BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1764 21. Wahlperiode 06.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 30.09.15 und Betr.: Antwort des Senats Die Einfuhr von größeren Mengen unversteuerter Zigaretten und Drogen nach Hamburg Über den Hamburger Hafen und den Flughafen werden seit mehreren Jahren nicht versteuerte Zigaretten und Drogen aus dem Ausland nach Hamburg eingeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 5, 105 Absatz 1 des Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für den Zoll und die Einfuhrkontrolle beim Bund. Die damit verbundenen Aufgaben liegen daher außerhalb des Verantwortungsbereichs des Hamburger Senats. Die zuständige Bundesfinanzdirektion Nord beziehungsweise das Bundesministerium der Finanzen wurde um Beantwortung gebeten. Sie unterliegt nicht dem parlamentarischen Fragerecht der Hamburgischen Bürgerschaft, hat jedoch trotzdem Informationen für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage bereitgestellt. Die Beantwortung erfolgt daher auf Grundlage von Informationen des Bundesministeriums der Finanzen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele unversteuerte Zigaretten haben der Zoll und andere Behörden a) im Hafen und b) im Bereich des Flughafens in den Jahren von 2004 bis 2014 in Hamburg jährlich sichergestellt? Bitte pro Jahr angeben. Im Bereich des Flughafens Hamburg fanden keine bedeutenden Einzelsicherstellungen von Zigaretten statt. Für den Bereich Hafen Hamburg liegt detailliertes belastbares Datenmaterial erst seit dem Jahr 2008 vor. 2008: circa 17 Millionen Stück Zigaretten 2009: circa 49 Millionen Stück Zigaretten 2010: circa 24 Millionen Stück Zigaretten 2011: circa 30 Millionen Stück Zigaretten 2012: circa 38 Millionen Stück Zigaretten 2013: circa 67 Millionen Stück Zigaretten 2014: circa 35 Millionen Stück Zigaretten 2. Wie viele unerlaubte Drogen und Suchtmittel haben der Zoll und andere Behörden Drucksache 21/1764 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode a) im Hafen und b) im Bereich des Flughafens in den Jahren von 2004 bis 2014 in Hamburg jährlich sichergestellt? Bitte pro Jahr angeben. Statistiken werden nur für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamtes Hamburg geführt, sodass Angaben zu den Mengen in den Bereichen des Hamburger Hafens und Flughafens fristgerecht nicht einzeln aufgeschlüsselt werden konnten. Bei der nachfolgend dargestellten Statistik ist daher zu berücksichtigen, dass diese nicht nur Sicherstellungen im Hamburger Hafen, sondern auch Sicherstellungen in den Ländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie in Bremerhaven beinhaltet. Jedoch kann auch hier die Aussage getroffen werden, dass im Bereich des Flughafens Hamburg keine bedeutenden Einzelsicherstellungen von Betäubungsmitteln stattfanden. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere im Zusammenhang mit Sicherstellungen von großen Mengen an Betäubungsmitteln der Schmuggel im Container-Seeverkehr den am häufigsten angewandten Modus Operandi darstellt. So ist speziell mit Blick auf die nachfolgend dargestellten Sicherstellungsmengen zu Kokain und gegebenenfalls Cannabis (Marihuana und Haschisch) festzuhalten, dass der größte Anteil der sichergestellten Menge auf Feststellungen aus dem Hamburger Hafen entfällt, wobei einschränkend hinzuzufügen ist, dass spätestens seit 2012 auch vermehrt größere Aufgriffe in Bremerhaven zu verzeichnen sind. 3. Welchen vermutlichen Verkaufswert hatten die in diesen Jahren sichergestellten Drogen und Suchtmittel jeweils und insgesamt? Bitte pro Jahr angeben. Angaben zum jeweiligen Marktwert sind nicht möglich, da eine einzelfallbezogene Berechnung beziehungsweise Erfassung in den Datensystemen nicht erfolgt. Hierbei wäre zudem insbesondere zu berücksichtigen, dass in jedem Einzelfall von der Gesamtmenge und Reinheit der einzelnen Drogen auszugehen wäre und der (illegale) „Marktpreis“ insoweit kaum zu ermitteln ist. 4. Aus welchen Ländern stammten die sichergestellten Drogen und Suchtmittel vornehmlich? Kokain aus Südamerika (Kolumbien, Peru, Brasilien), Heroin aus Iran und Türkei, Amphetamin aus den Niederlanden, Haschisch aus Westafrika und Pakistan, 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1764 Marihuana aus Westafrika. 5. Welche Maßnahmen haben die zuständigen Behörden konkret zur Bekämpfung dieser Kriminalität ergriffen? Maßnahmen zur Bekämpfung des Schmuggels mit unversteuerten Zigaretten sowie von Betäubungsmitteln werden jeweils abhängig vom Einzelfall ergriffen und erfolgen in enger Abstimmung mit der zentralen Risikoanalyse der Zollverwaltung mit Sitz in Weiden sowie den vor Ort eingesetzten Kontrolleinheiten und der Justiz. Darüber hinaus erfolgt eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden im nationalen und internationalen Bereich. Die Polizei führt in ihrer Zuständigkeit auf den konkreten Einzelfall bezogen alle erforderlichen strafprozessualen und gefahrenabwehrenden Maßnahmen durch. 6. Wie hoch waren die jeweiligen Aufklärungsquoten? Der Begriff „Aufklärungsquote“ ist bei Feststellungen von unversteuerten Zigaretten sowie Betäubungsmitteln nicht anwendbar wie etwa beispielsweise im Zusammenhang mit Gewaltdelikten oder Wohnungseinbrüchen. Werden unversteuerte Zigaretten sowie Betäubungsmittel festgestellt, können diese in der Regel auch Tätern zugeordnet werden. Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Schmuggel von unversteuerten Zigaretten und Betäubungsmitteln können aber nicht allein national betrachtet beziehungsweise beurteilt werden (zum Beispiel im Fall von Transitsicherstellungen ohne weiteren Tatbezug zu Deutschland), da diese regelmäßig auch zu Anschlussermittlungen und strafprozessualen Maßnahmen im Ausland führen können. Eine absolute Zahl der Aufklärungsquote ist daher nicht genau zu beziffern und würde letztlich ein verzerrtes Bild wiedergeben. 3
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