3. Jahrestagung: Das EU-Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen 16. März 2016, Eschborn In Kooperation: 3. Jahrestagung: Das EU-Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen Die Kommunen finanzieren in großem Umfang Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge und haben hierbei komplexe beihilfenrechtliche Vorgaben zu beachten. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird zunehmend von den Gerichten und der EU-Kommission auf Veranlassung von Konkurrenten aus der Privatwirtschaft 9.30 UhrEmpfang Programm 10.00 UhrBegrüßung • Hans-Peter Busson, EY, Partner • Dr. Ben Michael Risch, Hessischer Städtetag 10.30 Uhr Vortragsblock I mit Diskussion 12.00 UhrLunch 13.30 Uhr Vortragsblock II mit Diskussion 15.00 UhrAusklang der Veranstaltung überprüft. Besonders häufig betroffen sind die Grundstücksgeschäfte und Bürgschaften der öffentlichen Hand. Den Vorwurf, eine verbotene Beihilfe gewährt zu haben, kann die Kommune wirksam entkräften, wenn sie nachweist, dass sie die Vorgaben aus den jeweiligen Mitteilungen der EU-Kommission zu Grundstücksgeschäften bzw. Bürgschaften beachtet hat. Denn in dem Fall ist das Geschäft zu marktüblichen Konditionen vorgenommen worden. Auch wenn die Kommune darlegen kann, dass sich die beabsichtigte Förderung nicht nennenswert auf den EU-Binnenmarkt auswirkt, da das geförderte Vorhaben rein lokale Bedeutung hat, entfällt nach der aktuellen Spruchpraxis der EU-Kommission der Vorwurf einer Beihilfe. Ziel unserer Veranstaltung ist es, Ihnen einen Überblick über die neueste Entscheidungspraxis der EU-Kommission sowie ihre aktuellen Mitteilungen und Arbeitshilfen zu geben. Außerdem werden praktische Hinweise gegeben, z. B. zur Erstellung von beihilfenrechtlichen Kostengutachten und zum Nachweis der Marktüblichkeit von Bürgschaften und Darlehen der öffentlichen Hand. Aufgrund der hohen praktischen Relevanz des EU-Beihilfenrechts für die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge veranstalten wir unsere Informationsveranstaltung zu diesen Themen in Kooperation mit dem Hessischen Städtetag. Moderator Hans-Peter Busson Mattias Schneider EY, Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, GSA Government & Public Sector Assurance Leader EY, Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Referenten und Themen Dr. Ben Michael Risch Susanne Müller-Kabisch Hessischer Städtetag EY Law, Senior Manager, Rechtsanwältin • Grundlagen des EU-Beihilfenrechts für Kommunen und kommunale Unternehmen • Neue Arbeitshilfe der EU-Kommission zur Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur Dr. Heinrich Gräber Wolfram Gierer Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung EY, Manager • Aktuelle Entscheidungspraxis der EUKommission zur Förderung von Vorhaben mit rein lokaler Bedeutung • Betriebswirtschaftliche Aspekte des Private-Investor-Tests • Nachweis der Marktüblichkeit bei Bürgschaften und Darlehen der öffentlichen Hand • Betriebswirtschaftliche Anforderungen an ein beihilfenrechtliches Kostengutachten Gabriele Kirchhof Tim Hagenbruch EY, Partner, Steuerberaterin EY Law, Rechtsanwalt • Steuerliche Aspekte bei beihilferelevanten Sachverhalten • Möglichkeiten zur Abwehr von Wucherpreisen der Privatwirtschaft • Bedeutung des öffentlichen Preisrechts in Verträgen der öffentlichen Hand Wir freuen uns auf Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 9. März 2016, gerne per Fax dieser Antwortkarte an +49 6196 996 26212. Anmeldung 3. Jahrestagung: Das EU-Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen Mittwoch, 16. März 2016, 10.00 Uhr, Empfang 9.30 Uhr Veranstaltungsort Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mergenthalerallee 3–5 (Plaza, Auditorium), 65760 Eschborn Ja, ich komme gern. Bitte stellen Sie mir die Teilnahmegebühr von 80 Euro zzgl. USt. nach der Veranstaltung in Rechnung. Name, Vorname Abteilung/Funktion Nein, ich kann leider nicht teilnehmen. Firma Adresse Telefon, Telefax E-Mail Datum Unterschrift Organisatorisches Termin Mittwoch, 16. März 2016 Veranstaltungsort Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mergenthalerallee 3–5 (Plaza, Auditorium) 65760 Eschborn Anmeldung Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis spätestens 9. März 2016. Bitte benutzen Sie das beigefügte Anmeldeformular für Ihre Faxantwort. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung beträgt 80 Euro zzgl. USt. pro Person. Sie beinhaltet fachliche Unterlagen sowie das Get-together sowie Lunch inkl. Getränke. Die Rechnung über Ihre Teilnahmegebühr senden wir Ihnen nach der Veranstaltung zu. Stornierungen sind bis zum 9. März 2016 kostenfrei. Ab dem 10. März 2016 erfolgt keine Rückerstattung bzw. bleibt der Anspruch auf Bezahlung der Teilnahmegebühr in voller Höhe bestehen. Parkmöglichkeiten Parkplätze stehen Ihnen in der Tiefgarage des Bürogebäudes in der Mergenthalerallee 3–5 zur Verfügung. Anreise Das EY-Büro liegt an der Autobahn A 66, Ausfahrt Eschborn/Kronberg. Kontakt Organisatorische Fragen bitte an: Frau Sani Hess Telefon +49 6196 996 26190 Telefax +49 6196 996 26212 E-Mail [email protected] Fragen zu Inhalt und Programm bitte an: Frau Susanne Müller-Kabisch Telefon +49 6196 996 29517 E-Mail [email protected] Dr. Ben Michael Risch Hessischer Städtetag, Wiesbaden Telefon +49 611 170221 E-Mail [email protected] EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen – für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere InformationenfindenSieunterwww.ey.com. In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited. © 2015 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved. 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