21/1764

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/1764
21. Wahlperiode
06.10.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 30.09.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Die Einfuhr von größeren Mengen unversteuerter Zigaretten und Drogen nach Hamburg
Über den Hamburger Hafen und den Flughafen werden seit mehreren Jahren
nicht versteuerte Zigaretten und Drogen aus dem Ausland nach Hamburg
eingeführt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 5, 105 Absatz 1 des Grundgesetzes liegt die
Zuständigkeit für den Zoll und die Einfuhrkontrolle beim Bund. Die damit verbundenen
Aufgaben liegen daher außerhalb des Verantwortungsbereichs des Hamburger
Senats. Die zuständige Bundesfinanzdirektion Nord beziehungsweise das Bundesministerium der Finanzen wurde um Beantwortung gebeten. Sie unterliegt nicht dem
parlamentarischen Fragerecht der Hamburgischen Bürgerschaft, hat jedoch trotzdem
Informationen für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage bereitgestellt.
Die Beantwortung erfolgt daher auf Grundlage von Informationen des Bundesministeriums der Finanzen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.
Wie viele unversteuerte Zigaretten haben der Zoll und andere Behörden
a)
im Hafen und
b)
im Bereich des Flughafens
in den Jahren von 2004 bis 2014 in Hamburg jährlich sichergestellt? Bitte pro Jahr angeben.
Im Bereich des Flughafens Hamburg fanden keine bedeutenden Einzelsicherstellungen von Zigaretten statt. Für den Bereich Hafen Hamburg liegt detailliertes belastbares Datenmaterial erst seit dem Jahr 2008 vor.
2008: circa 17 Millionen Stück Zigaretten
2009: circa 49 Millionen Stück Zigaretten
2010: circa 24 Millionen Stück Zigaretten
2011: circa 30 Millionen Stück Zigaretten
2012: circa 38 Millionen Stück Zigaretten
2013: circa 67 Millionen Stück Zigaretten
2014: circa 35 Millionen Stück Zigaretten
2.
Wie viele unerlaubte Drogen und Suchtmittel haben der Zoll und andere
Behörden
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
a)
im Hafen und
b)
im Bereich des Flughafens
in den Jahren von 2004 bis 2014 in Hamburg jährlich sichergestellt? Bitte pro Jahr angeben.
Statistiken werden nur für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamtes Hamburg geführt, sodass Angaben zu den Mengen in den Bereichen des Hamburger Hafens und Flughafens fristgerecht nicht einzeln aufgeschlüsselt werden konnten. Bei der nachfolgend dargestellten Statistik ist daher zu berücksichtigen, dass
diese nicht nur Sicherstellungen im Hamburger Hafen, sondern auch Sicherstellungen
in den Ländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie in Bremerhaven beinhaltet. Jedoch kann auch hier die Aussage getroffen werden, dass im
Bereich des Flughafens Hamburg keine bedeutenden Einzelsicherstellungen von
Betäubungsmitteln stattfanden. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere im
Zusammenhang mit Sicherstellungen von großen Mengen an Betäubungsmitteln der
Schmuggel im Container-Seeverkehr den am häufigsten angewandten Modus Operandi darstellt. So ist speziell mit Blick auf die nachfolgend dargestellten Sicherstellungsmengen zu Kokain und gegebenenfalls Cannabis (Marihuana und Haschisch)
festzuhalten, dass der größte Anteil der sichergestellten Menge auf Feststellungen
aus dem Hamburger Hafen entfällt, wobei einschränkend hinzuzufügen ist, dass spätestens seit 2012 auch vermehrt größere Aufgriffe in Bremerhaven zu verzeichnen
sind.
3.
Welchen vermutlichen Verkaufswert hatten die in diesen Jahren sichergestellten Drogen und Suchtmittel jeweils und insgesamt? Bitte pro Jahr
angeben.
Angaben zum jeweiligen Marktwert sind nicht möglich, da eine einzelfallbezogene
Berechnung beziehungsweise Erfassung in den Datensystemen nicht erfolgt. Hierbei
wäre zudem insbesondere zu berücksichtigen, dass in jedem Einzelfall von der
Gesamtmenge und Reinheit der einzelnen Drogen auszugehen wäre und der (illegale)
„Marktpreis“ insoweit kaum zu ermitteln ist.
4.
Aus welchen Ländern stammten die sichergestellten Drogen und Suchtmittel vornehmlich?
Kokain aus Südamerika (Kolumbien, Peru, Brasilien),
Heroin aus Iran und Türkei,
Amphetamin aus den Niederlanden,
Haschisch aus Westafrika und Pakistan,
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Marihuana aus Westafrika.
5.
Welche Maßnahmen haben die zuständigen Behörden konkret zur
Bekämpfung dieser Kriminalität ergriffen?
Maßnahmen zur Bekämpfung des Schmuggels mit unversteuerten Zigaretten sowie
von Betäubungsmitteln werden jeweils abhängig vom Einzelfall ergriffen und erfolgen
in enger Abstimmung mit der zentralen Risikoanalyse der Zollverwaltung mit Sitz in
Weiden sowie den vor Ort eingesetzten Kontrolleinheiten und der Justiz. Darüber hinaus erfolgt eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden
im nationalen und internationalen Bereich.
Die Polizei führt in ihrer Zuständigkeit auf den konkreten Einzelfall bezogen alle erforderlichen strafprozessualen und gefahrenabwehrenden Maßnahmen durch.
6.
Wie hoch waren die jeweiligen Aufklärungsquoten?
Der Begriff „Aufklärungsquote“ ist bei Feststellungen von unversteuerten Zigaretten
sowie Betäubungsmitteln nicht anwendbar wie etwa beispielsweise im Zusammenhang mit Gewaltdelikten oder Wohnungseinbrüchen. Werden unversteuerte Zigaretten
sowie Betäubungsmittel festgestellt, können diese in der Regel auch Tätern zugeordnet werden. Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Schmuggel von unversteuerten
Zigaretten und Betäubungsmitteln können aber nicht allein national betrachtet beziehungsweise beurteilt werden (zum Beispiel im Fall von Transitsicherstellungen ohne
weiteren Tatbezug zu Deutschland), da diese regelmäßig auch zu Anschlussermittlungen und strafprozessualen Maßnahmen im Ausland führen können. Eine absolute
Zahl der Aufklärungsquote ist daher nicht genau zu beziffern und würde letztlich ein
verzerrtes Bild wiedergeben.
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