Karenzzeit-Gesetz: Zwangspause für Politiker

EY Public Services
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Informationen für die öffentliche
Hand und NPOs für Deutschland,
die Schweiz und Österreich
Ausgabe 121 | September 2015
Herzlich willkommen
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die Schweiz und Österreich!
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interessante Beiträge bieten zu können und wünschen
Ihnen eine angenehme Lektüre.
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freuen wir uns über eine E-Mail an
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Busson Bernadette Koch
Elfriede Baumann
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Inhalt
Aktuelle Studien
03
Stadtwerkestudie 2015: Innovation in der Energiewirtschaft – gewohnte Wege
verlassen
05
eGovernment MONITOR 2015: Nutzung und Akzeptanz von elektronischen
Bürgerdiensten im internationalen Vergleich
Tipps & Trends
Deutschland
07
Schlankheitskur für das wirkungsorientierte Haushaltswesen
10
Evaluation der Aufsichtsratstätigkeit: Die Effizienz des Aufsichtsrats professionell
erhöhen
12
Das Karenzzeit-Gesetz: Zwangspause für Politiker?
14
Neuregelung der handelsrechtlichen Rechnungslegung durch das BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetz (BilRUG) – welche Änderungen müssen Unternehmen
beachten?
17
Public Value – Wahrnehmung ist Wirklichkeit
19
Vergaberecht: Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur
Modernisierung des Vergaberechts
21
Neuauflage des gemeinsamen Leitfadens von Bundeskartellamt und
Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum
Wechsel des Konzessionsnehmers
23
Praxisbeispiel: Analyse der Fortführungsoptionen im kommunalen
Infrastrukturbereich
26
Breitbandausbau – steuerliche Vorteile nutzen!
28
Künstlersozialabgabe – Änderungen ab 2015
30
Neuerungen für gemeinnützige Gesellschaften
33
BFH-Vorlage an den EuGH : Wie weit reicht der Vorsteuerabzug?
35
BMF schafft Klarheit beim Leistungsort von Kongressen
Schweiz
36
Immobilienmanagement im Hochschulbereich – Herausforderungen und
Optimierungsansätze
Österreich
39
Steuerreform in Österreich: Neues zur Immobilienbesteuerung
EY Public Services Newsletter, Ausgabe 121 | September 2015
1
Tipps und Trends
Deutschland
Das Karenzzeit-Gesetz: Zwangspause
für Politiker?
Künftig soll Ministern und Staatssekretären vor ihrem Wechsel in
die Wirtschaft eine Karenzzeit von einem Jahr auferlegt werden
können. Das jüngst in Kraft getretene Gesetz (BGBl. I S. 1322)
reagiert auf eine Debatte in Deutschland und Europa.
Vom Politiker zum Manager Die Liste der Wechsel von Politikern in die Wirtschaft oder in Verbände ist lang: Daniel
Bahr, Dirk Niebel, Ronald Pofalla, Eckart von Klaeden, Viviane Reding, Gerhard
Schröder – um nur einige prominente Beispiele zu nennen. Nicht selten wurde der
jeweilige Seitenwechsel durch geräuschvolle Kritik in den Medien begleitet. In
Deutschland gab es bislang keinerlei Vorschriften, die einem unmittelbaren Wechsel
entgegenstanden.
Im Anti-Korruptionsbericht der Europäischen Kommission von Anfang 2014 nahm
Deutschland zwar international einen der oberen Ränge bei der Korruptionsbekämpfung ein, aber der Bericht zeigte gleichzeitig auch Handlungsbedarf auf. Die
Straflosigkeit gewählter Amtsträger bei Korruption sowie fehlende Regelungen bei
Interessenkonflikten nach Ausscheiden aus dem Amt wurden als Hauptkritikpunkte
angeführt. Auf nachhaltiges Drängen der EU-Kommission ist am 25. Juli 2015 das
„Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre“ in Kraft getreten.
