Die acht Finalisten stehen fest

BERATUNG
AGRISANO
Wann endet eine
Versicherung?
BRUGG n Basis einer Versiche­
rung ist ein Vertrag (Versiche­
rungsvertrag). Ein Vertrag endet
durch Erfüllung, zum Beispiel
mit Ablauf der Vertragsdauer
der Betriebsmobiliarversiche­
rung. Ein Vertrag kann aber
auch dahinfallen, etwa in Folge
von Sinnlosigkeit. So endet bei­
spielsweise die Lebensversiche­
rung durch den Tod der versi­
cherten Person. Auch kann ein
Vertrag aufgehoben werden,
wenn zum Beispiel in den AVB
eine
Kündigungsmöglichkeit
vorgesehen ist.
Nachstehend sind die in der
Praxis wichtigsten Gründe für
eine Vertragskündigung aufge­
führt und zwar von Verträgen,
die dem Versicherungsvertrags­
gesetz unterstehen:
l Am bekanntesten ist die Kün­
digung bei Verträgen mit Verlän­
gerungsklauseln: Nach Ablauf
der Vertragsdauer kann mit ei­
ner Frist von drei Monaten ge­
kündet werden. Bleibt die Kün­
digung aus, verlängert sich der
Vertrag jeweils um ein weiteres
Jahr.
l
Kündigungsrecht bei Teil­
schaden: Der Versicherte kann
spätestens bei Auszahlung der
Versicherungsleistung kündi­
gen, die Haftung des Versiche­
rers erlischt 14 Tage nach dem
Eintreffen beim Versicherer.
Dieses Kündigungsrecht steht
gemäss Gesetz übrigens auch
dem Versicherer zu. Gerade für
Versicherungsarten, die für die
Aufnahme eine Gesundheits­
prüfung erfordern, ist es wichtig,
dass der Versicherer im Scha­
denfall auf dieses Recht verzich­
tet. Ansonsten riskiert der Versi­
cherte z. B. nach Abwicklung
seines Taggeldfalls, dass ihm die
Versicherung kündigt. Weil er
unter Umständen gesundheit­
lich angeschlagen ist, nimmt ihn
keine andere Versicherung
mehr auf oder nur unter Vor­
behalt.
lKündigung von Lebensversi­
cherungen: Nach Ablauf des ers­
ten Versicherungsjahres kann
der Versicherte den Vertrag
jeweils auf Ende Jahr kündigen.
l Weitere wichtige Kündigungs­
möglichkeiten sind Handände­
rungen oder Prämienerhöhun­
gen. Auch dem Versicherer
stehen diverse Kündigungsmög­
lichkeiten zu, sie sind teilweise
identisch mit den Rechten des
Versicherten. Zusätzlich von
Bedeutung sind die Kündigungs­
möglichkeiten bei Prämien­
verzug und Anzeigepflichtverlet­
zung. Bei Letzterer kann der
Versicherer den Vertrag mit so­
fortiger Wirkung aufheben, wenn
ihm der Kunde eine erhebliche
Tatsache verschwiegen oder ihn
angelogen hat.
Die landwirtschaftlichen Ver­
sicherungsberatungsstellen, die
den kantonalen Bauernverbän­
den angegliedert sind, oder
der Beratungsdienst der Agrisa­
no in Brugg sind Ihnen bei
Fragen gerne behilflich.
Stefan Binder,
Agrisano-Stiftung,
Tel. 056 461 71 11,
www.agrisano.ch
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BERATUNG
27. NOVEMBER 2015
Zuckerrüben / Für das nächste Anbaujahr
stehen mit Masaï und Barents zwei neue
Zuckerrüben-Züchtungen zu Verfügung.
Diese zwei Sorten versprechen unter anderem
hohe Erträge. SEITE 27
Die acht Finalisten stehen fest
Melkwettbewerb / Am 14. November fand die dritte und letzte Vorausscheidung des 5. Schweizer Melkwettbewerbs statt.
BERN
n Die Schweizer Milch­
produzenten SMP, das DLG-Büro
Schweiz, die Forschungsanstalt
Agroscope Reckenholz-Tänikon
und Profi-Lait zeigen anhand
des Schweizer Melkwettbewerbs
die Wichtigkeit des Melkens auf.
Unter den strengen Experten
zwei Kühe melken
Neben den optimalen Hal­
tungsbedingungen und einer
einwandfreien Funktion der
Melkanlage spielt die Melkar­
beit für die Eutergesundheit so­
wie für die Milchqualität eine
wichtige Rolle. Wie gut die Mel­
karbeit der Teilnehmer und
Teilnehmerinnen des 5. Schwei­
zer Melkwettbewerbs ist, konn­
ten sie an den drei Vorausschei­
dungen unter Beweis stellen. In
diesen drei Vorausscheidungen
wurden die besten acht Jung­
melker und Jungmelkerinnen
der Schweiz gesucht. Jede(r)
Teilnehmer(in) hat unter den
strengen Augen der Experten
zwei Kühe gemolken und einen
Schalmtest durchgeführt. Mit
dieser Teilnahme am Melkwett­
bewerb vertieften die jungen
Melker(innen) ihre Kenntnisse
zur Bedeutung einer sauberen
Melkarbeit, einer professionel­
len Melkroutine sowie einer
guten Beobachtung der Tierge­
sundheit.
Viele Finalisten
aus dem Kanton Bern
Um die Wartezeit der Kühe
im Warteraum sowie der
Teilnehmer(innen) zu ver­
kürzen, wurden in diesem
Sibylle Lüthi beim Melken an der letzten Vorausscheidung in Lohn-Ammansegg SO.
