External Workforce Management - Risiko Scheinselbständigkeit und

External
Workforce
Management
Risiko Scheinselbständigkeit
und verdeckte
Arbeitnehmerüberlassung
Projekte mit externen
Auftragnehmern:
Risiken managen
Alternative Projekt- und Beauftragungsformen bieten viele Vorteile –
sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer. Aufgaben an
Externe auszulagern ist einer der großen Trends einer Arbeitswelt,
die noch niemals so flexibel war wie heute. Dass dieser Trend Risiken
birgt, z. B. hinsichtlich Scheinwerkverträgen, Scheindienstverträgen
mit möglicher verdeckter Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit, ist nicht neu, aber aktueller denn je.
Wir unterstützen Sie dabei, die Risiken bei diesem Thema zu erkennen
und zu steuern. Unser interdisziplinär aufgestelltes Team bestehend
aus Ermittlern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und forensischen
Datenanalysten bietet Ihnen umfassende Unterstützung hinsichtlich
Personalintegrität und Compliance.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in diesem Themenfeld jedoch
nicht hinreichend klar definiert. Dadurch steigt das Risiko der Manipulation und des Missbrauchs. Hier sind Unternehmen besonders angehalten,
sich intensiv mit den Gefahren und Risiken zu beschäftigen, um Straftaten
oder Strafzahlungen zu vermeiden bzw. vorzubeugen.
Identifizierung, Analyse und
Einschätzung von Risiken
Business Integrity & Corporate Compliance Services
• Durchführung von unabhängigen und effizienten Sonderuntersuchungen zur
Risikoidentifizierung und forensischen Sachverhaltsaufklärung im Zusammenhang
mit externen Beauftragungen
• Anlassunabhängige Analyse im Rahmen der Leistungserbringung durch Externe
unter Berücksichtigung unternehmensinterner wie auch externer (u. a. gesetzlicher)
Vorgaben
• Vollständige Aufnahme und umfassende Analyse von Auftragsvergabeprozessen
sowie Darstellung möglicher Prozessoptimierungen
• Durchführung von Integritätsanalysen und Hintergrundrecherchen zu externen
Dienstleistern
• Umfangreiche forensische Datenanalysen, z. B. von Buchhaltungssystemen oder
workflowbasierten Anwendungen
• Zielgerichtete Datenerhebung sowie Transfer gerichtsverwertbarer Daten an
Rechtsanwälte zur Einleitung zivil-, arbeits- oder strafrechtlicher Schritte
• Unterstützung sowohl bei der internen als auch bei der externen Kommunikation,
z. B. mit Strafverfolgungsbehörden, Betriebsprüfern oder Rechtsanwälten
Employment Law Services
• Rechtliche Vertragsprüfung und Abgleich mit der tatsächlichen Vertragsdurchführung
(mit Ortstermin), Analyse der Abweichungen („Gap-Analyse“)
• Auf der Gap-Analyse basierende Beurteilung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Risiken und Beratung zur Risikominimierung/Abwicklung, ggf. Einbeziehung der zuständigen Behörden
• Unterstützung bei der Durchführung von Statusfeststellungsverfahren gegenüber
Behörden und Vertretung vor Gerichten
• „Scheinselbständigkeits-Check“ und Implementierung einer rechtssicheren
Vertragsgestaltung
• Durchführung von Inhouse-Schulungen zu aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung durch Externe
Tax Services
• Präventive Tax-Compliance-Health-Checks der Steuerprozesse mit dem Ziel einer
„Enthaftung“ der Geschäftsleitung als Mindeststandard
• Systematische Prüfung und Aufbereitung steuerlicher Daten im Rahmen von
Health-Checks
• Vorbereitung und Durchführung steuerlicher Berichtigungsanzeigen durch gezielte
Datenanalysen
• Prüfung sog. operationeller Steuern wie z. B. Umsatz- und Lohnsteuer und steuerprozessualer Risiken
• Verfahrensrechtliche Absicherung steuerlicher Korrekturen gegen steuerstrafrechtliche Risiken
• Qualitäts- und Effizienzsteigerung der Steuerfunktion durch Tax Performance Advisory
• Vertretung von Geschäftsleitung und Unternehmensmitarbeitern in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Advisory Services
• Analyse des Reifegrades des bestehenden External-Workforce-Managements anhand
des etablierten und revisionssicheren EY External-Workforce-Governance(EWG)Ansatzes
• Unterstützung bei der Konzeption, Optimierung und Einführung eines nachhaltigen,
auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens zugeschnittenen Ansatzes
für External Workforce Governance
• Integration des EWG-Ansatzes in die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens, um eine effiziente und effektive Steuerung des Fremdkräftebedarfs zu
gewährleisten
• Weiterentwicklung der Bewertungslogik zur Evaluierung des Fremdkräfteeinsatzes
unter Berücksichtigung unternehmensspezifischer Vorgaben
• Unterstützung bei der Implementierung eines IT-Systems zur Abbildung der EWGProzesse im Unternehmen
• Entwicklung einer Roadmap für die Weiterentwicklung des Steuerungsinstrumentariums für Externe
Risikoidentifizierung und
Datenanalysen
• Durchführung von Risk Assessments
• Hintergrundrecherchen und
Integritätsanalysen
• Erhebung und Auswertung von
quantitativen/qualitativen Daten
• Durchführung forensischer Interviews
Risikoanalyse und
Risikoeinschätzung
• Vertragsprüfung und Analyse der
tatsächlichen Vertragsdurchführung
• Bewertung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Risiken
• Implementierung einer rechtssicheren
Vertragsgestaltung
• Durchführung von Schulungen
Präventiv- und
Abwehrberatung
• Systematische Prüfung und Aufbereitung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Daten im Hinblick
auf Externe
• Implementierung von präventiven
Tax-Compliance-Systemen
• Rechtliche Abwehrberatung gegen
Ansprüche und Behörden
Strategisches und operatives
Management Externer
• Schaffung robuster ExternalWorkforce-Governance-Strukturen
• Berücksichtigung effizienter Prozesse,
Strukturen und IT-Systeme
• Konsequente Einhaltung interner und
regulatorischer Anforderungen
Indikatoren und Haftungsrisiken
bei der Beauftragung Externer
Gesetzliche/
regulatorische
Indikatoren
Operative Indikatoren
Rechtliche
Risiken
Operative und
strategische
Risiken
• Integration Externer in die
eigene Unternehmensorganisation
• Kein selbstständiges bzw.
