© andrea lehmkuhl , fotolia SCHADEN- UND KASKORECHT DER IMMERWÄHRENDE KAMPF UMS GELD Ihre Topthemen •BGH positiv: Neues Urteil zu 130 Prozent erweitert die Reparaturmöglichkeiten •Wieder aufgeflammt: Krieg um den Restwert •Neue Masche: Versicherer fordern Regress von Werkstätten •Glasschaden, Neuregelung in AKB 2015 •BGH: Kaskoschaden fiktiv abgerechnet, zum Beispiel bei Inzahlungnahme ohne vorherige Reparatur Ihr Referent „Wenn Versicherer Ansprüche gegen geltendes Recht kürzen, kommen sie in 90 Prozent der Fälle damit durch. Man sollte zu den anderen 10 Prozent gehören.“ Joachim Otting, Rechtsanwalt, www.rechtundraeder.de Rechtsanwalt Joachim Otting ist u. a. auf Kasko- und Autokaufrecht spezialisiert. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt in juristischen Schulungen für die Automobilindustrie und das Kfz-Gewerbe sowie für Kfz-Sachverständige und Fachanwälte für Verkehrsrecht. Des Weiteren ist Herr Otting Lehrbeauftragter im Fachbereich Automobilwirtschaft an der Hochschule Nürtingen/Geislingen. Mit freundlicher Unterstützung von: NUTZEN Das Schadenrechtsseminar mit Erfahrungsaustausch wird Sie in die Lage versetzen, unrechtmäßige Kürzungsstrategien zu entlarven und sinnvolle Gegenmaßnahmen einzuleiten. Auch werden Sie erkennen, ob Sie strategisch richtig aufgestellt sind, um dem Trommelfeuer der aus allen Rohren schießenden Versicherer Paroli zu bieten. Holen Sie sich besseres Rüstzeug, um den ungerechtfertigten Kürzungen der Versicherer zu begegnen. Es geht ums Geld! DAS SEMINAR PROGRAMM (AUSZUG) Die Versicherungsprämien in der Kraftfahrtsparte reichen nach wie vor vor knapp und die Zinserträge der Versicherer am Kapitalmarkt sind bedenklich niedrig. Um dennoch schwarze Zahlen zu schreiben, greifen die Versicherer auf der Ausgabenseite immer häufiger zu abenteuerlichen Kürzungsargumentation. Manche klingen plausibel, sind es aber nicht. Andere sind von vornherein absurd. Wieder andere sind überraschend neu und deshalb schwer einzuordnen. Generelles •BGH zu „gespaltenen Tarifen“, also zu Preisen, die davon abhängen, ob ein Versicherer bezahlt •Versicherer wollen Werkstätten mit Regressforderungen disziplinieren Bringen Sie Ihr Wissen jetzt auf den neusten Stand und holen Sie sich die aktuellsten Informationen zur Gegenwehr! ZIELGRUPPE Das Seminar wendet sich an Inhaber und Serviceverantwortliche von und in Werkstätten und Autohäusern. Die Teilnahme von Kfz-Sachverständigen und auch Rechtsanwälten ist ebenfalls erwünscht. Ausfallschaden •Neues zu Mietwagen und Nutzungsausfall Restwert •Sachstand im neuen Restwertkrieg Aktuelle Urteile zur 130-Prozent-Rechtsprechung •BGH zu Gebrauchtteilen •Instanz-Gerichte zu verschiedenen Aspekten Kleinvieh macht auch Mist •Neues zu den Nebenpositionen der Lackierkosten •Neues zum Standgeld Kasko •Ein Blick in die Kaskobedingungen AKB 2015 •Glasschaden: Alte und neue Herausforderungen •Grenzen des Reparaturschadens bei Kasko Ja, wir melden folgenden Teilnehmer an (bitte ankreuzen): Anmeldung per Fax: +49 89 203043-1293, E-Mail: [email protected] oder unter autohaus.de/akademie Die Teilnahmegebühr beträgt brutto € 391,51 (netto € 329,– zzgl. € 62,51 MwSt.) und beinhaltet die Teilnehmerunterlagen sowie Tagungsgetränke, Kaffeepausen und Mittagessen. Für AUTOHAUS-Abonnenten und Partner des Sponsors ermäßigt sich die Gebühr auf brutto € 355,81 (netto € 299,– zzgl. € 56,81 MwSt.). Bei gegebenem Anlass werden wir Ihre E-Mail-Adresse nutzen, um Sie über ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen zu informieren. Sie können dieser Nutzung jederzeit durch ein Fax an +49 89 203043-1293 oder eine E-Mail an [email protected] widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. AUTOHAUS akademie, Aschauer Str. 30, 81549 München, Tel.: +49 89 203043-1262. Teilnehmer(in) (Vor- und Zuname) Firma Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon/Fax E-Mail Kundennummer (ggf. angeben) Ich akzeptiere die AGB, zu finden unter autohaus.de/akademie. ✘ Datum Unterschrift Schadenrecht | Beilage AH 03/16 Dienstag, 15. März 2016, in Mainz Freitag, 18. März 2016, in München Freitag, 20. Mai 2016, in Hannover Jeweils von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Ortsangaben sind Großraumangaben.
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