14.01.2016 Geschäftsführer Franz Seba Nikoblue.com e.U. EKZ

5/SN-179/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)
14.01.2016
Geschäftsführer
Franz Seba
Nikoblue.com e.U.
EKZ Hernals Top 28, Elterleinplatz 12
1170 Wien
Österreich
Stellungnahme zur Novellierung des Tabakgesetzes zur Implementierung der TPD2
Zu §2a Versandhandelverbot
Ich appelliere an die Vernunft die marktwirtschaftliche Realität des Internets, vor allem des
grenzüberschreitenden Internethandels zu berücksichtigen und einzusehen.Für den Fall, dass
tatsächlich ein kleines EU Binnenland den Versandhandel mit E Zigaretten versucht zu unterbinden
würde daraus automatisch jeder in Nachbarländern ansässige Unternehmer der Branche unabhängig
rechtlicher Situation, diese Märkte weiter bedienen ohne dass es hierbei jemals zu einer Regulierung
im Sinne des Gesetzes käme, geschweige dem eine Kontrolle ausgeübt werden könnte. Ganz im
Gegenteil wäre der Fall, dies wäre der Grundstein für einen nicht zu kontrollierenden Schattenmarkt.
Das Internet ist leider nur mit Vernunft zu lenken und die Vorstellung Grenzen für Postsendungen
dicht zu machen ist noch absurder als die Grenzen per se dicht zu kommen. Dieses Unterfangen
würde scheitern, einen grossen Schwarzmarkt etablieren der mit Produkten ohne jeglicher Standards
die Konsumenten dann womöglich ernstlich gefährden könnte. Es bedarf klarer Regeln wie zB einen
Internetshopzugang mit garantierter Altersprüfung >18Jahren, verkauf nur an registirete
Stammkunden usw. ZB. Es gibt an die hunderte wenn nicht tausende sogenannte WebApotheken die
ungeniert Medikamente aus teils zweifelhafter Produktion in die EU liefern, dieser Umstand ist bei
der E Zigarette und Zubehör unbedingt zu vermeiden. Dem kann nur durch einen etablierten
österreichischen Markt mit E-Zigaretten mit standardisierten Produkten entgegen gehalten werden.
TPD2 hat den Nationalstaaten es zwar überlassen den Internethandel einzuschränken, ein Alleingang
Österreichs oder ein Alleingang einiger weniger EU Staaten wäre jedoch sowohl eine dem Freihandel
widersprechende marktdiskriminierende Maßnahme....da es österreichischen Unternehmen im
Umkehrschluss nicht mehr möglich wäre Kunden in anderen EU Staaten wo der Internethandel frei
bleibt, zu beliefern. Desweiteren ist in der TPD2 nur von der Einschränkung des Internethandels auf
nationaler Ebene die Rede, im Entwurf wurde aber das Wort Versandhandel gewählt obgleich dies
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aus meiner Kenntnis nicht in der TPD2 vorgesehen ist. Die zumindest Teileinschränkung des
Internethandels anstatt Ausweitung auf Versandhandel würde Unternehmen zumindest die
Möglichkeit offen lassen Stammkunden die seit Jahren online gekauft haben per telefonischer
Bestellungen zu beliefern. Der momentane Vorschlag jedoch würde Stammkunden zwingen wieder
in Tabaktrafiken zu gehen wo diese unweigerlich mit Tabakprodukten in Kontakt kommen deren
Konsum die Mehrheit unserer Kunden aber seit geraumer Zeit entsagt hat. Zumal kein
Flächendeckendes Filialnetz der E Zigarettenanbieter vorhanden ist, E Zigaretten bekanntlich ja nicht
in das Tabak Monopol fallen würde wiederum ein Ungleichgewicht der Märkte entstehen, denn so
absurd es auch ist, die oberste Aufgabe der Tabakmonopolverwaltung ist es die
Versorgungssicherheit der österreichischen Bevölkerung mit monopolisierten Tabakprodukten
sicherzustellen. Ein flächendeckendes Netz dass jedoch keinerlei Verpflichtung hat auch die
wesentlich weniger schädigenden E Zigaretten anbieten zu müssen. E zigaretten Kunden die dem
Tabak abgeschworen haben benötigen somit auf Grund der nicht flächendeckenden Verfügbarkeit
für ihren Weg weg vom Tabak zumindest die Möglichkeit Waren des Online oder Versandhandels zu
bekommen.
