Das schlechte Bild - Rechtsanwalt Uwe Lenhart

RECHT AUF RÄDERN
Das Glas
danach
VON UWE LENHART
in Autofahrer wird von einem anderen Verkehrsteilnehmer wegen Fehlverhaltens angezeigt. Die Polizei ermittelt über das Kennzeichen den Halter und fahrt zu dessen Adresse.
Dort trifft sie den Fahrer alkoholisiert an. Der nunmehr wegen
Trunkenheit im Verkehr Beschuldigte wendet ein, Alkohol erst zu
Hause, also nach der Fahrt, zu sich
genommen zu haben. Mit Erfolg?
Ein Nachtrunk führt zu
entsprechendem
Abzug
vom
ermittelten
Wert
der
Blutalkoholkonzentration (BAK).
Beantwortet
der
betroffene
Autofahrer die Frage hinsichtlich
Alkoholaufnahme
nach
dem
Vorfall mit Ja, ordnet die Polizei
statt einer zwei Blutproben im Abstand von 30 Alinuten an. Liegt
der Wert der zweiten BAK unter
dem ersten, erweist sich die Nachtrunkbehauptung regelmäßig als
falsch. Denn der aufgenommene
Alkohol befand sich bereits im Abbau, der zwei Stunden nach Trinkende beginnt. Der durchschnittliche Abbauwert pro Stunde beträgt
0,15 Promille.
Ist der Wert der zweiten BAK
hingegen höher als der erste oder
mit diesem gleich, ist hieraus zu
schließen, daß sich der Alkohol
noch in der Anflutungsphase befand oder die Aufnahme noch nicht
abgeschlossen war. Ein Nachtrunk
kann nicht widerlegt werden.
Hat der Betroffene gegenüber
den Polizeibeamten die Nachtrunk-Frage verneint, führt er diesen aber in der Hauptverhandlung
an, so wird er sich mit starken Bedenken von seiten des Gerichts
konfrontiert sehen. Dieses wird
hierin eine reine Schutzbehauptung
entdecken. Selbst wenn der
Beschuldigte seine geänderte Einlassung glaubhaft darlegen kann,
wird das Gericht der Erfahrung
nach im Zweifelsfalle von keinem
Nachtrunk ausgehen. Insbesondere
im Hinblick auf Alkoholaufnahmen vor und nach der Tat sollte
man sich nicht äußern, sondern
strikt schweigen. So ist es möglich,
den Nachtrunk erst im späteren
Verlauf des Verfahrens vorzutragen. Existiert keine zweite Blutprobe, kann die Nachtrunkbehauptung zur Reduzierung der BAK
führen.
E
Der Autor ist Rechtsanwalt in Frankfurt am
Main (www.lenhart-ra.de).