Publikation zum Thema Altlasten - GEOCOM

Technische Büros leisten einen Beitrag
zum Umweltschutz und helfen bei der
Umsetzung von Sicherungs- und
Sanierungskonzepten
zum Thema
Umwelttechnik
Technische Büros als befugte Prüfer
Bewertung der geologischen Untergrundverhältnisse durch
Bohrungen oder Schürfe, Beprobung der repräsentativen
Bodenhorizonte sowie Durchführung von chemischen Analysen
an Feststoffproben, bei Bedarf auch an Grundwasserproben.
Die Ergebnisse werden von Geologen und Chemikern
ausgewertet und bewertet.
Kategorien:
Altlastenerkundung / -sanierung – Boden- &
Grundwasserkontaminationen – Gefährdungsabschätzungen – Liegenschaftsbewertungen
Beispiel einer geophysikalischen Modellierung
Fallbeispiel: „Erkundungsbohrungen“
Problemstellung „Altlast“ – Fallbeispiel
Nach dem Erwerb einer gewerblich (industriell) genutzten
Liegenschaft plant der Käufer die Errichtung eines neuen
Betriebsgebäudes inklusive der Herstellung einer Lagerhalle. Im
Zuge des Baugrubenaushubes werden schwere Boden- und
Grundwasserkontaminationen festgestellt. Auf Grund der
Schadstoffbelastungen des Bodens entstehen unerwartete
Mehrkosten, da die Verführung der Bodenaushubmassen auf
gesonderte Deponietypen rechtlich notwendig wird. Im
Extremfall können „nichtdeponierbare“ Aushubmassen anfallen
die einer speziellen, mit hohen Kosten verbundenen Entsorgung
(thermische Behandlung – Müllverbrennung) bedürfen. Im
beschriebenen Falle wird aus dem Bodenmaterial rechtlich Müll.
Nach dem neuen Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) tritt mit
2004 zudem eine Neuregelung in Kraft, die das Deponieren stark
einschränkt.
Rechtliche Grundlage „Altlast“
Im Falle von Boden- und Grundwasserkontaminationen liegen
meist keine bloßen mittelbaren Einwirkungen, sondern oft
Substanzbeeinträchtigungen vor. Es gilt das Verursacherprinzip
– die „Verursacher“ von Altlasten trifft meist eine sehr strenge
öffentlich-rechtliche, aber auch privatrechtliche Haftung. In
beiden Bereichen besteht in der Judikatur die Tendenz zur
Beschränkung der Haftung auf wirtschaftliche Zumutbarkeit.
Der Verkehrswert der Liegenschaft ohne Altlast bildet dabei eine
wichtige Haftungsgrenze für den bloßen Zustandsstörer.
Aus diesem Anlass sind Liegenschaftsbewertungen auf mögliche
Schadstoffbelastungen des Untergrundes unerlässlich.
Wirtschaftlichkeit
Gegenüber den Investitionskosten bzw. Gesamterlösen beim An/ Verkauf von Liegenschaften nehmen die Untersuchungskosten
zumeist einen verschwindend kleinen Anteil ein.
Ziele
Erkundung der Untergrundverhältnisse (Boden &
Grundwasser)
Chemische Analysen am Feststoff (Boden) und
Grundwasser
Liegenschaftsbewertung durch Ausweisung
a) „altlastenfreie Liegenschaft“ bzw.
b) „Verdachtsfläche“
Kontakt
Ingenieurbüro für Technische Geologie
Mag. Alexander Barounig
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter SV
A-9131 Grafenstein – Obitschach 42
Fax: +43 (0) 4225 29052
Mob.: +43 (0) 676 75 75 577
[email protected]