Zu §10a Ein nationales Zulassungsverfahren für E-Zigaretten ist mit Unionsrecht nicht vereinbar. Es
existieren weder Standards noch Normen. Eine willkürliche Zulassung auf nationalstaatlicher Ebene
werde bei inKraft treten von Gerichten ( ähnlich wie Tabakmonopolgestz-E zigarette2015) wieder
außer Kraft gesetzt werden. Der gesamte Punkt ist unzulässige willkürliche, den freien Handel
diskriminierender Nonsens und muss ersatzlos gestrichen werden. Das bloße implementieren von
Textbausteinen des Arzneimittelgesetzes ist bestimmt nicht ausreichend und würde von einem
Höchstgericht vermutlich außer Kraft gesetzt werden.
Zu #10b Inverkehrbringen
Es stellt sich mir die Frage ob der gesamte Absatz sich auch auf die rein technische E
Zigaretten...sprich auf die liquidlose leere Hardware Bezug nehmen kann oder wie ich es verstehen
es lediglich Geltungsbereich auf den für Konsum ausgelegten Bauteil geben kann ,welcher meist mit
Liquid befüllt ist oder selbst mit Liquids befüllt werden kann handelt. Nahezu alle E Zigaretten
bestehen aus einen batteriebetriebenen Bauteil der selbstverständlich allen technischen
Anforderungen erfüllen muss aber letztendlich ein technisches Produkt darstellen die wohl bestimmt
nur in einem anderen als den Tabakproduktegesetz geregelt werden können..es handelt sich auch
um kein Medizinprodukt somit bezweifle ich die grundlegende Kompetenz des
Gesundheitsministeriums das weitgehend Textbausteine, in diesem Fall dem Medizinproduktegesetz,
in die TPD2 implementiert anstatt an der Schaffung technischer Standards und Normen mit zu
wirken..ich weise darauf hin dass dieser Tage eine Smartphone mit integrierter E Zigarette auf dem
Markt kommt,..bleibt die Frage ist das nun ein Smartphone oder muss dies im Gesundheitsresort
genehmigt werden
http://www.krone.at/Digital/Jupiter_Dieses_Smartphone_kann_man_rauchen-E-Zigarette_an_BordStory-490766
Es existieren weder Standards noch Normen, diese müssen erarbeitet werden bevor es zu einer quasi
Pauschalregulierung kommen kann. Eine willkürliche Zulassung auf nationalstaatlicher Ebene werde
bei in Kraft treten von Gerichten ( ähnlich wie Tabakmonopolgestz-E zigarette2015) wieder außer
Kraft gesetzt werden da ein österreichischer Alleingang den freien Handel klar diskriminieren würde.
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Zu §10c (2) 1
Die Angabe sämtlicher Inhaltsstoffe stellt eine klare Diskriminierung der E Zigarette im Vergleich zu
Tabakzigaretten dar. Ich selbst war bis zum Umstieg vor 4 Jahren 27Jahre lang Raucher und kann
mich nicht erinnern jemals ähnliche Angaben auf Zigarettenpackungen gefunden zu haben....Nikotin
und Teer...mehr Infos gibt es bei Tabak nicht obwohl bei der Herstellung der Tabakprodukte die
nahezu identen Liquids zur Tabakaromatisierung verwendet werden stellt dieser Absatz eine klare
Schlechterstellung einer Produktgruppe der E Zigaretten dar. Wiederum haben die Autoren aus dem
Arzneimittelgesetz abgeschrieben welches auf E Zigaretten nicht zur Anwendung kommen kann!
E Zigaretten sollten von der Politik eher als Teil der Lösung zum Ausstieg aus der Volkssucht Rauchen
wahrgenommen werden, als diese im Sinne der Tabakindustrie zu kriminalisieren oder kaputt zu
regulieren. Die Politik läuft Gefahr Tabak-Konzerninteressen auf den Leim zu gehen und diese Chance
für tausende Raucher kaputt zu regulieren. E Zigaretten sind das derzeit erfolgreichste Produkt zum
Rauchausstieg, und dass obwohl diese Produktgruppe seit Markteinstieg gegen die mächtigsten
Konzernen der Tabak und Pharmaindustrie in den Ring geraten ist. Man sollte nicht ausschliesslich
den PR Agenturen der Konzerne und der meist gefärbten Berichterstattung folgen. Es gibt weltweit
an die 200 Studien die der E Zigarette stets eine deutliche Reduktion der gesundheitlichen Gefahren
attestieren....lediglich eine einzige Studie attestiert einer Labormaus angebliche
Angstzustände....selbst diese zweifelhafte Studie hat offenbar in ihren Tests nichts wesentlicheres an
Schädlichkeit gefunden als dass eine Maus Angst hatte,.warum auch immer. Das britische
Gesundheitsministerium hatte ebenfalls eine Studie in Auftrag gegeben und kam zum Ergebnis dass
die E Zigarette sogar um 95% weniger gesundheitsschädigenden Einfluss haben als Tabakzigaretten. E
Zigarettennutzer die den Ausstieg aus der Tabaksucht geschafft haben kennen diesen Umstand dass
bereits nach wenigen Tagen die klassischen Raucherleiden...Husten Schleim Luftarmut verschwinden.