unternehmerisches Handeln
des Externen erkennbar
• Weisungsgebunden in Bezug
auf Einsatzort, Zeit und
Funktion
• Enge Zusammenarbeit mit
den Mitarbeitern des
Unternehmens
• Einsatzgegebenheiten und
individuelle Vereinbarungen
• Abwesenheits- und
Vertretungsregelungen
• Fehlende bzw. fehlerhafte
Leistungsnachweise
• Vorgegebene Berichtslinien
innerhalb der Betriebsorganisation
• Fehlende Governance- und
Compliance-Strukturen,
unzureichendes Reporting
• Unvollständige oder auffällige Stamm- oder Transaktionsdaten hinsichtlich
Externer
• Zuvor bereits als interner
Mitarbeiter beim Auftraggeber beschäftigt gewesen
• Leistungserbringung kann
auch durch interne Mitarbeiter erfolgen (Vertretung)
• Strafrecht: Vorenthalten und
Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB
• Sozialrecht: Nachzahlung
der Gesamtsozialversicherungsbeiträge für bis
zu vier (max. 30) Jahre
• Arbeitsrecht: voll wirksames,
rückwirkendes Arbeitsverhältnis
• Steuerrecht: Steuernachzahlungen, Betriebsprüfungsrisiken, steuerstrafrechtliche Ermittlungen,
Haftung der Geschäftsleitung und des Managements
• Vertragsmanagement:
Umgehung der Beschaffungsprozesse sowie
fehlende Beachtung der
Rahmenverträge
• Prozess: inkonsistente Zielsetzungen und Mangel an
integriertem Fremdkräftemanagement
• Governance: „künstliche“
Senkung von Personalkosten durch Ausgleich mit
externen Dienstleistern
• Compliance: fehlende
Berücksichtigung im CMS;
kein Hinweisgebersystem;
fehlende Steuerung,
Überwachung und
Berichterstattung
Ihre Ansprechpartner
Markus Lohmeier
Partner, Solution & Industry Leader
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fraud Investigation & Dispute Services
Dr. Marcus Geuenich
Executive Director
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Telefon: +49 89 4331 15374
Mobil: +49 160 939 15374
[email protected]
Telefon: + 49 211 9352 16177
Mobil: + 49 160 939 16177
[email protected]
Dr. Karsten Umnuß
Partner, Head of Employment Law
Ernst & Young Law GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Netta Nyholm
Partner, Advisory Services
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Telefon: + 49 89 14331 22220
Mobil: + 49 160 939 22220
[email protected]
Telefon: +49 221 2779 16427
Mobil: +49 160 993 16427
[email protected]
„Building a better working world —
wir fördern den Wandel!“
Transparenz
Etwas Kompliziertes kann niemals risikofrei sein. Denn jede Intransparenz, jede
Form von Komplexität erleichtert Manipulation und schafft Schutzräume für dolose
Handlungen. Wir sind sicher, dass effektive
Prozesse und Systeme nicht kompliziert
sein müssen. Ganz im Gegenteil: Transparenz als Managementprinzip macht die
gesamte Organisation schneller und effizienter — auch weit über den Umgang
mit Risiken hinaus.
Integrität
Der viel beschworene Wertewandel lässt
sich auf eine einzige Formel reduzieren:
Unternehmen sollen ihre gesellschaftliche
Verantwortung ernst nehmen, ihre Manager integer sein. In unserem Verständnis
nachhaltig erfolgreicher Unternehmensführung ist die persönliche Integrität —
vom Vorstand bis zu jedem einzelnen Mitarbeiter — ein Wert, den es zu fordern und
zu fördern gilt.
Nur wer nachweislich integer wirtschaftet,
bewahrt sich seine Geschäftsgrundlage in
einer Wirtschaftswelt, in der die Beziehungen zu Stakeholdern über Erfolg und Misserfolg eines Unternehmens entscheiden.
Effizienz
Compliance- bzw. Integritätsmanagement
müssen keine Bremsklötze sein. Wer seine
Risiken wirklich kennt und Mechanismen
schafft, aktiv in seine eigene Organisation
hineinzuhören, kann auf ineffiziente Pauschalkontrollen häufig verzichten.
Wenn wir von Effizienz reden, meinen wir
aber nicht ausschließlich die notwendigen
Compliance-Routinen selbst, sondern denken sehr viel weiter. Compliance-Management kann der Hebel sein, die Effizienz im
gesamten Unternehmen zu erhöhen — und
damit weit über gesetzliche Anforderungen hinaus einen gesteigerten Wertbeitrag
Ihres Unternehmens zu ermöglichen.
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory
Die globale EY-Organisation im Überblick
Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschafts­
prüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung.
Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir
weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir
bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams,
exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser
Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen – für
unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben.
Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“.
Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von
Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist
rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln
und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young
Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem
Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen
finden Sie unter www.ey.com.
In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen
sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von
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EY ist bestrebt, die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten. Diese Publikation wurde daher auf
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Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht
als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl
sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen U
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des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des
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