Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Der Generalstaatsanwalt Pressesprecher 07.03.2016 Festnahme zweier dringend Tatverdächtiger wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Verbreitung kinderporno graphischer Schriften nach „Schulfahndung“ Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt Wiesbaden haben am 03.03.2016 und 04.03.2016 zwei Beschuldigte festgenommen, die jeweils des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie der Verbreitung kinderporno graphischer Schriften dringend verdächtig sind. Der erste Beschuldigte, ein 40 jähriger deutscher Staatsangehöriger, ist am Abend des 03.03.2016 – mit Unterstützung durch Beamte des Polizeipräsidiums Köln – in Leverkusen festgenommen worden. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, seit September 2012 seine heute 9 jährige Tochter sexuell missbraucht, hiervon Licht bilder gefertigt und diese über das Internet verbreitet zu haben. Der Beschuldigte ist am 04.03.2016 dem Haftrichter am Amtsgericht Leverkusen vorgeführt worden, der gegen ihn Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr erließ. Der Be schuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der zweite Beschuldigte, ein 45 jähriger deutscher Staatsangehöriger, ist am Mor gen des 04.03.2016 – mit Unterstützung durch Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Neu Ulm – im Landkreis Memmingen festgenommen worden. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, seit Oktober 2013 seine heute 13 jährige Cousine schwer se xuell missbraucht, hiervon Lichtbilder und Videos gefertigt und diese über das Inter net verbreitet zu haben. Der Beschuldigte ist am 04.03.2016 der Haftrichterin am Amtsgericht Memmingen vorgeführt worden, die gegen ihn einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr erließ. Der Beschuldigte befindet sich seit dem in Untersuchungshaft. Auf das den jeweiligen Missbrauch dokumentierende Bild und Videomaterial war das Bundeskriminalamt Wiesbaden Mitte 2015 im Zuge anlassunabhängiger Ermitt lungen sowie nach Hinweisen ausländischer Partnerdienststellen aufmerksam ge worden. Nachdem die vorgeschalteten polizeilichen Ermittlungen ergebnislos ver laufen waren, leitete die ZIT am 15.02.2016 eine bundesweite zielgruppenorientier te Öffentlichkeitsfahndung an Schulen ein. OStA Badle Zeil 42 60313 Frankfurt am Main Telefon 069 1367 8958 Telefax 069 1367 6997 E Mail: [email protected] Im Zuge dieser sogenannten „Schulfahndung“ wurden Lehrern an Grundschulen (nicht pornografische) Lichtbilder der Geschädigten vorgelegt. Zwei Schulleiter iden tifizierten die jeweiligen Opferkinder eindeutig und gaben die für die Identifizierung der Beschuldigten entscheidenden Hinweise. Die Ermittlungserfolge verdeutlichen, wie wichtig das Instrument der zielgruppenori entierten Öffentlichkeitfahndung in Form der „Schulfahndung“ bei der Identifizierung von Opfern sexuellen Missbrauchs ist. Die beteiligten Ermittlungsbehörden bedanken sich bei allen Lehrerinnen und Lehrern für die geleistete Unterstützung. gez. Alexander Badle Oberstaatsanwalt Informationen zur ZIT: Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität ist am 01.01.2010 als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Sitz in Gießen errichtet worden. In der Zentralstelle werden hessenweit Ermittlungsverfahren wegen besonders schwerwiegender oder umfangreicher Internetstraftaten bearbeitet. Die ZIT ist auch erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamts für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tätern bundesweit.
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