Dieser Umstand hat das britische Gesundheitsministerium zur Überlegung gebracht die E Zigarette
Rauchern sogar zu verschreiben.
Link zur Studie der britischen Regierung
https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/457102/Ecigarette
s_an_evidence_update_A_report_commissioned_by_Public_Health_England_FINAL.pdf
https://www.brit-thoracic.org.uk/bts-news-and-press-releases/e-cigarettes-helping-smokers-quitand-breathe-easier-new-london-study/#.VpaICWK9KSN
Und selbst der ehemalige Direktor der WHO Derc Yach fordert öffentlich auch seine ehemaligen
Kollegen auf mit der Kampagne gegen E Zigaretten aufzuhören um Leben zu retten
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http://www.spectator.co.uk/2015/02/e-cigarettes-save-lives/
Zu §10d (1) 1 bis 4
Dies stellt eine klare und unverhältnismäßige Schlechterstellung der Produktgruppe E Zigarette im
Vergleich zu Tabak dar und ist ersatzlos zu streichen... Eine Regelung zum Jugendschutz ab 18Jahren
fehlt jedoch komplett
Zu §10d(2)
Genaue Definition ....ernstliche Gefahr für die Gesundheit ...fehlt...
der Punkt sollte zwar für alle Produkte und Lebensmittel selbstverständlich sein darf aber kein
willkürliches Instrument einer Behörde sein, die sich selbst für verantwortlich erklärt um Produkte
willkürlich vom Markt zu verbannen...vermutlich wurden auch hier Textbausteine des
Arzneimittelgesetzes abgeschrieben die hier allerdings nichts verloren haben. .noch leben wir in
einem Rechtsstaat..das hat das VfgH Urteil in Bezug auf die geplante Novelle des
Tabakmonopolgesetzes 2015 eindrucksvoll bewiesen...
Zu § 10e
Widerspricht jeglicher Rechtsgrundlage da es sich nachweislich um kein Arzneimittel oder
Medizinprodukt handelt,...vermutlich wurde der Gesamte Absatz aus dem Arzneimittelrecht
abgeschrieben und hat hier nichts verloren. Bei nachweislicher Gefährdung haben Behörden auch
ohne diesem Schriftsatz Möglichkeiten per einstweiliger Verfügung einzuschreiten. Eine Willkürliche
Beschlagnahme würde Schadenersatzklagen zur Folge haben...deshalb ersuche ich die Vereinbarkeit
mit der Rechtsstaatlichkeit zu berücksichtigen bevor ein Gesetz verabschiedet wird dass mehrfach
repariert werden muss
Zu §11 Werbeverbote
Im Bezug auf die E Zigarette weise ich auf den Umstand hin, dass zum Einen E Zigaretten Hardware
ein technisches Produkt sind. Es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit und auf Grund
restriktiver Werbeverbote die Industrie künftig Geräte auf den Markt bringen die sowohl
Werbeverbote als auch Zulassung als E Zigarette geschickt umgehen werden....Smartphone mit
Dampferfunktion gibt es schon....was noch kommen wird bleibt abzuwarten. Zum Anderen werden
Werbeverbote für Liquids und E Zigaretten letztendlich einen unkontrollierbaren Schattenmarkt an
Selbstmischern von Hobbychemikern und fragwürdige Produkte ohne jeglicher technischer Eignung
forcieren. Ein neues Produkt muss dies auch bewerben können, so behaupte ich dass selbst die für
die Tabakindustrie nahezu weltweiten Werbeverbote die Konzerne lediglich reicher gemacht
haben,...letztendlich Tabakprodukte heute mehr jugendliche Konsumenten haben als je zuvor.