Das Gesetz im Überblick Das neue Karenzzeit-Gesetz soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der
Bundesregierung fördern und den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung
zugunsten künftiger Karrierechancen bzw. einer missbräuchlichen Verwendung von
Amtswissen verhindern. Zugleich sollen die Betroffenen vor rechtlichen Unsicherheiten
und insbesondere unbegründeter Kritik geschützt werden.
Amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung sowie Parlamentarische
Staatssekretäre, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monate nach ihrem
Ausscheiden aus dem Amt eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes
anstreben, sind künftig verpflichtet, jene Beschäftigung vorab gegenüber der
Bundesregierung bzw. dem zuständigen Mitglied der Bundesregierung schriftlich
anzuzeigen.
Die Bundesregierung kann die Aufnahme der Beschäftigung ganz oder teilweise
untersagen, sofern das öffentliche Interesse gefährdet ist. Die Untersagung soll in der
Regel die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten und kann nur in Einzelfällen auf
bis zu 18 Monate ausgeweitet werden. Die Regierungsentscheidung ist auf die
begründete Empfehlung eines beratenden Gremiums zu stützen, welche u. a. der Dauer
der Regierungsmitgliedschaft und dem Grad des Interessenkonflikts Rechnung zu
tragen hat. Entscheidung und Empfehlung des beratenden Gremiums sind zu
veröffentlichen.
Untersagungen sind insbesondere zu erwarten, wenn zwischen der angestrebten
Beschäftigung und der Tätigkeit während der Amtszeit große inhaltliche Überschneidungen bestehen. Da sowohl für den Wechsel in Führungspositionen als auch in den
Aufsichtsrat von Unternehmen die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen sowie das
Netzwerk wesentliche Gründe für die Bestellung darstellen dürften, werden derartige
Überschneidungen regelmäßig vorliegen.
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Tipps und Trends
Deutschland
Nach EU-Vorbild Kritikern wie LobbyControl und Transparency International geht das neue deutsche
Gesetz nicht weit genug: Karenzzeit zu kurz und zu schwach sowie keinerlei Sanktionen
bei Fehlverhalten. Die deutschen Vorgaben ähneln allerdings stark den Regelungen aus
dem EU-Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder. Insbesondere bei Lobbytätigkeiten sind sie jedoch weniger restriktiv. So ist Lobby-Arbeit für ehemalige Kommissare
innerhalb der Karenzzeit von 18 Monaten grundsätzlich verboten.
Konsequenzen für die Unternehmen Aus dem Karenzzeit-Gesetz ergeben sich mittelbar auch Konsequenzen für die Unternehmenspraxis. Größte Herausforderung für die Unternehmen ist die Überwindung der
Planungsunsicherheit, wenn sie zu einem bestimmten Termin eine Position neu besetzen möchten. Hier kann eine langfristige Nachfolgeplanung (z. B. gemäß Ziff. 5.1.2
Abs. 5 PCGK) helfen, Vakanzen in den Gremien rechtzeitig zu erkennen und die Nachfolge – auch unter Berücksichtigung der neuen Karenzzeit – zu planen. Die ersten
offenlegungspflichtigen Wechsel von Politkern in die Wirtschaft werden
richtungsweisenden Charakter haben, in welchen Fällen tatsächlich eine Karenzzeit
verhängt wird.g
Ansprechpartner
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Ernst & Young GmbH
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Telefon +49 30 25471 19736
[email protected]
Anja Pissarczyk
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Telefon +49 211 9352 19756
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Ansprechpartner
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory
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Deutschland
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Eschborn/Frankfurt am Main
Telefon +49 6196 996 25271
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Herausgeber
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mergenthalerallee 3 – 5
65760 Eschborn
Steuerberatung
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Köln
Telefon +49 221 2779 25680
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Verantwortlicher Partner
Hans-Peter Busson
Government & Public Sector Leader
Deutschland, Schweiz, Österreich
Eschborn/Frankfurt am Main
Telefon +49 6196 996 25271
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Real Estate
Dietmar Fischer
Eschborn/Frankfurt am Main
Telefon +49 6196 996 24547
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