Jahr drei Vorausscheidungen
durchgeführt. Die erste Vor­
ausscheidung fand bei der Fa­
milie Ammann in Schwarzen­
bach SG statt. Die zwei
Finalisten der ersten Voraus­
scheidung heissen Janine Ab­
recht, Boppelsen ZH, und Mat­
thias Lenard, Thayngen SH.
Die zweite und dritte Voraus­
scheidung fand bei der Familie
Burki in Lohn-Ammansegg SO
statt. Von diesen zwei Voraus­
scheidungen
qualifizierten
sich folgende sechs Teilneh­
mer: Romy Schwab, Kallnach
BE, Mario Gfeller, Sumiswald
BE, Sarah Fankhauser, Trub
BE, Rahel Burkhalter, Gurzelen
BE, Sibylle Lüthi, Horriwil SO,
und Benjamin Steffen, Rüegs­
bach BE. Das Finale findet im
Januar auf dem Betrieb der Fa­
milie Meyer in Altnau TG statt.
Dort werden die acht Finalis­
ten je vier Kühe melken sowie
einen anspruchsvollen Theo­
rietest bestreiten. Die drei
Bestplatzierten gewinnen eine
Reise an die Euro-Tier-Ausstel­
lung in Hannover (D). Zusätz­
lich haben die zwei Bestplat­
zierten die Möglichkeit, die
(Bild zVg)
Schweiz am DLG-Bundes­
melkwettbewerb in Deutsch­
land zu vertreten.
pd
Pensionskosten für Pferde
Vertrag / Ein Landwirt beabsichtigt auf seiner Liegenschaft Stallungen für Pensionspferde zu vermieten.
BRUGG n Ob Gruppen- oder Bo­
Beispiel Gruppenhaltung mit 5 Pferden
xenlaufstall, die Pensionskosten
für Pferde können grundsätzlich
in folgende Positionen zusam­
mengefasst werden: Futterkos­
ten, Investitionskosten (Bauten,
sanitäre Anlagen usw.) und Ar­
beitsaufwand. Bei den Futterkos­
ten ist mit zirka Fr. 126.– pro Tier
zu rechnen, bei den Strohkosten
mit zirka Fr. 62.– pro Tier, wobei
Letzteres vom Standortbetrieb
und dem Wunsch der Pensionä­
ren stark abhängig ist.
Kosten pro Pferd und Monat in CHF unter Berücksichtigung der Tierschutz- und Direktzahlungsverordnung
Futterkosten (Heu, Futterstroh, Wasser, Ergänzungsfutter)
Einstreu (Stroh)
Die Investitionskosten richten
sich nach den bereits vorhande­
nen betrieblichen Voraussetzun­
gen und sind daher stark variabel.
Die Konstruktion der Boxen (Ein­
zelbretter oder verzinkte Holzele­
mente) sind bezüglich Kosten­
aufwand unterschiedlich zu
bewerten. Für alle Bauten und Ein­
richtungen sind zusätzlich die
jährlichen Abschreibungen, Repa­
ratur- und Unterhaltskosten mit­
einzubeziehen. Je nach Arbeits­
aufwand ist mit 0,2 bis 0,6 Stunden
pro Tag und Tier zu rechnen.
63.–
Arbeitskosten à 28.-/h
336.–
Mehrraumlaufstall mit Einbau in bestehendes Gebäude
112.–
Weide (ohne Boden, nur Einzäunung) RAUS konform
12.–
Nebenräume: Sattelkammer, Sanitäre Einrichtungen
135.–
Strom
Die Investitonskosten
sind stark variabel
126.–
8.–
Beiträge BTS und RAUS
-16.–
Mehrwertsteuer
4.2%
Total pro Pferd
810.–
Pensionspferd mit Weideauslauf. Bei der Festlegung der Pensionspreise,
ist ein Vergleich mit umliegenden Angeboten zwingend.
(Bild BauZ)
Kosten pro Pferd und Monat in Franken unter Berücksichtigung der
Tierschutz-Direktzahlungsverordnung.
(Tabelle Daniel Läubli)
Grundsätzlich gilt: je mehr Pferde,
desto weniger Aufwand bzw. Kos­
ten pro Tier. Agriexpert hat 2015 in
Zusammenarbeit mit Agroscope,
Schweizer Nationalgestüt (SNG)
Anvenches, die Pensionskosten
vollständig neu berechnet.
Zusätzliche Leistungen (Auf­
halten beim Hufschmied, Bewe­
gen und Transport von Tieren
net werden. Ein Pensionsvertrag
vermeidet so Missverständnisse
und Unstimmigkeiten. Bei der
Festlegung der Pensionspreise
ist ein Vergleich mit umliegen­
den Angeboten in der Region
zwingend. Je nach Angebot und
Nachfrage ist hier von unter­
schiedlichen Ansätzen auszuge­
hen. Beispielsweise sind in der
usw.) sind in einem Pensionsver­
trag zu vermerken und separat zu
veranschlagen.
Im Pensionsvertrag
vermerken
Handelt es sich dabei um
nicht landwirtschaftliche Tätig­
keiten, kann ein entsprechend
höherer Stundenansatz verrech­
Region Zürich die Pensionsprei­
se tendenziell höher als in der
Region Bern. Werden zu tiefe
oder zu hohe Preise verlangt, ist
eine wirtschaftliche Pensions­
haltung als Ganzes nicht gege­
ben.
Daniela Läubli und
Aurelia Marti, SBV-Agriexpert
Bei Fragen Tel. 056 462 52 71