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3. Jahrestagung:
Das EU-Beihilfenrecht für
Kommunen und kommunale
Unternehmen
16. März 2016, Eschborn
In Kooperation:
3. Jahrestagung: Das EU-Beihilfenrecht für
Kommunen und kommunale Unternehmen
Die Kommunen finanzieren in großem Umfang Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge und haben hierbei komplexe beihilfenrechtliche Vorgaben zu beachten. Die Einhaltung dieser Vorgaben
wird zunehmend von den Gerichten und der EU-Kommission auf
Veranlassung von Konkurrenten aus der Privatwirtschaft
9.30 UhrEmpfang
Programm
10.00 UhrBegrüßung
• Hans-Peter Busson, EY, Partner
• Dr. Ben Michael Risch, Hessischer Städtetag
10.30 Uhr Vortragsblock I mit Diskussion
12.00 UhrLunch
13.30 Uhr Vortragsblock II mit Diskussion
15.00 UhrAusklang der Veranstaltung
überprüft. Besonders häufig betroffen sind die Grundstücksgeschäfte und Bürgschaften der öffentlichen Hand. Den Vorwurf,
eine ver­botene Beihilfe gewährt zu haben, kann die Kommune
wirksam entkräften, wenn sie nachweist, dass sie die Vorgaben aus
den jeweiligen Mitteilungen der EU-Kommission zu Grundstücksgeschäften bzw. Bürgschaften beachtet hat. Denn in dem Fall
ist das Geschäft zu marktüblichen Konditionen vorgenommen
worden. Auch wenn die Kommune darlegen kann, dass sich die
beabsichtigte Förderung nicht nennenswert auf den EU-Binnenmarkt auswirkt, da das geförderte Vorhaben rein lokale Bedeutung
hat, entfällt nach der aktuellen Spruchpraxis der EU-Kommission
der Vorwurf einer Beihilfe.
Ziel unserer Veranstaltung ist es, Ihnen einen Überblick über die
neueste Entscheidungspraxis der EU-Kommission sowie ihre aktuellen Mitteilungen und Arbeitshilfen zu geben. Außerdem werden
praktische Hinweise gegeben, z. B. zur Erstellung von beihilfenrechtlichen Kostengutachten und zum Nachweis der Marktüblichkeit von Bürgschaften und Darlehen der öffentlichen Hand.
Aufgrund der hohen praktischen Relevanz des EU-Beihilfenrechts
für die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge veranstalten
wir unsere Informationsveranstaltung zu diesen Themen in Kooperation mit dem Hessischen Städtetag.
Moderator
Hans-Peter Busson
Mattias Schneider
EY, Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
GSA Government & Public Sector
Assurance Leader
EY, Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Referenten und Themen
Dr. Ben Michael Risch
Susanne Müller-Kabisch
Hessischer Städtetag
EY Law, Senior Manager, Rechtsanwältin
• Grundlagen des EU-Beihilfenrechts für
Kommunen und kommunale Unternehmen
• Neue Arbeitshilfe der EU-Kommission zur
Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur
Dr. Heinrich Gräber
Wolfram Gierer
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung
EY, Manager
• Aktuelle Entscheidungspraxis der EUKommission zur Förderung von Vorhaben
mit rein lokaler Bedeutung
• Betriebswirtschaftliche Aspekte des
Private-Investor-Tests
• Nachweis der Marktüblichkeit bei Bürgschaften
und Darlehen der öffentlichen Hand
• Betriebswirtschaftliche Anforderungen an ein
beihilfenrechtliches Kostengutachten
Gabriele Kirchhof
Tim Hagenbruch
EY, Partner, Steuerberaterin
EY Law, Rechtsanwalt
• Steuerliche Aspekte bei beihilferelevanten Sachverhalten
• Möglichkeiten zur Abwehr von Wucherpreisen
der Privatwirtschaft
• Bedeutung des öffentlichen Preisrechts in
Verträgen der öffentlichen Hand
Wir freuen uns auf Ihre verbindliche Anmeldung bis zum
9. März 2016, gerne per Fax
dieser Antwortkarte an
+49 6196 996 26212.
Anmeldung
3. Jahrestagung: Das EU-Beihilfenrecht für Kommunen und
kommunale Unternehmen
Mittwoch, 16. März 2016, 10.00 Uhr, Empfang 9.30 Uhr
Veranstaltungsort
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mergenthalerallee 3–5 (Plaza, Auditorium), 65760 Eschborn
Ja, ich komme gern.
Bitte stellen Sie mir die Teilnahmegebühr von 80 Euro
zzgl. USt. nach der Veranstaltung in Rechnung.
Name, Vorname
Abteilung/Funktion
Nein, ich kann leider nicht teilnehmen.
Firma
Adresse
Telefon, Telefax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Organisatorisches
Termin
Mittwoch, 16. März 2016
Veranstaltungsort
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mergenthalerallee 3–5 (Plaza, Auditorium)
65760 Eschborn
Anmeldung
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis spätestens 9. März 2016. Bitte benutzen Sie das beigefügte Anmeldeformular für Ihre Faxantwort.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge
ihres Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung
beträgt 80 Euro zzgl. USt. pro Person. Sie beinhaltet fachliche Unterlagen sowie das Get-together sowie Lunch inkl. Getränke. Die Rechnung
über Ihre Teilnahmegebühr senden wir Ihnen
nach der Veranstaltung zu. Stornierungen sind
bis zum 9. März 2016 kostenfrei. Ab dem
10. März 2016 erfolgt keine Rückerstattung
bzw. bleibt der Anspruch auf Bezahlung der Teilnahmegebühr in voller Höhe bestehen.
Parkmöglichkeiten
Parkplätze stehen Ihnen in der Tiefgarage des
Bürogebäudes in der Mergenthalerallee 3–5
zur Verfügung.
Anreise
Das EY-Büro liegt an der Autobahn A 66,
Ausfahrt Eschborn/Kronberg.
Kontakt
Organisatorische Fragen bitte an:
Frau Sani Hess
Telefon +49 6196 996 26190
Telefax +49 6196 996 26212
E-Mail [email protected]
Fragen zu Inhalt und Programm bitte an:
Frau Susanne Müller-Kabisch
Telefon +49 6196 996 29517
E-Mail [email protected]
Dr. Ben Michael Risch
Hessischer Städtetag, Wiesbaden
Telefon +49 611 170221
E-Mail [email protected]
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