen oder die Arbeitszeit
reduzieren.
Gesundheit ist unser wertvollstes Gut. Nach dem
Motto „mir passiert schon nichts“ wird allerdings
vielfach unterschätzt, wie oft und mit welcher
Härte der dauerhafte Ausfall der Arbeitskraft
durch Unfall oder Krankheit, insbesondere auch
junge Leute treffen kann. Die Ursachen der
Dienstunfähigkeit sind vielfältig:
Grundsätzlich besteht erst nach fünf Dienstjahren
ein Versorgunganspruch gegenüber dem Dienstherrn. Besonders junge Beamtinnen und Beamte
sind im Fall einer Dienstunfähigkeit durch den
Dienstherrn nur unzureichend oder gar nicht
versorgt. Beamte auf Widerruf sowie Beamte auf
Probe werden in der Regel bei Dienstunfähigkeit
sogar entlassen.
Darstellung der Versorgungslücken bei Dienstunfähigkeit am Beispiel eines 35-jährigen
Beamten des Bundes – nach ca. 14 ruhegehaltfähigen Dienstjahren:
3.756,43 €
Versorgungslücke
10 %
Krankheiten des
Nervensystems
16 %
58 %
psychische/psychosomatische
Erkrankungen
Quelle: Fünfter Versorgungsbericht
der Bundesregierung 2013
mittlerer Dienst, A 8
Krankheiten des
Muskel-Skelett Systems
des
4 % Krankheiten
Kreislaufsystems
4 % Neubildungen
6 % 2 % Stoffwechselandere
Krankheiten
erkrankungen
Die begrenzte Dienstfähigkeit (Teildienstunfähigkeit) ist beitragsfrei mitversichert.
Ruhegehalt
2.541,06 €
grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen
Beamten auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit
1.944,24 €
1.256,10 €
1.561,38 €
konstante oder steigende Rente bis zum Ablauf der
vereinbarten Leistungsdauer
Dienstbezüge
4.909,54 €
2.817,45 €
Die Debeka leistet unmittelbar aufgrund der Entscheidung des Dienstherrn. Eine gesonderte ärztliche
Untersuchung im Auftrag der Debeka zur Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt nicht.
2.368,48 €
1.812,19 €
gehobener Dienst, A 11
höherer Dienst, A 14
Im Fall der Dienstunfähigkeit müssen Beamte mit
einem deutlich geringeren Einkommen auskommen. Finanzielle Verpflichtungen, wie z. B. für die
Familie oder für eine Immobilie, laufen jedoch
weiter.
Soll der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden, ist die Versorgung des Dienstherrn zu
gering und die Versorgungslücke zu groß. Daher
ist die Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos
für jeden Beamten wichtig.
spezielle Absicherung der Vollzugsdienstunfähigkeit – bei Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit
ohne zeitliche Einschränkung (Bei Beamtinnen und
Beamten auf Widerruf oder auf Probe gilt eine zeitliche Befristung auf sechs Jahre.)
Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen, wie z. B. Heirat, Geburt eines Kindes oder
Ernennung zum Beamten auf Probe
Schließen Sie Ihre Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos in Verbindung mit der Debeka-PrivatRente ab. Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die Debeka den Beitrag für Ihre private Altersversorgung.