Werbeverbote der Tabakindustrie werden durch kreatives product placement ständig umgangen....in
an Jugendliche gerichteten US Filmen rauchen halt neuerdings werbewirksam Affen (Hangover II)
oder im Kinderfilm (Paul der Außerirdische) eben ein Außerirdischer permanent Marlboro..und
schaut cool aus dabei. Werbeverbote nützen nachweislich nur den etablierten Unternehmen...ein
Tabakkonzern konnte seit den 80er Jahren absolut sicher sein dass seine etablierten Produkte nie
wieder Mitbewerb' bekommen werden. Es wäre aber bei einem jungen Produkt mit Potential den
Tabakkonsum stark einzudämmen absolut notwendig den Markt möglichst innovativ zu halten, denn
nur Wettbewerb kann künftige Produkte besser machen. Der nunmehrige Vorschlag wird den
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kompletten Markt der E Zigaretten den Tabakkonzernen zu spielen, die jedoch bisweilen nur
Produkte auf den Markt gebracht haben die offensichtlich zum Flop geplant waren um möglichst
grossen Imageschaden für die neue Produktegruppe zu verursachen. Es scheint wohl in der Natur der
Sache dass Tabakkonzerne Tabak verkaufen möchten und keine Konkurrenzprodukte,,..dass die
geplante österreichische TPD2 lediglich den Tabakkonzernen in die Hände spielt um lästigen
Mitbewerber E Zigarette der alleine in Österreich mindestens 25000 neoNichtraucher geschaffen hat
los zu werden...ich halte eine massvolle Werbung an Raucher für wünschenswert und apelliere den
Markt nicht den Tabakkonzernen zu überlassen,..diese haben kein Interesse an E Zigaretten sondern
lediglich an der Zerschlagung des Mitberwerbers um weiter Tabak zu verkaufen.
Zu §11/4/4 Werbeverbot Ausnahmen
Es darf natürlich nicht nur Tabaktrafiken ermöglicht sein deren Produkte und Geschäfte als solche
erkennbar zu machen, dies muss natürlich auch für die derzeit rund 80 Fachgeschäfte der Branche
bzw für sämtliche Verkaufsstellen für E Zigaretten gelten. Es muss auch nach in Kraft treten der TPD2
möglich sein, dass Fachgeschäfte, wenn auch mit vorgeschrieben Warnhinweisen, als
Geschäftsstellen, welche E Zigaretten anbieten erkennbar bleiben.Alles andere käme wieder der vom
VfGH aufgehobenen versuchten Monopolisierung aus 2015 sehr nahe und würde vermutlich wieder
von einem Höchstgericht aufgehoben. E Zigaretten Shops benötigen ebenfalls die Möglichkeit in
Verkaufsstellen zu dampfen um erfolgreich zu beraten, ....ein Ungleichgewicht zwischen Trafik und
Ezigaretten Verkaufstelle würde wahrscheinlich ebenfalls von einem Höchstgericht außer Kraft
gesetzt werden
§14/2. muss entfallen da dies den freien Handel im Unionsrecht diskriminieren würde oder
zumindest auf das von der Europäischen Kommission Internethandel eingeschränkt werden muss.
Der grenzüberschreitende Warenverkehr darf bei einem nicht dem TabakMonopol unterstehenden
Produkt nicht willkürlich diskriminiert werden. Auch muss es österreichischen Unternehmen
weiterhin auch möglich sein seine Kunden im Binnenmarkt zu beliefern.
Ich mag naiv sein, jedoch ersuche ich die Entscheidungsträger sich zur Urteilsbildung unabhängig zum
Thema E Zigarette zu informieren und sich weder von den Interessen der Pharmaindustrie( die
weniger Pflaster und Sprays verkauft) noch von der Tabakindustrie ( denen alleine dank Produkten
meines Unternehmens in Österreich rund 10000Kunden fehlen) zu einer nicht verhältnismäßigen
Gesetzgebung beeinflussen zu lassen. Dieser Markt braucht klare Regeln, die der
Marktwirtschaftlichkeit und den neoNichtraucherKunden dienen und keine konzerngesteuerten
Zuckerln an eine Industrie die jährlich tausende Menschenleben fordert ; und schon gar kein Gesetz
das europäisches Wettbewerbsrecht verletzt. Ich vermisse im gesamten Entwurf verbindliche Regeln
zum Jugendschutz für EZigaretten 18Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Seba
Nikoblue.com
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