Technische Büros leisten einen Beitrag zum Umweltschutz und helfen bei der Umsetzung von Sicherungs- und Sanierungskonzepten zum Thema Umwelttechnik Technische Büros als befugte Prüfer Bewertung der geologischen Untergrundverhältnisse durch Bohrungen oder Schürfe, Beprobung der repräsentativen Bodenhorizonte sowie Durchführung von chemischen Analysen an Feststoffproben, bei Bedarf auch an Grundwasserproben. Die Ergebnisse werden von Geologen und Chemikern ausgewertet und bewertet. Kategorien: Altlastenerkundung / -sanierung – Boden- & Grundwasserkontaminationen – Gefährdungsabschätzungen – Liegenschaftsbewertungen Beispiel einer geophysikalischen Modellierung Fallbeispiel: „Erkundungsbohrungen“ Problemstellung „Altlast“ – Fallbeispiel Nach dem Erwerb einer gewerblich (industriell) genutzten Liegenschaft plant der Käufer die Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes inklusive der Herstellung einer Lagerhalle. Im Zuge des Baugrubenaushubes werden schwere Boden- und Grundwasserkontaminationen festgestellt. Auf Grund der Schadstoffbelastungen des Bodens entstehen unerwartete Mehrkosten, da die Verführung der Bodenaushubmassen auf gesonderte Deponietypen rechtlich notwendig wird. Im Extremfall können „nichtdeponierbare“ Aushubmassen anfallen die einer speziellen, mit hohen Kosten verbundenen Entsorgung (thermische Behandlung – Müllverbrennung) bedürfen. Im beschriebenen Falle wird aus dem Bodenmaterial rechtlich Müll. Nach dem neuen Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) tritt mit 2004 zudem eine Neuregelung in Kraft, die das Deponieren stark einschränkt. Rechtliche Grundlage „Altlast“ Im Falle von Boden- und Grundwasserkontaminationen liegen meist keine bloßen mittelbaren Einwirkungen, sondern oft Substanzbeeinträchtigungen vor. Es gilt das Verursacherprinzip – die „Verursacher“ von Altlasten trifft meist eine sehr strenge öffentlich-rechtliche, aber auch privatrechtliche Haftung. In beiden Bereichen besteht in der Judikatur die Tendenz zur Beschränkung der Haftung auf wirtschaftliche Zumutbarkeit. Der Verkehrswert der Liegenschaft ohne Altlast bildet dabei eine wichtige Haftungsgrenze für den bloßen Zustandsstörer. Aus diesem Anlass sind Liegenschaftsbewertungen auf mögliche Schadstoffbelastungen des Untergrundes unerlässlich. Wirtschaftlichkeit Gegenüber den Investitionskosten bzw. Gesamterlösen beim An/ Verkauf von Liegenschaften nehmen die Untersuchungskosten zumeist einen verschwindend kleinen Anteil ein. Ziele Erkundung der Untergrundverhältnisse (Boden & Grundwasser) Chemische Analysen am Feststoff (Boden) und Grundwasser Liegenschaftsbewertung durch Ausweisung a) „altlastenfreie Liegenschaft“ bzw. b) „Verdachtsfläche“ Kontakt Ingenieurbüro für Technische Geologie Mag. Alexander Barounig Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter SV A-9131 Grafenstein – Obitschach 42 Fax: +43 (0) 4225 29052 Mob.: +43 (0) 676 75 75 577 [email protected]
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