Pressemitteilung

Deutsche Provinz der
Karmeliten KdöR
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Pressemitteilung
16. November 2015
Pater wegen Missbrauchs nach Kirchenrecht verurteilt
Die Deutsche Provinz der Karmeliten setzt mit sofortiger Wirkung die Entscheidung der vatikanischen
Glaubenskongregation um, die einen Pater des Ordens nach Kirchenrecht verurteilt hat. Ihm wird
vorgeworfen, sich in den späten 80er Jahren und frühen 90er Jahren an Jugendlichen vergangen zu
haben. Er selbst hat die Taten eingeräumt, die Opfer möchten bis heute vor Gericht keine Aussage
machen. Daher musste ein strafrechtliches Verfahren eingestellt werden, das Kirchenrechtsverfahren
konnte nun jedoch abgeschlossen werden.
Die Glaubenskongregation des Vatikans hat mit Entscheidung vom 13. Oktober 2015 das kirchenrechtliche Verfahren abgeschlossen und das Strafmaß, das im Auftrag des Generalpriors des Karmelitenordens im Rahmen eines außergerichtlichen Strafverfahrens verfügt wurde, bestätigt. Die Übermittlung des Strafdekrets erfolgte am 12. November 2015. Darin wird unter anderem bestimmt, dass
dem „Beschuldigten dauerhaft die öffentliche Ausübung der priesterlichen Tätigkeiten untersagt wird“;
dies betreffe nicht die Ausübung priesterlicher Dienste innerhalb der eigenen Ordenskommunität.
Ferner muss der Beschuldigte sich aus Hilfsprojekten zurückziehen. Darüber hinaus sind künftig
seine Urlaubs- und Reisetätigkeit sowie das Wahlrecht innerhalb des Ordens erheblich eingeschränkt. Die Nichteinhaltung der auferlegten Strafen wird mit dem Ausschluss aus dem Orden der
Karmeliten geahndet.
Ein Ende der 90er Jahre eingeleitetes strafrechtliches Verfahren ist wegen der zu respektierenden
Weigerung der Betroffenen, vor Gericht auszusagen, nicht zustande gekommen. 1997 wurde das
Verfahren bei einem Bayerischen Landgericht gegen den Beschuldigten eingestellt. 2003 hatte sich
ein Opfer an die Kirche gewandt; der damalige Beauftragte für Fälle sexuellen Missbrauchs der
Erzdiözese Bamberg und der entsprechende Arbeitsstab haben die Untersuchung aufgenommen.
Der Beschuldigte ist nach Abschluss der Untersuchung in eine andere Ordensniederlassung versetzt
worden. Dort durfte er als Priester ausschließlich im Innenbereich des Klosters und in der Seniorenpastoral wirken. In den vergangenen Jahren hat er sich mehrmals in Behandlung von Psychotherapeuten begeben.
Aufgrund der Wahrung des Persönlichkeitsschutzes des Beschuldigten sowie aus Rücksichtnahme
auf die Opfer werden hier keine weiteren Details bekannt gegeben. Wir bitten um Verständnis.
Der Provinzial der Deutschen Provinz der Karmeliten, Pater Dieter Lankes O.Carm., drückt sein
ausdrückliches Bedauern über das geschehene Unrecht aus. „Ich bitte die Betroffenen um Entschuldigung und reiche Ihnen die Hand zur Aussprache.“ Der Orden stehe als Ansprechpartner und für
Hilfsmaßnahmen den Betroffenen gegenüber zur Verfügung. „Wir wissen, dass durch das Urteil
nichts ungeschehen wird. Wir hoffen, dass die Betroffenen wieder neue Kraft schöpfen können.“ Eine
Präventionsordnung des Ordens wurde im Juli 2014 in Kraft gesetzt. Darin verpflichten sich die
Angehörigen des Ordens unter anderem, eine neue Kultur des achtsamen Miteinanders und Verhaltensregeln zu entwickeln, die die Themen Distanz und Nähe, Dynamiken in Institutionen sowie der
eigenen emotionalen und sozialen Kompetenz betreffen.
Der Karmelitenorden kommt mit dieser Veröffentlichung seiner Informationspflicht (nach den „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger (…) im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz (…)“ vom 2. Juni 2014) nach Abschluss des kirchenrechtlichen Verfahrens nach.
Der Beschuldigte wird nur noch im innerkirchlichen Klosterbereich tätig sein. Der Kontakt mit Kindern
und Jugendlichen ist ihm auch weiterhin strengstens untersagt. Die Rückkehr des Geistlichen in den
Seelsorgedienst ist ausgeschlossen. Der Provinzial der Deutschen Ordensprovinz der Karmeliten
trägt dafür Sorge, dass die Auflagen eingehalten werden.
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