Festnahme eines wegen schweren sexuellen Missbrauchs

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Der Generalstaatsanwalt
- Pressesprecher -
27.01.2017
Festnahme eines wegen schweren sexuellen Missbrauchs von
Kindern dringend Tatverdächtigen nach einer Öffentlichkeitsfahndung
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung
der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt haben am Abend des
26.01.2017 einen 27-jährigen Beschuldigten aus dem Landkreis Traunstein, der des
schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften dringend verdächtig ist, festgenommen.
Der Festnahme war eine am 26.01.2017 begonnene Öffentlichkeitsfahndung nach
dem Tatverdächtigen vorausgegangen. In deren Zuge gingen bei dem Bundeskriminalamt zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung ein. Die Hinweise führten zu der
Identifizierung des Tatverdächtigen und seiner Festnahme. Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erließ der Haftrichter am Amtsgericht Gießen
Haftbefehl gegen ihn. Eine Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen führte
zur Sicherstellung von weiterem Beweismaterial.
Der Beschuldigte wird heute dem Haftrichter vorgeführt, der ihm den Haftbefehl verkünden wird.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich für die große Unterstützung bei der Öffentlichkeitsfahndung.
gez. Georg Ungefuk
Oberstaatsanwalt
OStA Ungefuk
Zeil 42  60313 Frankfurt am Main
Telefon 069 1367 - 2253
Telefax 069 1367 - 6997
E-Mail: [email protected]
Informationen zur ZIT:
Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität ist am 01.01.2010 als Außenstelle der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Sitz in Gießen errichtet worden. In der Zentralstelle
werden hessenweit Ermittlungsverfahren wegen besonders schwerwiegender oder umfangreicher
Internetstraftaten, darunter auch wegen Handels mit Waffen über das Internet, bearbeitet. Die ZIT ist
auch erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamts für Internetstraftaten bei noch ungeklärter
örtlicher Zuständigkeit oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tätern bundesweit.