Was geschieht mit den Bankkonten bei Trennung und Scheidung ?

Was geschieht mit den Bankkonten bei Trennung und Scheidung ?
Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich um einzelne Konten, die nur auf einen Ehegatten laufen
oder um gemeinsame Konten der Eheleute handelt.
Wenn lediglich ein Ehegatte alleiniger Kontoinhaber ist, ist es anzuraten, das eine eventuell
bestehende Kontovollmacht des anderen Ehegatten sofort nach der Trennung widerrufen wird. Der
andere Ehegatte ist nach der Trennung nicht mehr berechtigt, Geld von dem Konto abzuheben oder
mit der Karte zu bezahlen.
Aber was passiert, wenn er es trotzdem tut? Dies ist häufig bei Versäumnis des sofortigen Widerrufs
der Vollmacht der Fall. Der Kontoinhaber hat sodann keinen Erstattungsanspruch gegen die Bank,
sondern kann sich nur an den anderen Ehegatten halten. Oft sieht man sodann von dem einmal
ausgegebenen Geld nie etwas wieder.
Der Widerruf der Vollmacht sollte daher unverzüglich und in schriftlicher Form, am Besten per
Einschreiben, dem anderen Ehegatten mitgeteilt werden. Auch der Bank gegenüber muss der
Widerruf angezeigt werden. Die Bank sollte aufgefordert werden, die Bankkarten des vormals
berechtigten Ehegatten schnellstmöglich einzuziehen.
Wenn es sich um ein Oder-Konto handelt, also ein Konto, bei dem beide Ehegatten zur Verfügung
berechtigt sind und zwar unabhängig voneinander, so wird vermutet, dass das Vermögen beiden
Ehegatten jeweils zur Hälfte gehört. Entgegen vieler Vorstellungen spielt es dabei keine Rolle, wer das
Geld auf das Konto eingezahlt hat. Bei einem Oder-Konto darf ein Ehegatte folglich nur die Hälfte des
Kontoguthabens abheben. Verfügt ein Ehegatte unberechtigter Weise über mehr als die ihm intern
zustehende Hälfte des Geldbetrages, so macht er sich gegenüber dem anderen Ehegatten
schadensersatzpflichtig.
Auch bei einem gemeinsamen Konto sollte die Bank von der Trennung informiert werden. Sinnvoll ist
es auch, das hälftige Guthaben des Gemeinschaftskontos auf ein anderes, jeweils eigenes Konto
eines jeden Ehegatten zu transferieren, um zu vermeiden, dass der eine oder andere Ehegatte das
Kontoguthaben abräumt oder noch schlimmer, das Konto bis zur vollen Höhe des Dispokredites ins
Minus fährt.